Ich halte eine Klage in dieser Situation für kontraproduktiv. Nun, der Teufel mag ein Haar in der Suppe finden, man mag in Bayern Erbsen zählen und weitere Dinge finden, die vielleicht noch einmal überprüft werden müssen. Und wenn ein Koch das Rezept in Frage stellt, kann man sagen, okay, man müsste noch einmal überlegen. Wenn dann aber am Ende der Zielstellung doch eindeutig formuliert wird, dass die finanzielle Autonomie der Länder den Vorrang gegenüber der Solidarität verdient, wenn das die Grundaussage der Klage ist, dann ist hier etwas falsch.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Harald Ringstorff, SPD: Richtig.)
Und dann kann ich nur sagen, wenn Stoiber vor etwa einer Woche sagt: Es liegt im Interesse aller Deutschen, dass der Osten wieder nach vorne kommt. Wenn es nicht gelingt, den Abstand zwischen den alten und neuen Bundesländern zu verringern, wird Deutschland vom letzten Platz in Europa nicht wegkommen. Auch die Politik muss hierzu einen Beitrag leisten. Es ist Aufgabe der politischen Führung, für gute Rahmenbedingungen zu sorgen,
neue Arbeitsplätze und Hoffnung gebe, da kann ich nur sagen, das ist eine Sprechblase, die ich hiermit als solche auch deklariere.
Herr Glawe, Sie haben die AOK-Situation in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern angesprochen. Da kann man auch Bayern nennen, die haben die gleichen Sätze,
AOK-Beiträge 14,9 Prozent, oder Berlin oder Hamburg. Natürlich gehört es zu einer solidarischen Finanzierung, dass man hier noch einmal alle Möglichkeiten prüft, auch die kasseninterne Ausgleichsregelung, wie sie bei allen Ersatzkassen üblich ist, für die AOK einzufordern.
Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass beim Risikostrukturausgleich für die nächsten Jahre die Morbiditätsbezogenheit berücksichtigt werden muss und dass an Einzelheiten natürlich gefeilt werden kann. Aber die grundsätzliche Infragestellung der Problematik, wie sie aus der Klage für jeden eigentlich deutlich wird, macht es mir einfach, am Schluss wirklich die Frage offen zu lassen. Ich fordere Herrn Stoiber nicht auf, die Klage zurückzunehmen, weil er dann ja zeigen würde, dass er Verständnis für diese solidarische Grundhaltung hat. Lassen wir ihn vor dem Verfassungsgericht zusammen mit Teufel und mit Koch die Suppe auslöffeln, die sie sich eingebrockt haben! – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Wir sind damit am Ende der Debatte der Aktuellen Stunde. Lassen Sie mich auf eins hinweisen: Wir haben in der letzten Plenarsitzung einen sehr klaren Aussagesatz beschlossen. In Paragraph 66 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung heißt es: „Die Verlesung von Erklärungen oder von Reden ist unzulässig.“
(Dr. Ulrich Born, CDU: Herr Rehberg und Herr Glawe haben sich daran gehalten. – Zuruf von Nils Albrecht, CDU)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im amtlichen Vermessungs- und Katasterwesen, Drucksache 3/2112, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 3/2766.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im amtlichen Vermessungs- und Katasterwesen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2112 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses, der Abgeordnete Herr Friese. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich Ihnen keine persönliche Rede von mir vortrage, sondern wiedergeben möchte, wie die Beratung im Innenausschuss gelaufen ist, bitte ich um Zustimmung, dass ich dieses vom Blatt ablesen muss.
(Harry Glawe, CDU: Die Aktuelle Stunde ist zu Ende. – Dr. Christian Beckmann, CDU: Das ist keine Aktuelle Stunde, Herr Kollege.)
Der Gesetzentwurf zu Änderungen im amtlichen Vermessungs- und Katasterwesen berücksichtigt die technischen Entwicklungen und passt die Normen an das allgemeine Verfahrensrecht an. Gleichzeitig werden überflüssige Übergangsnormen aufgehoben.
Eine wesentliche Fortentwicklung besteht in der Einführung gesetzlicher Regelungen für das automatisierte Liegenschaftskataster. Durch die Vorhaltung digitaler Geodaten wird die Erfüllung von Fachaufgaben erleichtert. Zugleich werden Bürgerdienste und private Serviceleistungen ermöglicht, die auf einer digitalen Darstellung des Landes basieren. Die flexible, schnelle und gleichartige Verfügbarkeit der Geodaten bildet die Grundlage planerischer Entscheidungen und begünstigt Investitionsund Standortentscheidungen.
Im Rahmen der Beratungen hat der Ausschuss verschiedene Änderungen des Gesetzentwurfes vorgesehen, die im Wesentlichen redaktioneller und klarstellender Art sind. Dabei wurde auch Gesetzestext, dass auch für die seit 1994 genehmigungsfrei errichteten Wohngebäude im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne eine gebührenpflichtige Vermessung erforderlich ist. Wir schließen damit eine Lücke im Gesetz, die 1994 durch Änderung der Landesbauordnung entstand, als für bestimmte Bauvorhaben die Genehmigungspflicht aufgehoben wurde. Damit war seinerzeit nicht gemeint, dass diese Gebäude nicht kostenpflichtig vermessen werden sollten. Vielmehr ging es immer nur um eine Befreiung vom oft langwierigen und kostspieligen Genehmigungsverfahren. Um aber ein korrektes, verlässliches Liegenschaftskataster zu führen, müssen auch genehmigungsfrei errichtete Bauten vermessen werden. Die Kosten dafür sind nach der Beschlussempfehlung von den jeweiligen Bauherren zu tragen.
Meine Damen und Herren, in der Ausschussberatung haben wir eingehend darüber diskutiert, inwieweit es den kommunalen Vermessungs- und Katasterämtern in Zukunft gestattet sein soll, für Dritte Vermessungen vorzunehmen und dafür Gebühren zu erheben. Hierzu gab es seitens des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure einen Vorschlag, der darauf hinauslief, den Kommunen weitgehend die Vornahme eigener Messungen für Dritte zu untersagen. Dies hätte für die Kommunen erhebliche Einnahmeausfälle bedeutet, für die keine Kompensation erkennbar war. Der Ausschuss hat diesen Vorschlag mehrheitlich abgelehnt.
Wir haben als Innenausschuss zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt, zu der wir Sachverständige aller einschlägigen Fach- und Interessenverbände
eingeladen haben. Die vorgebrachten Argumente sind in unsere Ausschussberatungen eingeflossen. Umso erstaunter waren wir im Ausschuss, als uns vom Petitionsausschuss die Bitte um Stellungnahme zu einer Petition erreichte, die von einem der angehörten Verbände eingereicht wurde und genau diesen Gesetzentwurf betraf.
Ich betone, es ist das gute Recht jedes Interessenverbandes, sich im Parlament Gehör zu verschaffen.
Deshalb führen wir bei vielen Gesetzentwürfen Anhörungen durch. Wenn sich aber ein angehörter Interessenverband nicht an das parlamentarische Verfahren hält, sondern noch zusätzlich eine Petition einreicht, so ist dieses unverständlich. Eine Petition zu einem Gesetzentwurf, der sich in der aktuellen Beratung befindet, bedeutet überflüssige, zusätzliche Arbeit für den Petitions- wie auch für den zuständigen Fachausschuss.
Aber geschaffen worden ist dieses Recht nicht für die Fortsetzung von Lobbyarbeit, sondern um denen Gehör zu verschaffen, die sonst nicht gehört werden.
Meine Damen und Herren, dieser Verband hat meines Erachtens das Recht zur Petition falsch verstanden. Wer zu einem Gesetzentwurf Stellung nehmen will, der kann und soll das gegenüber dem zuständigen Fachausschuss tun. Ich persönlich meine, man sollte im Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz eine Regelung einführen, die es in Zukunft erlaubt, von der sachlichen Prüfung einer Petition abzusehen, soweit diese sich auf ein laufendes Gesetzgebungsverfahren bezieht.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist doch aber ein Einzelfall. Deswegen brauchen wir doch nicht gleich das Gesetz zu ändern. – Minister Dr. Gottfried Timm: Vielleicht reicht dafür auch eine Verwaltungsvorschrift.)
Ich erwähne das hier, um vielleicht Anregungen zu geben, damit sich genau dieses nicht wiederholt. Ich gebe Ihnen Recht, Herr Abgeordneter Born, mir ist dieses in der zwölfjährigen Praxistätigkeit in diesem Landtag bisher auch nicht passiert. Aber wehret den Anfängen, könnte man ja vielleicht sagen.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss bittet Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den in der Beschlussempfehlung vorgesehenen Änderungen zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.