Protokoll der Sitzung vom 14.11.2001

Eine spezielle Gefährdung, meine Damen und Herren, Sie wissen es theoretisch auch alle, geht vom so genannten Smog aus. Dieser Begriff wurde aus den Wörtern „Smoke“ und „Fog“ zusammengesetzt. Man unterscheidet den Sommersmog, der im Sommer durch Autoabgase und Sonneneinstrahlung entsteht, und den Wintersmog, der auch London-Smog genannt wird. Er entsteht im Winter durch die Verbrennung schwefelhaltiger Brennstoffe. Smog kann erhebliche Gesundheitsgefährdungen mit sich bringen und sogar für viele, besonders für ältere Menschen, den Tod bedeuten.

Die Gesundheitsgefährdungen durch Luftverschmutzung sind vielfältig. Bei Ozonbelastung und Smog kommt es zu einem vermehrten Auftreten von Erkrankungen der Atemwege, wie Reizhusten, zu Asthmaanfällen und zur schmerzhaften Atmung bei Belastungen. Es kommt zu Herz- und Kreislaufkomplikationen, es kann möglicherweise sogar ein erhöhtes Krebsrisiko entstehen.

Wie es mit der aktuellen Belastung der Luft in unserem Land steht, verrät wiederum ein Blick in den Gesundheitsbericht. Den Bericht darüber werde ich Ihnen aber ersparen, das können Sie selbst nachlesen.

(Harry Glawe, CDU: Haben wir doch!)

Nach Information des Umweltministeriums liegen die

Jahresmittelwerte für Stickoxide, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid oder auch Schwebstoffe weit unter den Richtwerten der VDI-Richtlinie oder der TA Luft. Und trotzdem – ich habe es Ihnen vorhin geschildert – haben wir

eine überproportionale Zuwachsrate gerade bei Atemwegserkrankungen.

Meine Damen und Herren, ich möchte es an dieser Stelle auch bei den wenigen Beispielen belassen. Sie sollten wirklich nur dazu dienen, Sie auf das Problem der umweltverursachten Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit, die auch an unserem Land nicht vorbeigehen, aufmerksam zu machen.

Die PDS-Fraktion sieht in der Entwicklung eines kompetenten Umweltmedizinzentrums in unserem Land eine hervorragende Möglichkeit, die wissenschaftlichen Potentiale auf diesem Gebiet zusammenzuführen und Lösungen für umweltmedizinische Spezifika wie auch für allgemeine Umweltproblematiken zu erarbeiten. Des Weiteren erhoffen wir uns natürlich auch ökologische Mitnahmeeffekte. Indem die Ursachen für umweltbedingte Krankheiten offen benannt, von Fachleuten diskutiert werden und damit auch das öffentliche Bewusstsein sensibilisiert wird, wird auch die Bereitschaft steigen, präventiv etwas gegen die Belastung der Luft mit Schadstoffen zu tun. Und mir fällt da zum Beispiel das freiwillige Tempo 130 auf der Autobahn ein, denn nicht nur der Spritverbrauch der freien Fahrt der freien Bürger steigt enorm mit wachsender Geschwindigkeit, sondern auch der Ausstoß der Abgase und der damit verbundenen Schadstoffe.

Um eine sachkundige Entscheidung über die zukünftige Entwicklung dieses Fachgebietes innerhalb des von der Ministerin beschriebenen Netzwerkes in Mecklenburg-Vorpommern zu treffen, ist ein umfassender Überblick über die Umweltmedizin im Lande notwendig. Vielleicht gelingt dann auch mit diesem umfassenden Überblick eine Prioritätensetzung. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Frau Schwebs.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/2394. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag auf der Drucksache 3/2394 einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Reform der Deutschen Bundesbank, Drucksache 3/2401.

Antrag der Fraktion der CDU: Reform der Deutschen Bundesbank – Drucksache 3/2401 –

Zur Begründung des Antrages erhält das Wort Herr Nolte von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Landtag liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU vor, in welchem die Position der CDU zum Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank des Bundesfinanzministers dargelegt wird.

Ich möchte hier gleich einleitend, Herr Präsident, wenn Sie gestatten, auf die Finanzministerin eingehen, die ja

sicherlich hier noch das Wort ergreifen wird. Sie veröffentlicht in ihrer Pressemitteilung, dass sie die Forderung der CDU kritisiert, weiterhin für eine föderale Bankenstruktur einzutreten, und schließt daraus, dass die Landesregierung dieses schon ewige Zeiten tut.

Mit dem „weiterhin“ fordern wir, dass die Bankenstruktur der Landeszentralbanken, so, wie sie bisher existiert, auch weiterhin Bestand halten soll. Da deckt sich unser Antrag mit der Position anderer Bundesländer, vor allem mit der Position Niedersachsens. Ich sage das insbesondere deshalb, weil sie schon einleitend zu meinen Ausführungen wissen sollen, dass es sich hier um einen Antrag handelt, der in keiner Weise parteipolitisch an die Problematik herangeht, sondern parteiübergreifend im Interesse unseres Bundeslandes.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem derzeitigen Stand muss festgestellt werden, dass seitens der Bundesregierung offenbar eine grundsätzliche Abkehr von gegenwärtig vorhandenen und bewährten Strukturen föderaler Gliederungen der Banken angestrebt wird. Präsident und Vizepräsident der Bundesbank sollen zukünftig auf Vorschlag der Bundesregierung bestellt werden, dazu vier Mitglieder des Vorstandes auf Vorschlag des Präsidenten der Bundesbank. Die Präsidenten der Landeszentralbanken sollen nicht mehr durch Stimmrecht im Vorstand an den Entscheidungen der Bundesbank beteiligt werden. Durch die geplante Neuregelung sind wesentliche Interessen auch unseres Bundeslandes berührt.

Aus Sicht der CDU-Fraktion bleiben weiterhin dringend notwendig, eine mit Entscheidungsbefugnissen versehene Beteiligung der Landeszentralbanken an der Bankenaufsicht die gesetzliche Fixierung der Aufgaben und der damit verbundenen Entscheidungskompetenzen der Landeszentralbanken und eine gleichwertige Vertretung der Landeszentralbankpräsidenten im Vorstand der Bundesbank.

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Ich habe hierzu genau die Abstimmung mit einigen Direktoren oder Leitern der Landeszentralbanken geführt. Ich denke, diese Forderungen, die wir hier stellen,

(Wolfgang Riemann, CDU: Ganz persönlich.)

decken sich genau mit den Forderungen der Leitungsgremien dort vor Ort.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Harry Glawe, CDU: Jawohl!)

Die derzeit bestehenden neun Landeszentralbanken sollen zwar erhalten bleiben, ihre Präsidenten aber nicht mehr dem Zentralbankrat beziehungsweise dem Vorstand der Bundesbank angehören.

(Harry Glawe, CDU: Das kann doch nicht angehen!)

Ich frage mich da bloß: Wozu verkommt dann die Funktion unseres Professor Eggert?

(Beifall bei Dr. Ulrich Born, CDU, und Harry Glawe, CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Ja, eben!)

Ihre Beteiligung an den Entscheidungen der Bundesbank würde demnach auf Beratung mit dem Vorstand der Bundesbank reduziert, zwar regelmäßig – und ich sage

dann vielleicht auch, mäßig – und mindestens zweimal im Jahr, aber das ist nach meiner Überzeugung nicht ausreichend, auch nicht angemessen.

Auch die für die Zukunft vorgesehene Bestellung der Landeszentralbankpräsidenten würde den bisherigen Einfluss der Länder entscheidend reduzieren und damit die bisherige, am föderalen Charakter der Bundesrepublik orientierte Struktur grundsätzlich verändern. Ich halte es dagegen für notwendig und angemessen, zur Bestellung der Landeszentralbankpräsidenten das bisherige Verfahren beizubehalten, nämlich auf Vorschlag der Sitzungsländer über den Bundesrat.

Meine Damen und Herren! Bei selbstverständlicher Anerkennung der Tatsache, dass es sich bei der Bundesbank und ihren Landeszentralbanken um eine Institution des Bundes handelt, ist die angedachte Neuregelung nicht im Interesse Mecklenburg-Vorpommerns,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

da sie die föderalen Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt und zudem sachliche Erwägungen außer Acht lässt,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

die mir unverzichtbar erscheinen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Eine Änderung des Bundesbankgesetzes ist notwendig, das bestreitet keiner, auch nicht ich. Mit dem Fortfall der währungspolitischen Aufgaben der Bundesbank nach Gründung der EZB entfallen naheliegenderweise auch die Mitwirkungsmöglichkeiten der Präsidenten der Landeszentralbanken in diesem Bereich. Damit ändert sich aber nicht zwangsläufig die Kernaufgabe der Landeszentralbanken. Diese zu erhalten muss uns insgesamt ein wichtiges Anliegen sein.

Zu diesen Kernaufgaben gehören bislang die Bargeldversorgung der Wirtschaft, die Beteiligung an der Bankenaufsicht und die Regelung der Refinanzierung der Geschäftsbanken. Ich halte es für unverzichtbar, diese Aufgaben bei den Landeszentralbanken zu belassen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr richtig.)

Weiterhin wichtige Aufgabe, deren Erhaltung aus regionaler Sicht unbedingt notwendig erscheint, ist die regionale Wirtschaftsberichterstattung, die sachgerecht nur aus den Erkenntnissen vor Ort zu erstellen ist und ebenfalls aus den regionalen Erkenntnissen überhaupt erst konzipiert werden kann.

Auch im Interesse der Kleinbanken ist die Beibehaltung der Regionalisierung von besonderer Bedeutung. Dies gilt auch für die Bankenaufsicht. In diesem Aufgabenbereich ist es notwendig, einen regionalen Ansprechpartner zu erhalten, eine Funktion, die bisher die Landeszentralbanken wahrnehmen. Diese sollen sie auch behalten. Sie erbringen damit eine wichtige und unverzichtbare Dienstleistung im Interesse der regionalen Wirtschaft. Die Beibehaltung der bisherigen Struktur soll helfen, Wettbewerbsnachteile regionaler Strukturen zu vermeiden.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben gehört nach Auffassung meiner Fraktion aber auch unbedingt die Entscheidungskompetenz. Die Landeszentralbanken müssen selbst Verwaltungsakte erlassen dürfen, statt nur Ausführungsinstitut für höheren Ortes getroffene Entscheidungen zu sein.

Das bedarf einer Regelung im neuen Gesetz mit genauer Festlegung von Aufgaben und Kompetenzen der Landeszentralbanken. Wegen der so beschriebenen, nach wie vor gegebenen wichtigen Aufgabenstellung der Landeszentralbanken halte ich eine gleichberechtigte Mitwirkung der Präsidenten der Landeszentralbanken, und zwar genau im Vorstand der Bundesbank, für notwendig, und zwar mit Sitz und Stimme.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

Meine Damen und Herren! Regelmäßige Treffen zur Beratung mit dem Vorstand mindestens zweimal im Jahr sind kein angemessenes Instrument, um regionale Gesichtspunkte und Erkenntnisse in die Entscheidung der Bundesbank einzubringen.