Und eins sage ich auch noch mal: Ich glaube, wir müssen auch, wenn wir über die Polizei diskutieren, natürlich, Herr Minister, immer die Frage des Einwohnerschlüssels diskutieren, wenn wir über die Stärke der Polizei reden. Aber ich würde auch nie die Frage der Fläche außer Acht lassen. Denn eins ist natürlich klar: Wenn ich die Polizeistärke vergleiche mit Nordrhein-Westfalen, mit Berlin, mit Hamburg, vielleicht sogar mit Bayern, dann komme ich zwar, was den Schlüssel zu den Einwohnern angeht, zu hervorragenden Ergebnissen, aber das Flächenland Mecklenburg-Vorpommern darf man nicht unterschätzen. Und deshalb sage ich, wir müssen beides im Auge behalten.
(Minister Dr. Gottfried Timm: Nieder- sachsen und Schleswig-Holstein, das sind die Vergleiche, Herr Böttger.)
Die Polizei, meine Damen und Herren, fühlt sich oft von der Politik im Stich gelassen, und deshalb auch die Diskussionen bei der Polizei. Prävention, die diese Landesregierung, wie ich meine, erfolgreich durchführt, braucht aber einen sehr langen Atem und sie wird sich erst später auszahlen. Ich fordere an dieser Stelle auch noch mal alle dazu auf: Lassen wir bei der Prävention nicht nach, sondern investieren wir mehr in präventive Arbeit! Das wird sich irgendwann auch mal für die Arbeit der Polizei auszahlen. Und da sollten wir weitermachen! – Ich bedanke mich.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum
Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages, auf Drucksache 3/2726, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 3/2881.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages (Sechster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2726 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages auf Drucksache 3/2726. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2881, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragraphen 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragraphen 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/2726 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/1990, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/2929. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Abgeordneten Bodo Krumbholz, Fraktion der SPD, Herbert Helmrich, Fraktion der CDU, und Dr. Arnold Schoenenburg, Fraktion der PDS, auf Drucksache 3/2947 vor.
Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (Untersuchungsausschuss- und Enquete- Kommissions-Gesetz – UAG/EKG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/1990 –
Änderungsantrag der Abgeordneten Bodo Krumbholz, Fraktion der SPD, Herbert Helmrich, Fraktion der CDU, und Dr. Arnold Schoenenburg, Fraktion der PDS – Drucksache 3/2947 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Herr Kreuzer. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussfassung des Rechtsausschusses zum Untersuchungsausschussund Enquete-Kommissions-Gesetz vor – und dies möchte ich betonen und herausstellen –, die vom Rechtsausschuss einstimmig beschlossen worden ist. Es freut mich, Ihnen, meine Damen und Herren, heute dieses Ergebnis vorlegen zu können, da es lange Zeit überhaupt nicht so ausgesehen hat, dass alle Fraktionen diesem Gesetzentwurf zumindest im Ausschuss zustimmen werden.
Wir erinnern uns: Ausgangspunkt und eines der Motive für die Einbringung des Gesetzentwurfes, zumindest was die Enquete-Kommissions-Gesetzlichkeit anbelangt, war ja unter anderem das Organstreitverfahren wegen Verletzung von verfassungsrechtlich-geschäftsordnungsmäßigen Rechten einer Minderheit im Landtag, das sich entzündet hatte anlässlich der Wahl des Vorsitzenden der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“. In den Leitsätzen des Urteils des Landesverfassungsgerichtes war unter anderem aufgeführt, ich verkürze das ein wenig, dass der Landtag das einzuhaltende Verfahren zur Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters klar und eindeutig regeln muss. Und tatsächlich war bislang ja einiges auf diesem Feld im Belieben, wenn wir nur an die Besetzung der Vorsitzendenfunktionen in der ersten Enquetekommission „Aufarbeitung und Versöhnung“ denken. Aber auch in Bezug auf das Untersuchungsausschuss-Gesetz stand Modernisierungsbedarf aus, denn vor In-Kraft-Treten der Verfassung hatte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahre 1991 ein „Vorläufiges Untersuchungsausschußgesetz“ beschlossen, das erst später durch Artikel 34 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern eine wesentliche Ergänzung und andere Ausgestaltung fand.
Dies war, wie gesagt, die Ausgangslage, als vor mehr als einem Jahr die Koalitionsfraktionen diesen beide Materien umfassenden Gesetzentwurf einbrachten und wir ihn dem Rechtsausschuss federführend überwiesen. Der Rechtsausschuss entschloss sich schon bald, hierzu ein öffentliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Der wesentliche Inhalt der Stellungnahmen der Sachverständigen findet sich in der Drucksache wieder. Doch brauchte es noch fast ein Jahr, bis nach vielfachen Beratungen im Ausschuss, nach einer Fülle von schriftlichen Stellungnahmen aus Ministerien und Verwaltungen der Meinungsstand in den Fraktionen so gediehen war, dass wir – na j a , ich sag jetzt mal, nach einer Mammutsitzung im Ausschuss, die mich sehr an die erste Wahlperiode erinnerte, wo wir ja oftmals bis Mitternacht gesessen und gestritten hatten – Ihnen nunmehr heute dieses Ergebnis präsentieren können, auf das wir, so denke ich jedenfalls, mit Fug und Recht stolz sein können. Denn wer hätte gedacht, dass wir noch zu einem Konsens finden würden,
als noch beispielsweise auf einer Seite die Auffassung vorherrschte, dass die im Artikel 2 enthaltene Regelung, also das Enquete-Kommissions-Gesetz, völlig unzweckmäßig sei.
Die Fraktionen sind aber im Ausschuss aufeinander zugegangen, haben eine Fülle von Fragen an die Regierung gestellt, haben Gutachten von der Verwaltung eingeholt und Anregungen aufgenommen unter anderem von Obleuten des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Dieser Sachverstand ist von allen Fraktionen aufgegriffen worden und somit in die Beratungen eingeflossen. An einer Stelle waren wir den Vorschlägen der genannten Obleute des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht gefolgt. Nach weiterem Nachdenken zeigt sich aber, wir hätten das tun sollen. Insofern wird heute noch ein Änderungsantrag, der schon genannt worden ist, zum Artikel 1 Paragraph 9 kommen, dem wir, meine Damen und Herren, dann auch zustimmen sollten.
Ich möchte mich daher bei all denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Referenten bedanken, die es so lange mit uns ausgehalten haben. Besonders bedanken möchte ich mich aber auch bei dem Sekretariat des Rechtsausschusses, insbesondere bei Herrn Hilgemann, der in einem Berg von Arbeit den Überblick behalten und alles sauber umgesetzt hat.
Ich will mich, meine Damen und Herren, an dieser Stelle auch äußern über Auseinandersetzungen, aber auch Zusammenwirken von Koalitions- und Oppositionsvertretern im Rechtsausschuss, denn es wurde uns ja nicht gerade leicht gemacht. Noch vor anderthalb Jahren lagen wir sozusagen über den Fuß gespannt vor dem Landesverfassungsgericht, Opposition gegen Koalition. Die Gräben schienen tief und nicht zu ebnen. Selbstverständlich hätte auch die Opposition, also die CDU-Fraktion, sich einigeln können und postulieren, der Gesetzentwurf der Koalition taugt ja sowieso nichts; er darf nichts taugen, entsprechend dem üblichen parlamentarischen Ritual und Reglement. Hat sie aber nicht getan, sondern immer wieder neue Vorschläge angeboten. Ich muss Ihnen sagen, ich hatte schon den Verdacht, hier fände ein Zeitspiel statt, und ich habe das auch den Kollegen der CDU-Fraktion gelegentlich vorgehalten.
(Wolfgang Riemann, CDU: Wir spielen auf Sieg, nicht auf Zeit. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ich denke, Sie können beides nicht.)
Ich bleibe trotzdem bei der Zeit. Sie können siegen, wo Sie wollen, nicht zu unseren Lasten, sage ich.
Es wurde aber dann auch Zeit, dass wir fertig wurden. Auch die Koalitionsfraktionen SPD und PDS hätten nach der Mathematik der Mehrheiten alles durchstanzen und die Opposition mit ihren Vorschlägen ins Leere laufen lassen können, nach dem Prinzip „Von der Opposition kommt ja eh nur Gequengel.“ Ist auch nicht erfolgt. Von beiden Seiten nicht. Ich will hier besonders nennen die Herren Kollegen Dr. Schoenenburg und Helmrich. Auf der einen und auf der anderen Seite war der Wille da zum Ergebnis in der Sache und nicht der Wille zum Ergebnis in eigener Angelegenheit. Ich denke, das war sehr wohltu
end im Rechtsausschuss, wenn es manchmal auch ein bisschen lange gedauert hat, bis sich dieser Wille so erkennbar gemacht und dann auch vollzogen hat.
Möglicherweise hat gerade in diesem Zusammenhang die Erkenntnis eine Rolle gespielt, dass sich die parlamentarische Position ja sozusagen wie in einer Achterbahn vollziehen kann, mal oben und mal unten. Also jeder von uns – ich spreche hier von den Fraktionen – hat schon den Genuss gehabt, in der Opposition und den Genuss in einer Regierungskoalition Verantwortung getragen zu haben, und demzufolge in der Lage zu sein, eine solche, das Parlament sehr stark beschäftigende Materie aus beiderlei Blickwinkeln und möglicherweise in Erwartung, dass man in dieser unterschiedlichen Position damit auch einmal befasst sein könnte, zu werten.
Ich möchte deswegen hervorheben, dass hier wie auch an anderer Stelle – und ich werde das heute sicherlich nochmals betonen können – Koalition und Opposition im Ausschuss konstruktiv, das heißt sachbezogen und fair, gestritten und zusammengearbeitet haben, was man unschwer an dem vorliegenden Ergebnis nachverfolgen kann.
Jetzt noch eine persönliche Bemerkung: Als ausscheidender Abgeordneter und Ausschussvorsitzender will ich dazu noch einen Satz sagen, nämlich: Ich halte es für wünschenswert, für erstrebenswert, dass das, was bei diesem Gesetzentwurf im Rechtsausschuss gelungen ist, auch über parteipolitische Grenzen hinweg in anderen Arbeitsbereichen nicht die Ausnahme bleibt, sondern sich als eine vernünftige Alternative unserer sozusagen abgegrenzten positionellen Arbeitsweise durchsetzen kann, dass nämlich regierungsstützende Fraktionen und die parlamentarische Opposition sachbezogen und fair ringen der Sache wegen und nicht des Standortes wegen, damit die bestmöglichen Regelungen für das Land beschlossen werden können. Dass so etwas nicht üblich ist, hat vielleicht auch etwas mit dem System der parlamentarischen Demokratie zu tun, der repräsentativen parlamentarischen Demokratie. Möglicherweise waren wir schon mal weiter, wenn ich an die Einrichtung der runden Tische denke.
Heute haben Sie, meine Damen und Herren, nunmehr die Möglichkeit, über, so denke ich, eines der modernsten Gesetze, was die parlamentarischen Abläufe anbelangt, zu beschließen. Das Untersuchungsausschussgesetz regelt die Aufgabe und Einsetzung, das Verfahren sowie die Beendigung des Untersuchungsausschussverfahrens. Es berücksichtigt aktuellste höchstrichterliche Rechtsprechung. Das Enquete-Kommissions-Gesetz regelt im Wesentlichen die Aufgabe und Einsetzung einer Enquetekommission, deren Zusammensetzung, die Frage des Vorsitzes und der Arbeitsweise sowie die Beendigung dieses parlamentarischen Gremiums. Ich möchte daher nicht alle Änderungen beschreiben, die der Gesetzentwurf durch die Beschlüsse des Rechtsausschusses erfahren hat, da diese leicht unter der Rubrik „Lösung“ auf Seite 2 folgende in der Beschlussempfehlung nachgelesen werden können.
Fast zum Ende der Legislaturperiode legt der Rechtsausschuss mit seiner Beschlussempfehlung dem Landtag ausgewogene Regelungen in Bezug auf diese beiden besonderen parlamentarischen Gremien vor, damit die vorgenannten Verfahrensschritte Streit zwischen den Fraktionen verhindern und alle Aufmerksamkeit dem inhaltlichen Thema gewidmet werden kann. Ich hoffe,
dass dieser Gesetzentwurf dann auch dazu beitragen wird, die Stellung dieser Gremien und damit auch das Ansehen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern insgesamt zu stärken. Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussfassung einschließlich des nachfolgenden Änderungsantrages und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer den Bericht des Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Kollegen Kreuzer eben vernommen hat – und ich stimme diesem Bericht uneingeschränkt zu –, der wird verspüren, dass wir bei einem Gesetz, wo man das eigentlich kaum vermutet, dabei sind, ein Stück Parlamentsgeschichte zu schreiben, und zwar in einer Art und Weise, wie das wohl viele diesem Hause gar nicht zutrauen. Ich hoffe nur, dass die Öffentlichkeit auch von einem solchen Vorgang entsprechend Kenntnis erlangt.
Ich will noch mal ganz kurz, und es sind nur Ergänzungen zu dem, was der Ausschussvorsitzende des Rechtausschusses hier gesagt hat, auf den Gang des Verfahrens eingehen. Am 4. April 2001, also vor etwas über einem Jahr, hat der Kollege Dr. Schoenenburg namens der PDS-Fraktion den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf hier eingebracht und er hat am Ende seiner Einbringungsrede gesagt, ich zitiere: „Wie Sie sich selbst überzeugen können, sind Sensationen nicht herauszulesen. Es ist auch nicht so, dass wir mit diesem Gesetz die Lage im Land umstülpen wollen. Es ist ganz einfach so, dass wir das Recht, das Parlamentsrecht vor allen Dingen, auf diese Weise weiter ausgestalten wollen und etwas für die Kultur in diesem Hause erreichen wollen. Das war das Anliegen. Ich denke, wir alle, die hier Parlamentarier sind und die im Gang der Sache etwas zu tun hatten, wissen, dass es unumgänglich notwendig ist, hier zu festen Regelungen zu kommen.“ So weit der Kollege Dr. Schoenenburg. Und es ist in der Tat so, wie es Herr Kreuzer eben dargelegt hat. Bei dieser Debatte gab es seitens meiner Fraktion zwar grundsätzlich Zustimmung, was das Anliegen anging, aber es wurden auch eine Reihe von Bedenken aufgezeigt und vor allen Dingen die Notwendigkeit hervorgehoben, sich hier um ein gemeinsames Vorgehen zu bemühen.
Zwei Tage nachdem dieser Gesetzentwurf hier im Landtag eingebracht wurde, hat der Deutsche Bundestag, nämlich am 6. April 2001, nach jahrzehntelangen vergeblichen Bemühungen ein Gesetz verabschiedet zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages, Untersuchungsausschussgesetz. Dies war insofern mehr als bemerkenswert, als der Deutsche Bundestag bis zu diesem Zeitpunkt zahlreiche