Zwei Tage nachdem dieser Gesetzentwurf hier im Landtag eingebracht wurde, hat der Deutsche Bundestag, nämlich am 6. April 2001, nach jahrzehntelangen vergeblichen Bemühungen ein Gesetz verabschiedet zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages, Untersuchungsausschussgesetz. Dies war insofern mehr als bemerkenswert, als der Deutsche Bundestag bis zu diesem Zeitpunkt zahlreiche
Untersuchungsausschüsse eingesetzt hatte. Diese Untersuchungsausschüsse, so kann man das in allen politischen Kommentaren nachlesen, in einschlägigen Lehrbüchern, gelten gemeinhin als Kampfinstrumente, meistens Kampfinstrumente der Opposition. Das ist auch alles nicht verwunderlich. Aber umso schwerer fiel es, Regelungen zu finden, Spielregeln, die für alle Beteiligten annehmbar sind. Und weil es so schwierig war, hat sich der Deutsche Bundestag über Jahrzehnte immer wieder damit beholfen, vorläufige Regelungen für den jeweiligen Ausschuss in Kraft zu setzen.
Nun kommt bei unserem Gesetzentwurf noch zusätzlich hinzu, dass der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sich der Aufgabe unterzogen hat, auch das hat Kollege Kreuzer ja gesagt, auch noch für Enquetekommissionen verbindliche Regelungen zu schaffen. Diese Kombination macht es besonders schwierig, diese Materie so zu regeln, dass sie auch auf Dauer Bestand hat, und das ist das Bemühen, das vor allen Dingen ja auch im Verfahren des Rechtsausschusses Ausdruck gefunden hat.
Beim Untersuchungsausschussgesetz des Deutschen Bundestages ist bemerkenswert, dass die dort noch im Amt befindliche Opposition gesagt hat, unsere Erfahrungen mit dem laufenden Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, die sind so schlecht, dass wir hier einfach jetzt Regelungen brauchen, die vor allen Dingen auch die Minderheitenrechte schützen.
Ich kann an dieser Stelle ausdrücklich sagen, bei aller Unterschiedlichkeit zur Frage, ob der derzeitige Parlamentarische Untersuchungsausschuss sinnvoll ist oder nicht – das werden wir ja in der nächsten Landtagssitzung sicherlich noch einmal debattieren –, bei aller Unterschiedlichkeit in den Ausgangspunkten hat es hinsichtlich des Verfahrens im Ausschuss selbst zu keinem Zeitpunkt Klagen der einen oder anderen Seite gegeben, hier wäre es ja vor allen Dingen dann die Minderheit gewesen, dass in irgendeiner Weise das Verfahren nicht fair gewesen wäre. Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle ausdrücklich schon jetzt bedanken bei den beiden Vorsitzenden dieses Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, bei dem Kollegen Heinz Müller und bei Frau Monegel, dass sie das Verfahren so geführt haben, dass wir keinen Anlass hatten, aus diesem Grund zu sagen, wir brauchen jetzt dringend ein Untersuchungsausschussgesetz. Hier haben wir also festzustellen, die Zusammenarbeit in unserem Ausschuss ist ausgesprochen positiv, auch bei natürlich sehr unterschiedlicher Interessenlage.
Ich finde es auch sehr bemerkenswert, und bedanke mich ausdrücklich bei den Mitgliedern des Rechtsausschusses, dass sie sich auf dieses Verfahren eingelassen haben, dass sie nicht nur das normale Verfahren einer Anhörung gewählt haben, eine Sachverständigenanhörung, sondern auch einen Brief nicht nur entgegengenommen haben, den Kollegen aus einem anderen Ausschuss, nämlich hier aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, geschrieben haben, sondern diesen Brief so in die Beratung aufgenommen haben, dass das meiste davon auch wirklich umgesetzt werden konnte. Ich bedanke mich bei Herrn Kollegen Heinz Müller von der SPD, dass er hier zu einer informellen Runde die Obleute zusammengerufen hat und es dann möglich war, übereinstimmende Vorschläge zu machen, diese an den Rechtsausschuss weiterzuleiten. Der Rechtsausschuss, habe ich vernommen, hat bis 21.30 Uhr getagt, um all diese Vorschläge zusammenzubringen.
Das Ergebnis, das hat der Ausschussvorsitzende gesagt, ist einvernehmlich zustande gekommen. Die kleine Änderung, die Ihnen hier vorliegt, ich denke, das darf ich auch für den Kollegen Helmrich mitsagen, der diese Änderung ja auch vorschlägt, gemeinsam mit den Herren Kollegen Krumbholz und Dr. Schoenenburg, betrifft schlicht die Frage: Was machen wir, wenn Parlamentarier, die Mitglied im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss sind, als Zeugen vernommen werden sollen? Diese Frage ist eben nicht nur theoretischer Natur, sondern unser Vorschlag kommt einfach aufgrund der praktischen Erfahrungen.
Da wir uns bisher sehr stark an die Strafprozessordnung angelehnt haben, sahen wir uns immer in der Schwierigkeit, dass Zeugen grundsätzlich solange nicht der Verhandlung beiwohnen dürfen, wie sie noch selber nicht vernommen worden sind. Wenn man das eins zu eins auf den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss überträgt, würde das dazu führen, dass ein frühzeitig als Zeuge benannter Abgeordneter vom Verfahren ausgeschlossen wäre. Das kann dem Selbstverständnis des Parlaments kaum gerecht werden und deshalb sieht der Änderungsvorschlag jetzt etwas vor, was aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss kommt, nämlich, dass derjenige Abgeordnete nur solange bei dem Verfahren nicht mitwirken soll, wie es um den eigentlichen Gegenstand geht, zu dem er vernommen werden soll. Also, wenn ein Untersuchungsausschuss, so, wie es jetzt im laufenden Jahr der Fall ist, über unterschiedliche Dinge sich zu informieren hat und Zeugen zu vernehmen hat, dann soll der betreffende Abgeordnete nur zu dem Punkt oder den Punkten nicht mitwirken dürfen, bei denen er selbst als Zeuge vernommen wird. Das ist insofern eine Klarstellung, die ich sehr begrüße, dass es heute Morgen sogar noch möglich war, das aufzunehmen, und dass die Obleute des Rechtsausschusses das so problemlos dann noch übernommen haben.
Es ist erstaunlich, dass es bei einem Gegenstand, wo nach dem Selbstverständnis des Parlaments und auch den Kommentaren der Beobachter es ja auch gerade um politische Auseinandersetzung geht, Parlamentarische Untersuchungsausschüsse – bei Enquetekommissionen liegt die Sache insofern etwas anders –, gelungen ist, ein solches Verfahren in diesem Landtag zustande zubringen und eine einstimmige Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses dann hier zur Beschlussfassung des Landtages zu erhalten.
Aber ich glaube, es zeigt sich auch hier, wie gut es ist, wenn man gerade bei den Spielregeln sich bemüht, nicht jeweilige Mehrheiten oder Minderheiten sich durchsetzen zu lassen, sondern wenn man sich da wirklich bemüht, die Spielregeln einvernehmlich festzulegen. Dies ist ja in ebenso bemerkenswerter Weise kürzlich erst bei der Geschäftsordnung des Landtags gelungen. Auch da haben wir, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, die Geschäftsordnung sogar einstimmig beschlossen und wir haben ja noch einen weiteren Gesetzentwurf, mit dem wir uns im Laufe dieser Landtagssitzung befassen müssen. Das ist das Verfassungsgerichtsgesetz. Auch hier geht es letztlich darum, wie Streitigkeiten sinnvoll ausgetragen werden. Und wenn wir uns darüber einig sind, dass bei solchen Verfahrensfragen der Parteienstreit zurücktreten sollte, und wir uns bemühen, die Verfahrensfragen einver
nehmlich zu regeln, dann, glaube ich, ist das auch ein Stück Streitkultur, das auch dem Ansehen eines Parlaments nur gut tut.
Und ich glaube, es ist kein Zufall, dass hier gerade drei Kollegen beteiligt sind, die zu den älteren Landtagskollegen gehören, die zum Teil von der ersten Stunde des ersten Landtags an dabei sind, zum Teil über jahrzehntelange Parlamentserfahrungen verfügen. Es sind namentlich die Abgeordneten Kreuzer, Dr. Schoenenburg und Helmrich, die hier ganz maßgeblich aus der Parlamentserfahrung, die sie hier in diesem Hause oder auch im Deutschen Bundestag gemacht haben, gesagt haben, wir müssen solche Fragen so regeln, dass jeder damit vernünftig zurecht kommt und dass sie dem Parteienstreit enthoben sind.
Es ist auch dem Ältestenrat ausdrücklich zu danken, dass er in sehr unkonventioneller Weise sich bereit gefunden hat, einen Auftrag an die Landtagsverwaltung zu geben, nämlich eine Synopse herzustellen zwischen all den verschiedenen Vorschlägen, die im Laufe des Verfahrens eingegangen sind, insbesondere auch eine Synopse zwischen unseren Vorschlägen und dem Gesetz, das der Deutsche Bundestag verabschiedet hat.
Ich bedanke mich namens meiner Fraktion ausdrücklich bei den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die hier hervorragende Arbeit geleistet haben. Insbesondere auch noch mal, hier kann ich nur unterstreichen, was Herr Kreuzer gesagt hat: Der Sekretär des Rechtsausschusses Herr Hilgemann und auch der Sekretär des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Herr Schneider-Brinkert haben hier wirklich ganze Arbeit geleistet und dafür gebührt ihnen herzlicher Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Und die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fraktionen.)
Meine Damen und Herren, noch einmal zum Grundverständnis: Warum ist es sachgerecht, dass wir ein solches Gesetz letztendlich verabschieden? Hinsichtlich Untersuchungsausschüssen ist festzustellen, dass die Strafprozessordnung, die bisher immer sinngemäß angewandt werden musste, einfach auf Parlamentarische Untersuchungsausschüsse, die ja parlamentarische Ausschüsse sind und keine unabhängigen Gerichte, wie sie von der dritten Gewalt zu verantworten sind, dass das ganz unterschiedliche Regelungen sind und deshalb die sinngemäße Anwendung der Strafprozessordnung einfach nicht funktioniert. Wie gesagt, unabhängige Gerichte auf der einen Seite, Strafprozessordnung auf der anderen Seite, ein Instrument des Parlaments, das mitten in der politischen Auseinandersetzung steht.
Wichtig ist auch, dass die Regeln für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss feststehen sollten, bevor der Ausschuss gebildet wird, damit man nicht erst anfängt, sich über die Spielregeln auseinander zu setzen. Und die Spielregeln sollten so gestaltet sein, dass sie auf einer breiten Basis, unabhängig von jeweiligen Mehrhei
ten, Bestand haben. Ich glaube, dass der Gesetzentwurf, wie er jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, in vollem Umfang diesen Anforderungen gerecht wird.
Hinsichtlich Enquetekommissionen zeigt sich auch hier, dass wir – und da hat der Verfassungsstreit sicherlich ein Stück zum Nachdenken beigetragen und allen Seiten wertvolle Hilfestellung gegeben – in der Enquetekommission, wo es darum geht, dass das Parlament sich vor allem auch durch außenstehenden Sachverstand Empfehlungen zuarbeiten lassen soll, dass wir auch hier Spielregeln brauchen, die es ermöglichen, dass ein gut funktionierendes Zusammenarbeiten zwischen Parlamentariern und Nichtparlamentariern ermöglicht wird, damit tatsächlich auch sehr schnell die eigentliche Sacharbeit in Angriff genommen werden kann, ohne dass man sich über Verfahrensregeln streitet.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal zusammenfassend sagen, ich halte es für eine bemerkenswerte Leistung des gesamten Landtags, dass es gelungen ist, dass ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments – und so steht es übrigens in allen Lehrbüchern, wie ein Parlament arbeitet – solche Veränderungen erfahren hat im Laufe der Beratungen, dass das Parlament in Gänze sich in der Lage sieht, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Es waren hier Sachargumente und kein Prestigedenken, die den Gang der Verhandlungen bestimmt haben. Ich habe schon gesagt, daran haben entscheidenden Anteil gerade die ausscheidenden älteren Mitglieder des Landtags. Und ich glaube, das Verfahren, das wir bei diesem Gesetzentwurf hier erlebt haben, kann durchaus als Vorbild auch für den neuen Landtag dienen. Es lohnt sich jedenfalls, nicht nur Argumente hier vorzutragen, sondern sie wirklich auszutauschen, einander zuzuhören und um beste Lösungen zu ringen. Und ich denke, es wäre wirklich schön, wenn die Öffentlichkeit von einem solch ungewöhnlichen Vorgang auch einmal erfährt, denn dies ist Parlamentarismus, wie er eigentlich in den Lehrbüchern immer steht, aber wo uns dann immer entgegengehalten wird, ihr macht es eigentlich ganz anders.
Und eins möchte ich noch als Ermunterung hinzufügen: Auch wenn sich das ganze Verfahren so dargestellt hat, dass anfängliches Misstrauen – Kollege Kreuzer hat darauf hingewiesen –, dass man durchaus nicht ganz wusste, was die jeweils andere Seite nun eigentlich vorhat, ob das Verfahren verzögert werden soll oder ob man was ganz anderes bezwecken will, auch wenn dieses Verfahren also recht mühsam war und es sich eigentlich um eine knochentrockene Materie handelt, so hat die Arbeit daran letztlich auch Spaß gemacht, weil es gezeigt hat, dass wir in der Lage sind, wenn es der Verfahrensgegenstand gebietet, uns zusammenzuraufen. Und ich denke, dass dieses Beispiel zur gelegentlichen Nachahmung empfohlen werden kann.
Ich kann mir nur die Empfehlung des Rechtsausschusses voll zu eigen machen und Sie bitten, diesem Gesetzentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung zuzustimmen. – Vielen Dank.
Gesetzentwurf werden die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen und Enquetekommissionen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich normiert. Dabei, und das möchte ich hier noch mal betonen, handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Mantelgesetz, das heißt, das Untersuchungsausschussgesetz und das Enquete-Kommissions-Gesetz sind hier zusammengefasst, sind aber zwei vollkommen eigenständige Gesetze, die eigentlich nur eines gemeinsam haben: Sie stehen in der gleichen Beschlussvorlage.
Was das Untersuchungsausschussgesetz anbelangt, so wurde in der Vergangenheit darüber debattiert, ob ein solches überhaupt notwendig sei. In der Geschichte unseres Landes sind bereits diverse Untersuchungsausschüsse eingesetzt worden, welche im Großen und Ganzen ihre Arbeit auch ohne entsprechendes Gesetz erfolgreich durchgeführt haben. Insofern liegen eigentlich genug praktische Erfahrungen vor. Auch der in Kürze seinen Abschlussbericht vorlegende Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Privatisierung“ ist diesbezüglich gut zurechtgekommen. Dass dieses aber bisher so gut funktionierte, ist jedoch auch den beteiligten Personen und dem daraus resultierenden sachlichen Arbeitsklima im Untersuchungsausschuss geschuldet.
Ungeachtet dieser konkreten Erfahrungen ist es meines Erachtens nach jedoch mehr als wünschenswert, die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen in einem formellen Gesetz zu regeln. Die im Artikel 34 der Landesverfassung statuierten Rahmenbedingungen über das Zustandekommen, die Zusammensetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen schaffen hier lediglich ein grobes Raster. Im Artikel 34 ist auch festgelegt, dass das Nähere durch Gesetz zu regeln sei.
Das derzeit noch geltende Untersuchungsausschussgesetz, welches zwei Jahre vor der Verfassung in Kraft trat, enthält nur eine Grundsatzregelung für die personelle und sachliche Ausstattung der Ausschüsse. Angesichts dieser Ausgangslage und in Anbetracht der Bedeutung der Materie halte ich die Schaffung eines Untersuchungsausschussgesetzes, welches diesen Namen auch wirklich verdient, letzten Endes für unabdingbar. Das Untersuchungsausschussrecht stellt ein Kernstück der für die parlamentarische Demokratie charakteristischen Aufgabenteilung zwischen Parlamentsmehrheit und der durch sie gestellten Regierung einerseits und der oppositionellen Parlamentsminderheit anderseits dar.
Nicht zuletzt aus diesem Grunde haben wir so gut wie in allen anderen Bundesländern eigene Untersuchungsausschussgesetze geschaffen, nicht wir, jedes Land für sich. Auch der Deutsche Bundestag hat im letzten Jahr – Kollege Born, Sie haben darauf hingewiesen – eine derartige Rechtsnorm beschlossen. Und daher ist es meines Erachtens nach höchste Zeit, dass auch unser Land endlich ein eigenständiges Untersuchungsausschussgesetz erhält.
Im Rahmen seiner Beratungen hat der Rechtsausschuss an dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Zum Teil beruhen diese auf den Ergebnissen einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf. Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf an vielen Stellen mit dem Untersuchungsausschussgesetz des Bundes harmonisiert. Das ist ebenfalls schon angeklungen.
Diese Angleichung gestattet auch, das Untersuchungsausschussgesetz mit Blick auf zu erwartende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des BGH zum Untersuchungsausschussgesetz des Bundes auszulegen. Auch wird eine Harmonisierung bei der Anwendung des Untersuchungsausschussgesetzes einen Rückgriff auf die Literatur und Kommentierungen zum Untersuchungsausschussrecht des Bundes erlauben.
Schließlich wurden auch Änderungsvorschläge der Obleute beziehungsweise der Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Privatisierung“ aufgegriffen. Hier ist also ausreichende praktische Erfahrung mit eingeflossen. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch bei der Kollegin Monegel und bei den Kollegen Dr. Born, Herrn Koplin und Herrn Müller für die sehr konstruktiven Anregungen innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens bedanken.
Gleichzeitig möchte ich hier den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag auf Drucksache 3/2947 einbringen. Kollege Born hat schon erläutert, worum es dort geht. Es war eine Anregung der Obleute des PUA, dass eben Ausschussmitglieder, die in der Sache selbst vernommen werden sollen, nicht ausscheiden sollen aus dem Ausschuss, sondern nur bis zur Vernehmung nicht mitwirken sollen. Ich habe das im Rechtsausschuss eingebracht, fand leider damals keine Mehrheit dafür, aber es gab mittlerweile ein Umdenken, worüber ich mich freue. Und dass das Umdenken natürlich erst ganz, ganz kurzfristig war, das sei dahingestellt. Wir haben uns zumindest heute Vormittag noch dazu entschließen können, diesen Änderungsantrag einzubringen, so dass er noch in das Gesetz einfließen kann.
Meine Damen und Herren, was das Enquete-Kommissions-Gesetz betrifft, so ist zu sagen, dass hier eine gesetzliche Regelung in Mecklenburg-Vorpommern bisher vollständig aussteht. Auch bundesweit haben lediglich die Länder Berlin und Brandenburg eine diesbezügliche Regelung getroffen. Aber auch für ein derartiges, in seiner Aufgabenstellung, in seiner Zusammensetzung von anderen Ausschüssen unterschiedliches Gremium sollte ein eigenständiges Gesetz geschaffen werden. Da in einer Enquetekommission auch nichtparlamentarische Mitglieder vertreten sein sollen und diese nicht an die Verfahrensregeln des Landtages gebunden sind, ist zum Beispiel im Hinblick auf deren Rechte und Pflichten eine gesetzliche Regelung angezeigt.
Dass Enquetekommissionen nicht nur größere Sachkomplexe im Zusammenwirken mit Wissenschaft und Praxis aufarbeiten, sondern auch konkrete Vorschläge und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, ist durch die Arbeit unserer ersten Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen“ deutlich geworden. Gerade diese unsere Enquetekommission zeigt deutlich, dass derartige Gremien nicht nur der Informationsgewinnung dienen, sondern Resultate herausarbeiten, welche für die zukünftige parlamentarische Arbeit enorm wichtig sind.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zum Ausdruck bringen, dass beide Gesetze im Rechtsausschuss von allen drei Fraktionen gemeinsam
beraten, bearbeitet und beschlossen worden sind. Wie auch bei den Beratungen zur Neuregelung der Geschäftsordnung des Landtages müssen sich alle Fraktionen darüber im Klaren sein, dass die Rolle von Regierungs- und Oppositionsfraktionen wechseln kann.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um nicht unerhebliche Verfahrensvorschriften handelt, welche unabhängig von der jeweiligen politischen Konstellation belastbar sein müssen, bin ich froh darüber, dass wir hier zu einer einvernehmlichen und einverständlichen Lösung gekommen sind.
Beispielhaft möchte ich hier den Paragraphen 5 Enquete-Kommissions-Gesetz nennen, der die Modalitäten der Wahl des Kommissionsvorsitzenden regelt. Während der ursprüngliche Gesetzentwurf der PDS- und der SPDFraktion noch die Wahl des Vorsitzenden durch die Kommission selbst vorsah, konnten wir uns im Rechtsausschuss den Sachargumenten der Kollegen Helmrich und Dr. Born anschließen, so dass nunmehr in Anlehnung an das Brandenburgische Enquete-Kommissions-Gesetz der Vorsitzende und sein Stellvertreter durch den Landtag gewählt werden sollen.
Weitergehend konnten wird uns dann fraktionsübergreifend dazu verständigen, dass künftig auch die Möglichkeit bestehen wird, den Kommissionsvorsitz nicht an ein Landtagsmandat zu binden, sondern, wenn es denn zweckmäßig erscheint, kann auch ein Vorsitzender gewählt werden, welcher nicht dem Landtag angehört.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das stammt aber nicht von Born. – Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU)