Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Wohnungsleerstand in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2059.
Frau Präsidentin! Man könnte fast den Eindruck gewinnen, Leerstand im Plenarsaal von Mecklenburg-Vorpommern bei diesem Thema.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Im November 2000 hat die vom Bundesministerium für Verkehr, Bauwesen und Raumordnung eingesetzte Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel“ in den neuen Bundesländern ihren lange erwarteten Bericht vorgelegt. Während in den anderen ostdeutschen Bundesländern seitdem eine heftige Debatte hinsichtlich der in dem Kommissionsbericht gemachten Vorschläge tobt und um die Frage, wie denn nun vor Ort mit den jeweiligen Problemen umzugehen sei,
ist die Thematik am Land Mecklenburg-Vorpommern scheinbar – ich sage ganz bewusst scheinbar – spurlos vorbeigegangen. Aber auch hier ist das Problem akut und alle Fraktionen sollten darüber reden, wie man unter Wahrung der Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Lösung herbeiführt. In den Verhandlungen mit dem Bund und den Kommunen ist längst noch nicht alles in trockenen Tüchern und es ist mir zumindest noch keine konsistente Lösungskonzeption für Mecklenburg-Vorpommern ersichtlich.
Das hat meine Fraktion dazu bewogen, diesem Hause heute den Antrag, den Sie alle erhalten haben, vorzulegen. Meines Wissens stehen ja wohl Ende Mai die nächsten Gespräche mit der Bundesregierung auf der Ebene der Staatssekretäre an. Und insofern erscheint auch der gewählte Termin oder Zeitpunkt hinsichtlich der Vorlage dieses Antrages durchaus angemessen. Ziel dabei ist es, der Landesregierung Handlungsempfehlungen auf den Weg zu geben, damit das Wohnungsleerstandsproblem i n Mecklenburg-Vorpommern sachgerecht angegangen werden kann und sich die finanziellen Belastungen für das Land und seine Kommunen in einem vertretbaren Rahmen halten.
Ich will aber gar nicht so tun, als ob wir für die zahlreichen Detailaspekte des Wohnungsleerstandes in jedem Fall eine umfassende Beantwortung oder Problemlösung anbieten könnten. Aber ein paar Leitlinien für das weitere inhaltliche Vorgehen im Hinblick auf den Kommissionsbericht erscheinen notwendig und sinnvoll. Lassen Sie uns also Analysen und Handlungsempfehlungen der Lehmann-Grube-Kommission aufgreifen, gegebenenfalls unterstützen oder aber dort, wo es angezeigt ist, eigene Schwerpunkte setzen und dies vor allem gegenüber der Bundesregierung auch durchsetzen.
Da die Zeit begrenzt ist, möchte ich an dieser Stelle in der gewohnten Kompaktheit auf einzelne Punkte des Antrages näher eingehen:
Unter der Überschrift „Eigentumsbildung für die Stadtentwicklung nutzen“ empfiehlt die Kommission, die Eigenheimzulage aus dem Bestand, die bislang für acht Jahre in Höhe von 2.500 DM gewährt worden ist, auf 5.000 DM zu verdoppeln und quasi als Finanzierung in die bisherige Lösung im Neubau von 5.000 DM auf 2.500 DM zu halbieren. Ich halte diesen Vorschlag für gelinde gesagt unglücklich. Dass im Bereich der Bestandsforderung etwas getan oder besser gesagt noch mehr getan werden muss, ist ja klar.
Aber darum gleichsam eine doppelte 2-Klassen-Förderung anzustreben, das ist mir hier an dieser Stelle unverständlich. Einmal soll offenbar der Bestand gegen den Neubau ausgespielt werden, eine Position, die die CDU im Land und im Bund auf keinen Fall mittragen kann und wird, und zum Zweiten will die Kommission offenbar unterschiedliche Förderbedingungen in Ost und West. Auch dieses ist schon rein psychologisch fragwürdig. Man sollte sich auf gesamtdeutsche Konditionen einigen und das bedingt in der Tat, im Bereich des Bestandserwerbs etwas zu tun, aber eben nicht in Form eines finanzpolitischen Nullsummenspiels. Insofern halte ich eine Verdoppelung auf 5.000 DM in diesem Bereich für notwendig und geboten.
Noch völlig in der Schwebe ist der politische Umgang bezüglich der Kernforderung der Kommission, ein neues
Abrissprogramm aufzulegen. Demnach sollen in den nächsten zehn Jahren 300.000 bis 400.000 leerstehende Wohnungen abgerissen werden. Ziel ist dabei die Wiederherstellung eines so genannten Marktgleichgewichtes. Die Kommission weist zu Recht darauf hin, dass ein solches Programm finanziell gefördert und gelenkt werden muss. Sie empfiehlt einen Fördersatz von maximal 140 DM pro Quadratmeter und veranschlagt ein Gesamtfinanzierungsvolumen von zehnmal 300 Millionen DM, also insgesamt 300 Milliarden DM. Dabei soll jeweils ein Drittel der Kosten durch den Bund, die Länder und die Kommunen übernommen werden.
Meine Damen und Herren, wir haben die Themen Landeshaushalt, Kommunalfinanzen im Plenum unterschiedliche Male rauf und runter diskutiert. Wir wissen, es ist an allen Stellen eng. Es gibt genügend Gründe auch in diesem Fall, dieses als Anlass zu sehen, darüber zu reden. Ich brauche aber nicht im Einzelnen auf die Details einzugehen, sondern kann sagen, eine de facto Zweidrittelfinanzierung durch die betroffenen Bundesländer ist absurd und indiskutabel. Es muss meines Erachtens alles darangesetzt werden, dem Bund klar zu machen, dass es sich bei der Leerstandsproblematik um eine gesamtstaatliche Aufgabe handelt, da die ökonomischen und sozialen Folgen des Leerstandes – und ich werde noch in der Aussprache näher darauf eingehen – weit über die jeweiligen Regionen hinausreichen.
Der Ökonom spricht in diesem Zusammenhang von negativen externen Effekten und um dies zu internalisieren, ist eine angemessene Beteiligung des Bundes unabdingbar. Nun kann man sich natürlich fragen, was angemessen ist. Sicher lässt sich dieses auf zwei Stellen hinter dem Komma nicht quantifizieren, aber es würde mich schon sehr wundern, wenn die Abgeordneten dieses Landtages und damit in ihrer Funktion als Interessenwahrer der Kommunen oder wenn die Vertreter, die auch im kommunalen Bereich engagiert sind, sich sang- und klanglos einer 1-zu-2-Regelung beugen würden.
Ich kann Sie, Herr Minister Holter, daher von dieser Stelle auch nur eindringlich auffordern, in dieser Frage einen klaren und dem Land dienlichen Standpunkt zu vertreten und dieses gegenüber dem Bund auch unmissverständlich deutlich zu machen. Sorgen Sie bitte dafür, dass der Bund nicht weiter fortlaufend Lasten auf die Länder verschiebt! Lassen Sie sich nicht auf die Tricksereien in der Form ein, dass Leistungen des Bundes im Rahmen des Paragraphen 6 Absatz 2 a Altschuldenhilfegesetz mit dem Abrissprogramm verrechnet werden! Und damit ich an dieser Stelle richtig verstanden werde, auch wir müssen unseren finanziellen Beitrag leisten. Wir können aber keiner Entwicklung zustimmen, die langfristig darauf hinaus läuft, dass wir vor Ort praktisch handlungsunfähig werden. Gehen Sie also davon aus, dass Sie hierbei die volle Unterstützung der CDU-Landtagsfraktion haben werden.
Zudem frage ich mich auch gerade im Hinblick auf Mecklenburg-Vorpommern, ob es wirklich immer gleich der Abriss sein muss oder ob nicht auch weniger radikale Maßnahmen wie Rückbau oder vorübergehende Stilllegung
von Wohngebäuden sachgerecht sein könnten. Dies wird aber nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung vor Ort entschieden werden können und auch müssen.
Darüber hinaus erscheint es mir überdenkenswert, ob die von der Kommission vorgesehene Grenze in Höhe von sechs Prozent Leerstand angemessen ist, denn immerhin gilt eine Quote von fünf bis sieben Prozent als durchaus normal und im Fall geringerer Leerstände sind auch noch Strategien anwendbar, die auf abrissvermeidende Aufwertung von Stadtteilen fielen, zum Beispiel mittels Ergänzung der lokalen Infrastruktur und Bewohner aktivierender Strategien.
Man sieht schon allein daran, es wird sehr wichtig sein, ganz individuelle Vor-Ort-Lösungen zu entwickeln und gegebenenfalls im Rahmen eines wie auch immer gearteten Abrissprogramms dieses den Ländern auch zu ermöglichen. Das heißt, die Programmkonditionen dürfen nicht zu restriktiv verfasst sein, sondern müssen den jeweiligen lokalen Gegebenheiten Rechnung trag e n.
Der Abschnitt 1.3 unseres Antrages stellt den wiederholten Versuch unserer Fraktion dar, den Sturz der heimischen Bauwirtschaft abzumildern. Wer es mit Sanierung, mit attraktiven liebens- und lebenswerten Innenstädten ernst meint, der muss auch dafür sorgen, dass die Anreize zum Erwerb solcher Immobilien und Grundstücke möglichst attraktiv erscheint, auch über steuerliche Anreize. Sanierung schafft eine höhere Lebensqualität und mehr Beschäftigung. Über einen harten und nationalen Standortfaktor, zum Beispiel über das Steuerrecht, realisieren wir im Lande weiche Standortfaktoren. Dies macht Sinn und hilft am Ende allen Beteiligten.
Leider ließ die Informationspolitik der Landesregierung in Bezug auf die Leerstandsproblematik noch einige Fragen offen. Verlässliche Zahlen nach Regionen getrennt liegen offenbar nicht vor. Dies zeigen die Antworten der Landesregierung auf meine beiden Kleinen Anfragen vom Frühjahr diesen Jahres. Das Parlament hat jedoch einen Anspruch darauf, über den Fortgang der Verhandlungen zeitnah und umfassend informiert zu werden. Dazu fordern wir Sie auf!
Für den Inhalt des Abschnittes 3 unseres Antrages habe ich implizit schon etwas gesagt. Die Anzahl der Betroffenen ist gerade bei dieser Problematik immens: Bund, Land, Kommunen, Wohnungswirtschaft, Eigentümer und Mieter und auch die Bauwirtschaft. Ebenso ist klar, dass Abriss oder Rückbau nur im Rahmen eines städtebaulichen Gesamtkonzepts erfolgen kann, ansonsten finden isolierte Maßnahmen statt, die in ihrer Summe der Sachlage nicht gerecht werden. Ich unterstelle gar nicht, dass Sie dies alles nicht wollen, aber im Sinne einer Selbstverpflichtung und eines Signals an die Beteiligten sollte der Landtag dieses auch nach außen hin deutlich bekunden.
Meine Damen und Herren, sachlich müssten eigentlich alle Fraktionen mit diesem Antrag leben können. Er enthält keinen politischen Sprengstoff, verlangt nichts Unmögliches und nutzt dem Land. An die Adresse der SPD gerichtet: Es gibt Landtagsfraktionen Ihrer Partei, die solchen Anträgen bereits zugestimmt haben, und in diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Sie auch diesem Antrag Ihre Zustimmung geben können oder hilfsweise in den Ausschüssen mit uns darüber beraten würden. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein aktuelles Thema, das die CDU auf die Tagesordnung gesetzt hat. Allerorten wird über Wohnungsleerstand debattiert, diskutiert und es werden Lösungswege gesucht, und das nicht zuletzt deshalb, weil sich die Situation in der ostdeutschen Wohnungswirtschaft in den letzten Jahren grundlegend geändert hat. Wenn man das mal historisch betrachtet, ist innerhalb von kürzester Zeit ein Wechsel vom einst Wohnungsmangel zum Wohnungsüberangebot vollzogen worden. Das hat mit zwei Faktoren zu tun aus meiner Sicht: Erstens mit dem starken Bevölkerungsrückgang, aber nicht nur. Es hat auch damit zu tun, dass in den neunziger Jahren ganz verstärkt Wohnungsneubau gefördert wurde und damit auch Stimulanzen ausgereicht wurden, hier einen Wohnungsüberschuss, ein Wohnungsüberangebot zu entwickeln.
Es ist richtig – und die Zahlen sind ja bekannt, ich nenne sie hier bloß noch mal zur Erinnerung –, dass im Durchschnitt der neuen Länder rund 13 Prozent der Wohnungen leer stehen. In Mecklenburg-Vorpommern sind das circa 8 Prozent. Das nimmt sich im Vergleich zu Ostdeutschland insgesamt gering aus, aber ich meine, 8 Prozent sind beunruhigend genug. Und guckt man sich die ehemaligen NVA-Standorte Eggesin, Dranske und Stavenhagen – und man könnte weitere nennen – an, dann ist hier der Leerstand überdurchschnittlich hoch und entsprechend gravierend sind dort auch die Probleme.
Wir haben die niedrigste Leerstandsquote von allen neuen Ländern. Das liegt auch daran, dass bei uns keine industriellen Strukturen wegbrechen konnten, weil es diese in der Größenordnung wie in Sachsen, SachsenAnhalt oder Brandenburg gar nicht gab. Und zum anderen wurde schon der Wohnungsneubau im Lande früh eingeschränkt. Seit 1998 wird Mietwohnungsneubau nicht mehr gefördert, nicht mehr unterstützt. Gefördert werden nur altengerechte Wohnungen mit Betreuungsangebot. Das sind alles bekannte Tatsachen, ich rufe das bloß in Erinnerung. Entwarnung sollten wir trotzdem nicht geben, Frau Nehring-Kleedehn ist ja darauf eingegangen, wie sich die Situation darstellt, zumal der Bevölkerungsrückgang weiter anhält.
Wichtig ist es aber anzumerken, dass der Wohnungsleerstand nicht proportional mit dem Absinken der Bevölkerungszahl in Mecklenburg-Vorpommern wächst, denn für einige Jahre wird die Zahl der Haushalte noch zunehmen, und das ist das bestimmende Moment für die Nachfrage nach Wohnungen. Der so genannte Flächenverbrauch pro Kopf, also jeder Wohnflächenverbrauch pro Kopf, nähert sich in den nächsten Jahren den sehr viel höheren westdeutschen Werten an. Zu Katastrophenszenarien sehe ich derzeit für Mecklenburg-Vorpommern allerdings überhaupt keinen Anlass. Gleichwohl werden wir uns für eine lange Zeit diesem Thema widmen müssen.
Meine Auffassung ist es, übrigens auch im Gegensatz zu Ihnen, Frau Nehring-Kleedehn, dass wir einen Paradigmenwechsel brauchen für die Wohnungspolitik in Ostdeutschland, weg vom Neubau, weg von der Schaffung
zusätzlichen Wohnraums, hin zur eindeutigen Konzentration auf den Bestand. Wir müssen alles für den Bestand tun, damit hier keine Fehlinvestition geleistet wird. Ich meine, Neubau kann und sollte nur dort erfolgen, wo dies aus städtebaulichen Gründen notwendig und sinnvoll ist. Damit ist natürlich nicht gesagt, dass Privatinitiative gestoppt werden soll.
Ich rede hier über Wohnungspolitik im Sinne von Förderpolitik. Deswegen meine ich, die Förderpolitik, die wir zu verantworten haben und die ich zu verantworten habe, bedeutet in erster Linie Bestandspolitik. Diese wird eine starke städtebauliche und strukturpolitische Komponente haben, denn auch das ist ein Fakt, es geht um die Rückkehr vom Umland in die Städte. Ich meine schon, dass wir uns alle gemeinsam Gedanken und Sorgen machen müssen, nach Lösungen suchen müssen, damit die Städte ihre Funktion als regionale Zentren behalten können. Dazu brauchen wir diese Rückkehr, denn die Bevölkerungsverluste in den großen Städten und die Leerstandsprobleme in diesen Städten haben ihre Ursache auch in erster Linie in der Wanderungsbewegung, und zwar in der Wanderungsbewegung aus den Städten in das Umland, die logischerweise dem Wunsch nach Wohneigentum gefolgt sind. Und das wurde und wird begünstigt durch staatliche Förderung.
Es gibt den Bericht der Expertenkommission, der Lehmann-Grube-Kommission, das ist erwähnt worden, für den wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel in den neuen Ländern. Dieser Bericht geht davon aus, dass bis 2020 rund 900.000 neue Einfamilienhäuser auf neuem Bauland entstehen. Ein großer Teil würde nach den jetzigen Förderbedingungen im städtischen Umland entstehen. Die damit verbundenen gravierenden Folgen für die städtischen Zentren sind absehbar. Bei jedem neuen Eigenheim im Umland steht am Ende der Kette von Umzügen eine leerstehende Wohnung in der Stadt.
Das, glaube ich, muss jedem einleuchten, dass man hier eine Umkehr braucht. Aber wir werden natürlich auch zukünftig Einfamilienhäuser bauen in den neuen Ländern, auch hier in Mecklenburg-Vorpommern, auch mit öffentlicher Unterstützung, mit staatlicher Hilfe. Aber es geht darum, den richtigen Standort zu finden. Und da bedarf es offensichtlich einer stärkeren Steuerung.
In meinem Haus wird überlegt, ob es sinnvoll und möglich ist, die Vergabe von Wohnungsbauförderungsmitteln mit einer bestimmten Gebietskulisse zu verknüpfen. Dazu bedürfte es natürlich auch im bundesgesetzlichen Bereich entsprechender Änderungen. Dringend hat besagte Expertenkommission empfohlen, die Wohneigentumsbildung künftig verstärkt in den Bestand zu lenken. Die Kommission kann aber nur Vorschläge machen. Aus ihnen werden nicht automatisch gesetzgeberische Initiativen. Das hat dazu geführt, dass wir als Bauministerkonferenz im Dezember gesagt haben, wir nehmen die Vorschläge der Lehmann-Grube-Kommission nicht eins zu eins an und setzen diese um, sondern es wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf der Ebene der Staatssekretäre gebildet, die sich seit Februar dieses Jahres mit der Problematik beschäftigt. Wir werden am 6. Juni in Dresden eine Konferenz der Bauminister der ostdeutschen Länder haben, um die Ergebnisse dort zusammenzufassen und dann der Bauministerkonferenz – davon gehe ich aus, am 21./22. Juni findet sie statt – die Ergebnisse vorzulegen.
Worum geht es? Ich kann hier erste Ergebnisse dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe präsentieren. Das ist der heutige Arbeitsstand, das sind keine Entscheidungen, sondern das ist der heutige Sachstand, wie es in dieser Arbeitsgruppe besprochen wurde. Diese Gruppe befasst sich erstens mit der Präzisierung einer höheren Bestandsförderung für die neuen Länder im Rahmen der Eigenheimzulage – Frau Nehring-Kleedehn ist darauf eingegangen –, zweitens mit der Ausgestaltung einer höheren Investitionszulage für die Modernisierung von Mietwohnungen im Altbaubestand, drittens mit der Finanzierung einer Förderung von Abrissen, man kann auch kurz sagen Abrissprogramm, viertens mit dem Sonderausgabenabzug nach dem Paragraphen 10 f Einkommenssteuergesetz.
Die Gruppe hat seither die Ergebnisse, Empfehlungen und Vorschläge der Expertenkommission diskutiert und eine Reihe von ersten Festlegungen und Vorschlägen, die dann die Minister entscheiden sollen, getroffen.
Erstens geht es um die Eigenheimzulage. Frau NehringKleedehn ist darauf eingegangen, dass diese Regelung nur für die neuen Länder gelten soll. Eine Verbesserung der Bestandsförderung durch Anhebung der Höchstbemessungsgrenze im innerörtlichen Bereich erfolgt im Rahmen der Eigenheimzulage. Die Neubauzulage bleibt unverändert. Die höhere Bestandsförderung soll durch eine flächenabhängige Anhebung der Höchstbemessungsgrenze aus 200.000 DM beziehungsweise 300.000 DM je Wohnung erreicht werden. Zurzeit liegt die Grenze bei 100.000 DM. Die Neuregelung soll zunächst auf zehn Jahre begrenzt werden.
Dieses Förderkonzept hat nach meiner Auffassung eine Reihe von Vorteilen. Die Neuregelung ist auf die Probleme der Ostländer zugeschnitten. Ich meine schon, da teile ich nicht Ihre Auffassung, Frau Nehring-Kleedehn, wir brauchen hier eine unterschiedliche Herangehensweise zwischen West und Ost. Wo wir in den neuen Ländern einen Wohnungsüberhang haben, ausgedrückt durch die Leerstände in den einzelnen Bundesländern, haben wir in anderen Gegenden in den alten Ländern Wohnungsmangel. Wenn man das aufmerksam verfolgt in Zeitungen oder sich erzählen lässt, weiß man eben, dass in München Wohnungsmangel herrscht und dort Vermittlungsprämien von 3.000 bis 5.000 DM für eine bestimmte Wohnungsgröße angeboten werden. Hier gibt es eine Differenzierung und ich meine, es geht gar nicht darum, irgendwo im Sinne von Spaltung oder anderer Form hier zu wirken, sondern, dass es darum geht, regionale Unterschiede in der wohnungspolitischen Situation zu berücksichtigen und die Förderkonzepte konkret auf diese regionalen Unterschiede abzustellen.
Diese Neuregelung wird auf die Probleme der Ostländer zugeschnitten sein. Durch die quadratmeterabhängige Höchstgrenze wird die Förderung von Luxusinvestitionen verhindert und die Mitnahmeeffekte werden durch die Anhebung der Höchstbemessungsgrenzen, nicht aber des Fördersatzes, größtenteils ausgeschlossen. Hohe Investitionen werden auch höher gefördert.
Zweitens. Bund und Länder prüfen, ob im Rahmen der Investitionszulage für die Modernisierung von Mietwohnungen im Altbaubestand die Höchstbemessungsgrenze von 1.200 auf 2.400 DM anzuheben ist, dies bei gleichzeitiger Verdoppelung des Fördersatzes von zurzeit 15 Prozent. Zur Gegenfinanzierung der Förderung ist allerdings eine Erhöhung des Zinssatzes notwendig. Das sind jetzt