Protokoll der Sitzung vom 17.05.2001

Seit dem Aufbau der Fischereiverwaltung im Januar 1991

hat das Landwirtschaftsministerium alles ihm Mögliche getan, um letzten Endes die Eigentumsverhältnisse an den Gewässern zu klären, damit die Gewässernutzer – und das sind in der Regel, das will ich auch nach wie vor nachhaltig unterstützen, insbesondere der Landesanglerverband mit seinen Vereinen und Verbänden, die eine aus meiner Sicht hervorragende Arbeit zur Hege und Pflege geleistet haben – über die erforderliche Rechtssicherheit auch wirklich verfügen können. Sie haben es ausgeführt, wie das entstanden ist und dass letzten Endes die Bezirksfachausschüsse damals diese Verträge ausgehandelt haben und die Laufzeit begrenzt ist. Dabei lagen die Interessen der Gewässernutzer vorrangig bei der fischereilichen Nutzung der Gewässer. Aus diesem Grunde haben natürlich der Landesanglerverband oder auch die Ortsvereine nach wie vor ein hochgradiges Interesse daran, diese Gewässer weiter zu nutzen.

Die Aufgaben nach dem Landeswassergesetz obliegen natürlich dem Umweltministerium. Dieses ist hiermit auch nicht gemeint. Um den Verwaltungsaufwand zu vermindern, halte ich es, wie im Antrag formuliert, für sinnvoll, das betone ich, die zum Eigentum des Landes gehörenden Fließgewässer zweiter Ordnung im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei zu konzentrieren. Da gibt es natürlich auch ein paar Gewässer, die im Interesse des Naturschutzes sind und die wir auch zuordnungsweise dort belassen sollten, aber ich betone nochmals, wir sollten die Gewässer in den Ministerien konzentrieren. Im Übrigen ist es auch in den letzten Jahren so erfolgt.

(Caterina Muth, PDS: Bei Ihnen?)

Die Frage der Verpachtung an die bisherigen Nutzer hängt von dem Eigentümer ab. Sofern das Land Mecklenburg-Vorpommern Eigentümer ist, erfolgt die Verpachtung nach der Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums, die die bisherigen Nutzer der Gewässer ganz klar bevorzugt, das heißt in der Konsequenz, wir bevorzugen ganz klar die Vereine des Landesanglerverbandes. Und ich habe auch entschieden im Interesse des Landesanglerverbandes, dass dieser als Pächter auftreten kann. Insofern entsprechen wir diesen Wünschen voll.

Nun geht der Antrag hier auch noch etwas weiter darüber hinaus – aus meiner Sicht –, dieses Problem anzugehen. So haben Sie es nicht formuliert, aber Sie sind ja selbst schon darauf eingegangen, Herr Brick. Ich möchte dazu noch mal Folgendes ergänzen und auf das eigentli

che Problem, das der Landesanglerverband ja immer wieder deutlich gemacht hat, eingehen. Sofern die Eigentümer Kommunen oder Privatpersonen sind, und dazu gehört beispielsweise eben auch das Kirchenvermögen, obliegt es jedem einzelnen Gewässereigentümer, ob und an wen er letzten Endes sein Eigentum verpachtet. Daher ist es unerlässlich, tatsächlich eine Eigentümerstruktur an den Gewässern zu ergründen und mit jedem Gewässereigentümer auch einen Pachtvertrag zu schließen.

(Martin Brick, CDU: Das ist doch unbestritten.)

Diese Aufgabe – ich weiß, dass es unbestritten ist, ich will aber noch mal auf dieses Problem hinweisen, weil hier der Landesanglerverband von uns etwas verlangt, was nicht unsere Aufgabe sein kann, und darauf komme ich jetzt gleich – hat derjenige zu erledigen, der von den Eigentümern etwas möchte, nämlich der, der als Pächter auftreten möchte, in diesem Falle also insbesondere wahrscheinlich der Landesanglerverband.

Mir ist bekannt, dass dies ein erheblicher zeitlicher und finanzieller Aufwand ist. Ich bitte aber auch zu berücksichtigen, dass das Land eben nicht die Kosten für private Interessen übernehmen kann und darf. Ganz im Gegenteil, es wäre ein Novum absolut und mit Beispielcharakter, wenn die Verwaltung ihr Aufgabengebiet in diese Richtung erweitern würde. Hinzu kommt, dass das Land entsprechend des Erlasses des Finanzministeriums vom 08.02.2001 für seine Tätigkeit die von dort angewiesenen Gebühren verlangen müsste, und ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die öffentliche Verwaltung dies nicht so kostengünstig erfüllen kann wie ein Privatunternehmen, wie zum Beispiel die Landgesellschaft.

Gleichwohl, das betone ich an dieser Stelle ausdrücklich, sind wir bereit, die uns vorliegenden Informationen für die Recherche auch dem Landesanglerverband zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen habe ich gerade an den Landesanglerverband geschrieben mit der Bitte, uns seine Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir werden dann dem Landesanglerverband auch unsere Unterlagen zur Verfügung stellen.

Erst wenn alles getan wurde, um die Eigentümer zu ermitteln, kann geprüft werden, ob und in welchen Fällen, in denen der Eigentümer nicht ermittelt werden kann – auch dieses wird ja so sein, das kennen wir aus der Problematik landwirtschaftliche Nutzflächen –, durch eine bestehende oder zu schaffende rechtliche Regelung eine Verpachtung über die Landesregierung an einen Nutzer erfolgen kann, gegebenenfalls tatsächlich mit einer gesetzlichen Regelung. Wir arbeiten an einer solchen Möglichkeit ja schon seit längerem und ich hoffe und unser gemeinsames Ziel muss es sein, ein vernünftiges Verfahren zu entwickeln, so dass dann der Landesverband der Angler mit 58.000 Mitgliedern tatsächlich auch erfolgreich zu seinem Recht kommt. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion der PDS.

(Zuruf von Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

(Minister Till Backhaus: Na, schon einen Angelschein? Haben Sie auch schon einen Angelschein?)

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Sie hat aber schon immer geangelt. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Minister Till Backhaus: Ach so!)

Oh, jetzt verpetzt mich der Geschäftsführer.

(Zuruf von Caterina Muth, PDS)

Also, meine Damen und Herren, am Anfang meines Beitrages steht ja noch die Frage: Worin liegt der tiefere Sinn dieses Antrages?

(Heinz Müller, SPD: Was will der Dichter uns damit sagen? – Caterina Muth, PDS: Genau.)

Die Antragsteller wünschen die Übertragung aller landeseigenen Fließgewässer zweiter Ordnung in das Ressort des Landwirtschaftsministers. Begründet wird dieser Antrag unter anderem damit, dass gegenwärtig nur ein geringer Teil der in Frage kommenden Gewässer vom Landwirtschaftsministerium verwaltet wird. Diese Aussage, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, ist aber nach unseren Kenntnissen schlichtweg falsch. An allen Stellen, an denen wir diesbezüglich nachfragten, bekamen wir zur Antwort, dass sich der Großteil der in Landeseigentum befindlichen Fließgewässer zweiter Ordnung schon im Ressortvermögen des Landwirtschaftsministeriums befindet. Ist das so, Herr Minister?

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Martin Brick, CDU: Da steht Aussage gegen Aussage.)

Wo ist das Problem? Es ist nämlich so: Die Liegenschaftsverwaltung des Finanzministeriums überträgt auf Antrag eines Ministeriums die Zuordnung der Fließgewässer per Bescheid. Und dieser Antrag muss fachlich begründet werden. In der Vergangenheit sind derartige Bescheide in der Regel an das Landwirtschaftsministerium ergangen. Werden diese Gewässer dann verpachtet, tut das die Landgesellschaft. Andere Antragsteller waren in diesem Zusammenhang die Naturschutzbehörden. Auch ihnen sind Gewässer übertragen worden, aber das in weit geringerem Umfang.

Dennoch bedanke ich mich bei Ihnen, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, dass Sie diesen Antrag auf die Tagesordnung gebracht haben, denn bei der Beschäftigung mit diesem Problem fiel uns auf, dass bisher bei der Verpachtung der Fließgewässer, die sich in Landeseigentum befinden, naturschutzfachliche Belange oder der Schutzstatus der Gewässer nur eine Nebenrolle gespielt haben. Es gibt sicherlich Fälle, in denen die zuständige Umweltbehörde aus naturschutzfachlicher Sicht ein Interesse daran hat, dass auf bestimmten Gewässerabschnitten nicht geangelt wird. Das ist im Einzelfall sicherlich ebenso notwendig wie vernünftig, fand aber bisher wenig, zu wenig Beachtung. Dieser Tatsache und ihrer Veränderung werden wir in den Ausschussberatungen besondere Aufmerksamkeit widmen.

Nicht nur aus diesem Grunde plädieren wir dafür, die Verpachtung von Fließgewässern zweiter Ordnung in Naturschutzgebieten zukünftig mit dem Umweltministerium abzustimmen oder diese dem Umweltministerium

zuzuordnen. Der vorliegende Antrag fordert weiterhin ein fachliches Prozedere ein, das aber im Wesentlichen schon praktiziert wird.

Die Klärung der Eigentumsverhältnisse, von denen Sie gesprochen haben, die natürlich sehr zeitaufwendig und finanziell sehr kostspielig sind, wird aber natürlich sukzessive vonstatten gehen. Sollte es denn auch in Zukunft bei der gegenwärtigen Praxis der Gewässerzuordnung, also entweder an das Landwirtschaftsministerium oder an das Umweltministerium, je nach Begründung, bleiben, so wäre es wünschenswert, wenn sich die beteiligten Stellen zügig und transparent über das jeweilige Zuordnungsverfahren informieren würden.

Ich halte es jedoch auch für überlegenswert, ob nicht gerade bei der Verpachtung von Gewässern in Naturschutzgebieten eine Einvernehmensregelung zwischen den beteiligten Ministerien notwendig wird, die die Schutzanforderungen regelt. Natürlich enthält auch die von Ihnen und vom Minister erwähnte Richtlinie bereits einen Passus, nach dem pachtberechtigt nur ist, wer schriftlich erklärt, Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Dennoch kann diese Regelung die naturschutzfachlichen Ansprüche der Naturschutzbehörde nicht ersetzen.

Ich komme zum zweiten Punkt des Antrages, der die Verpachtung des Fischereirechtes einfordert. Auch das ist bereits Usus auf den von Ihnen benannten Gewässern. Die bisher abgeschlossenen Pachtverträge laufen in der Regel über zwölf Jahre, Sie haben es auch ausgeführt. Nach Ablauf der Frist wird die Pacht verlängert, wenn es keine gravierenden Verstöße gegen ihre Bedingungen gegeben hat, oder die Pacht wird neu ausgeschrieben. So ist die Situation.

Wo ist das Problem? Ich denke, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, dass es sicherlich nicht Ihr Ziel war, den Aspekten des Natur- und Umweltschutzes bei der Verpachtung landeseigener Gewässer mehr Gewicht zu verleihen. Ich kann Ihnen aber versprechen, gerade dieser Thematik werden wir unsere besondere Aufmerksamkeit widmen, wenn wir über diesen Antrag in den Fachausschüssen diskutieren. Das Problem – und das ist auch Ihr eigentliches Problem –, das Sie in Ihrem Antrag wieder einmal nicht konkret formuliert haben, wie Sie das so oft tun, liegt bei den Gewässern mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen oder bei Gewässern mit vielen Eigentümern und dem möglichen Pachtbegehren des Landesanglerverbandes für die betroffenen Gewässer. Ich denke, Sie sollten sich angewöhnen aufzuschreiben, was Sie meinen, und nicht das meinen, was Sie sagen,

(Martin Brick, CDU: Das ist nicht Ziel unseres Antrages.)

denn beschlossen wird der Antrag und nicht die Rede, die Sie hier halten! Weil wir aber auch um dieses Problem wissen und weil wir auch eine Lösung suchen, und zwar eine Lösung, die im Interesse aller Beteiligten liegt, werden wir einer Überweisung Ihres Antrages in die Ausschüsse zustimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Danke, Frau Schwebs.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Brick von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Ich will gleich mal darauf eingehen, Frau Schwebs: Man muss besser lesen können.

(Caterina Muth, PDS: Ups! Ups! – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Na, na, na, na! Das können Sie aber nicht zu Frau Schwebs sagen, denn die ist gebildet, die ist stark gebildet.)

Punkt 2 bezieht sich auf den ersten Punkt und da steht klar „die zum Eigentum des Landes gehörenden Fließgewässer“. Und nichts anderes meinen wir!

(Zuruf von Caterina Muth, PDS)

Und dann haben wir geschrieben: „das Fischereirecht, das auf diesen … liegt, an den bisherigen Nutzer weiterzuverpachten.“

(Zuruf von Caterina Muth, PDS)

Nichts anderes meint dieser Antrag! Ich habe betont in meiner Einbringung, was …

(Barbara Borchardt, PDS: Nicht was Sie meinen, was da steht, ist wichtig.)

Frau Borchardt, Sie haben keine Ahnung davon. Halten Sie sich lieber zurück!

(Barbara Borchardt, PDS: Aber lesen kann ich. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Auch Frau Borchardt ist Anglerin. – Barbara Borchardt, PDS: Aber wie!)

Also, ich werde mich jetzt kurz fassen, denn wir sind im Prinzip so weit nicht auseinander,