Protokoll der Sitzung vom 12.12.2001

und anderen Sozialvorschriften auf Landtagsdrucksache 3/2116 in seiner 20. Sitzung am 27. Juni 2001 in Erster Lesung beraten und federführend an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss und den Finanzausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat am 5. Oktober dieses Jahres eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Im Wesentlichen haben sich die Anzuhörenden zu folgenden Themen geäußert:

1. Aufgabenübertragung,

2. Kosten,

3. Konnexitätsprinzip,

4. Qualitätsstandards,

5. Auswirkungen auf Qualität der Leistungen und Wettbewerb zwischen den Leistungsanbietern,

6. Freizeitsteigerung,

7. Errichtung eines Kommunalen Sozialverbandes,

8. Errichtungsbeauftragter und Übergangsregelung.

Hinsichtlich der weiteren Ergebnisse verweise ich auf meinen Ihnen schriftlich vorliegenden Bericht.

In der 76. Sitzung am 7. November dieses Jahres hat der Sozialausschuss die Ergebnisse der Anhörung und in seiner 77. Sitzung am 28. November dieses Jahres den Gesetzentwurf abschließend beraten. Er empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2116 in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Zusammenstellung anzunehmen. Dabei hat sich der Sozialausschuss insgesamt in Auswertung der öffentlichen Anhörung bemüht, sowohl die Belange der kommunalen Spitzenverbände als auch die der Sozialverbände gebührend zu berücksichtigen.

Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen unter anderem vor, dass die in diesem Gesetz enthaltenen Personen und Funktionsbezeichnungen in weiblicher und männlicher Sprachform beziehungsweise in neutraler Form ausgeführt werden, soweit es sich nicht um Änderungsgesetze zu bestehenden Gesetzen handelt. Darüber hinaus wird ein Beirat als selbständig landesweit arbeitendes Gremium eingeführt. Der Beirat erhält gegenüber dem kommunalen Sozialverband eine beratende Funktion. Es wird ferner klargestellt, dass die Leistungen personenzentriert und lebensfeldorientiert erbracht werden und die Qualität der Hilfegewährung entsprechend den anerkannten sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen gesichert wird.

Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird dahin gehend erweitert, dass er auch für die Erarbeitung, Weiterentwicklung und den Abschluss von Landesrahmenvereinbarungen nach Paragraph 93 d des Bundessozialhilfegesetzes für den ambulanten, teilstationären und stationären Bereich einschließlich der erforderlichen Anlagen zuständig ist. Die Gesamtbeträge der Finanzzuweisungen für die Haushaltsjahre 2002 bis 2004 werden erhöht. Schließlich wird sichergestellt, dass die Überprüfung der Personal- und Sachkostenentwicklung einschließlich der Auswirkungen auf die Entwicklung der Qualität der Hilfegewährung überprüft wird. Im Übrigen sehen die Beschlüsse des Ausschusses, soweit sie Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten, Klarstellungen und Präzisierungen vor.

Darüber hinaus empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag, den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Entschließungen zu Artikel 2 Paragraph 4 Absatz 1 Nummer 1 und zu Artikel 3 Paragraph 1 Absatz 1 zuzustimmen. Mit seiner Entschließung zu Artikel 2 Paragraph 4 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzentwurfes möchte der Sozialausschuss darauf hinweisen, dass es sinnvoll und zweckmäßig ist, administrative Aufgaben wie die Verhandlung und den Abschluss von Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen in eine Hand zu geben. Hier könne für die Schaffung landeseinheitlicher Rahmenbedingungen bezüglich der Hilfegewährung analog zu den Bereichen teilstationär und stationär ein Beitrag geleistet werden. Vor diesem Hintergrund soll der Landtag die Mitwirkenden des Kommunalen Sozialverbandes bitten, sich dieses Anliegen zu Eigen zu machen und prüfen, zu welchem Zeitpunkt es zweckmäßig ist, die Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen für ambulante Dienste und Einrichtungen durch den kommunalen Sozialverband verhandeln und abschließen zu lassen.

Mit der Entschließung zu Artikel 3 Paragraph 1 Absatz 1 des Gesetzentwurfes weist der Sozialausschuss darauf hin, dass er davon ausgeht, dass, sollten Mittel frei werden, diese von den Landkreisen und kreisfreien Städten ausschließlich für den sozialen Bereich verwendet werden. Die Landesregierung wird in diesem Zusammenhang gebeten, dem Parlament im Jahre 2003 einen Bericht über die Verwendung und den Einsatz der Mittel sowie über die erreichte Bedarfsdeckung vorzulegen.

Hinsichtlich der weiteren Details der vom Sozialausschuss gefassten Beschlüsse und des Verfahrens verweise ich auf die Ausführungen in meinem Ihnen schriftlich vorliegenden Bericht. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Glawe von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Glawe.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren, liebe Kollegen! Die CDU hat sich immer zur Stärkung der Kommunen bekannt und sich für die Ausweitung ihrer Zuständigkeiten eingesetzt. Wesentliche Schritte in der Funktionalreform, wie beispielsweise die Kommunalisierung der Katasterverwaltungen, sind in der Regierungsverantwortung der CDU umgesetzt worden. Auch die Grundlagen für die Durchführung fast aller Aufgaben der überörtlichen Träger der Sozialhilfe durch die Landkreise und kreisfreien Städte wurde per Delegation bereits im Jahre 1991 auf den Weg gebracht. Wir unterstützen daher grundsätzlich das mit diesem Gesetz angestrebte Ziel der vollen Kommunalisierung der Sozialhilfe. Eine Reihe von Regelungen sehen wir allerdings nach wie vor kritisch und werden sehr genau beobachten, wie die Entwicklung in den nächsten Jahren verläuft, wie sich die Verwaltungspraxis darstellen wird.

Lassen Sie mich einige Punkte kurz anführen. Bei allen Vorhaben zur Umsetzung der Funktionalreform haben wir stets besonderen Wert darauf gelegt, dass keine so genannte Mittelbehörde mit neuer Bürokratie und längeren Verwaltungswegen entsteht. Dafür ist Mecklenburg-Vorpommern nicht geeignet. Hier entsteht zwar keine neue

Mittelbehörde des Landes, aber mit dem Kommunalen Sozialverband wird etwas Ähnliches geschaffen. Alle Beteiligten versprechen zwar, dass dies eine sehr kleine Behörde bleiben soll, die nur die Aufgaben wahrnimmt, die sinnvoll sind und die nicht auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden können. Wir werden sehr genau beobachten, ob man sich daran halten wird, denn in der Vergangenheit musste man sich oft vom Gegenteil überzeugen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an das Landesgesundheitsamt. Fraglich ist zudem, ob nicht durch den neuen Kommunalen Sozialverband die Zentralisierungsbestrebungen eine neue Dimension erfahren. Einige Anträge der Koalitionsfraktionen im zuständigen Sozialausschuss des Landtages haben mir in letzter Zeit erneut gezeigt, dass PDS und SPD wohl doch nicht vom Zentralismus lassen wollen.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Waren Sie bei der Anhörung nicht dabei?)

Meine Damen und Herren, Beispiele für diese Dinge trage ich Ihnen nachher noch vor. Kritisch wird...

(Heinz Müller, SPD: Sonst immer der große Vorkämpfer für die Rechte der Gemeinden und wenn es spannend wird, ist nichts mehr.)

Kritisch ist nicht nur zu hinterfragen, dass das Konnexitätsprinzip gewahrt bleibt. Durch die geplanten Finanzzuweisungen werden diese Dinge noch nicht klar.

(Heinz Müller, SPD: Machen Sie einen Vertrag mit denen!)

Es ist dabei festzustellen, dass sowohl stärkere Kostenanstiege bei Personal- und Sachkosten als auch höhere Fallzahlsteigerungen erwartet werden, als sie im Finanzrahmen Berücksichtigung gefunden haben. So haben sich im letzten Jahr bereits Fallzahlsteigerungen für die Behandlung von Sucht- und Drogenkranken dramatisch erhöht. Neben den Kosten für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Wiedereingliederungshilfen

(Dr. Margret Seemann, SPD: Dass wir die Mittel auch noch mal erhöhen wollen, haben Sie nicht gemerkt, Herr Glawe?)

sowie stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Hilfe zur Überweisung besonders in soziale Schwierigkeiten Geratener werden die Landkreise und kreisfreien Städte zusätzliche Mittel benötigen.

Meine Damen und Herren, da Sie ja immerzu dazwischenrufen, will ich noch mal sagen, worum es eigentlich geht.

(Heinz Müller, SPD: Na, also! Wer selbst im Glas- haus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Aus- gerechnet Sie! Ich glaube, ich bin im falschen Film. – Heiterkeit bei Annegrit Koburger, PDS)

Ja, ich werde es Ihnen nur noch mal sagen, Kollege Müller, da Sie wahrscheinlich von der überörtlichen Hilfe für Sozialhilfeempfänger noch keine Ahnung haben. Ich will noch mal vortragen, worum es eigentlich geht.

(Zuruf von Peter Ritter, PDS)

Also, es geht darum, Tagessätze für behinderte Menschen in Werkstätten, für Wohnheime für Behinderte, Wohnheime für behinderte Kinder und Jugendliche, Trainingswohnen für behinderte Menschen, Tagesstätten für

psychisch Kranke, Festsetzung der Bekleidungspauschalen und Weihnachtsbeihilfen, Sucht und Drogen, depravierte Alkoholikerheime, Kita pauschalisiert und BSHG Paragraph 17, einmal Tagessätze in Einrichtungen und einmal Tagessätze in Tagesstätten, auszuhandeln. Und dazu kommen noch die Heimkosten für die Pflegestufen 1 bis 3 und Härtefallklauseln, Bekleidungspauschale und anderes.

Meine Damen und Herren! Herr Müller, für Sie noch mal zur Nachhilfe, weil Sie hier ja immer sozusagen der kommunale Retter sind,

(Zurufe aus dem Plenum: Oh! – Heiterkeit bei Annegrit Koburger, PDS)

aber beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe wahrscheinlich fachlich überfordert sind.

(Heinz Müller, SPD: Sie werden mich jetzt aufklären. Na da bin ich aber gespannt!)

Meine Damen und Herren, das ist einfach so, sonst würden Sie ja nicht solche unqualifizierten Zwischenrufe hier tätigen.

(Peter Ritter, PDS: So kurz vor Weihnachten!)

Meine Damen und Herren! Die genannten Finanzrisiken können nach unserer Auffassung minimiert werden, wenn eine Neufestsetzung bei den Fällen und den Auswertungen nicht erst im Jahre 2005 erfolgt, sondern eine Überprüfung im Jahre 2003 vorgenommen wird.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Haben Sie auch da bestellt gehabt?)

Damit werden die Risiken für die Landkreise und kreisfreien Städte minimiert. Was Sie beantragt haben, ist ein Bericht, meine Damen und Herren, mehr nicht,

(Dr. Margret Seemann, SPD: Sie haben gar nichts beantragt, Herr Glawe!)

falls Sie Ihre Beschlussvorlagen auch ernst nehmen wollen.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Sie haben gar nichts beantragt. Nicht einen Antrag!)

Meine Damen und Herren! Insgesamt, denke ich, können wir mit dem Entschließungsantrag leben.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Mit welchem? Mit welchem?)