Protokoll der Sitzung vom 24.04.2002

(Annegrit Koburger, PDS: Dann benutzt man es auch nicht.)

Und in der Tat haben wir hier ein schlimmes Problem unserer Gesellschaft deutlich gemacht. Wenn man Denkweisen und Redensarten analysiert, auch manchmal die eigenen Gedanken, dann weiß man, dass wir, gerade was Selbstverständlichkeiten im Umgang miteinander, im Leben nebeneinander betrifft, ganz am Anfang sind. Die Bereitschaft, Menschen, die an sich als anders angesehen werden, als anders aussehend, als anders denkend, diese Menschen auszugrenzen, ist leider sehr groß.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Und wenn ich sehe, dass zum Beispiel Asylbewerberkinder aufgrund läppischer Versicherungsfragen nicht in den Hort gehen dürfen, dann fehlt mir auch jegliches Verständnis. Heime liegen manchmal mit allem, was es dann logischerweise an Folgen gibt, mitten im Wald. Und gerade auch infolge des 11. September stehen Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht, was sicherlich auch nichts mit Integration zu tun hat, sondern, im Gegenteil, Ursachen für neue Konflikte legt.

Große Arbeit liegt noch vor uns bei der Integrationsförderung für Menschen mit Handicaps. Hier mag auch die Kommunalisierung der Sozialhilfe in diesem Bereich förderlich sein, denn Integration ist nicht nur menschlicher, sondern meistens auch sehr viel billiger,

(Zuruf von Annegrit Koburger, PDS)

als wenn man Behinderte oder Pflegebedürftige vielleicht vorschnell aus fiskalischen Erwägungen oder kommunalfiskalischen Erwägungen in Heime steckt, die dann – wie ich schon sagte – auch sehr integrativ oftmals dann noch irgendwo im Wald liegen. Das ist bei Behinderten in der Tat auch manchmal so.

Abschließend noch ein Wort zum Umweltschutz. Die Zurückhaltung der Verwaltung gegenüber der Wirtschaft wird angesprochen. Das ist sicher oftmals durch den Abwägungsprozess bedingt: Arbeitsplätze – Wachtelkönige, Wachtelkönige – Arbeitsplätze. Was nicht sein kann, ist, dass nur der Kleine kontrolliert, schikaniert und bestraft wird und die Großen nicht angefasst werden. Ich sage Ihnen mal ein Beispiel: Wenn Sie die Antifoulinganstriche von Sportbooten nehmen, ab 20 Metern Wasserlinie kann jeder darunter schmieren, was er will. Hier werden in der Tat nur die Kleinen zur Verantwortung gezogen, gegriffen und bestraft. Und es ist immerhin so, dass ein Containerfrachter etwa so viel Unterwasserfläche hat wie 1.500 Yachten. Darüber sollte man mal nachdenken! – Herzlichen Dank.

(Beifall Heike Polzin, SPD, und Harry Glawe, CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Koburger von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Frau Koburger.

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Der Siebente Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten dokumentiert erneut die Notwendigkeit dieses Verfassungsorgans für die Einwohnerinnen und Ein

wohner unseres Landes. Die Zahlen der Inanspruchnahme von Sprechstunden belegen das ausdrücklich. Das symbolisiert den wachsenden Bekanntheitsgrad dieser Institution ebenso wie das steigende Bedürfnis von Einwohnerinnen und Einwohnern, mit Hilfe der Bürgerbeauftragten persönliche beziehungsweise gesellschaftliche Probleme zu lösen oder Vorschläge für Veränderungen an die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger heranzutragen. Damit entspricht sie der Funktion, Mittlerin, aber auch Anwältin für die Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber dem Handeln der öffentlichen Verwaltung aller Ebenen und den Auswirkungen gesetzlicher Regelungen zu sein, mit zunehmendem Erfolg. Die aktive Unterstützung seitens der OberbürgermeisterInnen, LandrätInnen, BürgermeisterInnen bei den zahlreichen Außenterminen der Bürgerbeauftragten lässt zudem für uns erkennen, dass kommunale Verwaltungen und Verantwortliche in zunehmendem Maße in dieser Institution eine Unterstützung hinsichtlich der Ausgestaltung einer bürgernahen, transparenten Kommunalpolitik und des Verwaltungshandelns ihrerseits sehen.

Bei allen positiven Entwicklungen, die wir hier zu konstatieren haben, werden jedoch zahlreiche Unzulänglichkeiten erneut aufgeführt. Meine Damen und Herren, allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. Das wissen wir. So und ähnlich könnte man das Beziehungsgeflecht zwischen Verwaltungen der unterschiedlichen Ebenen und den Einwohnerinnen und Einwohnern unseres Landes bezeichnen. Dennoch müssen wir bedauerlicherweise erneut feststellen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen, egal ob in der Kommune, im Landkreis oder in der Landesverwaltung, entweder gar nicht oder immer mal nicht verstanden haben, dass sie die Dienstleisterinnen und Dienstleister für die Einwohnerinnen und Einwohner sind.

(Beifall Beate Mahr, SPD, und Angelika Peters, SPD)

Es zeichnet sich ab, dass vereinzelt sogar das Grundrecht auf Petitionen eingegrenzt wird, indem Petentinnen oder Petenten unter Druck gesetzt werden, wie das im Bericht zum Ausdruck kommt. Das ist nicht hinnehmbar. Ebenso ist zu kritisieren, dass nach wie vor die Bearbeitungsdauer – Herr Nitz hat das ja auch schon mit angesprochen – in Behörden über Gebühr lange Zeit in Anspruch nimmt. Verfahrensdauern von 23 Monaten wie bei dem Beispiel mit dem Erwerbsunfähigkeitsrentenantrag oder von gar vier Jahren für einen Widerspruch dienen keinesfalls dazu, Vertrauen in das bürgernahe und rechtsstaatliche Verwaltungshandeln zu festigen, und sind nicht hinnehmbar.

(Beifall Beate Mahr, SPD, Angelika Peters, SPD, Götz Kreuzer, PDS, und Karsten Neumann, PDS)

Für die Hinnahme von rechtswidrigen Zuständen durch Verwaltungen gilt das ebenso. Diese Zustände sind auch nicht mit personellen Problemen zu entschuldigen. Nach unserer Auffassung und Analyse der Problematik zeigt sich, dass hierfür oftmals strukturelle Mängel innerhalb der Verwaltung selbst oder fehlende Kontrollmechanismen ursächlich sind.

Bedauerlich ist ebenfalls, dass Verwaltungen ihrer beratenden Aufgabe ungenügend nachkommen. Es könnten damit Unzufriedenheit auf beiden Seiten vermieden werden und sicherlich auch so mancher Rechtsstreit. Ausgangspunkt kann also nur die Frage sein: Wie sehen

wir denn den Menschen, der vor uns sitzt? Als Bittstellerin oder Bittsteller oder eher als Partnerin oder Partner, der ein berechtigtes Anliegen vorträgt oder auch nicht, dem ich das dann aber auch verständlich und plausibel erläutern muss?

Meine Damen und Herren, in den vorgenannten Debatten haben wir die Arbeit der Bürgerbeauftragten und deren Empfehlungen einschließlich deren Umsetzung einer kritischen Analyse unterzogen und notwendige Handlungen für unser Agieren abgeleitet. Die im Bericht vorgelegte Übersicht verdeutlicht jedoch erneut, dass hier unsererseits ebenfalls noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Also wir müssten uns auch noch mehr in die Pflicht nehmen. So muss es nach Überweisung des Tätigkeitsberichtes in die Ausschüsse des Landtages zu einer zügigen Beratung zu den einzelnen Empfehlungen kommen und zu deren Umsetzung. Im Plenum werden wir uns dann sicherlich noch detailliert mit den einzelnen Vorschlägen auseinander setzen müssen und Aufgaben herausarbeiten, die wir in der kommenden Legislaturperiode zu bewerkstelligen haben beziehungsweise noch in dieser anpacken müssen.

Meine Damen und Herren, die Bürgerbeauftragte Frau Lorenz zeigt nach unserer Auffassung ein sehr großes Engagement im Bereich Jugend, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderungen neben den vielen anderen Sachen, die sie auch leistet. Und das findet landesweit Anerkennung.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Und dazu gehört auch ein gerüttelt Maß an Zähigkeit bei den einzelnen Verhandlungen. Gleiche Erfahrungen machen ja auch die einzelnen Mitglieder im Petitionsausschuss.

Besonders begrüßenswert ist nach unserer Ansicht zum Beispiel die aufsuchende Tätigkeit in Schulen, sozialen Einrichtungen, bei Initiativen und Bildungsträgern. Es reicht nach unserer Auffassung eben nicht aus, sich einen zentralen Punkt in einem Ort zu suchen und auf Einwohnerinnen und Einwohner zu warten, und es reicht ebenso nicht aus, sich ausschließlich auf Beschwerden oder Bitten zu konzentrieren, sondern es gilt Wege aufzuzeigen, wie der oder die Einzelne sich in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einbringen kann. Daher gilt unser Dank ebenso für die umfangreichen Aktivitäten, die auf Initiative oder mit tatkräftiger Unterstützung der Bürgerbeauftragten im Bereich Zuwanderung, Integration in unserem Land initiiert wurden. Ich sehe das nicht als ein rein sozialpolitisches Engagement an, sondern wir sind alle gefordert, auch aufgrund der Ereignisse, die wir im Sommer 2000 beziehungsweise 1999 hatten, uns hier gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Toleranz einzusetzen. Und dass unsere Bürgerbeauftragte hier beispielgebend vorangeht, finden wir sehr lobenswert.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Angelika Peters, SPD: Das ist die originäre Aufgabe einer Bürgerbeauftragten.)

Ihre Bemühungen sind darauf gerichtet, über die Lebenssituation von Migrantinnen und Migranten in Schulen und anderen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit anderen Kräften aufzuklären. Ergänzend wäre vielleicht noch hinzuzufügen, dass vorhandene Initiativen wie die RAA und Vereine wie „Bunt statt braun“ einschließlich des „Netzwerkes“ oder „Für Demokratie und Toleranz“ ko

operativ einbezogen und mit ihren Potentialen stärker im Land in den einzelnen Regionen bekannt gemacht werden sollten. Gleiches gilt für die Selbstorganisation von Migrantinnen und Migranten. Ich nenne da als Rostockerin natürlich unsere Beispiele wie den Ausländerbeirat, die Afrikanische Bürgerinitiative oder Dien hong.

Für die Beratung in den Ausschüssen haben wir an den Rechtsausschuss noch die detaillierte Bitte, folgendes Problem einer genaueren Prüfung zu unterziehen, das bei der Bürgerbeauftragten, aber auch schon im Petitionsausschuss aufgetreten ist. Wir haben auf der einen Seite gerade für Migrantinnen das Grundrecht auf Petitionen, andererseits kollidiert es aber in einer gewissen Hinsicht immer, wenn sich diese Petenten dann an die Härtefallkommission wenden. Ich denke, hier muss noch mal genau überprüft werden, wie man dieses Kollidieren auseinander knüpfen kann, ebenso was die Beseitigung von Diskriminierungen in Gesetzen und Verordnungen, zum Beispiel Asylbewerberleistungsgesetz oder Residenzpflicht, anbelangt. – Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS, Beate Mahr, SPD, und Angelika Peters, SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/2807 sowie die Berichtigung auf Drucksache 3/2861 zur federführenden Beratung an den Petitionsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, Rechtsausschuss, Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss, Landwirtschaftsausschuss, an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, an den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung, an den Sozialausschuss, Umweltausschuss sowie an den Tourismusausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz – Fünfter Tätigkeitsbericht gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/2780.

Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Fünfter Tätigkeitsbericht gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG MV) – Drucksache 3/2780 –

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Peters von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Frau Peters.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dem Parlament seinen Fünften Tätigkeitsbericht vorgelegt. Der Bericht wird verfahrensgemäß an die Ausschüsse unseres Hauses zur Beratung überwiesen und zusammen mit den Bemerkungen der Landesregierung

wird der Tätigkeitsbericht durch die Fachausschüsse bewertet werden.

Als Mitglied des für die Institution Datenschutzbeauftragter zuständigen Petitionsausschusses möchte ich vor Beginn der Ausschussberatungen einige grundsätzliche Anmerkungen zur Tätigkeit unseres Landesdatenschutzbeauftragten vortragen.

Der Bericht zeigt von der akustischen Wohnraumüberwachung bis zum Zensustestgesetz die recht umfassende Kontrolltätigkeit des Beauftragten und die Situation des Datenschutzes in unserem Lande auf. Nahezu alle Bereiche der Landes- und Kommunalbehörden sind über den zweijährigen Prüfzeitraum mehr oder weniger von Feststellungen oder Beanstandungen betroffen.

Prüfinitiative, Prüfumfang und Prüfintensität zeigen, dass der Landesdatenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wesentlichen ihrem Auftrag, nämlich für uns, das Parlament, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Lande zu überwachen, wirksam nachkommen. Dafür gilt ihnen mein Dank, unser Dank. Denn wir wissen auch alle, Kontrolleure haben bei den zu Kontrollierenden häufig kein gutes Ansehen. Das ist allzu menschlich. Wer von uns lässt sich schon gern kontrollieren? Aber was die Kontrolltätigkeit des Datenschutzbeauftragten in unserem Lande angeht, ist unsere Wahrnehmung eine andere. Das durchaus gute Ansehen unserer Datenschutzkontrolleure ist auf das verbindliche und das streng an der Sache ausgerichtete persönliche Engagement von Herrn Dr. Kessel zurückzuführen. Auch dafür unseren Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Beate Mahr, SPD)

Meine Damen und Herren, nach dem fürchterlichen Anschlag am 11. September vergangenen Jahres wurde an der Frage, wie weit darf Datenschutz gehen, um derartige Vorkommnisse zu verhindern, gelegentlich die grundsätzliche Erforderlichkeit von Datenschutz auch bei der Verbrechensbekämpfung in Zweifel gezogen. Mit Schlagworten wie „Datenschutz ist Täterschutz“ oder „Menschenschutz geht vor Datenschutz“ wurde hier und dort in der öffentlichen Diskussion der Datenschutz relativiert, ja, mitunter sogar diskreditiert. Ich stimme unserem Datenschutzbeauftragten ausdrücklich zu, wenn er hierzu in seinem Bericht feststellt: „Datenschutz ist Menschenschutz – was denn sonst?“.

(Beifall Beate Mahr, SPD)

Wir alle in unserem Hohen Hause waren und sind uns auch darüber im Klaren, dass unser Landesdatenschutzgesetz nicht ein Gesetz zum Schutz von Daten ist, sondern, wie sein Titel schon klarstellt, ein Gesetz zum Schutze des Bürgers beim Umgang mit seinen Daten. Die im Berichtszeitraum durchgeführten Kontrollen und Überprüfungen zeigen neben durchaus positiven Beispielen auch Fälle von Schlamperei, unverantwortlichem Umgang mit der Informationstechnik und bedenklicher Gesetzesauslegung. Bei aller Akzeptanz und gestiegener Sensibilität von Seiten der Verwaltung ist der Datenschutz noch lange kein Selbstläufer. Bis das eines guten Tages so sein wird, ist die Einrichtung des Datenschutzbeauftragten und seine Berichtslegung für die Menschen in unserem Lande sehr wichtig, und ich bitte Sie deshalb, der Überweisung zuzustimmen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schulz von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Frau Schulz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch im Fünften uns heute vorliegenden Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten an den Landtag werden uns eine ganze Reihe von Sachverhalten mitgeteilt, die aus Sicht des Datenschutzes in unserem Land zu kritisieren oder zu beanstanden sind. Dieser Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2001, ein Zeitraum, der für Fragen des Datenschutzes weitreichende Veränderungen brachte, allerdings – und das bleibt festzustellen – nicht immer zugunsten der Bürgerinnen und Bürger und damit deren Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, wie der Datenschutzbeauftragte in seiner Einleitung hervorhob.

Hat Herr Dr. Kessel in seinem vorhergehenden Bericht, nämlich dem Vierten, noch die fehlende Novellierung des Bundes- und Landesgesetzes kritisiert und auf die Pflicht zur Umsetzung der EG-Datenschutzverordnung verwiesen, gibt es für den heute vorliegenden eine andere Situation. Das nunmehr festgelegte Gebot zur Datenvermeidung und Datensparsamkeit ist auch bei uns im Land gesetzlich verankert und braucht nun praktische Realisierung und deren unabhängige Kontrolle. Und in diesem Sinne kann ich mich dem Dank von Frau Peters nur anschließen und möchte das ebenfalls gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten tun für die Arbeit, die er mit dem Bericht hier vorgelegt hat.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Dr. Gerhard Bartels, PDS)

Meine Damen und Herren, die inhaltlichen Aussagen der vorliegenden Unterrichtung bewirken bei mir im Moment vor allem zweierlei: Zum einen Neugier auf die anstehende Stellungnahme der Landesregierung – und da möchte ich gleich dafür plädieren, dass sie noch möglichst in dieser Legislatur vorgelegt werden sollte – und zum anderen habe ich positiv feststellen können, dass die Kritik meiner Fraktion an den so genannten Antiterrorgesetzen Schily 1 und Schily 2 mit der vorliegenden Unterrichtung insbesondere im Punkt 3.3.5. „Terrorismusbekämpfungsgesetz“ durch den Landesdatenschutzbeauftragten unseres Landes gestützt beziehungsweise untermauert werden. Sicherlich unbeabsichtigt – aber wir sollten sie sehr ernst nehmen. Diese Aussagen verdeutlichen, dass in der hektischen Sicherheitsgesetzgebung nach den Ereignissen vom 11. September im November und Dezember letzten Jahres Fragen des Datenschutzgesetzes eben weitgehend ausgeblendet waren.

Und schließlich, meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine Aufforderung der vorliegenden Unterrichtung im Zusammenhang mit der auch von der PDS-Fraktion kritisierten Rasterfahndung zitieren, nämlich, Seite 28, letzter Absatz, „darauf zu achten, dass die nicht mehr benötigten Datenbestände frühzeitig gelöscht werden“. Über diese und weitere aufgeworfene Fragen sollten wir uns im Innenausschuss beziehungsweise zu den weiteren Fragen aller Ressorts in den Ausschüssen insgesamt verständigen.