Wir brauchen starke Kommunen, die in der Lage sind, die kommunale Selbstverwaltung hochzuhalten, die in der Lage sind, örtliche und überörtliche Träger der Sozialhilfe zusammenzuführen. Wir brauchen keine zentralistischen Strukturen. Darauf werden wir als CDU achten.
Da frage ich mich ernsthaft: Was wollen Sie denn da wieder beraten? Das ist doch wieder ein Gremium, das berät und berät und keine Macht hat und letzten Endes...
(Annegrit Koburger, PDS: Wenn man an Beiratssitzungen nicht teilnimmt, hat man keine Ahnung, was da passiert. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Oh! Oh!)
Er hat also sozusagen den Ministerien oder auch den Landkreisen oder dem kommunalen Sozialverband nichts zu sagen.
wenn Sie die Sozialausschüsse der Kommunen damit befasst hätten, den Landkreistag, Städte- und Gemeindetag und meinetwegen auch den Sozialausschuss des Landtages,
(Heinz Müller, SPD: Da haben Sie aber was nicht mitgekriegt. – Heiterkeit bei Annegrit Koburger, PDS)
Herr Müller, auf Ihre Zwischenrufe gehe ich gar nicht ein. Wer hier nicht Bescheid wusste, haben wir gerade gemerkt an Ihren Zwischenrufen. Sie sind sehr unqualifiziert
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Die Abgeordnete Dr. Margret Seemann meldet sich für eine Anfrage.)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir schließen heute eine wichtige Etappe ab und ich meine, eine wichtige Etappe bei dem wohl größten Vorhaben dieser Landesregierung zur Gestaltung der sozialen Infrastruktur.
Anfang des Jahres 2000 waren die Problemstellungen analysiert und es begann eine Etappe der Gespräche und
Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die ihre Ideen, ihre Vorschläge mit Engagement eingebracht und dazu beigetragen haben, dass das Gesetz weiter qualifiziert wurde. Mein Dank gilt den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern, ebenso den Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenhilfen, der Sucht- und Gefährdetenhilfe, der Sozialpsychiatrie, die ja auch heute hier anwesend ist, und ich danke ebenfalls etlichen Abgeordneten, die mitgewirkt haben und natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums.
Jetzt wird es darauf ankommen, die vereinbarten Regelungen praktisch umzusetzen. Vieles ist im Gesetzgebungsverfahren debattiert worden. Lassen Sie mich es deshalb heute auf einige wenige Anmerkungen beschränken.
Erstens. Ausgangspunkt und Zielsetzung aller Überlegungen und des gesamten Vorhabens war, die Durchlässigkeit zwischen ambulanten und stationären Hilfeangeboten zu verbessern, und die dafür notwendige Bündelung von Entscheidungs- und Kostenverantwortung ist nur vor Ort möglich. Zentral noch wahrzunehmende Aufgaben werden nicht zum Selbstzweck, Herr Glawe, sondern um möglichst einiges im Land einheitlich zu vereinbaren, von dem neu zu gründenden kommunalen Sozialverband in Verantwortung übergeben.
Zweitens. Ein wesentlicher Diskussionspunkt waren natürlich, wie nicht anders zu erwarten, die Diskussionen zur Finanzierung. Nach vielen vorbereitenden Gesprächen, Verhandlungen und Nachverhandlungen mit dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindetag, mit einzelnen kreisfreien Städten, mit einzelnen Landkreisen ist eine Lösung gefunden worden, mit der beide Seiten, Land und Kommunen, aber auch die Leistungsträger zufrieden sein können. Mit dem finanziellen Ausgleich von mehr als 180 Millionen Euro ist strikt Konnexität eingehalten. Sicher sind die Vergütungsverhandlungen stets von den engen finanziellen Grenzen geprägt, aber dieses generelle Finanzproblem kann dieses Gesetz nicht lösen.
Drittens. Dieses Gesetz ist vorrangig ein Organisationsund Finanzierungsgesetz. Inhaltliche Fragen werden entweder direkt im Bundessozialhilfegesetz festgeschrieben oder dort ist ein Verfahren benannt für die Festlegungen beziehungsweise für jeweilige Vereinbarungen. Deshalb bin ich besonders froh darüber, dass der Landesrahmenvertrag nach Paragraph 93 d BSHG parallel zu Ende verhandelt und in der vorigen Woche unterzeichnet werden konnte.
Darin sind die Grundsätze für Vergütungsvereinbarungen zwischen Leistungsanbietern und Leistungsträgern sowie die dabei zugrunde liegenden Standards für die stationäre und teilstationäre Betreuung fixiert. Und es ist darüber hinaus gelungen, mit den Verhandlungspartnern zu vereinbaren, mit den Verhandlungen zum ambulanten Bereich bereits im Januar 2002 zu beginnen. Ziel ist es, bis zum 1. Januar 2003 zu einem Ergebnis zu kommen. Damit ist de facto der Entschließungspunkt 2 schon in Angriff genommen, weil ein erster Termin fest vereinbart ist.
(Harry Glawe, CDU: Sie können das Bundessozialhilfegesetz nicht knacken. Sie können es nicht knacken.)
(Heinz Müller, SPD, Dr. Margret Seemann, SPD, und Annegrit Koburger, PDS: Nee, nee. – Zuruf von Harry Glawe, CDU – Heinz Müller, SPD: Das war ein schönes Beispiel für eine rhetorische Frage.)
Viertens. Auf Grundlage valider Daten aus den Jahren 2002 und 2003 soll im Jahre 2004 – und, Herr Glawe, hier scheinen Sie bei den Ausschussberatungen wirklich nicht registriert zu haben, was dort an Änderungen gekommen ist –