Zweitens. Es heißt allgemein, in Mecklenburg-Vorpommern geht die Welt 50 oder 100 Jahre später unter.
Nun haben wir hier etwas vorgelegt, was in anderen Ländern länger gedauert hat. Aber dass Sie jetzt sagen, es war eine Sturzgeburt, das stimmt nun nicht. Immerhin haben wir uns eindreiviertel Jahre damit beschäftigt
Drittens. Herr Nolte, bei Ihnen weiß ich nicht, was Sie wollen. Einerseits sagen Sie, Sie begrüßen die drei Punkte, ich habe sie mir aufgeschrieben: Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens, bessere Darstellung des Facilitymanagements und insgesamt Effizienzsteigerung. Andererseits gilt dann aber bei Ihnen wieder die Mecklenburgische Landesverfassung Paragraph 1, nämlich es soll eigentlich alles beim Alten bleiben.
Herr Nolte, Ihre Ausführungen haben mir gezeigt, dass Sie irgendwie damit nicht klar kommen. Sie haben es entweder nicht verstanden oder Sie wollten es nicht.
Wir werden den Ressorts Mietverträge anbieten. Und wenn dann Einsparungen möglich sind, ist das doch Sache der Bau- und Liegenschaftsverwaltung. Da brauchen Sie sich doch nun keinen Kopf zu machen, wer in die frei werdenden Räume einzieht. Also warum machen Sie sich hier Gedanken?
Das ist Sache des BBL. Die eingesparten Summen, Herr Nolte, werden dann unter bestimmten Effizienzkriterien aufgeteilt. Da bekommt das Finanzministerium etwas in den großen Topf und etwas bleibt bei den Ressorts. Ich möchte wetten, dass so etwas durchaus dazu führt, dass die Kostenverantwortung steigt.
Lassen Sie mich noch etwas sagen zu Ihrem Thema, das ist doch alles Pillepallekram und so weiter und so fort. Wenn Sie meinen, dass allein die Frage der Vergabe von Reinigungsaufträgen nicht wesentlich ist, in der freien Wirtschaft hat das 17 Prozent der Kosten eingespart. 17 Prozent!
Wir machen es ja zum Teil schon. Und, Herr Nolte, wissen Sie, Sie waren bis 1998 mit in der Regierungsverantwortung. Seien Sie vorsichtig! Eindreiviertel Jahre haben wir jetzt daran gearbeitet. Wir haben sehr früh angefangen, nachdem wir hier Ende 1998 insgesamt die Richtlinienkompetenz hatten, das auch mit zu übernehmen.
Lassen Sie mich deshalb noch etwas sagen zum Abschluss. Natürlich wird das kein leichtes Verfahren werden. Es wird auch noch in den verschiedensten Ressorts Probleme geben. Es wird auch noch im Bau- und Liegenschaftsbereich sicherlich Probleme geben. Aber mit dem 31.12.2004 hoffen wir, dass wir es so weit haben, dass wir Ihnen hier auch deutlich machen können, dass wir Einsparungen mittelfristig von etwa 50 Millionen erreichen. Und wenn hier jemand glaubt, dass das keine Summe ist, über die es sich lohnt, so etwas anzufangen, der tut mir Leid.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie des Staatlichen Hochbaus auf Drucksache 3/2264(neu). Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2482 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Noch einmal deutlich. Bitte die Gegenprobe noch einmal. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 5 sowie die Überschrift mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Enthaltung der Fraktion der CDU entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/2482 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und einer Gegenstimme der Fraktion der CDU angenommen.
Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Also um die Zustimmung der Ziffer 2 geht es jetzt. Wer will zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.
Wer der Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS, einer Zustimmung bei der Fraktion der CDU, einer Stimmenthaltung bei der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuer im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2391, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 3/2483.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuer im Land MecklenburgVorpommern (Kirchensteuergesetz Meck- lenburg-Vorpommern – KiStG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2391 –
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuer im Land MecklenburgVorpommern auf Drucksache 3/2391. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2483, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 26 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragraphen 1 bis 26 sowie die Überschrift einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/2391 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz und anderen Sozialvorschriften, Drucksache 3/2116, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 3/2486.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfe- gesetz und anderen Sozialvorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2116 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Seemann. Bitte sehr, Frau Seemann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, ich werde jetzt hier den Bericht des Sozialausschusses halten und Bericht heißt für mich, dass man den neutral vorträgt, so, wie Herr Kollege Bartels das auch schon gesagt hat. Und das heißt für mich mit Sicherheit nicht das, was Herr Riemann heute im Zusammenhang mit der Haushaltsberatung gemacht hat, indem er eben seine Meinung hineininterpretiert und zum Teil auch nur die Meinung einer einzelnen Fraktion wiedergegeben hat.
Was würden Sie, meine Damen und Herren von der CDU, denn sagen, wenn ich mich hier hinstellen und einmal über den Enthusiasmus Ihrer Kollegen gerade im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf berichten würde? Das mache ich jetzt nicht, sondern ich werde nur zum Verfahren und zum Verlauf der Beratung des Gesetzentwurfes etwas sagen.
Der Landtag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben des Bundessozialhilfegesetzes
und anderen Sozialvorschriften auf Landtagsdrucksache 3/2116 in seiner 20. Sitzung am 27. Juni 2001 in Erster Lesung beraten und federführend an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss und den Finanzausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat am 5. Oktober dieses Jahres eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Im Wesentlichen haben sich die Anzuhörenden zu folgenden Themen geäußert: