Sehr geehrte Frau Holznagel, die Bedeutung erneuerbarer Energien haben wir in diesem Haus in den drei Jahren, die ich jetzt hier dabei bin, mehrfach diskutiert. Und ich glaube, keine der Fraktionen hat sie nicht erkannt. Wir haben grundsätzlich versucht, sie nach den Möglichkeiten in den finanziellen Rahmen, den wir haben, einzuordnen. Ihre Fraktion, Frau Holznagel, hat während Ihrer Einbringung durch Vertretung mit zwei Mitgliedern eigentlich bewiesen, welches Interesse sie an dem Antrag hat, den Sie hier eingereicht haben.
Meine Damen und Herren, der hier vorliegende Antrag der CDU fordert, dass der Kreis der Zuwendungsempfänger für eine Förderung zukunftsträchtiger Energien nicht nur gewerbliche Unternehmen, sondern auch private Haushalte umfassen soll. Das ist hier schon umfangreich diskutiert worden. Es gibt derzeit auf der Bundesebene eine ganze Reihe von Programmen, die die Förderung erneuerbarer Energietechniken zum Ziel haben und die auch für Privatpersonen zugänglich sind. Es könnten immer noch mehr sein, unser Wunsch ist auch groß, aber wir wissen, dass es keinen Weihnachtsmann gibt.
Dazu gehört zum Beispiel das Marktanreizprogramm, das die CDU auch hier zum Inhalt des Antrages gemacht
hat. Dieses bietet auch Privatpersonen die Möglichkeit, Förderung unter anderem für Solarkollektorenanlagen, Fotovoltaikanlagen und Biomasseanlagen zu beantragen. Das 100.000-Dächer-Programm konzentriert sich auf die Errichtung und Erweiterung von Fotovoltaikanlagen. Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz berücksichtigt Privathaushalte. Bei den begrenzten finanziellen Möglichkeiten, die der Haushalt des Wirtschaftsministeriums bietet, halte ich es für notwendig, Förderung zu konzentrieren und Schwerpunkte zu setzen. Genau das hat das Wirtschaftsministerium mit der hier zur Diskussion stehenden Richtlinie getan. Es hat sich für eine ausschließliche Förderung von Wirtschaftsunternehmen entschieden, weil zum einen Förderprogramme des Bundes für die Nachfrage nach Fördermitteln privater Haushalte zur Verfügung stehen und weil zum Zweiten die gewerbliche Förderung einen höheren Beschäftigungseffekt mit sich bringt. Dies ist ein Aspekt, der für uns wesentliche Bedeutung hat. Dem Wunsch der CDUFraktion können wir daher in diesem Punkt nicht nachkommen.
Meine Damen und Herren, Sie fordern des Weiteren die ersatzlose Streichung des Punktes 3.2. der Richtlinie. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass dieser Punkt bis auf die Landwirtschaft kein neuer ist, sondern dass dies bereits seit einigen Jahren und damit auch unter einer CDURegierung so gehandhabt wird. Dass die Landwirtschaft von einer Förderung ausgeschlossen wird, hat EU-förderrechtliche Gründe, die hier und heute nicht gelöst werden können. Der Minister hat aber ganz klare Aussagen getroffen, wie man so ein Programm in diesem Bereich angehen kann. Und ich kenne landwirtschaftliche Unternehmen, die auf diesem Weg inzwischen gehen. Mit Ihrem Antrag fordern Sie zudem die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung für eine Erhöhung der Mittel für das Marktanreizprogramm einzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dazu braucht die Landesregierung nicht Ihre Aufforderung. Wie der Wirtschaftsminister bereits dargelegt hat, ist er hier bereits tätig geworden. Wir werden den Antrag daher ablehnen. Aber eine Ergänzung noch: Wenn Sie von Mittelabflüssen sprechen, Frau Holznagel, hat das nichts mit einem Bedarf dieser Mittel zu tun und mit einer Genehmigung, denn Sie wissen, entsprechende Maßnahmen müssen umgesetzt sein, bevor der Mittelabfluss vollständig erreicht werden kann. Deshalb sollten richtige Zahlen zugrunde gelegt werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2315. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? –
Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2315 abgelehnt, da er lediglich die Stimmen der CDU-Fraktion auf sich vereinigen konnte.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Wertgrenzenerlass, Drucksache 3/2314.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Albrecht von der CDU-Fraktion. Bitte sehr. Oh, eine Änderung. Herr Dr. Born, bitte sehr.
(Angelika Gramkow, PDS: Der Herr Dr. Born ist doch wirklich gut. – Barbara Borchardt, PDS: Der hat ja von allem ‘ne Ahnung, wa?)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vor Ihnen liegende Antrag ist gleichsam die logische Fortsetzung der gestern im Rahmen der Aktuellen Stunde behandelten Problematik zur Lage der Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn man die Überschrift unbefangen liest, stellt sich in der Tat die Frage: Um was geht es eigentlich beim Wertgrenzenerlass?
(Angelika Gramkow, PDS: Na, Herr Dr. Born, um was geht’s? – Barbara Borchardt, PDS: Um was geht’s denn?)
Ja, Frau Kollegin Gramkow, dass Sie es wissen, setze ich voraus. Aber wir sollten doch auch ein bisschen nachsichtig sein und verstehen, dass das, was so manchmal an Verordnungen, Gesetzen und Bestimmungen von uns hier produziert wird, nicht von der breiten Öffentlichkeit verstanden wird.
(Andreas Bluhm, PDS: Verordnungen pro- duzieren wir in diesem Hause aber nicht, Herr Dr. Born. – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)
Und deshalb erlaube ich mir, das kurz zu erläutern, soweit mir das mit einfachen Worten möglich ist, soweit ich das verstehe.
(Barbara Borchardt, PDS: Na, dann versuchen Sie es doch mal! – Gabriele Schulz, PDS: Das ist schwierig, das ist schwierig.)
Es geht schlicht darum, dass natürlich sinnvollerweise Leistungen, die der öffentliche Dienst vergibt, ausgeschrieben werden müssen. Das ist auch notwendig, damit ein fairer Wettbewerb stattfinden kann. Auf der anderen Seite sagen wir auch immer wieder zu Recht, es gibt zu viele Vorschriften, die gerade Unternehmen blockieren, die dazu führen, dass sie einen unnötigen Aufwand haben, der in keinem Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung steht, so dass wir letztlich unsere eigenen Betriebe im Land blockieren, wenn wir überreglementieren. Und aus diesem Grund hat der Wirtschaftsminister am 3. April 1997 einen Wertgrenzenerlass herausgegeben, der es ermöglicht, dass unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen, die von der öffentlichen Hand vergeben werden, auch ohne Ausschreibungen vergeben werden können.
Ich will die wesentlichen Punkte, es ist sehr kurz und knapp gefasst, noch einmal kurz hervorheben. Es geht hier um die Anwendungen der VOL/A und VOB/A, danach kann eine freihändige Vergabe im Wege der Angebotsbeiziehung erfolgen, wenn der voraussichtliche Auftragswert ohne Mehrwertsteuer 25.000 Deutsche Mark nicht übersteigt. Entsprechende Bauaufträge sollen insbesondere
Handwerksbetrieben und baugewerblichen Kleinbetrieben zugute kommen. Und dann ist eine beschränkte Ausschreibung für Lieferung und Leistungen, ausgenommen Bauleistungen, ohne Einzelfallbegründung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert ohne Mehrwertsteuer 50.000 Deutsche Mark nicht übersteigt. Eine beschränkte Ausschreibung für Bauaufträge ist ohne Einzelfallbegründung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert der Gesamtbaumaßnahme ohne Mehrwertsteuer 100.000 Deutsche Mark nicht übersteigt.
Das sind die wesentlichen Punkte, um die es uns geht. Dieser Wertgrenzenerlass vom 3. April 1997 in der Fassung vom 31. August 1999 tritt unstreitig zum 31.12.2001 außer Kraft. Und wir halten es dringend für geboten, dass eine Anschlussregelung getroffen wird. Nun ist eben der Präsident des Landesrechnungshofs wieder in den Saal gekommen. Deshalb werde ich natürlich besonders vorsichtig bei diesem Punkt formulieren und auch unter Beachtung der EU-rechtlichen Vorschriften bedenken, dass natürlich die Möglichkeiten, hier die Ausschreibungsmodalitäten zu vereinfachen, begrenzt sind.
Ich habe ja eingangs gesagt, das hat gute Gründe. Aber dennoch, wir haben hier ein Spannungsfeld. Wir müssen eben sehen, dass wir der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes auch dadurch Rechnung tragen, dass wir das, was an Formalien von einem Unternehmen, das sich um einen Auftrag der öffentlichen Hand kümmert, verlangt wird, so gering wie möglich ausgestalten. Und deshalb meinen wir, dass dieser Erlass nicht nur dringend einer Anschlussregelung bedarf, das ist schon deshalb notwendig, damit Rechtsklarheit für die Unternehmen besteht, sondern dass wir auch entsprechend den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Grenzen verändern.
Wenn Sie auf unseren Antrag schauen, werden Sie feststellen, dass es einen Punkt gibt, der sicherlich – da braucht man keine prophetischen Gaben – völlig unstrittig ist, nämlich die Umstellung auf Euro. Das ist eine rein technische Frage. Aber wir meinen auch, dass angesichts der Entwicklung des Preisniveaus die Grenzen, die ich vorhin hier vorgelesen habe, verändert werden sollten. Wir haben in unserem Antrag eine sehr moderate Erhöhung der Grenzen insbesondere in den Punkten 1 und 2 vorgeschlagen, also die Bereiche der freihändigen Vergabe und die beschränkte Ausschreibung für Lieferungen und Leistungen, ausgenommen Bauleistungen.
Wenn Sie bitte einmal auf den Antrag schauen, so schlagen wir hier eine sehr moderate Erhöhung vor, nämlich – im jetzigen Abschnitt 2.1 – im Rahmen der freihändigen Vergabe die festgelegte Grenze in Höhe von 25.000 DM auf 15.000 Euro zu erhöhen. Ich denke, das dürfte unproblematisch sein. Sollte sich der Herr Wirtschaftsminister hier eine höhere Grenze vorstellen können, wird er sicherlich nicht auf den Wiederstand der Opposition dabei stoßen.
Entscheidend ist uns jedoch bei unserem Antrag der Punkt 3. Dieser sieht vor, die Wertgrenze bei der beschränkten Ausschreibung für Bauaufträge praktisch um den Faktor 3, das heißt im Klartext von 100.000 DM auf 150.000 Euro zu erhöhen. Und diesen Punkt will ich noch einmal verdeutlichen. Ich habe vorhin gesagt, eine beschränkte Ausschreibung für Bauaufträge ist ohne Einzelfallbegründung zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert der Gesamtbaumaßnahme ohne Mehrwertsteu
er 100.000 Deutsche Mark nicht übersteigt. Hier halten wir eine Erhöhung auf 150.000 Euro für angemessen. Ich will hier keine Illusionen wecken, es ist völlig klar, dass die örtliche Bauwirtschaft allein aufgrund eines solch geänderten Erlasses nicht aus der Misere herauskommt, in der sie sich befindet. Aber es ist zumindest ein kleiner Markstein auf dem Weg zur Schaffung erträglicher Rahmenbedingungen. Jedenfalls das, was wir seitens des Landes leisten können, ist hier mit einer solchen Regelung vorgesehen.
Im Klartext: Die Chancen der Betriebe der Baubranche vor Ort sollen bei der öffentlichen Auftragsvergabe ein Stück weit verbessert werden. Und ich bitte hier alle, die mit dieser Problematik nachher in der Umsetzung zu tun haben, auch zu berücksichtigen, dass wir uns in Deutschland sehr präzise bemühen, europarechtliche Vorgaben einzuhalten, dies aber letztendlich nicht dazu führen darf, dass unsere Wirtschaft dadurch benachteiligt wird, dass wir Bestimmungen sehr viel enger auslegen, als es unsere europäischen Wettbewerber tun. Und diese Situation, wer sich einmal in der Praxis umschaut oder mit Bauunternehmen spricht, haben wir tatsächlich und deshalb müssen wir das, was uns als Land möglich ist, tun, um hier zu helfen.
Ich hoffe, dass es bei diesem Antrag ähnlich ist wie vorhin bei dem anderen Antrag, der ja übrigens auch wirtschaftliche Auswirkungen hat, bei der Bekämpfung der Graffiti-Schmierereien, dass der zuständige Minister dem Parlament verkündet, dass er bereits in unserem Sinne tätig geworden ist, so dass der Antrag dann möglicherweise durch eine klare Mitteilung des Ministers schon als erledigt angesehen werden könnte. Ich möchte aber sehr ernsthaft darauf hinweisen, dass die Zeit drängt, denn gerade die so gebeutelte Bauwirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen und deshalb müssen alle, die das dann nachher umsetzen müssen, rechtzeitig wissen, wie es nach dem 31.12.2001 weitergeht. Nicht nur die Bauwirtschaft benötigt die verlässlichen Rahmenbedingungen, sondern alle, die mit öffentlichen Aufträgen, mit geringen Auftragswerten zu tun haben, müssen auch wissen, wie in Zukunft solche Aufträge zu vergeben sind. Deshalb habe ich die herzliche Bitte, dass der Wirtschaftsminister, wenn es irgend möglich ist, uns heute schon klar mitteilt, wie es weitergeht, denn das in der Sache hier diese Anschlussregelung erforderlich ist, dürfte sicherlich nicht streitig sein. Ich denke, auch das ist ein Punkt, wo der Landtag zeigen kann, dass man in der Sache hart fighten kann, aber dass es bei unabweisbaren Erfordernissen auch möglich ist, schnell zu brauchbaren Entscheidungen zu kommen. – Vielen Dank.
Die Aussprache, die im Ältestenrat vereinbart wurde, dauert 45 Minuten. Ich eröffne diese Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will beim letzten Punkt der Tagesordnung von den 45 Minuten möglichst wenig verbrauchen. Ich glaube, ich kann es auch kurz machen. Herr Born hat ja schon den Inhalt des Erlasses geschildert. Ein Erlass ist ja bekanntlich eine verwaltungsinterne Anweisung, nur damit wir uns darüber mal im Klaren sind.
Ja, meine Damen und Herren, der Antrag der CDU, glaube ich, geht in die richtige Richtung. Da gibt es überhaupt keinen Zweifel. Die CDU will den zum Jahresende auslaufenden Wertgrenzenerlass fortführen. Das will die Landesregierung auch und wir sind ebenfalls schon dabei, Herr Born, Sie wissen das. Ja, und jetzt weiß ich nicht, wollen Sie auch einfach mit dabei sein dürfen oder wollen Sie uns unterstützen.
Wir arbeiten an der Nachfolgeregelung, die dann ab 01.01.2002 gelten wird. Dabei stehen die jetzigen Wertgrenzen in der Tat auf dem Prüfstand. Der Wirtschaftsminister hat es nur nicht ganz so leicht wie eine Oppositionsfraktion.