Damen und Herren! Nach dem Gesetz zur Einrichtung eines Rates für Integrationsförderung von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juni 2000 Paragraph 2 Absatz 2 erstattet der Integrationsförderrat der Landesregierung jedes Jahr einen Bericht über seine Tätigkeit. Das haben wir ganz bewusst so gewollt und wir wussten auch, Herr Glawe, dass nach einem Jahr vielleicht noch nicht ganz so viel zu berichten sein wird wie nach mehreren Jahren. Ich denke, das liegt in der Natur der Sache. Wichtig ist es doch, dass aus dem Bericht Schlussfolgerungen und Schwerpunkte für die weitere Arbeit der Landesregierung gezogen werden. Ich denke, das kann man nach einem Jahr schon machen.
Die Landesregierung hat zeitnah dem Parlament diesen Bericht zuzuleiten und über Maßnahmen zur Umsetzung von Beschlüssen des Integrationsförderrates zu unterrichten. Dies ist mit der vorliegenden Unterrichtung umfassend erfolgt. Mein Dank gilt deshalb zunächst den Mitgliedern des Integrationsförderrates und insbesondere deren Vorsitzender Frau Düsterhoft, durch deren Engagement es möglich wurde, diesen Bericht trotz des Zeitdrucks noch so rechtzeitig vorzulegen, damit wir ihn noch in dieser Legislaturperiode im Landtag beraten können,
denn es sind ja einige Abgeordnete, die sich dafür eingesetzt haben, in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr hier.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass sich alle in diesem Hohen Hause noch an die Diskussionen im Rahmen der Beratungen und Beschlussfassungen zum Integrationsförderratsgesetz erinnern können. Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich persönlich große Hoffnungen in dieses Gremium gesetzt habe und auch weiterhin setze, damit das Ziel der Regierungskoalition in Umsetzung des Landesverfassungsgebots, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen, erreicht werden kann. Im Rahmen der Beratungen im Sozialausschuss hatte meine Fraktion sich deshalb auch mit Nachdruck und mit Erfolg für Veränderungen, die die Arbeitsfähigkeit des Gremiums verbessern sollten, eingesetzt. Das betraf vor allem die Beschlussfähigkeit, hier vor allem das Quorum und die Einladungsmodalitäten für eine erneute Sitzung bei vorheriger Beschlussunfähigkeit. Ebenso haben wir abgesichert, dass auch Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Menschen mit Behinderung im Integrationsförderrat vertreten sind. Ich denke, das korrespondiert mit den beiden vorhergehenden Themen.
Unsere Vorstellungen gingen dahin – und das habe ich auch in allen Gesprächen mit Vereinen, Verbänden und
Menschen mit Behinderung sowie auch gegenüber den Vertretern einzelner Ministerien betont –, dass der Integrationsförderrat zum einen laufende Gesetzgebungsverfahren und derzeitiges Verwaltungshandeln mit begleitet, zum anderen aber auch bereits bestehende Regelungen unter die Lupe nehmen soll und Änderungsbedarf anzeigt. Aufgrund des Arbeitsanfalls kann Letzteres sicher erst nach einiger Zeit begonnen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Gremium von der Größe sich erst konstituieren, ich sage mal, zusammenraufen muss und die Partner erst zueinander finden müssen. Insofern sind Probleme, die sich vor allem auf den technischen Bereich und auf Verfahrensfragen bezogen, aus meiner Sicht ernst zu nehmen, aber nicht überzubewerten. Dort, wo es Probleme gab und diese an mich herangetragen worden sind, habe ich versucht, Hilfe bei der Lösung zu geben. Das trifft insbesondere auf die unterschiedliche Handhabung der einzelnen Ministerien, den Integrationsförderrat sehr frühzeitig in Entscheidungen mit einzubeziehen, zu. Ich bin froh darüber, dass nach Informationen, die der Arbeitskreis Soziales unserer Fraktion in einem jüngst mit Frau Düsterhoft und Frau Wollersheim geführten Gespräch erhalten hat, mit Unterstützung der Staatskanzlei aber auch hierfür mittlerweile eine Lösung gefunden wurde. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Staatskanzlei für die konstruktive Herangehensweise bedanken. Dieses ist der richtige Weg, damit der Integrationsförderrat auch wirklich die ihm zugedachten Aufgaben erfüllen und letztlich zum Nutzen für uns alle seine Erfahrungen einbringen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der erste Jahresbericht des Integrationsförderrates gibt einen Einblick in die Arbeit. Er zeigt, dass er trotz mancher technischer und bürokratischer Hürden und Schwierigkeiten seine Aufgabe, sich für die Chancengleichheit für Menschen mit und ohne Behinderung einzusetzen, mit großen Engagement erfüllt hat. Das sieht man unter anderem an den vielfältigen Themen, mit denen sich der Integrationsförderrat in den letzten Monaten beschäftigt hat. Ich möchte sie nicht noch mal wiederholen, das hat Frau Dr. Bunge schon getan. Der vom Integrationsförderrat vorgelegte Bericht benennt zwar in dem Sinne keine durch die Landesregierung umzusetzenden Beschlüsse, jedoch übt er konstruktive Kritik.
Als positiv zu sehen ist auch die Reaktion der Landesregierung, die in ihrer Stellungnahme der Hoffnung Ausdruck gibt, dass sich der Integrationsförderrat zu einer festen Größe im politischen und gesellschaftlichen Leben des Landes entwickeln wird. Das war und ist Sinn und Zweck des Integrationsförderratsgesetzes. Ich freue mich darüber, dass der Integrationsförderrat von der Landesregierung als Partner akzeptiert wird, wenn es auch, wie ich bereits betont habe, anfängliche Probleme gab. Eine gute Zusammenarbeit ist nämlich Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit des Integrationsförderrates. So hoffe ich, dass es zukünftig Normalität wird, den Integrationsförderrat vor der Fertigstellung von Rechtsetzungsvorhaben zu kontaktieren. Jedes Ressort muss dabei intensiv an der Integration mitarbeiten.
Wie man auf der Internetseite des Integrationsförderrates nachlesen kann, sind ihm seit Jahresbeginn zum Beispiel der Entwurf eines Gesetzes zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern, der Entwurf einer Landesverordnung über die Höhe der durchschnittlichen Betriebs
kosten in der Kindertagesförderung und der Entwurf einer V erwaltungsvorschrift zum Landesschiedsstellengesetz zur Stellungnahme vorgelegt worden, zu denen er der Landesregierung Regelungsvorschläge zugeleitet hat und auch einige Veränderungen bewirken konnte. Das war nicht gerade wenig und für den Großteil der Gesetze, kann ich aus Erfahrung sagen, auch nicht einfach. Ich nenne hier als Beispiel auch die Neuordnung der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz. Ich denke, insbesondere diejenigen, die im Sozialbereich und auch im Finanzbereich tätig sind, wissen, was das für ein umfangreiches Gesetzgebungsvorhaben war. Wir können also das Fazit ziehen, dass die Bildung eines Integrationsförderrates ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen ist, da dieses Gremium seine Erfahrungen einbringt, wo es kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinen Blick möchte ich nun noch etwas in die Zukunft richten. Im Bericht können wir nachlesen, dass der Integrationsförderrat als zentrales Thema für die Zukunft Regelungsinhalte für ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ansieht. Dabei können Sie sich, meine Damen und Herren vom Integrationsförderrat, meiner Unterstützung gewiss sein. Dieses Thema hat auch bei uns auf dem Landesparteitag schon eine besondere Rolle gespielt und nicht nur meine Stimme, denn die sozialpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten forderten die Bundesländer gemeinsam auf, Landesgleichstellungsgesetze zu erarbeiten. Dabei ist es sinnvoll, diese in Form und Inhalt aus einem Guss zu gestalten, damit in allen Ländern das Ziel verfolgt werden kann, gleiche Lebensverhältnisse zu gestalten. Es geht um Nachteilsausgleich, und zwar in allen gesellschaftlichen Bereichen, in den materiellen ebenso wie in den immateriellen, damit diese Menschen ihr Leben gleichberechtigt, eigenverantwortlich und selbs tbestimmt führen können.
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, das Behindertengleichstellungsgesetz, ist zum 01.05. diesen Jahres in Kraft getreten. Als Folge dieses Gesetzes sind alle Bundesländer gefordert, in ihrem eigenen Verantwortungsbereich Landesgleichstellungsgesetze zusammen mit den Betroffenen als Experten in eigener Sache zu entwerfen und natürlich zu beschließen. Da die Herstellung von einheitlichen gemeinsamen Lebensbedingungen Verfassungsauftrag ist, ist es für die Erstellung eines Landesgleichstellungsgesetzes sinnvoll, sich in Form und Inhalt an das Bundesgleichstellungsgesetz anzulehnen, so zum Beispiel bei den Begriffen wie „Behinderung“ und „Barrierefreiheit“.
Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern braucht sich dabei auch nicht zu verstecken. Wir stehen im bundesdeutschen Vergleich, was die Gesetzgebung angeht, vorne. Ich erinnere nur an die Novellierung der Landesbauordnung. Und auch was die Koordinierung der Erarbeitung eines Landesgleichstellungsgesetzes angeht, haben wir im Integrationsförderrat einen kompetenten Ansprechpartner. Frau Ministerin hat bereits darauf hingewiesen, die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes läuft bereits. Ich bin gespannt, mit welchem Endergebnis, ein Zwischenergebnis haben wir ja schon.
Ich möchte einfach den Mitgliedern des Integrationsförderrates von dieser Stelle auch noch mal Mut machen weiterzuarbeiten, auch wenn es Hemmnisse oder vielleicht auch Rückschläge gibt und wenn man nicht so schnell vorwärts kommt, wie wir uns das alle denken. Ich denke, es ist nicht der richtige Weg, die Flinte ins Korn zu werfen, sondern nach vorne zu schauen und die Möglichkeiten, die wir mit dem Integrationsförderratsgesetz geschaffen haben, auch wirklich konstruktiv zu nutzen. – Ich danke Ihnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Wir sprechen heute hier zum ersten Mal über einen Bericht des Integrationsförderrates. Geschichtlich betrachtet stellen wir fest, dass wir uns in dieser Legislaturperiode mit Behindertenproblematik, Behindertenpolitik in breiten Facetten beschäftigt haben.
Schon im Koalitionsvertrag wurde Frau Sozialministerin Dr. Bunge aufgefordert, die Sinnhaftigkeit eines Landesgleichstellungsgesetzes zu prüfen. Die Überprüfung ergab, dass es sehr wohl Handlungsbedarf gibt. Leider konnte Frau Ministerin im Kabinett vor vier Jahren noch nicht die nötigen Partnerinnen und Partner finden, die mit ihr zusammen an einem Landesgleichstellungsgesetz arbeiten. Wir steckten nicht den Kopf in den Sand, weder das Sozialministerium mit Frau Dr. Bunge an der Spitze noch die Behindertenvereine und -verbände, wir arbeiteten gemeinsam an dem Integrationsförderratsgesetz. In Anhörungen im Ministerium waren viele Partnerinnen und Partner am Tisch, um das Gesetz in Gang zu bringen, und im Endeffekt hatten wir es. Wir hatten es als allererstes Land in Deutschland, als eine außerparlamentarische Möglichkeit für ein Gremium, im Gesetzgebungsverfahren zu Rechtsvorschriften, Durchführungsbestimmungen und so weiter einzugreifen.
Ein besonders gelungener Wurf ist für mich – nach wie vor – heute noch die Art und Weise, wie der Integrationsförderrat zusammengesetzt ist. Es sitzen Menschen aus unterschiedlichsten Lebenssituationen zusammen am Tisch, Menschen, die in den Ministerien arbeiten, die in einzelnen Fachressorts ihre Kompetenz einbringen, und Menschen, die betroffen sind, die aus ihrer Betroffenheit und aus der Erfahrung der Selbsthilfe heraus ihre Gedanken einbringen. Und alles soll ein Spiel ergeben, in dem unter anderem unterm Strich ein positives Ergebnis herauskommt.
Wir haben in der Gesetzgebung verankert, dass jährlich ein Bericht zu erstatten ist. Dieser Bericht liegt heute vor und ich denke, diesem Bericht von einem Gremium, welches Neuland betreten hat, vom Integrationsförderrat, ist höchste Anerkennung und Hochachtung zu zollen,
denn es war gewiss nicht einfach – Frau Dr. Seemann hat schon darauf hingewiesen und Frau Dr. Bunge auch –, diese unterschiedlichen Menschen in solch einem Gremium zusammenzufassen, sich mit einem Thema zu be
schäftigen, womit manche sehr beschäftigt sind, andere aber eigentlich überhaupt nicht, und trotzdem alles in gemeinsamer Zusammenarbeit sachlich, fachlich richtig und vor allen Dingen vertrauensvoll zusammenzubringen. Auch waren die äußeren Bedingungen, die der Integrationsförderrat vorfand, nicht immer mit grünem Licht ausgestattet. Ich denke dabei zum Beispiel an die Probleme der Darstellung im Internet, an die Probleme überhaupt der Öffentlichkeitsarbeit, an verschiedene Hilferufe aus dem Integrationsförderrat, wie man an die ganzen Unterlagen zur rechten Zeit herankommt, und so weiter und so fort.
Und ich denke auch, dass gerade die Arbeit des Integrationsförderrates ganz genau zeigt, dass es eben nicht immer richtig und sinnvoll ist, wenn Menschen ohne Behinderungen definieren, was Menschen mit Behinderungen brauchen. Das geht schon damit los, dass es eben nicht sinnvoll ist, wenn aus den Fachressorts definiert wird, welches Gesetz, welche Rechtsvorschrift, welche Durchführungsbestimmung Menschen mit Beeinträchtigungen berührt und welche nicht. Wenn der Integrationsförderrat so arbeiten soll, wie wir es ihm anheim gestellt haben und wie wir es von ihm eigentlich verlangen, nämlich als funktionierende Beratung für die Fachressorts, dann sollten ihm die Gesetzesvorlagen, die Gesetzesentwürfe grundsätzlich vorgelegt werden. Ich denke, die Damen und Herren des Integrationsförderrates sind Frau und Manns genug, im Bedarfsfall zu sagen, das berührt unsere Problematik nicht. Man sollte es ihnen aber alleine überlassen.
Und ich denke, es ist auch wirklich als Hilferuf nach wie vor zu werten, wenn wir in dem Bericht lesen, dass der Integrationsförderrat darum bittet, zur rechten Zeit in Gesetzesvorhaben einbezogen zu werden. Meine Damen und Herren, bedenken Sie bitte, im Integrationsförderrat sitzen Menschen, die hauptamtlich arbeiten, aber auch Menschen, die ehrenamtlich arbeiten! Und wenn ich da mal auf die Belange der Betroffenen hinweise, müssen wir dabei auch bedenken, dass die Betroffenen eine Klientel vertreten. Wenn sie sie vertreten sollen in einer Gesetzesgebung, müssen sie aber die Möglichkeit haben, sich fachlichen Rat zu holen, zusammenzusitzen und zu beraten, wie die einzelnen fachlichen Dinge so zueinander zu bringen sind, dass sie im Gesetz dann so stehen, dass nicht Barrieren untereinander aufgebaut werden. Ich weiß, Gesetzentwürfe haben ihre ganz strenge Zeitschiene, aber ich bitte nach wie vor darum, in diese Zeitschiene den Integrationsförderrat mit einzubauen, dass die Geschäftsführerin Frau Wollersheim nicht immer und immer wieder genötigt ist, bestimmten Dingen hinterherzulaufen. Da wird die Arbeitsfähigkeit des Integrationsförderrates massiv eingeschränkt.
Ich bitte auch die Mitglieder, die Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen, wenn es um Anhörungen geht, wenn Sie Anhörungen in Betracht ziehen, ziehen Sie auch in Betracht, den Integrationsförderrat zumindest zu fragen, ob er zu dem Thema Anlass sieht, gehört zu werden. Ich denke, es ist wichtig. Und in manchen Dingen finden die Integrationsförderratsmitglieder Themen, zu denen sie reden wollen, die einem Menschen ohne Behinderung zum Beispiel nicht gleich auffallen.
Wir haben einen Bericht vorliegen, der ein breites Spektrum zeigt, ein breites Spektrum dahin gehend, womit sich der Integrationsförderrat mit seinen Mitgliedern beschäf
tigt hat. Frau Dr. Seemann hat es schon aufgelistet, es geht von den Kitas über Regelschule, Ausbildung von Sonderschullehrern, Landeshochschulgesetz bis hin zu der ganzen Angelegenheit der Sonderparkgenehmigungen für Menschen mit Behinderungen, also Dinge, die das Wirtschaftsministerium betreffen.
Ich glaube, bei den Stellungnahmen, die der Integrationsförderrat gegeben hat, war der Integrationsförderrat insgesamt bemüht, in sehr feinfühliger Art und Weise auf die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen hinzuweisen, um wirklich Gesprächspartner zu finden, Gesprächspartner dahin gehend, dass nicht von vornherein der Zeigefinger erhoben werden soll, du hast uns da vergessen, sondern Gesprächspartner dahin gehend, wir würden denken, dass das und das noch fehlt. Und da ist es, glaube ich, wichtig, dass manch Fachressort diese Denkweise wirklich übernimmt und nicht der Meinung ist, dass sich der Integrationsförderrat hinsetzen und meckern will, sondern die Zuarbeit wirklich als Bereicherung ansieht.
Ich möchte das an einem Beispiel darstellen: Es gibt eine Stellungnahme zum Landeshochschulgesetz, die ich in zwei Teile teilen möchte. Ich kann ohne Probleme mit der Stellungnahme des Kultusministeriums mitgehen, dass sehr wohl die mobilen Barrieren in der Landesbauordnung schon weggeschoben worden sind, indem bei der umfassenden Sanierung und dem Neubau von öffentlichen Gebäuden die Barrierefreiheit vorgeschrieben ist. Aber mit der Beantwortung des zweiten Teils des Kultusministeriums habe ich dahin gehend das Problem, dass damit doch wieder mal gezeigt wird, in welcher Art und Weise noch Barrieren in den Köpfen sind. Denn wenn der Integrationsförderrat darauf hinweist, dass der Zugang zum Studium, Zugang zu bestimmten Fachrichtungen, die Eingangsprüfung, die Abschlussprüfung, die Bedingungen für schriftliche Hausarbeiten und so weiter und so fort so gestaltet werden sollten, dass alle Menschen Zugang haben, ist damit mitnichten gemeint, dass für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen gesonderte Regelungen erfunden werden sollen, nach denen von ihnen keine Leistung gefordert wird. Das hat der Integrationsförderrat in keiner Weise geschrieben. Aber er hat geschrieben, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden sollen, dass auch ein Mensch mit Behinderungen aufgrund seiner anderen Arbeitsorganisation in der Lage ist, das Studienfach zu belegen, die Eingangsprüfung und auch die Abschlussprüfung zu bestehen.
Es ist fast ein positives Novum, dass ich ausgerechnet jetzt, in dieser Zeit, wo wir darüber reden, eine Petition vorliegen habe, wo es gerade um dieses Problem, nämlich die Gestaltung der Abschlussprüfung für einen Studenten mit Behinderung, geht. Er will seine Abschlussprüfung machen – ohne Zweifel –, aber er hat um andere Bedingungen gebeten. Ich denke, es ist der Paradigmenwechsel, der da noch in uns vorgehen muss, eine körperliche Beeinträchtigung nicht sofort mit einer Leistungsbeeinträchtigung insgesamt, also einer Beeinträchtigung des Arbeitsergebnisses zu definieren.
Ich denke, wir bleiben da miteinander im Gespräch. Die Damen und Herren im Integrationsförderrat sind dazu bereit. Wir werden uns da alle weiter befleißigen. Die Unterstützung der PDS-Fraktion in unserem Land und der anderen PDS-Fraktionen in den anderen Landtagen ist da gewährleistet. Wir haben ja auch in der ganzen Zeit viel miteinander gesprochen.
Eine Bemerkung noch: Wenn das Finanzministerium in seiner Stellungnahme feststellt, dass ein sofortiger Handlungsbedarf nicht zu erkennen ist, weil der Integrationsförderrat dahin gehend keine Beschlüsse gefasst hätte, ist das vielleicht bürokratisch gesehen richtig. Aber, meine Damen und Herren, sehen wir es doch nicht bürokratisch, sondern sehen wir es so: Die vielfältigen Hinweise und Ratschläge haben auch inhaltliche Konsequenzen, auch wenn nicht das Wort „Beschluss“ darüber steht. Sie sind deswegen inhaltlich nicht weniger wert. Und da sollten wir, glaube ich, nicht so sehr das Augenmerk auf dieses Wort „Beschluss“ legen, sondern auf das, was drinsteht.
Ich möchte es nicht versäumen, hier und heute den Mitgliedern des Integrationsförderrates ein recht herzliches Dankeschön zu sagen für ihre intensive Arbeit.
Es war erst einmal nicht leicht, die Strukturen aufzubauen, und es war auch nicht leicht, Herr Glawe, die Geschäftsordnung so zu gestalten, dass die Entschädigung erst mal laut Geschäftsordnung geklärt ist. Es war aber auf der anderen Seite bestimmt auch nicht leicht, so viele Menschen in so unterschiedlicher Art und Weise zueinander zu bringen und sie auch arbeitsmäßig auf einen Level zu bringen. Denn wir sitzen da nicht mit Juristinnen und Juristen am Tisch zusammen, sondern es sind Menschen unterschiedlichster Bildung, unterschiedlichster Lebenserfahrung und unterschiedlichster Arbeiten, die sie jetzt ausführen. Alles ist nicht so einfach. Und ich denke, die Fluktuation im Integrationsförderrat – also der Austausch einiger Benannter im Vergleich zu anderen – zeigt unter anderem auch, dass sich erst im jetzigen Arbeitsprozess gezeigt hat, welche Arbeiten eigentlich gemacht werden müssen. Und da finde ich es nicht falsch, wenn Menschen, die diese Arbeit nicht vermögen zu bewältigen oder die denken, dass sie dieser Arbeit nicht gerecht werden können, Menschen Platz machen, die aus ihrem Verein, aus ihrem Verband, aus ihrem Gremium kommen und da vielleicht mehr einbringen können.
Ich bedanke mich herzlich bei Frau Gelva Düsterhoft als Vorsitzende, ich bedanke mich auch herzlich bei den beiden StellvertreterInnen, Frau Wischnewski und Herrn Buchholz. Herr Buchholz ist leider ausgeschieden, neuer Stellvertreter ist Herr Besicke. Ich denke, auch er wird seine ganze Kraft einsetzen, um den Integrationsförderrat weiter voranzubringen. Dank muss ich allerdings auch ganz intensiv Frau Dr. Bunge sagen, die in der gesamten Anfangszeit...
... die ganzen Bemühungen unterstützt hat, dass der Integrationsförderrat zum Laufen kommt, die personell, fachlich, sachlich und finanziell dafür gesorgt hat, dass der Integrationsförderrat arbeitsfähig wird, und die nicht zuletzt auch im Kabinett nach unserer Beschlussfassung hier im Hohen Haus dafür gesorgt hat, dass alles in Gang kommt und es nicht erst auf die lange Bank geschoben wird. Danke schön!
Ich wünsche dem Integrationsförderrat auch mit neuen Partnerinnen und Partnern auf parlamentarischer Seite, in
den Ministerien in der nächsten Legislaturperiode so viel offenes Ohr und Verständnis, wie sie es jetzt gefunden haben mit Frau Dr. Bunge und den Mitgliedern unserer Ministerien. – Danke schön.
Kann ich wie im vorangegangenen Tagesordnungspunkt davon ausgehen, dass wir nach der jetzigen Aussprache die Drucksache für erledigt erklären? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.