Protokoll der Sitzung vom 17.05.2001

(Lutz Brauer, CDU: Und das zusammen- zufassen in einem Bericht ist legitim.)

Deswegen meinen wir, dass dieses ausgewählte Gebiet, was Sie kritisieren, das Gebiet ist in der 12-Seemeilen-Zone, welches diese Anforderungen tatsächlich erfüllt.

Die Auswirkungen auf die Meeresumwelt werden projektbegleitend erfasst. Mit den Erfahrungswerten soll die spätere Errichtung von Windkraftanlagen in kommerziellen Größenordnungen konfliktarm gestaltet werden. Die Landesregierung hält in Übereinstimmung mit der Bundesregierung an der Konzeption fest, besagten Pilotpark

von rund 20 Anlagen zu errichten. Wir stehen nicht nur bei der Ergründung der Auswirkungen auf Flora und Fauna am Anfang, sondern auch bei den technischen Möglichkeiten. Da steht beispielsweise die Frage, wie durch das Vorhalten eines Havarieschleppers die Gefahren, die sich aus einer Schiffskollision ergeben, minimiert werden können, Stichwort „Ölkatastrophe“ sei hier nur genannt. Und auch ökologisch muss die Gesamtbilanz eines Off-ShoreWindenergieparkes positiv sein.

Klar ist schon, dass im Küstenbereich der zum mecklenburg-vorpommerschen Hoheitsgebiet gehört, also innerhalb der 12-Seemeilen-Zone, nur wenige Flächen für die Errichtung von Windenergieparks in Betracht kommen. Wenn Sie sich die Karte anschauen, entlang der gesamten Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns sind so viele Nutzungen bereits gegeben, dass es faktisch kaum Gebiete gibt, die für die Nutzung von Windenergie möglich sind.

(Lutz Brauer, CDU: Deshalb fordern wir ja so eine Karte, damit man sich ein allgemeines Urteil bilden kann.)

Deswegen, meine ich, muss über ein Raumordnungsverfahren, welches ja auch durchgeführt wird, zur Errichtung einer solchen Anlage alles abgewogen werden. Die Fläche, die jetzt ausgewählt ist, ist die Fläche, die sich vor unserer Küste in der 12-Seemeilen-Zone anbietet.

Wir reden über zwei verschiedene Dinge. Wir reden einmal über eine Fläche mit einem Pilotwindpark innerhalb der 12-Seemeilen-Zone. Hier ist es richtig, wir haben die Hoheit für das Raumordnungsverfahren und auch die Entscheidung, das Genehmigungsverfahren selbst liegt beim Bund. Wir sind der Auffassung und ich bin der Auffassung, dass auch das Genehmigungsverfahren in die Landeshoheit hineingehört,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Lutz Brauer, CDU – Barbara Borchardt, PDS: O Mann!)

damit Konfliktmanagement viel intensiver betrieben werden kann und wir auch schneller zur Entscheidung kommen. Das ist eine Diskussion, die gegenwärtig mit dem Bund geführt wird. Wir werden im September eine internationale Raumordnungsministerkonferenz in Wismar haben, wo diese Frage sicherlich noch einmal thematisiert wird.

(Zuruf von Lutz Brauer, CDU – Unruhe bei Abgeordneten der PDS)

Eine andere Frage, und da gibt es einen Unterschied zur 12-Seemeilen-Zone, ist die Nutzung der Windenergie in der AWZ, in der Ausschließlichen Wirtschaftszone, wo also dann der Bund die ausschließliche Hoheit hat. Auch hier gibt es Planungen, aber die sind noch nicht so weit fortgeschritten, dass man über die Errichtung von ersten Pilotprojekten tatsächlich reden kann. Richtig ist, dass mehrere Projekte beantragt wurden, die nach einer entsprechenden intensiven Prüfung durch die zuständigen Bundesbehörden zugelassen werden könnten, immer vorausgesetzt, dass es auch hier zu keiner Gefährdung der Meeresumwelt kommt und die Netzkapazitäten sichergestellt werden können.

Wichtig bleibt die begleitende Grundlagenforschung. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Technologie erhält dafür aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm

der Bundesregierung in den Jahren 2001 bis 2003 jeweils 80 Millionen Mark. Diese Sondermittel fließen zusätzlich in die Erforschung und Entwicklung umweltschonender Energietechnologien. Bei Windenergie ist vorgesehen, an aussichtsreichen Standorten für Off-Shore-Windparks Messplattformen zu errichten, um sowohl technische Messungen als auch ökologische Untersuchungen vorzunehmen. Nach dem jetzigen Stand der Genehmigungsverfahren und den zur Verfügung stehenden Mitteln – ich rechne circa 20 bis 30 Millionen Mark – kommen vier Standorte in Frage, jeweils zwei in der Nordsee und in der Ostsee. Mecklenburg-Vorpommern hat gute Chancen auf eine Messplattform in der 12-Seemeilen-Zone. Die Beteiligung von Unternehmen aus dem Land an Bauausstattung und Wohnungsprogramm wird sicherlich ermöglicht, man kann auch sagen, garantiert werden.

Herr Brauer, herzlichen Dank für Ihren Antrag. So konnte man hier mal ausführlich über die aktuelle Situation zur Planung, zu Vorhaben und wissenschaftlichen Arbeiten zur Windenergienutzung im Off-Shore-Bereich reden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Ich begrüße den Europaabgeordneten Herrn Hans Modrow.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Einzelne Abgeordnete der CDU-Fraktion verlassen den Plenarsaal. – Der Abgeordnete Thomas Nitz trägt ein Plakat.)

Herr Nitz, ich schließe Sie von der Sitzung aus. Ich habe Ihnen das vorher gesagt. Ich bitte Sie, sofort den Sitzungssaal zu verlassen. Herr Nitz, nehmen Sie das Plakat herunter und verlassen Sie den Raum! Sie sind für heute ausgeschlossen von der Sitzung.

Heute genau vor 50 Jahren, am 17. Mai 1951, wurde Herr Modrow Mitglied des Mecklenburgischen Landtages. Damals konnte man nicht nur durch Wahlen Mitglied des Landtages werden. Der damalige Vorsitzende der Freien Deutschen Jugend in der DDR, Erich Honecker, ernannte Hans Modrow zum Landesvorsitzenden der FDJ in Mecklenburg. Damit war Herr Modrow auch Mitglied des Landtages.

(Claus Gerloff, SPD: Donnerwetter!)

Wir setzen unsere Debatte fort. Das Wort hat der Abgeordnete Herr Klostermann von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Herr Klostermann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir hatten vor

dieser Unterbrechung das Thema Off-Shore-Anlagen und ich meine, es ist in der Tat ein heißes Thema und wir sollten aufpassen, dass nicht nur heiße Luft ventiliert wird, auch durch diese Propeller nicht.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Und der Ansatz, dass man sich hier doch konkret dem Thema widmet, ist durch den Beitrag des Ministers Holter offenbart worden. Trotzdem möchte ich hier noch einige Anmerkungen loswerden.

Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag gestellt und, das muss ich sagen, hat uns auch überrascht mit diesem Antrag unter der schlichten Überschrift „Off-Shore-Windkraft“. Sie beweist damit eigentlich politische Unbefangenheit. Meine Damen und Herren Verfasser dieser bahnbrechenden vier Punkte des Antrages, Sie wollen hier eine Diskussion lostreten, die seit Jahren im Gange ist. Guten Morgen, kann man da nur sagen.

(Heiterkeit bei Volker Schlotmann, SPD)

Wie lächerlich die Tatsache ist, dass sich dieser Landtag in Deutschland und in Europa eigentlich mit einem Beschluss für die Erforschung, Entwicklung und Nutzung regenerativer Energieträger beschäftigen soll und dann im Einzelfall mögliche Konflikte berücksichtigen soll, zeigt, erstens sind die Dinge natürlich längst auf dem Weg und zweitens werden hier wieder einmal die kleinen und die großen Kompetenzen verwechselt. Zuständig sind – und darauf hat Herr Minister Holter auch aufmerksam gemacht – die Bundesregierung, unter anderem der Bundeswirtschaftsminister, und in Sachen Naturschutz das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Letzteres ist zuständig, weil Off-Shore-Windparks in der Regel in der Ausschließlichen Wirtschaftszone angesiedelt werden sollen, das heißt außerhalb des eigentlichen Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland.

Ich denke, ein ganz wichtiger Hinweis in der Rede meines Vorredners war, dass wir uns im ganzen Komplex der Genehmigungsverfahren bemühen, dass das Land sich bemüht, diese Genehmigungsverfahren in die eigenen Hände zu bekommen. Und das kann man nur begrüßen. Das ist ein total richtiger Weg, denn wir haben auch Verantwortung für unsere Küste und für die vorgelagerten Zonen in der Ostsee. Das ist für mich eigentlich eine ganz wichtige Geschichte.

Untersuchungen der Landesregierung haben ergeben, dass die im Küstenbereich M-V gelegenen Flächen eher nicht geeignet sind, bisheriger Stand. Es wäre in der Tat bedenklich, wenn die Landesregierung erst durch dieses Parlament aufgefordert werden müsste, die hier zu treffenden Entscheidungen zu unterstützen. In Sachen Klimaschutz besteht dringender Handlungsbedarf.

(Zuruf von Martin Brick, CDU)

Darüber sind sich in Bund und Land alle einig, auch darüber, dass die Nutzung von Windkraft im Off-ShoreBereich generell zu befürworten ist. Die Möglichkeiten, Windparks in die terrestrische Landschaft zu setzen, sind nahezu ausgeschöpft. Auch darauf wurde hingewiesen. Eine Reihe von Bürgerinitiativen und Bewegungen im Lande haben das offenbart. Viel mehr als schon vorhanden lässt die Raumordnung wohl nicht zu.

Die Frage richtet sich nicht auf das Ob, sondern auf das Wie einer Windkraftnutzung als alternative Energiegewinnung im Off-Shore-Bereich der Ostsee.

(Lutz Brauer, CDU: Das ist schon mal was!)

Aus der Sicht des Naturschutzes sind die Vorhaben eher kritisch zu beurteilen. Die Risiken insbesondere für Fische und Vögel sind nahezu unerforscht und bewegen sich weitestgehend im hypothetischen Bereich. Gerade was die Auswirkungen auf Flora und Fauna durch einen Off-ShoreWindpark anbelangt, sind die wissenschaftlichen Untersuchungen erst am Anfang. In der „Deutschen Hydrographischen Zeitschrift“ 10/99 äußert sich Herr Dr. von Nordheim vom Bundesamt für Naturschutz wie folgt: „Erfahrungen im terrestrischen Bereich unter Kenntnis von den Auswirkungen anderer Aktivitäten im Meer sowie das Wissen um die Biologie von marinen Organismen geben sehr deutliche Hinweise und ausreichend Anlass, um von einem erheblichen Gefährdungspotential von Off-Shore-Windparks auszugehen. Sollte es zur Genehmigung eines kleinen WKA-Komplexes kommen mit 10 bis 15 Einzelanlagen, sollte dieser als Testfall angesehen werden,“ – und hier wurde auch von Pilotanlage gesprochen –

(Lutz Brauer, CDU: Was wir unterstützen.)

„der als Studienobjekt dienen kann.“ So weit das Zitat von Herrn Nordheim. Ich meine, 1999 ist dieser Aufsatz geschrieben. Diese Diskussion ist also nicht erst heute losgegangen, sie läuft schon einige Jahre.

(Zuruf von Lutz Brauer, CDU)

Hinzukommen – das wurde auch schon gesagt, ich möchte das aber noch mal untermauern – die zu minimierenden Probleme bei der Bergung havarierter Schiffe und mögliche Ölteppichbekämpfungen, wenn solche Anlagen existieren. Es gibt genügend Anlass, Vorsorge zu treffen. Insgesamt, denke ich, die ökologische Gesamtbilanz – auch die ökonomische Gesamtbilanz ist hier einzurechnen – eines Off-Shore-Windenergieparks muss unterm Strich summa summarum positiv sein.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren – und, Herr Brauer, Sie wissen das –, der Umweltausschuss hat sich im vergangenen Jahr bereits sehr eingehend auf der Insel Vilm, dem Sitz des Bundesamtes für Naturschutz, über Folgen und Risiken der Off-Shore-Windkraftanlagen informieren lassen, voriges Jahr im Mai, wenn ich mich richtig erinnere. Der Umweltausschuss wird diese Thematik – davon gehe ich aus – auch weiterhin auf die Tagesordnung setzen. Wenn die Zeichen jetzt in Richtung Pilotanlage gesetzt sind, auf das Herunterholen des Genehmigungsverfahrens, der Verantwortung auf das Land, wenn die Zeichen gesetzt sind auf kontrollierten Ausbau, auf Kompromissbereitschaft, die vorausgesetzt werden soll, dann, denke ich, kann man auch Lösungen finden.

(Lutz Brauer, CDU: Das ist doch der gemeinsame Nenner.)

Nun noch mal zu Ihrem Antrag: Zu Punkt 1 habe ich mich bereits geäußert. Punkt 2 und 3, denke ich, sind ausführlich durch den Minister Holter hier erläutert worden. Der Bericht war aktuell und er war in Ordnung. Damit entfällt das. Und der Punkt 4 ist aus meiner Sicht überflüssig, weil die Landesregierung handelte.

(Beifall Volker Schlotmann, SPD)

Insofern wird meine Fraktion diesen Antrag ablehnen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Andreas Bluhm, PDS – Zuruf von Lutz Brauer, CDU)

Danke schön, Herr Dr. Klostermann.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Vierkant von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Windkraft ist auf dem Vormarsch, aber nichts Genaues weiß man nicht. So oder ähnlich stellt sich derzeit die Situation in unserem Lande dar. Innerhalb der 12-Seemeilen-Zone im Küstenmeer plant unter anderem ein Konsortium aus Neptun Techno Products, Nordex und Nordwind 20 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 1,5 bis 2 Megawatt. Ein konkreter Standort ist bisher noch nicht festgelegt. Die Firma Windprojekt aus Bad Doberan plant derzeit zwei Projekte im Küstenmeer – zum einen im Rostocker Hafen und zum anderen ist ein Projekt nordwestlich von Bad Doberan im so genannten Plantagenetgrund vorgesehen. Hier beabsichtigt die Firma, 50 bis 70 Windkraftanlagen zu errichten.

(Lutz Brauer, CDU: Das werden ja immer weniger.)