Protokoll der Sitzung vom 20.09.2001

chen Umsetzungen sind durch die genannte Bundesverordnung erfolgt. Wissenschaftliche Einrichtungen, beispielsweise Universitätslabore, sind davon nicht erfasst. Dies soll nunmehr mit dem Ihnen vorliegenden Landesgesetz geschehen, das sich inhaltlich eng an die entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen hält.

Zweitens. Die EG-Richtlinie enthält Verpflichtungen, die nach der deutschen Rechtsordnung einerseits dem Umweltrecht, explizit Störfallrecht, andererseits dem Katastrophenschutzrecht zuzurechnen sind. Das hier zur Beratung anstehende Gesetz betrifft nur das Störfallrecht. Die erforderlichen Änderungen im Landeskatastrophenschutzgesetz haben Sie bereits auf Ihrer 58. Sitzung in Erster Lesung behandelt und werden Sie, so hofft die Landesregierung, im Oktober verabschieden können. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Seveso-II-Richtlinie ist zunächst, dass es sich um gefährliche Stoffe im Sinne dieser Richtlinie handelt und die dort bezeichneten Mengen tatsächlich vorhanden sind beziehungsweise überschritten werden.

Ich will Sie nicht mit technischen Einzelheiten dieser Verordnung und anderen Zusammenhängen belasten, ich will nur erwähnen, dass es sich um Stoffgruppen handelt, die giftig sind, die explosionsgefährlich sind, die brandfördernd sind, leicht entzündlich oder auch als krebserzeugend eingestuft sind. Daneben werden auch konkrete chemische Stoffgruppen benannt, beispielsweise Arsenverbindungen, Organo-Blei-Verbindungen, Chlor, Brom oder Schwefeloxide, um nur eine Auswahl zu nennen.

Die relevanten Mengen sind vergleichsweise hoch, also in der Störfallverordnung festgelegt, so dass in aller Regel solche Mengen außerhalb betrieblicher Einrichtungen und damit innerhalb des Wirkungsbereiches unseres Gesetzes nicht anfallen werden. So tritt die Störfallverordnung zum Beispiel bei Chlor erst bei einer Menge von 10 Tonnen in Kraft oder bei 5.000 Tonnen Benzin. Werden diese Mengen allerdings überschritten, muss der Betreiber Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung von Störfallauswirkungen treffen sowie Konzepte zur Verhinderung von Störfallauswirkungen ausarbeiten. Bei bestimmten Anlagen müssen darüber hinaus Sicherheitsberichte und interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellt werden. Die zuständige Behörde hat die Einhaltung dieser Pflichten zu überwachen und über den Vollzug dieses Gesetzes ist in regelmäßigen Abständen dem Bundesumweltministerium zu berichten.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Verbände in der Anhörung der Landesregierung keinerlei Einwände gegen den Gesetzentwurf vorgebracht haben, insbesondere wohl aufgrund der Tatsache, dass diese Stoffe in relevanten Mengen bei den abgefragten Forschungs- und Landeseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern nicht vorhanden sind und auch ein Erreichen der Mengenschwellen in Zukunft nicht wahrscheinlich ist oder, ich will vorsichtiger sagen, wenig wahrscheinlich ist. Ein Grund, auf dieses Gesetz zu verzichten, ergibt sich daraus jedoch nicht. Die Organe der Europäischen Union haben immer klargestellt – und damit haben wir ja auch unsere Erfahrungen –, dass eine Umsetzung von EU-Richtlinien unabhängig von der praktischen Relevanz zu erfolgen hat. Ich bitte Sie deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, diesen Gesetzentwurf federführend in den Umweltausschuss zu überweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Lassen Sie mich zum Abschluss zum Ausdruck

bringen, dass dieses Gesetz, um dessen Behandlung ich Sie bitte, und weitere Regelungen zur Seveso-II-Richtlinie nur präventiven Charakter haben und niemals im Lande Mecklenburg-Vorpommern oder anderswo ihre Praxistauglichkeit beweisen müssen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Umweltminister.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzunehmen. Wenn Sie damit einverstanden sind, lasse ich jetzt über den Vorschlag des Ältestenrates abstimmen, diesen Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2238 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist diesem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung von Gesetzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Euro, auf Drucksache 3/2263.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung von Gesetzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Euro (Euro-Umstellungsgesetz – EuroUG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 3/2263 –

Das Wort zur Begründung hat die Finanzministerin. Bitte sehr, Frau Keler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht nur der Haushalt wird ab dem Jahr 2002 in Euro geführt, auch sämtliche Gesetzestexte des Landes, in denen D-Mark-Angaben enthalten sind, müssen rechtzeitig auf die neue Währung umgestellt werden. Mit dem Euro-Umstellungsgestz kommt die Landesregierung dieser Verpflichtung nach. Insgesamt müssen 47 Gesetze geändert werden, 35 davon sind von dem Euro-Umstellungsgesetz umfasst. Die übrigen Anpassungen werden im Zusammenhang mit anderen notwendigen Gesetzesänderungen vorgenommen. Diese sind zum Teil bereits in Kraft getreten, im Gesetzgebungsverfahren oder ansonsten in Vorbereitung.

Zur Verwaltungsvereinfachung wurde der krumme amtliche Umrechnungskurs 1,95583 DM gleich 1 Euro in vielen Fällen geglättet. Dabei wurden Aufrundungen vorgenommen, wie etwa beim Landesschiedsstellengesetz – hier kommen die Mehreinnahmen den Kommunen zugute –, und auch Abrundungen, wie etwa bei den Dienstaufwandsentschädigungen für den Ministerpräsidenten und die Minister.

Meine Damen und Herren! Das Euro-Umstellungsgesetz ist ein, wenn auch kleiner Schritt auf dem Weg zu einer funktionierenden europäischen Gemeinschaftswährung. Ich bitte Sie deshalb um zügige Beratung in den Fachausschüssen und schließlich um Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Finanzministerin.

Im Ältestenrat wurde ebenfalls vereinbart, eine Aussprache nicht vorzunehmen. Wenn Sie keinen Widerspruch dazu haben, würde ich vorschlagen, über die Überweisung in den Finanzausschuss abzustimmen. Wer damit einverstanden ist, dass wir diesen Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2263 in den Finanzausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Staatlichen Hochbaus, auf Drucksache 3/2264(neu).

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Staatlichen Hochbaus (Erste Lesung) – Drucksache 3/2264(neu) –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin. Bitte sehr, Frau Keler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Bau- und Liegenschaftsbereiches vor. Diese Reform ist deshalb notwendig, weil der derzeitige historisch gewachsene Zustand nicht zufrieden stellend ist. Zwei Problemkreise möchte ich hervorheben:

Erstens. Die Landesverwaltung nutzt im Umfang von circa 900.000 Quadratmetern Hauptnutzfläche etwa 3.000 Gebäude, die sich im Eigentum des Landes befinden. Die Nutzung eigenen Vermögens ist betriebswirtschaftlich ein Aufwand, der jedoch nach unserer Haushaltssystematik nirgendwo erfasst wird. Die Behörden nutzen die Flächen unentgeltlich und damit gleichsam umsonst. Bei dieser Situation kann sich nur begrenzt ein Bewusstsein für Flächennutzungskosten und damit eine Mitverantwortung für deren Entwicklung herausbilden. Eine optimale Steuerung des Flächenverbrauchs lässt sich nur dann erreichen, wenn die Behörden und Mitarbeiter ein eigenes Interesse daran haben, die von Ihnen genutzten Flächen auf das unabdingbar Notwendige zu begrenzen.

Zweitens. Die Bewirtschaftung der Landesliegenschaften erfolgt zurzeit dezentral. Das heißt, jedes Ministerium und viele nachgeordnete Dienststellen werden selbständig tätig. Das hat zur Folge, dass wir Mengenrabatte nur unzureichend in Anspruch nehmen können, und dass außerdem bei den Mitarbeitern, die Verträge abschließen, kein hinreichender Marktüberblick vorhanden ist. Punktuelle Untersuchungen haben gezeigt, dass zum Beispiel für Bewachungsdienste, Reinigungsdienste und Ähnliches zum Teil ganz unterschiedliche Verträge abgeschlossen worden sind. Eine Erhebung der Daten, beispielsweise für die bisher dezentral vergebenen Reinigungsleistungen, zeigt eine Schwankungsbreite von 11 DM bis 32 DM je Quadratmeter Hauptnutzfläche im Jahr. Allein hier besteht, verglichen mit externen Benchmarks, ein Einsparpotential in Millionenhöhe.

Die geschilderten Probleme gibt es nicht nur bei uns. Zurzeit wird bundesweit auf allen Ebenen der Verwaltung mit verschiedenen Modellen versucht, das Liegenschaftsmanagement zu verbessern. Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, dem Parlament folgende Lösung vorzuschlagen: Wir wollen alle Grundstücke in einem Sondervermögen nach Paragraph 26 LHO zusammenfassen mit Ausnahme einiger Sonderbereiche, wie zum Beispiel dem land-, forst- und wasserwirtschaftlichen Vermögen, den Straßenflächen oder anderen Grundstücken, die sich für eine derartige zentrale Verwaltung nicht eignen. Auch die Gebäude des Landtages sollen wegen der eigenständigen Position dieses Verfassungsorgans nicht einbezogen werden. Dazu hat Ihnen die Landesregierung gestern noch einen Ergänzungsantrag unterbreitet. Die Nutzer der Grundstücke sollen dafür ein Entgelt bezahlen. Damit wird erstmals der Flächenverbrauch im Haushalt dokumentiert und auf diese Weise steuerbar. Dem Sonderbetrieb wird das Personal zugeordnet, das bisher mit Bau- und Liegenschaftsverwaltungsaufgaben befasst war, und zwar sowohl im Finanzministerium beziehungsweise der Oberfinanzdirektion und den Landesbauämtern als auch in den einzelnen Fachressorts.

Die Vorteile dieser Regelung liegen nach Auffassung der Landesregierung in folgenden Punkten: Die nutzenden Ressorts können über die Miete erstmals den Wert der Flächeninanspruchnahme genau erkennen. Reduzierung der genutzten Fläche führt zu einer Verminderung der Kosten. Daran werden die nutzenden Ressorts beteiligt, so dass sie ein eigenes Interesse an einem wirtschaftlichen Umgang mit der Fläche entwickeln. Die einheitliche Bewirtschaftung der Liegenschaften nach gleichmäßigen Grundsätzen erlaubt es, BenchmarkSysteme zu entwickeln und unwirtschaftliche Verträge beziehungsweise Betriebsabläufe zu ändern. Im Beschaffungsbereich können Mengenvorteile genutzt werden. Das hausverwaltende Personal, wie zum Beispiel Hausmeister, Hausarbeiter, Pförtner et cetera, soll im Prinzip dezentral vor Ort verbleiben. Allerdings können durch die einheitliche Leitung Arbeitsspitzen beziehungsweise Arbeitstäler ausgeglichen und dadurch insgesamt die Kosten reduziert werden. Die Zusammenführung der baufachlichen und der Liegenschaftsaufgaben führt dazu, dass der jeweils für eine Liegenschaft zuständige Mitarbeiter die Immobilie als Ganzes in den Blick nimmt. Das bedeutet, dass er sich nicht mehr nur für einen Teilbereich, zum Beispiel das Bauen oder das Sanieren eines Gebäudes, interessiert, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit der nachfolgenden Nutzung.

Dieses neue Denken erfordert naturgemäß erheblichen Umschulungs- und Qualifizierungsaufwand. Wir meinen aber, dass sich dies lohnen wird. Insgesamt erwarten wir aus der Reduzierung des Flächenverbrauchs, aus dem wirtschaftlicheren Einsatz des Personals und aus anderen Synergieeffekten dauerhafte Einsparungen in einer Größenordnung von circa 50 Millionen DM. Allerdings werden sich diese Wirkungen nur schrittweise über einen mittelfristigen Zeitraum realisieren lassen.

Zur Umsetzung der hier vorgestellten Überlegungen benötigen wir die Zustimmung des Landtages zu dem Ihnen vorlegten Gesetzentwurf. Wir beabsichtigen, die neue Einheit stufenweise einzuführen, das heißt im Jahre 2002 die Bereiche der Landesbauämter Schwerin und Neubrandenburg, im Jahr 2004 sollen dann die Landesbauämter Rostock und Greifswald folgen. Die haushaltsmäßigen

Konsequenzen werden zurzeit erarbeitet. Die Landesregierung wird noch in das laufende parlamentarische Verfahren zum Doppelhaushalt 2002/2003 auf geeignete Weise den Entwurf eines Wirtschaftsplans einspeisen, mit dem der kostenneutrale Umstieg auf das neue System haushaltstechnisch abgesichert werden soll.

An dem gesamten Vorhaben ist von einigen Seiten Kritik vorgetragen worden. So haben beispielsweise einige Mitarbeiter der Verwaltung, aber auch die Personalvertretungen gefordert, zunächst detaillierte Untersuchungen über das angestrebte Endergebnis anzustellen und erst danach die Reform durchzuführen. Nach meiner Einschätzung sind dies nichts anderes als Versuche, das ganze Unternehmen auf die lange Bank zu schieben und es damit nach Möglichkeit sterben zu lassen.

(Volker Schlotmann, SPD: Damit sie wieder was zu meckern haben.)

Reformvorhaben dieser Art lassen sich niemals im Vorhinein bis in die letzte Einzelheit exakt durchplanen. Wichtig ist vielmehr, eine klare Zielsetzung zu entwickeln und die Einzelprobleme dann gemeinschaftlich bei der Umsetzung schrittweise zu lösen. Dies halte ich für möglich. Das gilt zum Beispiel auch für Besonderheiten im Bereich der Landespolizei. Hier befinden wir uns in konstruktiven Gesprächen mit der Polizeiverwaltung, um Wege zu finden, die das Gesamtziel nicht gefährden, aber gleichzeitig der Sondersituation, zum Beispiel im Bereich der Bereitschaftspolizei, Rechnung zu tragen.

Ein anderer Kritikpunkt betrifft das Thema der sozialverträglichen Umsetzung der Reformkonzepte. Wir beabsichtigen, alles zu tun, um eine für die Mitarbeiter zumutbare Lösung zu finden. Wir wollen betriebsbedingte Kündigungen nach Möglichkeit vermeiden und werden auch bei notwendigen regionalen Umsetzungen versuchen, auf die Belange der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.

Der Forderung der Gewerkschaften nach einem unbef r i steten einseitigen Kündigungsschutz können wir jedoch nicht nachkommen. Wir haben uns mit der hier vorgeschlagenen Kündigungsschutzregelung bis zum 31.12.2005 a n den entsprechenden Vorgaben des Landkreisneuordnungsgesetzes orientiert. Weiter gehende Regelungen würden eine Begünstigung der Mitarbeiter im Bau- und Liegenschaftsbereich gegenüber allen anderen Landesbediensteten mit sich bringen, die ja ebenfalls keinen unbefristeten einseitigen Kündigungsschutz genießen. Man könnte im Übrigen keinem Lehrer, keinem Mitarbeiter des Landeshygieneinstituts und keinem Bediensteten in der Forstverwaltung klar machen, warum die Bau- und Liegenschafter einen unbefristeten gesetzlichen Kündigungsschutz ohne jede Gegenleistung erhalten sollen, während zum Beispiel in den hier genannten Bereichen beträchtliche Opfer im Interesse der Erhaltung des Arbeitsplatzes erbracht worden sind.

Abschließend möchte ich um Ihre Unterstützung für dieses Vorhaben werben. Es handelt sich um einen wichtigen Baustein im Gesamtkonzept der Verwaltungsmodernisierung. Wir haben hiermit die Chance, die Liegenschaftsverwaltung gleichzeitig besser und billiger zu machen, das heißt, Einsparungen zu erzielen, ohne die Leistungen an den Bürger vermindern zu müssen. Niemand im Land hätte Verständnis dafür, wenn wir diese Gelegenheit nicht ergreifen würden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Finanzministerin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Wenn Sie damit einverstanden sind, eröffne ich die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Nolte von der CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ziel dieses Gesetzes, nämlich Einsparungen zu erzielen, wird wohl von allen Beteiligten uneingeschränkt bejaht. Es ist mir allerdings unverständlich, dass das Finanzministerium, das ansonsten für seine akribische Arbeit bekannt ist, heute ein Gesetz vorlegt, das mit derartig heißer Nadel gestrickt worden ist, so dass es bei näherer Betrachtung sofort zu Widerspruch herausfordern muss.

Ich glaube selbstverständlich, dass Mecklenburg-Vorpommern sich nicht der Arbeitsrichtung anderer Bundesländer entziehen kann, ein effektives Facility Management zu organisieren. Dass andere Bundesländer hier bereits konkrete Erfahrungen haben, ist bekannt. Ich verweise hier nur auf die bereits im Jahr 2000 getroffenen Regelungen im Bundesland Nordrhein-Westfalen oder auf die bestehenden Regelungen anderer Länder. Es ist bekannt, dass durchaus unterschiedliche Wege in den einzelnen Bundesländern gegangen werden. Wenn unser Bundesland in der Vorlage des Gesetzes sich auf ein Gutachten der Mercier Management Consulting aus München stützt, das Grundsätze für die Neuordnung des Gebäudemanagements formuliert, dann wäre es zumindest zweckmäßig, dass auch im Rahmen des Parlamentes dieses Material bekannt wird, denn schließlich ist es wichtig, die Umsetzung dieser Grundsätze in dem vorliegenden Gesetz kennen zu lernen.

Ich kann in dieser Rede nur kurz auf die Probleme der Gesetzesvorlage hinweisen. Als Wichtigstes muss ich darauf verweisen, dass hier ein Schattenhaushalt entsteht, der sich nicht der Kontrolle des Parlaments entziehen darf.

(Ministerin Sigrid Keler: Paragraph 26 LHO.)

Diesbezüglich ist ein ergänzender Kontrollmechanismus durch den Landtag festzulegen, da die Regierungsvorlage dies vermissen lässt. Nach Sicht der CDU-Fraktion sind die Unbestimmtheiten in diesem Gesetz zu groß, um uneingeschränkt dieser Vorlage zustimmen zu können. Es ist zum Beispiel eine schrittweise Übernahme von Strukturen und Liegenschaften in der Zeitfolge 2002/2004 und folgende Jahre beschrieben. Allerdings fehlen hierzu weitgehende, ausführende und detaillierte Regelungen. Weiterhin ist die Übereinstimmung mit der Vorlage des Haushalts 2002/2003 nicht gegeben. Dies betrifft insbesondere den Einzelplan 12. Akzeptables Ziel dieses Gesetzes ist es, Einsparungen zu erreichen. Ich habe das bereits erwähnt. Die Kosten für den Aufbau der neuen Struktur werden allerdings nicht beschrieben. Auf einen Nenner gebracht, könnte man sagen: Wir wissen nicht, was das Ganze kostet, aber wir wollen natürlich Einsparungen erzielen.

Ich denke, hier ist besonders wichtig, wie sich die Struktur und die Aufbaukosten besonders für den Bereich der kaufmännischen Buchführung niederschlagen werden. Insofern hat das Gesetz eine gute Absicht, allerdings ist es nicht im Hauruckverfahren zu lösen, schon gar nicht

so, wie in der Vorlage beschrieben. Ich will auf einige Details eingehen:

Erstens. Eine wesentliche Kontroverse ist die Behandlung der Liegenschaften des Landtages. Allein der Fakt, dass einen Tag vor Behandlung dieser Gesetzesvorlage im Landtag – die Ministerin erwähnt dies soeben – eine Neufassung des Gesetzes bezogen auf die Regelungen im Landtag vorgelegt wird, deutet an, welches Tauziehen sich im Hintergrund bemerkbar macht.

(Angelika Gramkow, PDS: Ach! Ihnen ist es doch auch nicht aufgefallen, Herr Nolte! Geben Sie es doch zu!)

Frau Gramkow, jetzt gucken Sie noch mal die Drucksache 3/2264(neu) an!

(Angelika Gramkow, PDS: Ich kenne sie.)