möchte ich mein Unverständnis zum Ausdruck bringen zu dem, was hier namens der CDU-Fraktion vorgetragen wurde.
Aus meiner Sicht ist das kultivierte Bedenkenträgerei, die Sie hier genannt haben, oder es ist Unkenntnis. Auf der einen Seite sagen Sie, einen Geopark unterstützen Sie, auf der anderen Seite sagen Sie, eine Strukturierung dieses geplanten Geoparks lehnen Sie ab. Als Landtagsabgeordneter aus der Region, auch als Kommunalpolitiker aus der Region weiß ich sehr wohl, welche hohen Erwartungen in dieser Region an diesem Projekt hängen. Und ich spreche hier auch namentlich für meinen Kollegen Rudolf Borchert aus der Müritzer Region. Mit dem, was Sie hier produzieren, stehen Sie in ganz klarem Widerspruch
etwa zu Ihrem Kollegen Seidel, der namentlich bereits Landrat in Müritz ist. Hätte er hier gesessen, er würde einen Kreisel auf seinem Stuhl machen, was Sie hier fabrizieren.
Ich spreche namentlich für diejenigen, die Ihrer Fraktion angehören, in den Kreistagen, in den Kommunalvertretungen
Das können Sie Ihren eigenen Parteikollegen nicht verklickern. Ich spreche insbesondere an alle diejenigen, die sich hier in diesem Hause für den Tourismus aussprechen. Das, was Sie hier aussprechen, das ist tourismusfeindlich oder zumindest unverständlich.
Seit vielen Jahren gibt es in der Region großes geologisches Interesse. Es ist nicht nur die historische Dimension, die ja durchaus auch zu einem Bildungsgut der Menschen der Region dazugehört. Es ist auch ein neuer qualitativer Sprung. Es ist die Frage der touristischen Optik, die in eine neue Dimension getreten ist. Viele Projekte in der Region arbeiten damit. Viele Projekte hoffen und bringen sich ein in die Entwicklung eines Geoparkes. Und ich möchte noch einmal ausdrücklich meinen Dank aussprechen all denjenigen, die sich an dieser Entwicklung beteiligt haben. Ich verrate Ihnen vielleicht nichts Neues, aber vielleicht doch, wenn ich Ihnen sage, es gibt über die zunächst geplante Region hinaus etliche Initiativen, die sagen, wir wollen dort mitmachen, weil sie erkannt haben, was das für eine Chance ist, und weil sie auch erkannt haben, dass es nicht nur darum geht, irgendetwas unstrukturiert zu entwickeln, sondern gerade die Struktur zu schaffen, dass hier eine deutliche Ausstrahlung passieren kann.
Ich sehe in Ihrer Fraktion eine Gespaltenheit. Namentlich interpretiere ich etwa die Abwesenheit meines Kollegen aus dem Landkreis Herrn Caffier so, dass er sich hier in dieser Runde nicht traut, diesen Antrag abzulehnen, weil er dieses nämlich insbesondere in Feldberg, wo hohe Erwartungen an dieses Projekt stehen, nicht vertreten kann. Also überdenken Sie Ihre Haltung, überwinden Sie Ihre Schizophrenie, stimmen Sie zu! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2737. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion, bei einer Zustimmung der CDU-Fraktion, sechs Gegenstimmen der CDU-Fraktion und einer Enthaltung angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Zurückziehung des Entwurfes eines Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/2646.
Antrag der Fraktion der CDU: Zurückziehung des Entwurfes eines Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschul- gesetz – LHG M-V) auf Drucksache 3/2311 – Drucksache 3/2646 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schnoor von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Frau Schnoor.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird schon der Bedeutung der Hochschullandschaft für die Zukunft unseres Landes gerecht, dass wir an beiden Sitzungstagen dieser Landtagssitzung diese Thematik auf der Tagesordnung haben. Allerdings gestatten Sie mir auch, dass ich eins sage: Ich würde mir bei diesen Diskussionen schon etwas mehr Kompetenz wünschen. Leider ist Frau Bretschneider nicht anwesend, aber ich habe ihr einen Auszug aus dem Internet über die Hochschullandschaft Baden-Württembergs mitgebracht, damit sie einmal sehen kann, dass es neben 8 Berufsakademien doch sehr wohl 37 Fachhochschulen gibt. Ich glaube, sie sollte sich mit der Thematik etwas intensiver auseinander setzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 1992 habe ich das Privileg, in diesem Land Politik gestalten zu dürfen. Ich hatte dieses Privileg über zwei Jahre als Kultusministerin dieses Landes in einer Zeit, in der wir von den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern die Verantwortung übertragen bekommen haben, die Weichen für die Zukunft unseres Landes zu stellen. Wie intensiv diese Jahre waren, wie viel wir dort schaffen mussten und konnten, können Sie in gewohnter Regelmäßigkeit den Reden der Kollegen von SPD und PDS entnehmen, die vielleicht auch gern einmal Kultusministerin oder Kultusminister gewesen wären, in deren Erinnerung ich mich unauslöschlich festgesetzt habe. Diese Zeit ist nicht zu vergleichen mit dem heutigen Müßiggang des Bildungsministers,
der sich sowohl für Schulgesetz als auch für Hochschulgesetz eine ganze Legislaturperiode Zeit nehmen konnte.
Mit der gleichen Truppe haben wir in dieser Zeit ein Vielfaches an Gesetzen schaffen müssen und können. Herr Minister, sie waren ja damals auch mit dabei,
1994 verabschiedeten wir noch ein Landeshochschulgesetz, das übrigens damals eines der modernsten Hochschulgesetze der Bundesrepublik Deutschland war.
Wir integrierten in ihm die Möglichkeit der Schaffung alternativer Hochschulhaushalte. Das war eine administrative Vorgabe, ohne die Ihre heutigen Gesetzesvorhaben gar nicht möglich wären. Und schauen Sie doch einmal genau hin: Zu 60 bis 70 Prozent haben Sie die Formulierungen des alten Gesetzes übernommen, umgestellt, neu zugeordnet, ein Umstand übrigens, der es uns im Sommer 2000 – hören Sie genau hin, im Sommer 2000, also vor fast zwei Jahren – sehr schnell möglich machte, die Hochschulen im Land mit Ihrem Hochschulgesetzvorhaben zu konfrontieren, den Hochschulen darzustellen, wie es um die Innovationsfähigkeit dieser Landesregierung bestellt ist. Die Reaktionen kennen Sie selbst sehr gut. Der Minister berief, nachdem er sich vom Veröffentlichkeitsschock erholt hatte, mäßig, im Stile von Rudolf Scharping, eine Konsensrunde ins erlauchte Schloss Basthorst ein. Bei gutem Essen, viel Wein,
aber es wurde nichts daraus. Die vorliegenden Stellungnahmen der Anhörungen sprechen eine deutliche Sprache.
Seit 1992 habe ich keine Anhörung erlebt – viele haben diesen Eindruck in der Zwischenzeit bestätigt –, die so massiv und nachdrücklich einem Gesetzentwurf der Landesregierung oder einer Fraktion ein so schlechtes Zeugnis ausgestellt hat wie im Falle dieses Entwurfes des Landeshochschulgesetzes.
(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Tja, alles ist irgendwann das erste Mal, Frau Kollegin. – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)
Meine Damen und Herren, das in drei Anhörungen – am 05.12.2001, am 16.01. und 23.01. diesen Jahres – ausgestellte Prüfungszeugnis wird am 22. September ohne Zweifel zur Nichtversetzung des Prüflings führen.
Ich möchte Ihnen nicht ersparen, mit der Fundamentalkritik zu beginnen. Professor Dr. Jürgen Kohler, ehemaliger Rektor der altehrwürdigen Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Jurist, Hochschulrechtsexperte, begehrter Berater der Europäischen Kommission in Hochschulfragen, Berater für die Entwicklung von Hochschulkonzepten in den jungen Ländern des Balkans, Initiator des mittlerweile europaweit anerkannten Bachelor/MasterModells der Greifswalder Universität, und er hat noch nicht – ich betone, noch nicht – als erwiesener Experte dem Land den Rücken gekehrt, weil er sich zu seiner Verantwortung hier bekennt, brachte es in der Anhörung am 23. Januar diesen Jahres für alle dort Anwesenden auf den Punkt. Ich zitiere: „Dieser Gesetzentwurf ist ein Entwurf des 19. Jahrhunderts, aber nicht des 21. Jahrhunderts.“ In seiner schriftlichen Stellungnahme ist zu lesen: „das LHG dürfte einer der unfreiheitlichsten und praktisch unbrauchbarsten Entwürfe auf dem derzeitigen ,Gesetzgebungsmarkt‘ sein,“
„das den Erfolg der Hochschulen erschwert – ohne Grund; denn: so wenig Vertrauen haben die Hochschulen des Landes nicht verdient, weil sie ihre Qualität anerkanntermaßen schon unter Beweis gestellt haben. Das LHG h i l f t daher dem Land nicht.“ So weit Herr Professor Kohler.
Diese Fundamentalkritik, meine Damen und Herren, wird unterstützt von Dr. Josef Lange, ehemals Staatsse
kretär des Wissenschaftssenates in Berlin. Er hat übrigens eines der modernsten Hochschulgesetze, für das sich die PDS in Berlin sicherlich noch bei ihm bedanken wird, geschaffen. Zur Zeit seines Auftrittes im Dezember vergangenen Jahres war er noch als Berater für das Zentrum für Hochschulentwicklung in Gütersloh tätig und wurde Anfang des Jahres in die Thüringer Staatskanzlei geholt. Herr Dr. Lange schließt seine Stellungnahme mit den Worten: „Insgesamt vermittelt der Entwurf den Eindruck, dass eine wirkliche Autonomie der Hochschulen mit akademischer, Finanz- und Organisationsautonomie, die diese Bezeichnungen auch auf dem Hintergrund überregionaler und internationaler Diskussionen verdienen, nicht geplant ist oder den Hochschulen nicht zugetraut wird. Um wirkliche Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen zu erreichen und sie so in ihrer Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland und international zu stärken, ist eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs angezeigt.“
Meine Damen und Herren, ich würde, da wahrscheinlich die meisten der hier anwesenden oder auch nicht anwesenden Abgeordnetenkollegen nicht in Gänze die Anhörungsergebnisse zur Kenntnis genommen haben, Ihnen gern noch mehr der Stellungnahmen aus den Anhörungen zitieren,