Ich rufe auf die Ziffern I bis V der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Ziffern I bis IV – ich korrigiere mich hier – der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Steuerliche Benachteiligung Alleinerziehender stoppen, Drucksache 3/2622.
Antrag der Fraktion der CDU: Steuerliche Benachteiligung Alleinerziehender stoppen – Drucksache 3/2622 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon bezeichnend, dass zu diesem Thema gleich die Finanzministerin reden wird. Sie redet auch deshalb hier, weil sie begründen oder, besser gesagt, kaschieren und abwiegeln muss, warum nicht einmal die Hälfte der von der Bundesregierung selbst prognostizierten Folgekosten des Bundesverfassungsgerichtsurteils in Höhe von circa 11 Milliarden Euro heute den Familien zugute kommt, wie der Exverfassungsrichter Paul Kirchhof richtig festgestellt hat.
Sie muss hier auch deshalb reden, weil die geringe Besserstellung der Familien mit der Belastung von 100.000 Alleinerziehenden erkauft wird. Dieses alles muss sie hier kaschieren und schönreden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Absenkung und schrittweise Abschaffung des Haushaltsfreibetrages für Alleinerziehende ist bezeichnend für die Gerechtigkeit – in Anführungsstrichen –,
die Rot-Grün in Berlin den Familien angedeihen lässt. Hier kann sich Rot-Grün auch nicht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.11.1998 berufen, das zwar die steuerliche Besserstellung verheirateter Eltern einfordert, dieses aber nicht auf Kosten alleinerziehender Mütter und Väter. Mit der Ungleichbehandlung von Neuund Altfällen wird zudem noch eine Zweiklassenbehandlung beim Haushaltsfreibetrag eingeführt. Und ich sage es voraus: Dieser wird vor Gericht keinen Bestand haben.
Schon protestieren Tausende alleinerziehene Mütter und Väter und nicht nur Prominente wie des Kanzlers Schwester. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter bereitet einen Gang zum Bundesverfassungsgericht vor. Es klingt schon wie ein Hohn, wenn Rot-Grün mit dem so genannten zweiten Familienförderungsgesetz – auch dieses wieder in Anführungsstrichen – bei Einelternfamilien den Freibetrag von 2.340 Euro abschafft. Auch die möglicherweise nach massiven Protesten von den Grünen angeregte Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten zu Lasten der Aufhebung des Ehegattensplittings ist keine echte Lösung,
Auch das Argument, meine Damen und Herren, der Kindergelderhöhung zieht hier nicht, da insbesondere Familien durch die Ökosteuererhöhung und andere nachteilige Gesetzesänderungen besonders zur Kasse gebeten werden.
eine Initiative, die zu einer Verbesserung der Situation alleinerziehender Mütter und Väter führt. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Zuerst hat um das Wort gebeten die Finanzministerin des Landes Frau Keler. Bitte schön, Frau Ministerin.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Presse waren in den vergangenen Wochen Artikel zu lesen wie etwa „Das neue Gesetz bestraft uns und unsere Kinder“ oder „Kleingeld für Familien“. Sogar Familienangehörige des Bundeskanzlers wurden bemüht, um eine angebliche Schlechterstellung der Alleinerziehenden zu belegen.
„Schröders jüngste Schwester ist verärgert über RotGrün“, war in der „Welt“ zu lesen. Sie sagen die Cousine, hier ist es die Schwester.
Das stimmte zwar so nicht, Herr Riemann, machte aber Stimmung. Und diese Stimmung macht sich nun auch die Opposition in unserem Lande zu eigen
unter dem Motto „Nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten“ und verzerren die Wirklichkeit so,
Herr Glawe, nun seien Sie doch endlich mal still und hören Sie zu! Das muss doch Sie auch betreffen,