Viele junge Menschen sind dort beschäftigt. Wenn sie nicht in der Freiwilligen Feuerwehr tätig wären – es gibt ja meistens nichts anderes –, dann wären sie möglicherweise Problemfälle. Und das wollen wir gerade nicht. Wir wollen Prävention und dazu gehört die Freiwillige Feuerwehr.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Das sagt Herr Dr. Jäger doch seit Jahren schon. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Und ich finde es gut, dass der Minister heute auch erklärt hat, wie wir diese Finanzmittel im Doppelhaushalt bereitstellen wollen.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das haben wir doch alles schon seit Jahren gesagt, Herr Born, seit 40 Jahren, seit 40 Jahren.)
Und ich glaube, wir haben hier auch wirklich mal die Gelegenheit in diesem Hohen Hause, den vielen freiwilligen Feuerwehrleuten – und ich schließe hier die hauptamtlichen in den kreisfreien Städten mit ein – ein herzliches Dankeschön zu sagen,
nicht nur für die Aufgabe, die sie per Gesetz haben, sondern auch für die vielen Aufgaben auf freiwilligem Gebiet. Und wir haben alles zu sichern, um diese Arbeit auch in Zukunft materiell und ideell zu unterstützen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch mal auf das Problem eingehen, das der Minister und das auch Dr. Jäger hier angesprochen haben: In der Tat haben bei der Anhörung alle erklärt, warum man für ein gemeinsames Gesetz sein sollte. Mich haben die Argumente zum Teil überzeugt. Aber die Argumente, dass es damit zu einem großen Zeitverzug kommt, sind auch nicht ganz vom Tisch zu wischen. Und, Herr Dr. Jäger, Sie haben hier auch nur die halbe Wahrheit gesagt. Auf die Frage, ob wir, wenn es einen Zeitverzug gibt oder gäbe, nicht doch lieber dieses Gesetz so schnell wie möglich beschließen sollten, weil es gebraucht wird, wurde auch von den Anzuhörenden gesagt, dann sind wir lieber für die zügige parallele Bearbeitung beider Gesetze, weil ich natürlich erkenne, …
Feuerwehrschulen und so weiter, alles richtig, das sind zwar Aufgaben, aber ich glaube, man kann diese Aufgaben auch lösen, ohne dass man ein gemeinsames Gesetz hat. Denn wenn es nicht so wäre, Herr Dr. Jäger, dann müsste man ja sagen, bis auf das Land Hessen funktioniert überall die Arbeit der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes nicht.
Das wäre ja sozusagen der Umkehrschluss. Insofern sage ich, man kann natürlich ein gemeinsames Gesetz daraus machen, aber da wir nun hier die Vorarbeit hatten, wir das eine Gesetz, die Landesregierung das andere, wäre es jetzt zu überlegen – und darüber müssen wir im Innenausschuss reden –, ob wir jetzt beides stoppen und sagen, macht mal wieder ein gemeinsames. Und Sie wissen, wir müssen diese Seveso-II-Richtlinie umsetzen.
Das kann man alles tun. Und ich gebe Ihnen auch völlig Recht, natürlich kann man auch die beiden Aufgaben – Selbstverwaltung und Übertragung – in einem Gesetz regeln.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Natürlich. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Du machst den Herrn Friese ganz nervös.)
Bloß ich frage, ob es sinnvoll ist. Und die Argumente, dass man nicht ordentlich und vernünftig arbeiten kann, die überzeugen mich noch nicht, denn bisher haben unsere Feuerwehrleute und die auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes ja auch vernünftig gearbeitet, obwohl wir zwei Gesetze haben, denn die Dinge kann man auch über Kooperation lösen.
Ich gebe Ihnen völlig Recht, wir werden über einige Fragen in diesem Zusammenhang im Ausschuss reden müssen, auch über die Frage des Konnexitätsprinzips, die Sie hier aufgeworfen haben. Dazu werden wir natürlich wie
immer eine Aussage von dem entsprechenden Ministerium, hier vom Innenministerium, abfordern. Alles in allem bin ich aber der Meinung, dass die hier angestrebten Änderungen dieses Gesetzes in Ordnung gehen. Und wir sollten sehr zügig und sehr vernünftig die Voraussetzungen schaffen, damit unsere Feuerwehren ihre Aufgaben im weitesten Sinne erfüllen können. – Danke schön.
An einer Stelle möchte ich hier noch mal sagen, wenn ich schon die Gelegenheit habe, der Innenminister hat, ich hoffe, das ist Ihnen nicht entgangen, eine neue Entschädigungsrichtlinie erlassen für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute.
weil damit der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren honoriert wird. Und ich appelliere an all diejenigen, und das sind ja viele in diesem Haus, die in den Kommunen Verantwortung tragen: Setzen Sie sich jetzt dafür ein, dass wir nun auch die Höchstsätze dafür nehmen! Denn ich stelle fest, dass angesichts der kommunalen Finanzausstattung einige Kommunen sagen, das ist zwar in Ordnung, aber die Höchstsätze kriegen sie nicht. Die Vertreter haben in der Regel die Höchstsätze und wir haben in Schwerin gemeinsam durchgesetzt,
wir haben in Schwerin die Forderung gemeinsam in allen Parteien durchgesetzt, dass wir die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung zugrunde legen. Und ich finde das auch richtig so als Anerkennung für die Arbeit der Feuerwehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem der Innenminister auf die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des zu regelnden Gesetzes eingegangen ist, will ich nur punktuell Stellung nehmen zunächst zu dem von der CDU vorgetragenen Begriff „Feuerwehrsterben“. Herr Dr. Jäger, ich weiß nicht, wie die CDU dieses gemeint hat.
Ich kann sagen, auf Seiten der Koalitionsfraktionen ist dieses kein Ausdruck, mit dem wir unseren Feuerwehren begegnen. Wir begegnen unseren Feuerwehren mit großer Hochachtung und werden alles dafür tun, dass die Feuerwehren im Land Mecklenburg-Vorpommern eine Zukunft haben. Den Begriff „Feuerwehrsterben“ überlassen wir der CDU-Fraktion.
Meine Damen und Herren, soweit der Vorschlag kam, das Katastrophenschutzgesetz, das Brandschutzgesetz
und das Rettungsdienstgesetz in einem zusammenzufassen – und das wurde uns ja in der Tat im Innenausschuss bei einer Beratung vorgetragen –, möchte ich sagen: „Aus drei mach eins“ ist eine flotte Formulierung. Nur, wenn man damit nicht gleichzeitig die Frage beantwortet, wo es in diesen Gesetzen Überschneidungen gibt, welche Vorschriften nicht mehr benötigt werden, welche neuen benötigt werden und welche Aufgaben auf welchen Aufgabenträger zu übertragen oder neu zuzuordnen sind, kommt man allein mit dieser Forderung nicht weiter. Und so weit sind wir mit allen drei Gesetzen noch nicht. Ich habe Zweifel daran, dass dieses so schnell gelingen wird. Und, Herr Böttger, Ihre Überlegungen, ob wir dann, wenn wir die zwei Gesetze im Innenausschuss haben, die Arbeit stoppen und versuchen, eins daraus zu machen, ich kann mich mit diesem Gedanken nicht anfreunden
und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich einen solchen Vorschlag der SPD-Fraktion machen werde,
Ich glaube, wir müssen den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz sehr schnell rechtliche Regelungen an die Hand geben. Und dieses erreichen wir mit den beiden Gesetzen, die wir hier vorgelegt haben. Wir haben diese zwei Gesetze, der Innenminister hat sie vorgelegt. Diese werden wir verabschieden und das ist gut so, meine Damen und Herren.
Es wurde bereits angesprochen, dass wir in diesem Jahr im Landtag noch darüber zu entscheiden haben, ob die Brandschutzförderung auf einen Betrag von 9 Millionen DM jährlich festzulegen ist. Sicherlich können die Feuerwehren sich noch mehr vorstellen. Ich sehe diesem Gesetzesvorhaben in der Landesregierung mit großer Zuversicht entgegen und bin gewiss, auch dieses wird einen Beitrag zur Stabilisierung der Feuerwehren in unserem Lande leisten. Ich hoffe auf eine zügige Beratung und denke, wir sollten uns konzentrieren und jetzt nicht so sehr der Mär von der Zusammenführung dieser drei Gesetze das Wort reden. Wir brauchen jetzt diese Gesetze, so, wie sie vorgelegt worden sind. Herr Dr. Jäger, wenn Sie meinen, wir müssen diese drei Gesetze zusammenfassen, dann hindert Sie niemand daran, sich hinzusetzen und einen solchen Gesetzentwurf zu schreiben.