Dann schauen Sie bitte rein, was Sie für eine Beschlussempfehlung hier heute haben, und kommen Sie nicht so unvorbereitet her und machen etwas,
(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Das müssen Sie gerade sagen. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Da wir hier Neuland betreten, denn diese weitgehende Verlagerung der Zuständigkeit auf die Kreisebene ist bisher in keinem anderen Bundesland in dieser Form vorgenommen worden, halte ich eine umfassende Überprüfung vor allem zur Sicherheit für alle Betroffenen, für alle Hilfesuchenden für wichtig. Es können immer unerwartete Entwicklungen, Ereignisse eintreten und sicher kann hier der von den Koalitionsfraktionen ergänzend eingesetzte Beirat ganz konkret einen Beitrag leisten.
Das jetzt geschaffene Gesetz ist eine Grundlage. Mindestens ebenso wichtig, wenn nicht vielleicht noch wichtiger ist jetzt der Übergang, der Übergang der Aufgaben vom Sozialministerium an den – inzwischen hat sich schon eine Abkürzung herausgeprägt – KSV, den Kommunalen Sozialverband. Dafür wird das Sozialministerium logistische Unterstützung geben, zum Beispiel durch die
Abordnung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In die Kompetenz vor Ort habe ich Vertrauen. Ich meine aber, alle Beteiligten müssen mit gehörigem Engagement an diese Aufgabe gehen. Dann wird sie gelingen und ich meine, sie muss gelingen, aber vielleicht ein bisschen mit Pfeffer und nicht so, wie die Opposition hier heute lahm versucht hat, das schlecht zu machen. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Zuruf von Harry Glawe, CDU – Peter Ritter, PDS: Aber mit rotem Pfeffer, nicht mit schwarzem.)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat Mecklenburg-Vorpommern eines der größten Reformvorhaben in Angriff genommen in dieser Legislaturperiode. Ich denke, das kann man mit Fug und Recht sagen. Das betrifft nicht nur die Höhe der Übertragung von Mitteln auf die kommunale Ebene, sondern auch die Neuordnung von Zuständigkeiten und Aufgaben in Bezug auf die soziale Infrastruktur. Dem Gesetzentwurf, Herr Glawe, gingen monatelange Gespräche auf Regierungsebene mit den kommunalen Spitzenverbänden – auch unter Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände – voraus. Der zweite Beigeordnete im Landkreis Ludwigslust, Reinhard Mach, betonte während der Anhörung, ich zitiere: „Beachtlich und in besonderem Maße vorbildlich (auch für zukünftige Gesetzesvorhaben) fand ich die Art und Weise der Zusammenarbeit des Sozialministeriums und der kommunalen Landesverbände in der Phase der Erarbeitung des Gesetzentwurfes.“
Die Probleme, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegen wie immer im Detail, wie sich dann auch in der Anhörung gezeigt hat. Während die kommunalen Spitzenverbände vor allem auf den vom Land zur Aufgabenerfüllung an die Kommunen überwiesenen Finanzbetrag unter Beachtung der tatsächlichen Kostenentwicklung im Land hinwiesen, befürchteten die Wohlfahrtsverbände eine Absenkung von Qualitätsstandards und dass originäre Mittel der Sozialhilfe für andere Bereiche genutzt werden könnten. Die Diskussion wurde von allen Seiten trotz der zum Teil unterschiedlichen Standpunkte sehr konstruktiv geführt. Alle bekundeten das grundsätzliche Interesse, da – wie unter anderem der Senator für Soziales und Gesun dheit der Hansestadt Rostock betonte – eine Zusammenlegung der Kostenträger die Möglichkeit, die Form personenkonzentrierter Hilfe besser umzusetzen, schafft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dadurch, dass die Hilfen für Betroffene aus einem Topf gewährt werden, ersparen sich die Leistungserbringer Umwege. Zudem wird die flexiblere Vergabe der Leistungen ermöglicht. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass die Qualität der Hilfegewährung entsprechend den anerkannten sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen gesichert werden kann. Dadurch wird dem Hilfebedarf der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern noch stärker als bisher Rechnung getragen, denn Hilfe soll soweit wie möglich dort geleistet werden, wo der Hilfesuchende sein Zuhause hat. Die Aufgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers werden außerdem viel stärker in den Blickpunkt der Stadtvertretungen und Kreistage rücken, die Hoffnung habe ich zumindest. Man wird sich auch dort verstärkt Gedanken
über die Konzepte und Steuerungsinstrumente bei der Hilfegewährung machen müssen. Zudem wird es in den Kommunen einen Wettbewerb um die besten Konzepte zur Verringerung und Vermeidung von Hilfebedarfen geben und auch das dient dem Wohl der hilfebedürftigen Menschen.
Im parlamentarischen Verfahren gab es zahlreiche Gespräche zwischen Parlamentariern mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und auch mit den Sozialverbänden. Herausgekommen ist eine Kompromisslösung. Ich denke, dass alle Beteiligten einen Konsens angestrebt haben und auch mit dieser Kompromisslösung leben können. In diesem Zusammenhang möchte ich hervorheben, dass mich als Vorsitzende des Sozialausschusses während der Beratung des Gesetzentwurfes vom Städte- und Gemeindetag ein Schreiben erreicht hat, in dem mitgeteilt wurde, dass die Vertragspartner, die kommunalen Spitzenverbände und die Liga Einvernehmen zum Rahmenvertrag Paragraph 93 d BSHG für den teilstationären und stationären Bereich erzielen konnten. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass die Vereinbarung für den ambulanten Teil des Rahmenvertrages am 8. November 2001 aufgenommen werde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Ministerin hat es eben gesagt, für den stationären und teilstationären Bereich ist in der Zwischenzeit das Unterschriftsverfahren abgeschlossen. Zum ambulanten Bereich wird es Anfang des Jahres weitere Gespräche geben. Nach den äußerst langwierigen Verhandlungen ist das ein wesentlicher Erfolg und Beweis für die Bemühungen, einen Konsens zu erzielen. Das war auch eine wesentliche Voraussetzung, die wir von Seiten des Sozialausschusses gestellt hatten.
Und, Herr Glawe, weil Sie das ja mit dem ambulanten Bereich so lächerlich fanden: Baden-Württemberg, ambulanter Bereich 93 d Absatz 2, derzeit werden Verhandlungen zum ambulanten Bereich geführt. Hamburg – es werden Verhandlungen zum ambulanten Bereich geführt. Hessen – über einen Rahmenvertrag für ambulante Leistungen wird verhandelt.
(Heinz Müller, SPD: Vielleicht war Kollege Glawe nicht richtig vorbereitet, ungenügend vorbereitet. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Nordrhein-Westfalen – Vertragsentwurf ausgehandelt. Schleswig-Holstein – Entwurf einer Rahmenleistungsvereinbarung für den Einrichtungstyp ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung.
Herr Glawe, wenn Sie sich da genauso hineingekniet hätten wie wir von Seiten der Koalitionsfraktionen, dann hätten Sie das vielleicht nicht mehr so lächerlich gefunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zuge der Beratung gab es einige Änderungen, ich hatte darauf bei meinem Bericht schon hingewiesen. So wurden zum Beispiel die Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für das Jahr 2002 auf circa 182,2 Millionen Euro und für das Jahr 2003 auf circa 188,6 Millionen Euro erhöht.
Herr Glawe, eben gerade weil man von steigenden Fallzahlen ausgegangen war, sind ja noch mal diese Nachverhandlungen durchgeführt worden.
Und auch das war für uns sehr wichtig, denn die Kommunen müssen entsprechend ausgestattet werden, um die entsprechende Hilfe gewähren zu können. Weiterhin wird ein Beirat als selbständig landesweit arbeitendes Gremium eingeführt. Dieser dient der fachlichen Begleitung und Beratung des Kommunalen Sozialverbandes und besteht aus 19 Mitgliedern. Das Sozialministerium wird diesen Beirat berufen und betreuen und ich hoffe, dass der Beirat genauso effektiv und effizient arbeitet wie der Beirat für das Modellprojekt Sozialpsychiatrie. Wenn Sie dort häufiger gewesen wären, hätten Sie sich vielleicht diese abqualifizierenden Bemerkungen gegenüber dem Beirat auch erspart.
Zudem wird das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialverband und den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 30. Juni 2004 einen Bericht über die Erfahrungen mit den Finanzierungsregelungen in der überörtlichen Sozialhilfe vorlegen. Dies wird als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen dienen. Die Überprüfung, Herr Glawe, soll nach 2004 in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren erfolgen.
Ja, wenn das zu spät ist, Herr Glawe, warum hat denn Ihre Fraktion nicht mal einen Änderungsantrag gestellt?
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung werden für die jeweils folgenden fünf Jahre jährliche Gesamtbeträge der Finanzzuweisung festgelegt, so dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch in den Folgejahren einen angemessen Anspruch erhalten.
Ich hoffe, dass der vorliegende Gesetzentwurf sowie die in den Ausschüssen vorgenommenen Änderungen dazu beitragen werden, die Situation der Hilfebedürftigen in unserem Land zu verbessern sowie die Hilfen passgenauer und unbürokratischer zu gestalten. – Ich danke Ihnen und bitte noch einmal um Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf.