Hannelore Monegel

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss legt Ihnen heute den Abschlussbericht über die Untersuchung zu den Unternehmen Gut Pritzier und Blähton GmbH vor.
Bereits bei Einbringung des Zwischenberichtes sind wir davon ausgegangen, dass wir den Untersuchungsauftrag, der insgesamt 16 Unternehmen umfasste, nicht werden erfüllen können. Wir haben uns deshalb von der Absicht leiten lassen, die Vorgänge um die Privatisierung und Fördermittelgewährung bei Unternehmen aus verschiedenen Branchen zu untersuchen. In der Tat zeigte sich dann, dass es oft große Gemeinsamkeiten beim Geschehensablauf und auch bei den aufgedeckten Unzulänglichkeiten gab.
Der Ausschuss hat intensive Arbeit geleistet und wichtige Erkenntnisse hervorgebracht. Allein zu den beiden letztgenannten Unternehmen haben wir seit Juni 2001 37 Zeuginnen und Zeugen angehört, in zwei Fällen wurden schriftliche Stellungnahmen eingeholt. Während unserer gesamten Arbeit, einschließlich der Untersuchungen vor dem Zwischenbericht, wurden 92 Zeuginnen und Zeugen vernommen und 7 Behördenangestellte angehört. Für
die durchzuführenden Untersuchungen standen dem Ausschuss insgesamt 891 schriftliche Beweismittel, also fast 900 – hierbei handelte es sich überwiegend um Aktenordner sowie teilweise um Blattsammlungen oder einzelne Schriftstücke –, zur Verfügung. Zu den beiden jetzt untersuchten Unternehmen gab es neben den 28 bereits übernommenen Akten von dem Vorgängerausschuss 34 weitere Aktenordner, die im Detail auszuwerten waren.
Ich denke, dass diese Zahlen schon eindrucksvoll zeigen, mit welcher Mühe und Genauigkeit wir hier versucht haben, die Vorgänge aufzuklären, um zu wirklich aussagekräftigen Ergebnissen zu gelangen. Ich habe bereits angesprochen, dass der Ausschuss wichtige Erkenntnisse hervorgebracht hat. Das gilt besonders im Bereich der Fördermittelverwaltung, bei dem wir nach wie vor erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten sehen. Das wird auch von dem Kollegen Herrn Dr. Born so gesehen, der dies ja seinerzeit auch angezweifelt hatte.
Lassen Sie mich zu den Ergebnissen im Einzelnen Folgendes ausführen.
Zunächst zum Gut Pritzier: Bei der Untersuchung der Vorgänge bei dem Gut Pritzier hat der Untersuchungsausschuss den Auftrag so verstanden, dass nicht jede Übertragung von Flächen an Erwerber im Detail untersucht werden sollte, sondern dass es im Wesentlichen um die Vorgänge ging, bei denen als Erwerber entweder Herr von Könemann oder aber eine der Gesellschaften, an denen er beteiligt war, involviert war. Wir haben zunächst einmal festgestellt, dass sich das Privatisierungsverfahren über einen sehr langen Zeitraum erstreckte, sich durch die Zersplitterung des Gutes äußerst schwierig darstellte und es anders als zu den Privatisierungen im gewerblichen Bereich zumindest ab 1992 durch Vorgaben der Bundesregierung ein abgestuftes Vergabekonzept unter Einbindung der Landesregierung gab. Das hier vorliegende Verfahren war allerdings davon gekennzeichnet, dass andere Interessenten wegen der Schwierigkeiten bei Loszuschnitten oder auch aufgrund ihrer Konzepte von ihren ursprünglichen Absichten, das Gut zu erwerben, zurücktraten.
Anhaltspunkte dafür, dass die Landesregierung beziehungsweise die Fachminister hätten hier einwirken können, um eine andere Entscheidung zu bewirken, haben wir nicht finden können. Die Bemühungen, im Nachhinein doch noch ein Versuchsgut dort zu errichten, sowohl bei der Landesregierung als auch bei uns im Landtag durchaus umfangreich, kamen aber zu spät, weil zwischenzeitlich die Entscheidungen so weit gediehen waren, dass dies möglicherweise Regresspflichten hervorgerufen hätte.
Im Bereich der Fördermittelgewährung gab es zwei Bereiche, mit denen wir uns beschäftigt haben. Es wurden auf dem landwirtschaftlichen Sektor an das Unternehmen Gut Pritzier Milchproduktion GmbH Mittel ausgezahlt. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass die Fördermittelgewährungen, ähnlich wie im Fall des Schlachthofes Teterow, durchaus als vorbildlich angesehen werden können. Insbesondere haben wir es als positiv angesehen, dass dem Antragsteller von Anfang an, auch bei der Erstellung des Konzeptes, sachkundige Hilfe von Seiten der Landesförderverwaltung gewährt wurde, die sich bei der anschließenden Kontrolle dann auch als sehr vorteilhaft erwies.
Die andere Fördermittelgewährung betraf den gewerblichen Bereich. Es ging hier um die Errichtung eines CallCenters. Hier haben wir Ansatzpunkte für Verbesserungen
gesehen. Dies betraf die Frage, in welcher Form im Zuwendungsbescheid das vorgetragene Konzept des Investors und auch die Aufschlüsselung seiner Maßnahmen zum Tragen kommen und später auch bei den Mittelabrufen und der Kontrolle der Verwendung eine vernünftige Basis dafür darstellen sollten. Auffällig war in diesem Bereich auch, dass die Zukunftschancen des Unternehmens bei der Gewährung von Investitionszuschüssen und dem Ausreichen von Landesbürgschaften sehr unterschiedlich gesehen wurden.
Wir haben aber nicht festgestellt, dass Fördermittel hier zweckentfremdet verwendet worden sind. Da das Unternehmen nach unserer Kenntnis auch noch heute Bestand am Markt hat, sehen wir also die Fördermittel nach unserem Dafürhalten als erfolgreich eingesetzt. So weit zum Gut Pritzier.
So positiv diese Ergebnisse bei diesen Vorgängen waren, so negativ waren sie bei der Firma Blähton. Wir müssen in diesem Fall von einer gescheiterten Privatisierung sprechen. Ein Investor wurde ausgewählt, der nach unseren Feststellungen nicht die geringsten Anstrengungen unternommen hat, das Werk am Markt zu etablieren, sondern im Gegenteil die Produkte in weit entlegene Absatzgebiete unter den Kosten veräußerte. Entscheidende verbessernde Investitionen wurden durch ihn nicht vorgenommen. Eine Beteiligung der Landesregierung an der Privatisierung hat es genauso im Fall Nordbräu und BESTWOOD nicht gegeben.
Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass es eine Bundesangelegenheit ist und eine rechtliche Handhabe auf Teilnahme an diesen Entscheidungsprozessen nicht vorhanden war. Trotzdem ist die Mehrheit des Ausschusses zu der Auffassung gelangt, dass das Instrumentarium, das von der damaligen Landesregierung installiert wurde, um sich über diese Entscheidungen zu informieren und sich an diesen Abläufen mit einzubringen, nicht im Geringsten ausreichend war, um gegebenenfalls die Treuhandanstalt auf wichtige Aspekte hinzuweisen und eine Änderung der Entscheidung bewirken zu können. Das Treuhandreferat, das es ja im Wirtschaftsministerium gab, war im Wesentlichen mit einem Mitarbeiter ausgestattet, der personell natürlich völlig überfordert war.
Die Firma Blähton spielte übrigens in den Gremien der Landesverwaltung überhaupt keine Rolle, und das bei einem so wichtigen strukturbestimmenden Betrieb in einer Gegend, die von industriellen Ansiedlungen nicht gerade gesegnet ist.
Katastrophal waren die Ergebnisse, die wir im Rahmen der Untersuchung zu der Fördermittelgewährung an den ersten Investor erhalten haben. Bewilligt wurde der Norddeutschen Blähton GmbH aufgrund eines entsprechenden Antrages ein Investitionszuschuss nach der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 735.000 DM. Ein schlüssiges und vernünftiges Konzept wurde nicht vorgelegt und auch nicht hinterfragt. Vor der Entscheidung wurden wesentliche Widersprüche und Punkte, die Anlass zu Zweifeln gaben, nicht aufgeklärt und auch nicht ausgeräumt. Zur Unterlegung der Mittelabrufe wurden umfangreiche Eigenleistungen aufgelistet, die tatsächlich so nicht erfolgten und einzig und allein dem Zweck dienten, die wahre Verwendung der Fördermittel zu verdecken. Diese erfolgte nämlich zu einem beträchtlichen Anteil nicht zur
Finanzierung von Investitionen, sondern letzten Endes nur zur Deckung der Kosten des laufenden Betriebes.
Auch die Kontrolle der Fördermittelverwendung war mangelhaft. Sie wurde erst durchgeführt, nachdem von außen auf die unhaltbare Situation aufmerksam gemacht worden war. Die Kontrollen konnten jedoch keine genauen Erkenntnisse hervorbringen, weil die Maßnahmen, die durchzuführen gewesen wären, viel zu ungenau beschrieben worden sind.
Nachdem das Unternehmen im Oktober 1994 in Gesamtvollstreckung gegangen war, galt es, einen neuen Erwerber zu finden. Ein Neuanfang machte nur dann Sinn, wenn in Absprache mit der BVS sowohl das vorhandene Tonvorkommen, was an den ersten Erwerber nur verpachtet gewesen war, als auch der Betrieb selbst in einer Hand veräußert würden. Der Betrieb war in seinem Bestand ja wesentlich von diesen Tonvorkommen abhängig. Infolgedessen gab es auch eine entsprechende Absprache mit der BVS, alles Mögliche dafür zu tun, die beiden Bereiche in eine Hand zu übertragen.
Zur Fortführung des Betriebes wurden Bürgschaften – des Landes selbstverständlich – in Höhe von insgesamt circa 2,3 Millionen DM gewährt. Nach dem Auftreten einer Havarie am Brennofen wurde eine weitere Bürgschaftsgewährung jedoch abgelehnt, was letzten Endes dann zum Stillstand des Betriebes führte. Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass dieses die richtige Entscheidung war. Zu dem damaligen Zeitpunkt kristallisierte sich bereits heraus, dass ansonsten das Unternehmen ein Fass ohne Boden geworden wäre.
Es gab viele Interessenten, die sich für die Übernahme des Werkes bewarben. Viele Beteiligte waren in der Investorensuche eingebunden. Wir haben jedoch auch an dieser Stelle den Eindruck gewinnen müssen, dass zunächst die Investorensuche, die auch durch die Landesregierung betrieben wurde, unkoordiniert ablief. Nach Auffassung der Mehrheit des Ausschusses änderte sich dies erst, nachdem ein Lenkungsausschuss eingerichtet und die KPMG in die Investorensuche mit eingebunden wurde. Professionelle Hilfe wurde auch durch die Einschaltung eines Gutachters in Anspruch genommen, der sich mit einem etwaigen Fortführungskonzept beschäftigte.
All diese Versuche nützten jedoch nichts. Die Marktgegebenheiten waren schwierig, die Branche war vor allem davon gekennzeichnet, dass es zwei große Mitbewerber gab, neben denen sich zusätzlich zu etablieren, äußerst schwierig war. Die BVS wollte dann nicht mehr warten und veräußerte im Juli 1997 das Tonvorkommen an einen Einzelbewerber.
Und nun auch unsere Kritik: Anstatt nun alles dafür zu tun, dass dieser Einzelbewerber auch den Betrieb erwerben konnte, musste der Ausschuss feststellen, dass dem damaligen Wirtschaftsminister Seidel von dieser Absprache mit der BVS nichts bekannt war. Im Rahmen eines von den Banken betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens gelang es dem Erwerber der Tongrube nicht, auch Eigentümer der Betriebsimmobilie zu werden. Vielmehr trat eine neue Erwerbergruppe auf, die im März 1998 den Zuschlag für das Betriebsgrundstück und damit auch das Unternehmen erhielt. Auch diese Erwerbergruppe bekam durch das Wirtschaftsministerium Fördermittel in beträchtlichem Ausmaß. Tatsache ist leider, dass die Bemühungen, eine Einigung zwischen dem Erwerber der Tongrube und denen der Betriebsimmobilie zu erzielen,
scheiterten und bis heute eine Wiederinbetriebnahme des Werkes nicht erfolgte. Die gewährten Fördermittel an die neuen Erwerber der Betriebsimmobilie in Höhe von circa 2,5 Millionen DM wurden nach dem Widerruf des Zuwendungsbescheides zurückgefordert. Insgesamt war ein Investitionszuschuss von 8,1 Millionen DM bewilligt worden.
So viel zu den Ergebnissen, die wir im Detail im Bericht festgehalten haben. Ich bitte Sie nun, die vorgelegten Untersuchungen zur Kenntnis zu nehmen und damit den Auftrag hinsichtlich dieser beiden Unternehmen als erledigt zu betrachten. Sicherlich, im Vergleich zum Auftrag von 16 Betrieben scheint es wenig zu sein, was wir aufklären konnten. Ich denke aber, wir haben durch die Untersuchung von insgesamt fünf dieser Unternehmen sehr tiefgründig in dieser Legislaturperiode einen guten Überblick über die Geschehensabläufe erhalten. Die Mängel oder Unzulänglichkeiten, die wir aufgedeckt haben, haben sich in großen Bereichen als ähnlich erwiesen.
Lassen Sie mich zu guter Letzt noch etwas wiederholen, was wir auch bei Einbringung des Zwischenberichtes betont haben. Die Atmosphäre im Ausschuss war äußerst konstruktiv. Die auftretenden Verfahrensprobleme sind fast alle einvernehmlich gelöst worden. Ich denke, das ist auch bei einem Untersuchungsausschuss die richtige Arbeitsweise. Wir können in der Sache heftig streiten und verschiedener Auffassung sein. Wir sollten uns jedoch nicht damit aufhalten, im Rahmen von Verfahrensfragen unsere unterschiedlichen Auffassungen gegeneinander zu stellen.
Zu guter Letzt gestatten Sie mir, auch einen Dank zu sagen an die Mitglieder des Ausschusssekretariates unter der Leitung von Herrn Schneider-Brinkert. Sie haben auch Platz genommen auf der Besuchertribüne. Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken für die sehr intensive und gute Zuarbeit, die wir im Ausschuss gehabt haben. Ich denke, die Qualität dieses Berichtes ist durch Ihre Mitarbeit und Zuarbeit sehr maßgeblich bestimmt worden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Born, es erstaunt mich schon, wie Sie durch Ihre Pressemitteilungen die Ausschussarbeit unseres Untersuchungsausschusses in Misskredit bringen. Wenn ich dann „Diskutierklub“ lese in der Zeitung mit den dicken Überschriften, dann erschreckt es mich schon.
Die Aufgabe des Untersuchungsausschusses war es, zu untersuchen, wie die Landesregierung bei der Entscheidungsfindung zur Privatisierung mitgewirkt hat und ob die Fördermittelvergabe mit der Erreichung dieses Ziels in Übereinstimmung zu bringen ist.
Über den Sinn und Zweck haben wir ja nun heute schon viel gehört und über die Bedeutung dieses Ausschusses. Ich möchte auch noch mal darauf eingehen, da diese Frage ja von der CDU-Fraktion permanent aufgeworfen wird – und ich denke, der Kollege Koplin hat es schon sehr deutlich zum Ausdruck gebracht – in einer nicht nachzuvollziehenden Vereinfachung.
In wesentlichen Teilen Ihres Berichtes wird von vordergründigen parteipolitischen Erwägungen gesprochen. Aufgrund der Untersuchung des Unternehmens Blähton Grimmen wird aber deutlich, dass die untersuchten Vor
gänge zwar in der Vergangenheit – und ich betone, es ist nicht die graue Vergangenheit für uns, die wir 40 Jahre in der DDR gelebt haben – liegen, die Wirkung der damals getroffenen Entscheidungen holt uns aber heute ein, wenn es um Arbeitslosigkeit geht und auch um Abwanderung. Ebenso wie bei anderen Unternehmen hatte die Privatisierung hier eine Vielzahl von Arbeitslosen zur Folge. Allein aus diesem Grund waren wir zu der Untersuchung verpflichtet. Die betroffenen Menschen haben durch unsere Untersuchungen erkennen können, dass sich der Landtag hier nicht seiner Verantwortung entzieht.
Und, Herr Dr. Born, Sie verkennen die Situation, auch die emotionale Situation. Die Menschen, die hier 40 Jahre gelebt haben in der DDR und gearbeitet haben, möchten schon wissen, warum es so viele Betriebe, die auch strukturbestimmend waren, nicht mehr gibt.
Weiterhin ist bei der Untersuchung des Unternehmens Blähton Grimmen wiederum deutlich geworden, dass die Zusammenarbeit zwischen Landesbehörden und nachgeordneten Behörden – insbesondere sei hier genannt das LFI – unzureichend war und bis zum heutigen Tage zum Teil noch ist. Es ist offensichtlich, dass hier auch Handlungsbedarf bei den Mitarbeitern des LFI, vor allen Dingen Schulungsbedarf besteht. Im Übrigen teilt die CDU-Fraktion laut ihrem Sondervotum in diesem Punkt die Auffassung der Ausschussmehrheit. Hier dürfte der Sinn des Untersuchungsausschusses folglich für alle Parteien eindeutig erkennbar sein. Denn auch künftig werden in diesem Land Fördermittel in beträchtlichem Umfang, in beträchtlicher Höhe vergeben und mit diesen Mitteln soll verantwortungsvoller umgegangen werden.
Im Übrigen sind für einen solchen verantwortungsvollen Umgang konkrete Kriterien im Abschlussbericht genannt. Wir haben hier also nicht allgemein schwadroniert, sondern wir haben konkrete Hinweise gegeben. Sicher kann dieses Geschehen nicht mehr rückgängig gemacht werden, leider. Hier sind wir jedoch an einem Punkt angelangt, an dem künftig auch derartige Fehler vermieden werden können in der Fördermittelvergabe.
Und, meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen auch noch einen weiteren Grund nennen, warum dieser Ausschuss sinnvoll war:
Wir alle wissen, dass die Kontrolle eine Kernaufgabe des Parlamentes ist. Herr Riemann, Sie betonen das immer wieder,
jetzt können Sie es auch machen. Es muss also Ziel sein sicherzustellen, dass verantwortungsvoll mit öffentlichen Mitteln umgegangen wird.
Mit Hilfe...
Ja, Sie machen das immer nur dort, wo es Ihnen angenehm ist.
Mit Hilfe des Untersuchungsausschusses wurde diese Kernaufgabe wahrgenommen und hat entsprechende Ergebnisse – wie bereits genannt – zu Tage gefördert. Nun frage ich Sie: Wie kann es sich hier um eine sinnlose Ausschussarbeit handeln? So wörtlich von der CDU-Fraktion vorgetragen und heute wieder von Herrn Born bekräftigt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch kurz auf die Äußerung von Herrn Born und den oftmals benutzten Vorwurf, den ich in der Presse öfter gelesen habe, der Verschwendung von Steuergeldern eingehen. Sie sind der Meinung, mit dieser Ausschussarbeit werden unnötig Steuergelder verschwendet. Aber ich frage Sie: Wenn das Parlament seiner Kontrollaufgabe nicht nachkommt, weil dies Geld kostet, wo bleibt dann die Demokratie in diesem Parlament?
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie führen in Ihrem Sondervotum an, dass die Chancen des Unternehmens Blähton vom Wirtschaftsministerium unter Führung des damaligen Wirtschaftsministers Dr. Ringstorff zunichte gemacht wurden. Sie scheinen hier jedoch die Sachverhalte zu verkennen, und das ist gelinde ausgedrückt, denn die Ursachen für die schlechte wirtschaftliche Verfassung des Unternehmens...
Ich begründe es gleich, Herr Riemann. Hören Sie aber auch bitte mal zu!
..., denn diese Ursachen für die schlechte wirtschaftliche Verfassung des Unternehmens lagen auch in den Entscheidungen und Versäumnissen der Landesregierung der ersten Legislaturperiode. Und wie Sie wissen, lief die von 1990 bis 1994. Bereits in diesen Jahren wurde der falsche Grundstein für Blähton Grimmen gelegt. Ich möchte das auch begründen, damit Sie nicht immer sagen, das ist hier Polemik. Ich möchte hier nicht Wahlkampf betreiben, wie ich es herausgehört habe aus Ihrem Beitrag.
Erstens. Die Regierung nutzte ihre Einflussmöglichkeiten, die sie gehabt hätte, faktisch nicht. Das bringen unsere Untersuchungen deutlich zutage. Dass die Einflussnahme der Landesregierung auf das Privatisierungsgeschehen eines Unternehmens erfolgreich sein kann, hat die Untersuchung des Gutes Pritzier gezeigt. Bei Blähton Grimmen wurden dagegen eindeutige Hinweise nicht beachtet. So wurde zum Beispiel der Investor Herr Eliasson ausgewählt, obwohl bekannt war, dass dieser unseriös ist, auch der Landesregierung war es bekannt. Dies
führte letztendlich zur Gesamtvollstreckung. An maßgebenden Entscheidungen jedoch war die Regierung, das Wirtschaftsministerium unter Führung des damaligen Wirtschaftsministers Dr. Ringstorff nicht mehr beteiligt.
Zweitens. Am 02.08.1994 wurde dann dem Investor Eliasson bei einem Gespräch im Wirtschaftsministerium mitgeteilt, dass die begleitende Hausbank einen Antrag auf Bürgschaft stellen kann. Stellen kann! Diese Auskunft durch das Wirtschaftsministerium erfolgte, obwohl nur unzureichende Informationen bezüglich der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie der Investitionen vorlagen und sich Blähton Grimmen bereits zu diesem Zeitpunkt in finanziellen Schwierigkeiten befand.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole noch mal: Unser Ministerium empfiehlt, einen Bürgschaftsantrag zu stellen, ohne nachzuvollziehen, dass dieses Unternehmen schon in Schwierigkeiten ist.
Drittens. So wurde schließlich durch den Bürgschaftsausschuss der ersten Legislatur noch am 29. September 1994, kurz vor einer Landtagswahl am 16.10.1994, eine hundertprozentige Landesbürgschaft gewährt. Üblich war jedoch bis dahin und immer in dieser Zeit eine 80-prozentige.
Zufall?
Und Viertens. Ein Zufall ist es sicherlich auch, dass die Landesregierung der ersten Legislatur bei weiteren Unternehmen wie BESTWOOD, Nematec, Metallbau Trassenheide und so weiter versucht hat, Entscheidungen über den Wahltermin zu schieben. Auch die Art und Weise der Amtsübergabe zeugt von keinem starken Interesse der CDU, dass die wirtschaftliche Entwicklung im Land intensiv und nahtlos fortgeführt wird, denn eine solche Übergabe an den dann zuständigen Wirtschaftsminister Dr. Ringstorff durch den damaligen Wirtschaftsminister Lehment fand nicht statt.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, Sie behaupten in Ihrem Sondervotum, dass die Arbeit und Aktivitäten der Landesregierung bezüglich der Investorensuche im Frühjahr 1996 sachwidrig, unprofessionell und für die Entwicklung Grimmens schädlich waren. Diese Behauptung widerspricht jedoch den Untersuchungsergebnissen. Denn bis zu diesem Zeitpunkt verlief die Investorensuche unkoordiniert. Erst mit der Einsetzung des Lenkungsausschusses unter dem Abteilungsleiter Dr. Dannenberg fand schließlich eine koordinierte Suche nach Investoren statt.
Und, meine Damen und Herren, es soll nicht unerwähnt bleiben, dass selbst Ihre Parteivorsitzende Frau Dr. Merkel die Aktivitäten der Landesregierung im Frühjahr 1996 nicht als unprofessionell ansah – im Gegenteil. In einem Brief vom 19. April 1996 an die KPMG schrieb Sie – und an dieser Stelle möchte ich dann auch zitieren: „In Zusammenarbeit mit dem Landrat des Landkreises Nordvorpommern, dem zuständigen Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Grimmen begleite ich diese Angelegenheit und begrüße das Engagement des Wirtschaftsministers und der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft für einen Erhalt des Werkes in Grimmen ausdrücklich. Die aufgezeigte Vorgehenswei
se schafft die Möglichkeit, Investoren für den Standort zu interessieren.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren von der CDU, wie ich Ihrem Sondervotum entnehmen konnte, sind Sie der Meinung, dass sich die Ausschussmehrheit vordergründig von parteipolitischen Erwägungen hat leiten lassen. Ich denke, ich habe belegt, es ist eine üble Verleumdung,
denn die sachliche und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ziel der Aufklärung von fehlgeschlagenen Privatisierungen hat die Arbeit des Ausschusses überwiegend bestimmt. Alle Ausschussmitglieder arbeiteten daran, dem Untersuchungsauftrag bestmöglich nachzukommen und die Sachverhalte aufzuklären.
Im Übrigen sind in einem solchen Ausschuss die parteipolitischen Interessen hinter die Interessen des Landes zu stellen. Während der Ausschussarbeit ist dies auch allen Mitgliedern gelungen. Ihr Sondervotum jedoch strotzt nur so von parteipolitischen Äußerungen
und ist an Unsachlichkeit kaum zu übertreffen.
Ihre in dem Votum dargestellte äußerst kritische Haltung widerspricht auch Ihrer Arbeits- und Verhaltensweise in den Ausschusssitzungen. Ein Beweis dafür ist auch, dass wir tatsächlich in der gesamten Legislatur gemeinsam an fünf Untersuchungsgegenständen gearbeitet haben. Lediglich zu zwei Unternehmen haben Sie ein Sondervotum abgegeben, und da auch nur zu den Bewertungen, während wir in allen Berichtsteilen Einigkeit erreicht haben. Folglich kann die Arbeit der Ausschussmehrheit gar nicht von parteipolitischen Erwägungen gekennzeichnet sein.
Nun stellt sich mir aber die Frage: Woher kommt dieser Sinneswandel?
Auch bei Ihren Behauptungen bezüglich des Neubaus auf der grünen Wiese scheinen Sie die Sachverhalte zu verkennen. Denn nicht nur Dr. Ringstorff plädierte für den Neubau auf der grünen Wiese, sondern auch der Landrat Herr Molkentin und Herr Dr. Hars in seinem Gutachten. Die Wiederinstandsetzung des Werkes schien eine ungünstige Lösung zu sein, da die Altanlagen Systemfehler enthielten, die nicht beseitigt werden konnten. Somit war eine kostengünstige Produktion nicht möglich und der Abbau aus der Grube begrenzt. Die Alternative, ein neues Werk auf der grünen Wiese zu bauen, schien laut dem Gutachten von Dr. Hars langfristig am ehesten geeignet zu sein, um am Standort Grimmen Arbeitsplätze zu sichern, nicht zuletzt deshalb, weil auf dem neuen Feld weitere Tonvorkommen vorhanden waren. Die Erläuterungen von Dr. Hars vor dem Untersuchungsausschuss zu diesem Punkt schienen fachlich kompetent und durchaus nachvollziehbar zu sein.
Meine Damen und Herren, es kann hier seitens der CDU nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass durch das Wirtschaftsministerium versucht wurde, mit dem Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens eine Lösung für den Standort Grimmen und dessen Weiterbestehen für den Standort zu finden. Wie ich bereits erwähnte, blieb dem Wirtschaftsministerium zu dem Zeitpunkt, über den wir reden, als nämlich Dr. Ringstorff Wirtschaftsminister war, nur noch der Rettungsversuch, der Versuch zu retten, was durch das Mitverschulden der Landesregierung der ersten
Legislatur zerstört wurde, nämlich das Unternehmen Blähton Grimmen.
Herr Riemann, ich denke, Sie haben selbst miterlebt – und ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie meine emotionale Lage war, wenn ich morgens die Zeitung aufgeschlagen habe und es wieder gelesen habe –, ein Werk, das strukturbestimmend war, ist den Bach runtergegangen und die Arbeitslosen stehen auf der Straße.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass trotz der kontroversen Ausgangslage die Vorgehensweise des Ausschusses von einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre gekennzeichnet war. Ich hatte es schon gesagt in meiner Einbringung.
Von den 16 Unternehmen, die ursprünglich untersucht werden sollten, wurden durch den Ausschuss nur fünf Unternehmen und deren Privatisierungsgeschehen untersucht. Ein Blick hinter die Kulissen dient der Erklärung, denn die Aktenaufarbeitung, die Vorbereitung und Durchführung der Zeugenvernehmung und die Auswertung der ermittelten Sachverhalte waren sehr zeitintensiv. Ohne die umfangreiche und professionelle Arbeit des Ausschusssekretariats wäre es nicht möglich gewesen. Und ich wiederhole mich hier gerne: Ich möchte hiermit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch dem Leiter des Sekretariats noch einmal Dank sagen, auch im Namen der SPD-Fraktion. Und da Herr Koplin sie auch namentlich genannt hat, möchte ich es noch mal tun, denn einer wurde vergessen, auch Dr. Hinrichs gehört mit dazu. Und damit möchte ich die Aufzählung der Namen der Mitarbeiter aus dem Sekretariat auch vervollständigen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Nitrofenskandal ist ein äußeres Zeichen für Schwächen und Lücken im Verbraucherschutz.
Sicherlich werden wir bei solchen Angelegenheiten oder bei solchen Gelegenheiten immer abzuwägen haben, ob die Ursachen in Einzelfehlleistungen oder im System zu suchen sind. Dazu müssen wir den verwaltungsmäßigen Aufbau des Verbraucherschutzsystems einer genaueren Betrachtung unterziehen.
In meinem ersten Redebeitrag möchte ich deshalb auf Strukturen und Schwerpunkte im Verbraucherschutz auf EU-Ebene eingehen, denn wir leben hier nicht im luftleeren Raum. Bei meinem Besuch in Brüssel im September letzten Jahres anlässlich einer Tagung der deutschen verbraucherpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion wurden drei Arbeitsbereiche besonders diskutiert. Es ging erstens um die Lebensmittelsicherheit, zweitens um genetisch
veränderte Materialien und drittens um den elektronischen Geschäftsverkehr. Und damit sehen Sie eigentlich schon, Verbraucherschutz ist mehr als Nitrofenskandal.
Unter dem Gesichtpunkt der Globalisierung und des Welthandels ist eine immer stärkere Liberalisierung in der Entwicklung zu verzeichnen. Die Frage ist nun, soll der Verbraucherschutz mehr Verbote oder mehr Informationen über Produkte und auch Leistungen bieten. Ich kann Ihnen sagen, einheitlicher Tenor sowohl der EU-Abgeordneten als auch der Europäischen Verbraucherzentrale war die Stärkung des Informationsrechtes der Verbraucherinnen und Verbraucher und nicht so sehr in erster Linie das Verbot.
Dazu muss man einräumen, dass gesundheitsgefährdende Stoffe natürlich verboten sind. Da aber der menschliche Organismus auf Stoffe in verschiedenen Dosen sehr unterschiedlich reagiert,
bedeutet dies, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher über Inhaltsstoffe sowohl in der Art und Weise als auch in der Wirkungsweise informiert werden müssen. Zudem bildet die eigene gesundheitliche Konstitution durch Eigenbeobachtung und gesundheitliche Aufklärung eine wichtige Grundlage.
Aus diesen Ausführungen, denke ich, können wir schon entnehmen, dass diese Entwicklung einen hohen Anspruch an die Verbraucherinnen und Verbraucher stellt, denn sie müssen sowohl die Inhaltsstoffe als auch die Wirkungen und Reaktionen auf den Körper kennen und auch beobachten. Sie müssen auch in dieser Richtung zielentsprechend darauf reagieren können.
Und dazu benötigen sie Hilfe und Unterstützung.
Ich komme gleich noch dazu, Herr Brick.
Das bedeutet auf der einen Seite, wir müssen ihnen die notwendigen Daten wie Stoffe, Mengen, Wirkungsweisen allgemein verständlich und schnell zur Verfügung stellen. Gleichzeitig müssen wir andererseits auch Alternativen bei Unverträglichkeiten beziehungsweise Allergien anbieten.
Ich möchte hier eine kurze Zusammenfassung geben.
Es ist festzustellen, dass die Lebensmittelgesetzgebung sowohl den Gesundheitsschutz, den Handel und den Vertrieb in den Mitgliedsländern als auch die harmonisierte Kennzeichnung beinhalten muss. Und wie sieht es tatsächlich aus? Die meisten Zusatzstoffe der Nahrungsmittel, und das sind Tausende, sind in der EU bisher nicht auf Risikobelastungen bewertet worden. Es stand dort damals bei unserer Beratung eine Zahl von 13 Zusatzstoffen, die untersucht worden waren, im Raum. 13 von über 1.000! Das betrifft Zusatzstoffe wie Farben und Aromen, bei denen ebenfalls maximale Grenzwerte festgelegt werden müssen. Ein Beispiel dafür sind die Farbstoffe, die den Fruchtsäften zugesetzt werden. Zu nennen sind dabei die Karotine, die bei zu hoher Konzentration auch als
organische Substanzen negative Auswirkungen haben können. Und es gilt auch hier die Prämisse: Das, was nicht rein muss, soll auch in Lebensmitteln nicht enthalten sein.
Nun zu der Frage: Was hat die EU bisher eingeleitet, um diesen Weg zu gehen?
November 2000 wurde per Verordnung die Europäische Nahrungsmittelbehörde eingerichtet. Sie berücksichtigt in ihrer Arbeit das Vorsorgeprinzip und will Lebensmittelsicherheit herstellen durch Öffentlichkeit, Nachverfolgung der einzelnen Schritte in der Lebensmittelkette und Beachtung von ethischen und Umweltfaktoren sowie besondere Beachtung von Risikofaktoren. Sie wird die Einzelsektoren überprüfen und in Verordnungen umsetzen. Es wurde uns auch bestätigt, dass es solche Verordnungen werden, bei denen die Länder auch wenig Spielraum haben, sie nicht eins zu eins umzusetzen.
Die rot-grüne Bundesregierung hat diese Entwicklungstendenz sofort aufgenommen. Auf der Grundlage des von-Wedel-Gutachtens sind Anfang des Jahres zwei neue Behörden eingerichtet worden: das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und das Bundesamt für Risikobewertung. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, dass das Risikomanagement und die Risikobewertung getrennt sind.
Meine Damen und Herren, wir stehen sicherlich erst am Anfang eines fundierten nachhaltigen Verbraucherschutzes. Umso unverständlicher, und jetzt komme ich noch mal auf Herrn Brick zurück und seine Ausführungen, ist es für mich, dass das Verbraucherinformationsgesetz durch die CDU-regierten Bundesländer im Bundesrat abgelehnt wurde,
denn dieses Gesetz legt die Grundlagen für eine umfassende Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Und diese brauchen wir.
Frau Schildt sitzt dahinten, Herr Brick. Ich würde Ihnen aber schon...
Nicht so aufgeregt, Herr Brick! Wir bleiben ruhig dabei.
Ich denke, gerade mit diesem Gesetz werden die Grundlagen für das Verbraucherrecht auf Informationen gelegt. Und ich betone noch mal, wirtschaftliche Interessen dürfen den Gesundheitsschutz von unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht gefährden.
Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch erwähnen, ich bin ja jetzt nicht explizit auf den Nitrofenskandal eingegangen,
ich denke aber, die Wirtschaftsunternehmen sind gut beraten, sich dieser Prämisse unterzuordnen, denn
gesunde Konsumenten sind die erste Voraussetzung für den Absatz ihrer Produkte.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie ich bereits ausführte, wurden von der rot-grünen Bundesregierung zwei neue Behörden geschaffen, die dazu beitragen sollen, die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten. Es gilt nun, diese Arbeitsweise der Behörden so auszurichten, dass sie auch wirkungsvoll für die Verbraucherinnen und Verbraucher werden. Letztendlich, und ich denke, die Redebeiträge haben es heute gezeigt, wird nicht jedes Risiko auszuschließen sein.
Jedoch ist die Grundsicherung sowohl durch Eigenkontrollen in der Wirtschaft, darüber hat meine Vorrednerin gesprochen, als auch durch staatliche Kontrollen zu gewährleisten.
Die Zusammenarbeit unseres Landes mit diesen Bundesbehörden wird ausschlaggebend für die Wirkung in unserem Bundesland sein. Damit, denke ich, sind wirksame Strukturen für den Verbraucherschutz angelegt.
Wie ich bereits in meinem ersten Redebeitrag betonte, ist nicht nur die Lebensmittelsicherheit ein Schwerpunkt des Verbraucherschutzes. Es geht auch um andere Bereiche, ich hatte sie genannt. Gentechnisch veränderte Materialien, auch die Informationstechnik sind ein Feld, wo Verbraucherschutz eine große Rolle spielt. Wenn wir dieser Intention aber folgen, dass der aufgeklärte Verbraucher aufgrund von Informationen auf allen Gebieten des täglichen Lebens Entscheidungen treffen muss, dann muss diese Informationsbereitstellung auch als staatliche Aufgabe begriffen werden.
In unserem Land haben wir dafür zum Bespiel die Verbraucherzentrale. Sie ist auf Bundesebene organisiert und hat auf EU-Ebene die Europäische Verbraucherorganisation BEUC gebildet. In Mecklenburg-Vorpommern erhält die Verbraucherzentrale drei Zentren, nämlich in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg, und außerdem 15 Außenstellen in den Landkreisen. Neben 20 Rechtsanwälten und 20 Beratern sind somit 70 Personen in diesem Bereich tätig. Mit Landesmitteln ist hier eine gute Informationsgrundlage für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen worden, wobei das Land seit zwei Jahren eine Festbetragsfinanzierung leistet.
Ich konnte mich bei Gesprächen und Beratungen davon überzeugen, dass die Netzwerke im Land so geknüpft sind, dass Beratungsleistungen auf sehr vielen Gebieten des täglichen Lebens angeboten werden. Aktuelle Informationen zur Verbraucheraufklärung werden sehr schnell in den Beratungsprozess durch die computergestützte Vernetzung eingebaut. Und lassen Sie mich an dieser Stelle auch betonen, dieses hohe Niveau der Beratungsleistungen der Verbraucherzentrale gilt es für unser Land zu erhalten und auszubauen. Auch für die Zukunft. Die Verbraucherzentrale selbst bemüht sich, durch Einnahmen einen Teil ihrer Aufwendungen selbst abzudecken. Natürlich sind dem aber auch Grenzen gesetzt, da der Zugang zu Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein muss. Das heißt auch, die Gebühren, die genommen werden, und Beiträge müssen sich daran messen. Für unseren Landtag bedeutet dies, und da möchte ich auch auf unsere Aufgabe konkret zu sprechen kommen, dass wir uns sehr intensiv die finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentrale ansehen müssen und sie auch entsprechend begleiten müssen.
Meine Damen und Herren, ich wollte mit meinen Redebeiträgen etwas dazu beitragen, dass Verbraucherschutz nicht nur durch Skandale in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten darf. Einen soliden Verbraucherschutz, das ist meine Meinung, werden wir nur über einen langen Zeitraum bei sachgerechter und zeitnaher Bearbeitung aller Themen, die unser tägliches Leben ausmachen, erreichen. Und auch nur eine solche Verfahrensweise wird uns dauerhaft vor größeren Schäden schützen können.
Ich denke, es ist deutlich geworden, dass Strukturen für eine solche solide Arbeitsweise durch die Bundes- und Landesregierung geschaffen worden sind, und ich bin bewusst dabei nicht auf die Nitrofenproblematik eingegangen. Denn Verbraucherschutz darf nicht nur Katastrophenbewältigung sein und wirksamer Verbraucherschutz braucht Informationen. Ich möchte noch einmal zum Ab
schluss sagen, dass das Augenmerk der Politik immer auf einen nachhaltigen, in die Zukunft der Gesellschaft gerichteten Verbraucherschutz orientiert werden muss. Und dazu wünsche ich uns Kraft und Ausdauer. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gehört, es geht hier um Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern. Widersprüche sind ein rechtsstaatliches Mittel, das es gilt, in seiner vollen Wirksamkeit zu erhalten. Das Gleiche gilt auch für den Umweltbereich. Bürgerinnen und Bürger müssen das Recht haben, Bescheide, Entscheidungen durch Behörden zu hinterfragen, in Frage zu stellen und eine Antwort darauf zu bekommen. Die Bearbeitung solcher Widersprüche muss durch rechtsstaatliche Normen sichergestellt sein. Ich betone noch mal: Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden.
Nun zum vorliegenden Gesetzentwurf: Meine Vorredner haben schon betont, es geht vom Grunde her darum, Sonderregelungen, die wir im Umweltbereich eingeführt haben und die meines Erachtens nach, ich habe noch einmal nachgesehen, gute sieben Jahre in Kraft waren und nicht, wie meine Vorrednerin sagte, achteinhalb Jahre – aber ich denke, der Zeitraum reichte, um diese Sonderre
gelungen auch auf ihre Praktikabilität zu überprüfen, den Sinn dieser Sonderregelungen auch zu erfüllen und eine Evaluation durchzuführen –, dass wir diese Sonderregelungen auch noch mal überprüfen.
Vom Umweltministerium wird dazu ausgeführt, dass durch die bisherige Verfahrensweise eine relativ einheitliche Verwaltungsentscheidungspraxis erreicht wurde. Natürlich hat diese zentrale Bearbeitung von Widersprüchen – und Herr Methling hat es bisher schon ausgeführt – auch den Nachteil, dass die Widerspruchsbehandlung, wenn sie dann von einer oberen Behörde durchgeführt wird, zeitlich ausgedehnt ist, denn solch eine obere Behörde kann natürlich nicht in der Sache Entscheidungen überprüfen, bevor sie sich nicht Kenntnis vor Ort verschafft hat oder sich Stellungnahmen hat zuarbeiten lassen. Das bedeutet auf der anderen Seite Zeit. Von daher ist es zu begrüßen, dass hier eine Vereinfachung vorgenommen wird, dass wir hier das Widerspruchsverfahren an die Ausgangsbehörde zurückgeben, dass der Widerspruch dort bearbeitet wird, wo auch der Bescheid erstellt wurde, und er noch einmal begründet wird. In anderen Bereichen haben wir es bisher auch so gemacht, nur im Umweltbereich aus sicherlich gut bekannten Gründen wurde es zur Vereinheitlichung so eingeführt.
Es ist unsere politische Intention, Verwaltungsvorgänge möglichst nah an den Bürgerinnen und Bürgern zu platzieren, also zu kommunalisieren. In diesem Sinne stimmen wir für die Überweisung dieses Antrags federführend in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Rechtsausschuss und Innenausschuss. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Angler gehören nun mal zu den Gewässern, das ist seit Menschengedenken so.
Ja, genau, Herr Dr. Born.
Die Qualität dieser Beschäftigung hat sich jedoch im Laufe der Zeit grundlegend geändert. Die Angelei ist heute zu einer sozialen Komponente in der Gesellschaft geworden. Die Angler hegen die Fischbestände, sorgen sich um die Erhaltung der Artenvielfalt, tragen mit dem Fischfang zur gesunden Ernährung bei und leisten auch in zahlreichen Vereinen des Landesanglerverbandes Beachtliches für die Erhaltung und den Schutz der Umwelt. Meine Damen und Herren, das wird von der SPD seit eh und je sehr hoch bewertet. Die SPD ist es doch auch, die immer wieder darauf gedrungen hat und weiter darauf drängt, dass die Angler in unserem Bundesland in ihren Rechten möglichst wenig eingeschränkt werden.
Herr Brick, der nun leider nicht da ist,
der aber den ursprünglichen Antrag eingebracht hat und aus dessen Feder, denke ich mal, dieser Antrag auch stammt, weiß ganz genau um die Probleme bei der Ermittlung der Eigentümer für die Fließgewässer zweiter Ordnung. Er weiß auch, dass diese Ermittlungen langwierige Kleinarbeit bedeuten, dass sie Zeit und vor allem Geld kosten. Er weiß auch, dass die SPD es war, die ihn immer wieder an seine Pflicht erinnert hat, als er noch das Ministeramt innehatte, hier auf diesem Gebiet Klarheit zu schaffen, da die Nutzungsrechte für diese Gewässer zum Jahre 2002, also in diesem Jahr auslaufen.
Es ist nun schon ein tolles Ding gewesen – wir haben im Mai darüber gesprochen –, dass nun gerade von der Opposition dieser Antrag kam und man uns suggerieren wollte, dass erst sie es war, die das Problem jetzt als brennend erkannt hatte
und die Nachfolgeregierung zum Handeln auffordert. Ja, ich weiß, Sie wollten das immer nicht hören, aber es ist nun mal seit 1990 so.
Ich will Ihnen jetzt ehrlich sagen, meine Damen und Herren der CDU, es ist mir schwer gefallen, damals der Überweisung Ihres Antrages zuzustimmen.
Die Beratung im federführenden Landwirtschaftsausschuss hat ergeben, dass die Landesregierung tatsächlich seit längerem gewissenhaft mit Hilfe der Landgesellschaft daran arbeitet, privates Eigentum und Landeseigentum zu entflechten. Die landeseigenen Fließgewässer zweiter Ordnung werden in größtmöglichem Umfang in das Ressortvermögen des Landwirtschaftsministeriums überführt. Es wird daran gearbeitet, die Nutzungsverträge in reguläre Pachtverträge umzuarbeiten. Pachten darf nun auch der zahlungskräftigere Landesanglerverband, zuvor durften es nur seine Ortsvereine und Kreisverbände. Das wurde per Erlass geregelt. Die Formel lautet nun aber mal: Wer pachten will, muss wissen bei wem. Dazu bedarf es einer interessenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem LAV und der Landesregierung, die meiner Kenntnis nach sehr gut funktioniert, was auch immer wieder von den Verbänden bestätigt wird.
Zum anderen, meine Damen und Herren, ist die Landesregierung nach dem Haushaltsrecht verpflichtet, die Pachtflächen, wenn sie denn ermittelt sind, auszuschreiben. Eine formale Übertragung, wie es im Antrag gefordert wird, ist rechtlich nicht möglich. Sie wissen das ganz genau und haben es trotzdem in den Antrag geschrieben.
Natürlich besteht nach sozialdemokratischer Herangehensweise das Interesse, dass diejenigen, welche die Gewässer bisher ordnungsgemäß nutzen, auch künftig im Nutzungsrecht bleiben. Vom Umweltministerium wird eine Zuordnung der Fließgewässer zweiter Ordnung in das Ressortvermögen des Umweltministeriums nicht angestrebt. Man will lediglich die Verfügung über die Gewässer erhalten, für die naturschutzrechtliche Vorgaben bestehen.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD wird sich auch weiterhin mit diesen zugegeben schwierigen Problemen, die nicht so einfach zu lösen sind, befassen und sie auch weiter begleiten. Die Beratungen im federführenden Ausschuss und in den Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse haben nochmals deutlich werden lassen, dass es dieses Antrages nicht bedurft hätte.
Er ist deswegen abzulehnen
und ich bitte Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon fast alles gesagt, nur noch nicht von mir.
Also werde ich mich bemühen, doch noch einiges dazu zu sagen.
Herr Kollege Beckmann, Sie haben ja eigentlich schon in Ihrem Redebeitrag gesagt, dass der Antrag, den Sie gestellt haben, so eigentlich nicht mehr greift.
Ja, es hätte uns einiges erspart.
Deswegen noch einmal einige Ausführungen. Ich muss zugeben, der Landwirtschaftsminister hat mit seiner Bemerkung, und da zitiere ich, „Wir müssen überlegen, ob dieses hier noch in Zukunft der richtige Standort für eine Landwirtschaftsausstellung ist.“ für Aufregung und Überraschung auch bei mir gesorgt.
Aber erinnern wir uns: Bei dem zuvor seit Tagen und auch am Eröffnungstag, am 13. September, niedergehenden Regen, den aufgeweichten Wegen, einem überfüllten Tagungszelt und den komplizierten Zuwegen für Aussteller und Besucher traf diese Bemerkung, denke ich, den Nagel auf den Kopf.
Die MeLa, meine Damen und Herren, hat, und das muss man immer wieder betonen, auch wenn es die Vorredner schon gemacht haben, einen außerordentlich hohen Stellenwert in unserem Land, aber auch darüber hinaus erreicht. Sie hat auch in diesem Jahr wieder ein eindrucksvolles Bild von der Leistungsbereitschaft und Leistungskraft der Landwirtschaft, der Forsten, der Fischerei und der Ernährungswirtschaft gezeigt. Wer dabei war, wird das auf jeden Fall bestätigen können.
Seit Jahren wird die MeLa als Forum für die Agrarpolitik des Landes auch im Rahmen der Bundes- und Europapolitik genutzt. Podiumsgespräche und Begegnungen von Wissenschaftlern und Praktikern bereichern diese Ausstellung. Von Jahr zu Jahr hat die MeLa an Profil gewonnen. Sie ist eine Veranstaltung, die sowohl Ausstellern als auch Besuchern Freude macht, weil sie das Leben im ländlichen Raum bereichert und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region beiträgt. Ich komme aus dieser ländlich geprägten Region und weiß, dass diese MeLa für unseren Bereich auch einen Wirtschaftsfaktor darstellt.
Bei den Betreibern, also der Messegesellschaft, scheint sich diese Freude aber mehr und mehr in Grenzen zu halten, denn die Ausstellung droht aus ihren Nähten zu platzen. Form und Inhalt driften auseinander. Über diese Probleme sind wir schon von meinen Vorrednern ausführlich informiert worden.
Nun aber noch mal zu Ihrem Antrag: Die Landesregierung soll bis zum 31. Januar berichten. Ich meine, das ist zu weit gegriffen. Die Vorbereitungen müssen jetzt laufen. Sie können nicht erst im Januar anfangen, so eine Messe zu gestalten. Es ist also zwingend notwendig, die Entscheidung früher zu fällen. Zum anderen wissen Sie selbst, dass nicht das Land der Betreiber dieser Ausstellung ist, sondern der Landesbauernverband und die Messegesellschaft. Das Land ist an dieser Ausstellung natürlich richtigerweise sehr interessiert und auch daran, dass diese Messe auf einem hohen Niveau weitergeführt wird. Das Landwirtschaftsministerium unterstützt die Aussteller entsprechend seit Jahren. Ich erinnere daran, wir befinden uns gerade in der Haushaltsdebatte für 2002/2003, es sind circa 90.000 Euro für diese Messe eingestellt.
Meine Damen und Herren! Was die Vorbereitung und Durchführung der Messe, was die Eigentumsfragen an Grund und Boden, was die auf dem Gelände zu tätigen
den Investitionen betrifft und was dieser Antrag sonst noch an Klärungsbedarf anmeldet, ist nicht allein durch die Landesregierung zu lösen. Ich beziehe mich noch mal auf das Gespräch, Herr Kollege Beckmann, das Sie angeführt haben, das wir gemeinsam mit dem Landrat organisiert haben in Güstrow. Es ist richtig, dass dort die Eigentümer der Kernflächen anwesend waren. Es hat sich aber herausgestellt, dass die Eigentümer der Aktionsflächen nicht dort waren. Auch hier ist noch Klärungsbedarf. Den werden wir hier – laut Ihrem Antrag – nicht im Landtag behandeln können, sondern die einzige Möglichkeit, um diese Probleme aufzugreifen und zu einer Klärung zu führen, besteht nur in einem Expertengespräch innerhalb des Landwirtschaftsausschusses.
Ich meine, der Standort Mühlengeez sollte durchaus für die MeLa erhalten bleiben.
Dazu sind aber einige Probleme zu lösen, für die in erster Linie die Messegesellschaft und die Eigentümer zuständig sind. Darum hat sich, wie gesagt, der Landwirtschaftsausschuss am 29. November 2001 vorgenommen, ein Expertengespräch zum Standort Mühlengeez sowie zu möglichen Alternativen durchzuführen. Gehört werden dabei die Landeigentümer, die Messegesellschaft, der Landesbauernverband und natürlich auch Verantwortungsträger und Gemeinden aus der Region.
Aus diesen Informationen, denke ich – und da höre ich einen gemeinsamen Tenor in allen Fraktionen heraus –, werden wir uns ein Bild machen können, ob dieser Standort erhalten bleiben kann und wie dieser Standort weiterentwickelt werden kann. Ziel muss es für uns alle sein, einen Standort für die MeLa zu haben, der den hohen Anforderungen an die Qualität gerecht werden kann. Ich beantrage deshalb, den Antrag der CDU abzulehnen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Riemann, ist Ihnen bekannt, dass dieses Unternehmen aus Teterow, das Sie erwähnt haben, plant, die Produktion zu erweitern, und jetzt entsprechendes Baurecht für die Erweiterung der Produktionsanlagen geschaffen wird?
Ist Ihnen das bekannt?
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In unserem Bundesland wird die Landwirtschaft auch in Zukunft ein strukturbestimmender Wirtschaftszweig bleiben. Kaum ein Bundesland hat derart gute Voraussetzungen, nachwachsende Rohstoffe zu produzieren. Allerdings die zurzeit erreichten Ergebnisse nehmen sich eher bescheiden aus. Wer sich über Sinn und Zweck des Anbaus und der Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe informieren möchte, muss nicht lange suchen. Viel Papier wurde dazu schon beschrieben. Absichtserklärungen, Analysen und Vorschläge in bunten Broschüren gibt es zuhauf. Die Palette für den Anbau und den Verwendungszweck nachwachsender Rohstoffe ist groß und auch das vorliegende Innovationsprogramm zählt eine Vielzahl von Varianten auf. Es gibt eine interministerielle Arbeitsgruppe. Ein Kompetenzzentrum für innovative und nachhaltige Agrobiotechnologie in Mecklenburg-Vorpommern soll die Kompetenzen im Land bündeln. Alles in Ordnung.
Dennoch, meine Damen und Herren, lässt sich nicht leugnen, dass der große Durchbruch noch nicht erfolgt ist. Die in unserem Bundesland bisher erreichten Ergebnisse können nach meiner Auffassung nicht befriedigen. Für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist zurzeit leider charakteristisch, dass die Ebene der Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen fast völlig fehlt. Und es bringt überhaupt nichts, meine Damen und Herren, hier etwas auf politischem Wege erzwingen oder herbeireden zu wollen. Eines sollte klar sein: Nach der konkreten Analyse der vorhandenen Voraussetzungen dürfen wir uns in Mecklenburg-Vorpommern in den Aufgabenstellungen nicht verzetteln. Der Möglichkeiten für die Nutzung biogener Stoffe gibt es viele, aber nur wenige führen zum Erfolg, und zwar nur dann, wenn das Produkt im Wettbewerb seine Konkurrenzfähigkeit auf dem Markt beweist. Wir müssen uns auf Innovationen konzentrieren, die im Wettlauf mit der Konkurrenz bestehen. Jeder weitere Aufwand in Richtung fehlender Vermarktungschancen ist verschenktes Geld. Auch dafür gibt es bereits Beispiele, ich denke nur an die Miscanthus- oder Hanfproblematik.
Eine Basis für konzentriertes Handeln bietet in Mecklenburg-Vorpommern der nachwachsende Rohstoff Raps. Meine Vorredner haben eigentlich alle schon darauf hingewiesen. Hier brauchen wir eine klare Orientierung für zukünftige Entwicklungen. Hier brauchen wir Pilotprojekte, die Investoreninformationen für zukünftige Entschei
dungen liefern. Weitere Unterstützung brauchen zum Beispiel solche Landwirtschaftspioniere, wie der Geschäftsführer der Agrargenossenschaften Neuensund bei Strasburg, Herr Vahl,
der in seinem Betrieb eine Ölmühle auch mit Fördermitteln des Landes errichtet, um für seine Traktoren kaltgepresstes Rapsöl als Treibstoff einzusetzen. Natürlich gibt es, um bei diesem Beispiel zu bleiben, dafür noch vieles zu erproben. Die Traktoren müssen umgerüstet werden und auch die Leistung der Traktoren reicht bei Rapsöl für schwere Bodenbearbeitung zunächst noch nicht aus. Gezielte Forschungsarbeit ist erforderlich. Dass diese Agrargenossenschaft in die Zukunft investiert, wird durch die Tatsache unterstützt, dass vom Bundesverbraucherschutzministerium in einem 100-Schlepper-Programm ein Demonstrationsvorhaben gefördert wird. Interessierte Firmen rüsten, unterstützt mit 50 Prozent der Kosten durch das Bundesverbraucherministerium, Traktoren der Marken „Deutz“, „Claas“, „Fendt“, „New Holland“ und „John Deere“ auf Rapsölbetrieb um.
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass mit der Auswertung des Praxisversuches das Institut für Energieund Umwelttechnik Rostock beauftragt wurde. An ihm liegt es, wissenschaftlich zu belegen, dass der Einsatz von kaltgepresstem Rapsöl als Treibstoff für Traktoren machbar und sinnvoll ist. Auch auf dem Gebiet der Energiegewinnung aus Biomasse sollte der Schwerpunkt der Förderung zunächst auf Pilotprojekte gelegt werden. Dazu bedarf es einer zielgerichteten Koordination und des Zusammenwirkens der verschiedenen Fachressorts. Das Innovationsprogramm liefert dafür Ansätze. Es soll, wie es darin heißt, die Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Thema „Nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energien“ weiter anregen und intensiv fortsetzen.
Dennoch, meine Damen und Herren, wir sind uns darüber einig: Was einzig und allein zählt, sind nicht Ansätze, sondern die Ergebnisse, und daran gilt es auch weiterhin gemeinsam zu arbeiten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Frau Kollegin Holznagel, Sie haben in besonderer Weise die Mitglieder der SPD-Fraktion im Landwirtschaftsausschuss angesprochen. Mein Vorredner hat schon einiges zu Ihren Ausführungen gesagt. Ich würde Ihnen empfehlen, hören Sie noch mal richtig zu! Vielleicht bringen wir Sie dann auch auf den allerneuesten Stand.
Der Agrarrat in Luxemburg hat wichtige Signale für eine neue Agrarpolitik in Europa gesetzt. Das Tiermehlverfütterungsverbot gilt weiter und die auch von unserer Landesregierung unterstützten Vorstellungen zur Beschränkung der zu tötenden Rinder in BSE-Herden auf die Kohorten sind im EU-Recht verankert. Es wäre leichtsinnig zu behaupten, dass die BSE-Gefahr gebannt sei, aber wir
wissen jetzt zumindest besser, welches die notwendigen Schritte bezüglich BSE sind. Und es geht darum, diese in Deutschland umzusetzen. Leider sind im Zusammenhang mit der BSE-Krise die Kosten für die Tierkörperbeseitigung beträchtlich gestiegen. Der Tiermehlverkauf als Refinanzierungsmöglichkeit für die Aufwendungen bei der Tierkörperbeseitigung ist im Wesentlichen weggefallen und die Beseitigung des spezifizierten Risikomaterials hat die Tierkörperbeseitigung zusätzlich verteuert. Es bestand die Gefahr, dass Tierhalter durch illegale Beseitigung von Tierkörpern diese Kosten senken oder einsparen. Damit geriet die Tierkörperbeseitigung als öffentliche Aufgabe zur Verhinderung von Tierseuchen in Gefahr. Ich bin daher sehr froh, dass mit der Übernahme von einem Drittel der Kosten als freiwillige Leistung des Landes ein wesentlicher Beitrag zur Kostenentlastung für die Tierhalter erbracht wird und zugleich die Gefahren von Schwarzentsorgungen erheblich gemindert werden konnten.
Ich betone, die Tierkörperbeseitigung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Finanzierung nicht dem Land allein übertragen werden kann, so, wie es in Ihrem Antrag ausgeführt wurde. Die Kostenfreistellung der Landkreise,
wie in populistischer Weise von Ihnen, meine Damen und Herren der Oppositionsfraktion, beantragt, ist als ungerechtfertigte Subvention anzusehen und EU-rechtlich nicht machbar. Wichtig ist, dass die Entgelte für die Tierkörperbeseitigung im Rahmen bleiben. Die ständige Überwachung der den Entgelten zugrunde liegenden Berechnungen seitens der Landesregierung ist daher sehr zu begrüßen. So wurde erst kürzlich wieder eine Senkung der Entgelte veranlasst, weil für die Verarbeitung von Tiermehl eine kostengünstigere Lösung nachgewiesen wurde. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern hat die Landesregierung eine Buchprüfung der Entsorgungsunternehmen in Auftrag gegeben. Das sind richtige Schritte im Interesse unserer Landwirte. Um eine zumindest teilweise Refinanzierung der Tierkörperbeseitigungskosten zu erreichen, wird vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei ein Vorhaben gefördert, dass die Gewinnung von Biodiesel aus Tierfett vorsieht. Ziel muss es sein, dass die Futtermittelindustrie die Voraussetzungen dafür schafft, dass das Tiermehlfütterungsverbot für Monogastriten aufgehoben werden kann. Hier sind klare Verhältnisse zu schaffen und dafür setzen wir uns ein. Die Landwirte müssen in diese Leistungen vertrauen können, genauso wie der Endverbraucher von Lebensmitteln an der Ladentheke. Die Antwort auf die BSE-Problematik muss in höherer Verbrauchssicherheit liegen und darin sehen wir die höchste Priorität für unser politisches Handeln.
Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Herr Scheringer hat es schon ausgeführt, Ihr Antrag kam zu spät, in allen Positionen. In der Beratung im Landwirtschaftsausschuss hat unser Landwirtschaftsminister deutlich gemacht, dass er sehr wohl schon ein Stück weiter ist und diese Interessen für unser Land, für unsere Landwirte schon längst wahrgenommen hat und zu entsprechenden Ergebnissen gekommen ist. Ich empfehle daher, die Beschlussempfehlung anzunehmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss der dritten Wahlperiode legt Ihnen heute einen Zwischenbericht über seine bisher geleistete Arbeit vor. Die insgesamt 522 Seiten
umfassende Ausarbeitung dokumentiert eindrucksvoll die intensive Arbeit. Aufbauend auf die Tätigkeit des Vorgängerausschusses kann festgestellt werden, dass bisher die Bereiche Werften, verarbeitendes Gewerbe und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte jeweils beispielhaft an einem Betrieb sehr gründlich untersucht wurden. Dabei wurde ein sehr unterschiedliches Verhalten und Vorgehen in der Arbeitsweise der Landesregierung und der Fachministerien bezüglich der Fördermodalitäten festgestellt. Es macht Sinn, die Feststellungen und Bewertungen zu den Untersuchungen sehr ernst zu nehmen, denn der optimale Einsatz von Fördergeldern – und das spielte auch in der heutigen Landtagssitzung schon eine Rolle –, die zugleich Steuermittel sind, war und ist wichtig und wird auch zukünftig für unsere Landesentwicklung höchste Priorität haben.
Da mit dem zeitlichen Abstand auch die emotionale Betroffenheit etwas in den Hintergrund tritt, ist die sachliche und gründliche Arbeit im Ausschuss in den Vordergrund gerückt. Sicherlich ist damit auch das manchmal vordergründige Interesse der Medien nach Schlagzeilen nicht wie im Vorgängerausschuss so offensichtlich zum Tragen gekommen. Ich muss aber sagen, den Arbeitsergebnissen tut dieses jedoch keinen Abbruch.
Bevor ich auf die Ergebnisse im Einzelnen zu sprechen komme, möchte ich noch einiges zum Verfahrensablauf sagen. Der Ausschuss hat in der Zeit vom 16.12.1998 bis zum Januar 2001 insgesamt 33 Sitzungen durchgeführt. Von dem Vorgängerausschuss wurden 563 Aktenordner übernommen. Zusätzlich hat der Ausschuss 286 Aktenordner von anderen Stellen, insbesondere der Landesregierung, zur Auswertung erhalten. Insgesamt 65 Zeugen wurden vernommen und 6 Mitarbeiter von Behörden angehört. Ich meine, dass bereits diese Zahlen deutlich belegen, welcher Arbeitsaufwand in den letzten zweieinhalb Jahren durch den Ausschuss geleistet worden ist, um zu konkreten Ergebnissen zu kommen.
Entgegen den Verhältnissen im Vorgängerausschuss gab es durchweg eine konstruktive Arbeitsatmosphäre. Verfahrensfragen wurden fast ausschließlich einvernehmlich gelöst. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Ausschuss sich nicht mit einzelnen Problemen des Untersuchungsausschussrechtes auseinander setzen musste. Aus meiner Sicht zeigt sich deutlich, dass die Schaffung eines Untersuchungsausschussgesetzes, wie jetzt in die Parlamentsdebatte eingebracht, erforderlich ist, um zu einer einheitlichen Verfahrensweise zu gelangen und Zweifelsfragen nicht nur auf Geschäftsordnungsebene zu regeln.
Ein anderes Problem stellte die Zusammenarbeit mit der Treuhandanstalt BvS dar, die sich bei der Erteilung von Aussagegenehmigungen sehr restriktiv verhielt und Herausgabeverlangen von Akten zunächst generell zurückwies. Nach einem längeren Hin und Her sah der Ausschuss keine andere Möglichkeit, als sich an die Dienstaufsichtsbehörde – den Bundesminister für Finanzen – zu wenden und um eine Änderung der Zusammenarbeit seitens der Treuhandanstalt zu bitten. Ich darf hier feststellen, dass wir für die jetzt laufenden Untersuchungen weitergehende Aussagegenehmigungen vorliegen haben und auch das Aktenherausgabeersuchen positiv beschieden wurde.
Der Ausschuss legt mit dem Zwischenbericht seine Untersuchungsergebnisse zu den Unternehmen Nordbräu Neubrandenburg GmbH, Schlachthof Teterow und der Firma BESTWOOD vor. Hierzu im Einzelnen:
Bei der Privatisierung der Firma Nordbräu Neubrandenburg GmbH gab es keine Versuche der Einflussnahme auf den Privatisierungsvorgang durch die Landesregierung. Man muss im Ergebnis sagen, dass die Privatisierung dieses Unternehmens, das mit seinen ehemals 1.733 Mitarbeitern durchaus als strukturbestimmend im Raum Neubrandenburg angesehen werden konnte, keine Rolle in strukturpolitischen Überlegungen der Landesregierung spielte. Infolgedessen kam es zu einer Vertragsgestaltung, die aus Sicht der wirtschaftspolitischen Interessen des Landes durchweg als nachteilig betrachtet werden kann. Dagegen hätten durchaus Möglichkeiten bestanden, die Treuhandanstalt auf diese nachteiligen Vertragspunkte hinzuweisen und um eine andere Ausgestaltung zu bitten.
Bei der Fördermittelgewährung und der Kontrolle der eingesetzten Fördermittel wurden zahlreiche Fehler gemacht, die den wirtschaftlichen Niedergang des Unternehmens begünstigten. Hierbei ist hervorzuheben, dass seitens der Landesregierung aufgrund der ungenauen Beschreibung der zu fördernden Maßnahmen der Möglichkeit Vorschub geleistet wurde, die Gelder zweckentfremdet einzusetzen, so dass das eigentliche Ziel, auf Dauer Arbeitsplätze zu schaffen, nicht erreicht werden konnte. Zwar wurden letzten Endes die Fördermittel zurückgezahlt, das Unternehmen und die damit einhergehenden Arbeitsplätze konnten jedoch nicht gesichert werden.
Bei der Privatisierung des Schlachthofes Teterow haben wir es nicht mit einer direkten Privatisierung durch die Treuhandanstalt zu tun oder ihrer Organisationen, sondern mit einer Rückübertragung auf die Gemeinde Teterow, die ihrerseits an einen bereits vorher durch die Treuhandanstalt ins Auge gefassten Investor veräußerte. Dieser Investor errichtete einen neuen modernen Schlachthof mit Fördermitteln des Landes. Damit wurde ein konkurrenzfähiger Betrieb geschaffen, der trotz der bestehenden Schwierigkeiten auf dem Schlachthofsektor für sich allein durchaus Bestand hatte. Infolge des Konkurses der Unternehmensgruppe wurde jedoch auch der Schlachthof Teterow mit in die Gesamtvollstreckung gezogen. Aufgrund der äußerst umsichtigen Verfahrensweise des Gesamtvollstreckungsverwalters, der Geschäftsführung und der Gewährung weiterer Hilfen konnte es gelingen, den Schlachthof anschließend an einen neuen Investor zu veräußern, der ihn bis heute weiter betreibt. Die Untersuchungen hierzu haben ergeben, dass die Fördermittelgewährung mit großer Akribie und mit Sachverstand durchgeführt wurde, so dass der Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen ist, dass diese Arbeit im Landwirtschaftsministerium durchaus beispielgebend auch für die Arbeit in anderen Förderbereichen sein kann.
Bei den Vorgängen um die Privatisierung des ehemaligen Faserplattenwerkes Ribnitz-Damgarten – später Firma BESTWOOD – stellte sich die Situation ähnlich dar wie bei dem Unternehmen Nordbräu Neubrandenburg GmbH. Auch hier gab es keine nachhaltigen Bemühungen der damaligen Landesregierung, sich in den Privatisierungsprozess einzuschalten trotz faktischer Einflussmöglichkeiten. Dies wiegt in diesem Fall umso schwerer, als durch die Landesregierung der Betrieb bereits zu Anfang
als strukturbestimmend für die Region angesehen wurde oder es konkrete Nachfragen nach einer Einflussnahme der Landesregierung auf den Privatisierungsprozess gab. Die damalige Landesregierung der CDU/F.D.P.-Koalition hat es jedoch nicht für nötig befunden, ausführliche Informationen einzuholen, um sich in den Privatisierungsprozess einzubringen. Demzufolge wurde trotz eines größeren Interessentenkreises als bei dem Unternehmen Nordbräu Neubrandenburg das Unternehmen an einen eher branchenunerfahrenen Investor veräußert, der zusammen mit einem Minderheitengesellschafter den Betrieb fortführen sollte. Bei dem Minderheitengesellschafter handelte es sich um den Hauptlieferanten der Maschinen, die mit Landesmitteln von fast 60 Millionen DM abgesichert werden sollten. So stellte sich heraus, dass die Verträge über die Maschinen, insbesondere aber die Montageverträge, zu stark überhöhten Preisen abgeschlossen worden waren. Die zugrunde gelegten Konzepte wurden nicht mit der notwendigen Tiefenschärfe zuvor durch die entsprechenden Gremien des Landes geprüft. Eine Folge davon war, dass circa ein halbes Jahr nach Auszahlung der ersten Investitionszuschüsse die wirtschaftliche Entwicklung nicht wie erwartet verlief, sondern bedenklich erschien. Hierzu trug unter anderem bei, dass es sich bei der gelieferten Spanplattenanlage offensichtlich um eine Fehlinvestition handelte, deren volle Funktionsfähigkeit nie erreicht wurde.
Ab Frühjahr 1994 war die Situation nur noch als dramatisch zu bezeichnen. Eine Bank kündigte ihren Betriebsmittelkredit. Der zweckgerichtete Einsatz der Fördermittel war nicht mit der hinreichenden Genauigkeit überprüft worden. Die konstruktiven Hinweise des Landesrechnungshofes wurden nicht beachtet. Trotz weiterer gewährter Hilfen in Höhe von 5 Millionen DM beziehungsweise der Erhöhung einer gewährten Bürgschaft des Bundes und Landes um 7 Millionen DM konnte keine Änderung bewirkt werden. Im Juli 1994 erfolgte ein erneuter Stopp der Valutierung der Kredite. Das Land gewährte daraufhin als letzten Rettungsanker eine 100-prozentige Bürgschaft für einen Betriebsmittelkredit über 10 Millionen DM, der im Nachhinein wegen der fehlenden Parlamentsbeteiligung durch den Landesrechnungshof als Verfassungsbruch charakterisiert wurde.
Ende November 1994 stand das Unternehmen erneut vor der Gesamtvollstreckung. Jetzt wurde an eine Beteiligung des Landes an dem Unternehmen gedacht, obwohl vorher durch entsprechende Kontrolle der Geschäftsführung des Unternehmens und einer Einflussnahme des Fördermittelgebers eine Abkehr von dem offensichtlich nicht erfolgreichen Betriebskonzept möglich gewesen wäre. Darüber hinaus sollten weitere Fördermittel in Höhe von 17 Millionen DM in Zukunft gewährt werden, wobei ein Teilbetrag wiederum ohne Parlamentsbeteiligung in Höhe von 3 Millionen DM sofort ausgezahlt wurde. Diese Entscheidung wurde später von einem der maßgeblich Beteiligten als so genannte Schieberentscheidung charakterisiert.
Meine Damen und Herren, damit wurden vollendete Tatsachen für die Landesregierung der zweiten Wahlperiode – also der CDU/SPD-Koalition – geschaffen. Sämtliche Fördermittel waren bereits ausgekehrt worden. Die Situation des Unternehmens schien aussichtslos. Aus eigener Kraft konnte eine Rettung nicht mehr erfolgen. Die Entscheidung über eine Landesbeteiligung war ebenfalls gefallen, so dass der neuen Regierung im Grunde genommen nur noch übrig blieb, aus dem bereits Vorhandenen
alle Möglichkeiten zu schöpfen, um das Unternehmen aus der Gesamtvollstreckung heraus an einen anderen Betreiber übertragen zu können. Trotz der unter der Ägide der Nord/LB gewährten weiteren 25 Millionen DM gelang es nicht, einen Bewerber zu finden, der den Vorgaben der EU entsprechend bereit und imstande gewesen wäre, das Unternehmen fortzuführen. Damit gingen nicht nur Arbeitsplätze von etwa 500 Beschäftigten zu Anfang 1991 verloren, sondern das wirtschaftliche Aus dieses Unternehmens hatte auch erhebliche Auswirkungen auf die Zulieferindustrie in der gesamten Region. Ferner ist festzuhalten, dass bis März 2000 von Seiten des Bundes und des Landes aus Zuschüssen, Beihilfen, Bürgschaften und Risikofreistellungen Zahlungen in Höhe von 116.468.106 DM geleistet werden mussten.
Lassen Sie mich nun zu guter Letzt noch festhalten, dass durch die sachliche und fundierte Arbeit des Untersuchungsausschusses wesentliche Erkenntnisse nicht nur zur Geschichtsaufarbeitung über einen für dieses Land, denke ich, sehr wichtigen Entwicklungsabschnitt vorgelegt werden, sondern auch Hinweise zu entnehmen sind, welche Förderschwerpunkte zu beachten und fachlich kompetent zu begleiten sind.
Auf der Liste des Untersuchungsauftrages stehen noch eine Vielzahl von Einzelunternehmen, deren Privatisierung und die entsprechende Fördermittelgewährung untersucht werden sollen. Es ist jetzt schon klar, dass nicht alle Unternehmen durch uns untersucht werden können. Die Branchen Bauindustrie und Landwirtschaft sollten jedoch unbedingt einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Der Ausschuss wird dadurch in der Lage sein, dem Landtag einen repräsentativen Überblick bezüglich der einzelnen Branchen gemäß des Untersuchungsauftrages vorzulegen.
Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich meinen ganz persönlichen Dank für die Arbeit an die Ausschussmitglieder und natürlich vor allem an die Damen und Herren – ich sehe, Sie sind auch zum Teil anwesend – des Ausschusssekretariates und besonders ihren Leiter Herrn Schneider-Brinkert richten.
Die umfangreiche und genaue Dokumentation der Untersuchungsgegenstände ist ohne ihre intensive und präzise Arbeit nicht möglich. Ich wünsche uns gemeinsam weiterhin solche konstruktive Zusammenarbeit. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Angler genießen bei der SPD eine hohe Wertschätzung.
Sie leisten in großer Anzahl ihrer Mitglieder einen verantwortungsvollen Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Zu diesen zählen auch die im Antrag genannten 1.000 Kilometer Fließgewässer zweiter Ordnung. Das sind Gräben, Vorfluter und Ähnliches. Ich stelle diese Sätze meinen Ausführungen voraus, damit diese Stellung der SPD auch klar ist.
Zum Antrag, denke ich, müssen wir einen anderen Standpunkt einnehmen. In Landeseigentum sollen davon 400 Kilometer sein. Woher der Antragsteller diese Zahlen hat, können Sie uns vielleicht noch mal verraten!
Die Angler möchten ihre bisherigen Nutzungsrechte dafür behalten. Das ist verständlich, doch darin liegt natürlich auch die Crux.
Herr Brick, über Ihren Schreibtisch ist dieser Antrag jetzt sicherlich auch gegangen und Sie können sich ganz bequem zurücklehnen – so, wie Sie es jetzt auch machen –, schließlich kennen Sie dieses Problem mit den Anglern schon sehr lange. Ich denke, seit Jahren haben die Angler, der Landesanglerverband Ihnen diese Probleme versucht nahe zu bringen, und, wie Ihre Ausführungen hier vorne belegen, mit Erfolg.
Zugegebenerweise liegt die Lösung nicht ohne weiteres auf der Hand und es liegt nicht nur am guten Willen des Ministers, hier eine Lösung zu erreichen. Jeder weiß, wie schwierig es ist, Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden nachzuweisen. Bei den Fließgewässern zweiter Ordnung ist das besonders knifflig, weil für die kleinen Gewässerabschnitte mehrere Eigentümer, darunter auch das Land, in Frage kommen. Ich muss auch hier an dieser Stelle sagen, der Antrag greift zunächst mal zu kurz, wenn er sich nur auf die landeseigenen Flächen bezieht. Und das haben wir alle den Ausführungen des Landesanglerverbandes entnommen: Es geht ihnen nicht um diese Flächen, sondern das Problem liegt bei den Flächen, die nicht in Landeseigentum sind.
Nachdem die noch zu DDR-Zeiten mit den Anglern geschlossenen Nutzungsverträge nach 2002 auslaufen, sind durch die Angler neue Pachtverträge für diese Gewässer, darunter auch die landeseigenen, abzuschließen. Um die Eigentumsverhältnisse zu entflechten, ist intensive Vorarbeit zu leisten. Das ist eine Filigranarbeit – auch das wurde hier schon sehr breit ausgeführt –, für die sicherlich zusätzliches Personal benötigt wird, das Geld kostet. Die Landgesellschaft, auch das wurde hier ausgeführt, könnte im Auftrag der Landesregierung, so man sich einig würde, diese Aufgabe wohl übernehmen, wenn dafür entsprechende finanzielle Mittel, die dann sicherlich zusätzlich frei gemacht werden könnten, zur Verfügung stünden. Aber so einfach ist es nun auch nicht. Es stehen dort auch rechtliche Fragen zur Diskussion, die wir nicht so einfach beiseite schieben können, wie sie der Minister auch schon ausgeführt hat.
Es ist also zu konstatieren, dass wir sicherlich über diese Problematik sprechen müssen, die so im Antrag der
CDU-Fraktion natürlich nicht dargelegt wurde. Aber ich bin ja gutwillig, weil ich weiß, dass dieses Problem unsere Angler bewegt und auch einer Lösung im Land zugeführt werden muss. Übrigens, die Weiterverpachtung des Fischereirechtes für landeseigene Gewässerflächen, die Sie im zweiten Punkt Ihres Antrages fordern, ist natürlich für die bisherigen Nutzer auch durch die Richtlinie geregelt.
Meine Damen und Herren, wie auch immer dieser Antrag gestrickt ist, so greift er doch ein Problem auf, das zwar nicht zu den gravierendsten in diesem Land gehört, dennoch aber im Interesse der Menschen, vieler Menschen liegt, die von uns eine Lösung erwarten. Wir beantragen daher die Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss zur Federführung und zur Mitberatung in den Umwelt- und Finanzausschuss. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! BioCon Valley – ein Begriff, der für Neues steht, für viele Menschen in unserem Land noch ein Begriff, mit dem sie konkret nichts anzufangen wissen, und für unsere Landespolitik ein Auftrag, diesen Inhalt für die Menschen verständlich, begreiflich und im täglichen
Leben umsetzbar zu machen. Und deswegen verstehe ich die Einwendungen der Kollegen König und Seidel nicht, die bestreiten, dass dieses Thema ein Thema für die Aktuelle Stunde ist.
Dieses Thema ist aktueller denn je. Zu jeder Zeit unserer Geschichte hat es neue Entwicklungen gegeben mit mehr oder weniger großen Auswirkungen auf den Alltag. Oft sind wegweisende Erkenntnisse erst im Nachhinein als solche anerkannt worden und ein Ausspruch, denke ich, steht sinnhaft dafür. Wie oft haben wir schon gehört, er ist seiner Zeit voraus. In einer grundlegenden Umbruchphase befinden wir uns gegenwärtig. Sie birgt große Chancen, auch für unser Land. Und es ist unsere Aufgabe, diese für unser Land zu erkennen, zu werten, nutzbar zu machen und zu unterstützen.
Neue Technologien halten auf vielen Gebieten Einzug, oft unter Nutzung der Möglichkeiten der Informationstechnik. Neue Erkenntnisse von jungen Wissenschaftlern in der Forschung auf Praktikabilität zu prüfen und anschließend entsprechende Produktionslinien aufzubauen, die sich auf dem Weltmarkt behaupten, ist angesagt. Beachten wir jedoch dabei immer, dass es gut ausgebildete, für ihr Fachgebiet engagierte Menschen sind, die diese Entwicklung voranbringen? Technik ist wichtig, kann jedoch nur beherrscht und auch umgesetzt werden – auf Weltniveau, versteht sich –, wenn es gelingt, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Fachleute mit entsprechenden Rahmenbedingungen zu umgeben.
Ich möchte darum daran erinnern, dass das Biomedizin-Technikum in Teterow der Ausgangspunkt für die Investitionen von PlasmaSelect war. An dieser Stelle möchte ich auch noch mal vehement Herrn König widersprechen, der hier sagte, dass Teile von PlasmaSelect ausgelagert wurden. Das stimmt nicht. Die Firma wird noch in diesem Jahr Bauland für die Erweiterung des Standortes erwerben, weitere Firmen haben konkrete Ansiedlungsabsichten angemeldet. Der für dieses Gebiet erarbeitete Bebauungsplan wird derzeit um 24 Hektar erweitert.
Inzwischen ist in der Technologiebranche ein Wettbewerb um entsprechende Standorte zu verzeichnen. Mecklenburg-Vorpommern hat durch die Standorte Rostock, Greifswald und Teterow gute Ansätze, was die steigende Nachfrage von Unternehmen belegt. Es wird zukünftig weiter darauf ankommen, diese Anfangserfolge auszubauen.
Wir müssen uns intensiv mit den notwendigen Standortfaktoren auseinander setzen und die Rahmenbedingungen schaffen. Welche Rahmenbedingungen benötigen Unternehmen? Aus Gesprächen mit Unternehmern kann ich feststellen, dass folgende Gesichtspunkte für sie bei der Ansiedlung interessant sind:
Erstens ist das die Unterstützung bei Ansiedlungsbemühungen. Diese beginnen mit dem Kauf des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks – wir kennen alle das deutsche Baurecht – und enden mit der Erschließung der entsprechenden Fördermodalitäten des Landes, des Bundes und der EU.
Zweitens ist für Unternehmer das vorhandene Arbeitskräftepotential wesentlich. Gerade hierfür stehen unsere Hochschulstandorte. Dieses Bildungspotential erfordert von uns ständige Begleitung, um das hohe Niveau zu hal
ten und auszubauen. Auch das haben einige Vorredner schon ausführlich betont.
Drittens spielen die örtliche Nähe von Forschung, Entwicklung, Erstproduktion und mögliche Kooperationspartner eine wesentliche Rolle bei der Standortwahl. Dabei sind persönliche Kontakte unerlässlich. Ein Unternehmer versicherte mir, dass für ihn die Person des Leiters eines Forschungslabors mit seiner ständigen Bereitschaft zur Hilfe bei schnellen und wichtigen Untersuchungen ausschlaggebend für die Ansiedlung war.
Als vierten und letzten Standortfaktor möchte ich die Aufgeschlossenheit und Interessiertheit der vor Ort agierenden Bürgermeister, Gemeindevertreter und Bewohner und nicht zuletzt ein funktionierendes kulturelles Netz hervorheben. Ich denke, der Bürgermeister von Teterow, Herr Dr. Dettmann, ist anwesend und kann dies sicherlich auch bestätigen. Das sind zum Beispiel für Teterow wesentliche Bedingungen, die die Nachfrage zur Einmietung von jungen Firmen in das Biomedizin-Technikum Teterow stark beförderten.
So, jetzt leuchtet hier schon die rote Lampe. Ich möchte im letzten Satz doch noch mal auf Folgendes zu sprechen kommen: Es wird für uns ganz wichtig sein, für BioCon Valley auch die Geschäftsstelle einzurichten und so zu besetzen, dass sie materiell, personell den Anforderungen gerecht werden kann, die an diesen Verbund zukünftig, auch aufgrund meiner Ausführungen zu den Schwerpunkten der Ansiedlungsbemühungen und Standortwahl, gestellt werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Forstleute! Ich denke, Populismus ist der Begriff, der unter der Überschrift „Die Diskussion der CDU-Fraktion“ bisher geführt wurde auf Kosten der Forstarbeiter,
und das tut mir besonders leid. Ich denke, man muss sich daran messen lassen, wie Worte und Taten in Einklang zu bringen sind