Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, im letzten und vor allen Dingen im vorletzten Redebeitrag waren ein paar Aufgeregtheiten drin, die ich angesichts dessen, was uns hier als Gesetzentwurf von der CDU-Fraktion vorgelegt worden ist, überhaupt nicht verstehe. Ich glaube, wir können und wir sollten mit diesem Gesetzentwurf sehr ruhig und sehr sachlich umgehen.
Zunächst einmal stimme ich Ihnen, Herr Ringguth, ausdrücklich zu, dass wir hier gar nicht mehr lange darüber reden müssen, dass es sinnvoll ist, größere Verwaltungen zu bilden, Verwaltungen, die für mehr Einwohner Verantwortung tragen. Dazu sind die Argumente hinreichend dargelegt. Ich halte es für absolut legitim, dass wir hier auf Wiederholungen verzichten und uns ans Umsetzen begeben.
Also stellen wir zunächst einmal fest, dass wir vor einigen Wochen von Seiten der CDU-Opposition den Ruf nach einem Gesetz gehört haben, das das, was die Enquetekommission beschlossen hat, in Gesetzesform gießt. Ich habe das damals zurückgewiesen und habe gesagt, nicht alles, was die Kommission empfiehlt, gehört in die Form eines Gesetzes, und das, was in die Form eines Gesetzes gehört, gehört durchaus in verschiedene Gesetze. Wir haben vor einigen Wochen auch nachlesen können, was Kollege Rehberg, der jetzt zu uns stößt, geäußert hat, und zwar, was die Größe von Ämtern angeht, dass er dort eine Obergrenze einziehen wollte. Auch
dies habe ich, mit Blick auf die Empfehlungen der Enquetekommission, für die Koalition zurückgewiesen.
Vor dem Hintergrund dieser beiden Tatsachen können wir den Gesetzentwurf, der heute von der CDU hier vorgelegt worden ist, doch eigentlich nur begrüßen. Wir können begrüßen, dass wir jetzt eine klare Festlegung haben, was tatsächlich in der Kommunalverfassung zu ändern ist. Wir können begrüßen, dass wir nicht mehr Überlegungen finden, die Größe der Ämter nach oben zu begrenzen, sondern im Gegenteil. Der Entwurf, den die CDU vorgelegt hat, schlägt für die Ämter genau das vor, was auch die Enquetekommission vorgelegt hat, ab 15.000 eine Sonderregelung für die Spitze.
Inhaltlich, und das hat Herr Dr. Jäger dankenswerterweise sehr klar ausgesprochen, haben Sie nichts anderes gemacht, als das zusammengeschrieben, was in den Beschlüssen der Enquetekommission steht und was sich auf die Kommunalverfassung bezieht. Das ist politisch legitim und das hat auch eine Menge Aussicht, von den anderen Fraktionen mitgetragen zu werden. Da besteht aber das Problem, und darüber werden wir reden müssen, dass das rechtstechnisch natürlich so nicht geht, sondern dass wir hier in den Ausschussberatungen kräftig nacharbeiten müssen.
Sie haben das Thema des Amtsvorstehers bei Ämtern mit mehr als 15.000 Einwohnern schon angesprochen. Ich freue mich, dass wir uns einig sind, dass wir für die Ämter, die von dieser Regelung Gebrauch machen wollen und einen Wahlbeamten an die Spitze stellen, keinen leitenden Verwaltungsbeamten mehr vorsehen. Dieses, meine Damen und Herren, müssen wir dann aber auch rechtlich so fixieren. Das fehlt noch, aber so etwas kann man ja nacharbeiten.
Ich bin der Meinung, wir sollten dieses Thema herunterhängen. Wir sollten hier das tun, was wir alle tun wollen, nämlich das, was die Enquetekommission beschlossen hat, umsetzen und dazu diesen Entwurf in die Ausschüsse überweisen.
Nun habe ich den Plural benutzt: Ausschüsse. Ich schlage vor, dass wir dieses Papier federführend im Innenausschuss beraten und dass wir den Sonderausschuss mitberatend in die Diskussion einbeziehen. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Viele dieser Dinge, die hier von der Enquetekommmission empfohlen werden, wären auch zu diskutieren, ohne dass wir unseren Entwurf zur Funktionalreform auf dem Tisch haben. Deswegen ist es sinnvoll, wenn dieses federführend der Innenausschuss behandelt. Ob wir das mit dem, was die Landesregierung insgesamt zur Änderung der Kommunalverfassung vorschlägt, zusammenführen, darüber werden wir reden müssen. Ich persönlich halte es für sinnvoll, wenn man die Kommunalverfassung nicht zweimal innerhalb sehr kurzer Zeit novelliert,
sondern wenn wir daraus ein Paket machen. Und dazu werden wir das, was das Innenministerium und was die Landesregierung uns vorlegt, in die Beratung mit einbeziehen. Ich bin sicher, wir werden dann ganz ohne Aufgeregtheiten eine sehr vernünftige Novelle der Kommunalverfassung hinbekommen, ganz einfach an der Sache orientiert. – Herzlichen Dank.
Es hat noch einmal um das Wort gebeten der Innenminister des Landes Herr Dr. Timm. Bitte schön, Herr Innenminister, Sie haben noch einmal das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde gerne noch einmal ein Argument aufgreifen, Frau Schulz, das auch Sie hier in den Raum gestellt haben. Ich höre es ja öfter im Lande, das Ganze geht rechtlich nicht – ich sage es einmal so ein bisschen salopp –,
Ich möchte einen Hinweis geben. Wir sollten politische Bedenken nicht in den Mantel rechtstaatlicher Bedenken kleiden, sondern wir sollten auf der Ebene rechtspolitischer Erwägungen diese diskutieren und auf der Ebene politischer Erwägungen jene diskutieren.
Denn es gibt selbstverständlich einen verfassungsrechtlichen Rahmen, den wir für die Verwaltungsreform zu beachten haben. Das sage ich auch allen anderen, die mit mir in der öffentlichen Debatte diese Frage diskutieren. Ich will hinzufügen, ich bin kein Jurist. Ich hoffe, dass ich andere schöne Eigenschaften habe, Jurist bin ich aber nicht. Aber eines habe ich gelernt: Das ganze Projekt wird nur gelingen, wenn wir den Rahmen genau kennen und beachten
Da gibt es Hürden, die müssen überwunden werden. Man muss die Frage von vornherein – und da gebe ich Herrn Dr. Jäger völlig Recht – abschätzen, ob die Hürden so hoch sind, dass man sie nicht überwinden kann. Und der Fall ist nicht gegeben.
Das heißt mit anderen Worten: Je konkreter klar wird, welche Aufgabe auf welche Ebene liegt, zum Beispiel ob die Landkreise in der Lage sind, eine weitere Fülle von Aufgaben im Rahmen ihrer Selbstverwaltungseigenschaft zu administrieren, ja oder nein, dann schließt sich die rechtliche Bewertung an, und nicht umgekehrt.
Wir müssen erst einmal wissen, was ist das mögliche Ergebnis einer Funktionalreform, denn noch haben wir sie nicht. Auch der Zeitplan ist wesentlicher Gegenstand rechtlicher Erwägungen. Nur wir haben noch keinen Zeitplan. Erst wenn man den hat, kann man sagen, das geht rechtlich, man bringt das Ganze über die Hürde oder es geht nicht. Aber solange wir es nicht haben, ist es eine sehr abstrakte Diskussion, die man führen kann oder auch nicht, die leider nur nicht zu den Ergebnissen führen wird, die wir brauchen. Deswegen – und darüber haben wir uns im Sonderausschuss auch unterhalten – werden wir uns, ich habe es jetzt vergessen, im Juli glaube ich, denn den Termin hatten wir uns ja vorgenommen, mit diesen Fragen befassen.
Ich möchte – auch gerade als Vertreter der Landesregierung – einen Wunsch äußern dürfen, möglichst konkret, das heißt möglichst so, dass Butter bei die Fische kommt und wir nicht in hohen abstrakten rechtlichen Sphären miteinander diskutieren, sondern so, dass dieses bei dem Vorhaben Verwaltungsreform nützt. Das geht aber auch nur dann, wenn wir bei den von mir angesprochenen Sachverhalten zu Konkretisierungen vorstoßen. – Vielen Dank.
Gemäß Paragraph 85 der Geschäftsordnung hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Jäger. Bitte schön, Herr Jäger.
Herr Innenminister – nur damit das nicht in diesem Raum steht –, was Sie vermutet haben und was Sie der Frau Kollegin Schulz unterschieben wollten, das waren unabhängige Professoren, und zwar sehr anerkannte, die in Greifswald miteinander diskutiert haben und übrigens auch mit Ihrem Staatssekretär, der genauso wenig problembewusst war, wie Sie gerade an diesem Pult. Herr Innenminister, wir – und auch der Präsident des Landesrechnungshofes – haben versucht, Ihnen in der letzten Sonderausschusssitzung klar zu machen, dass Sie das Pferd vom Schwanze her aufzäumen. Dazu braucht man übrigens kein Jurist zu sein, wo vorne und hinten ist, kann jeder Laie erkennen, wenn er denn will.
Sie, Herr Innenminister, haben offenbar eine Vision von vier Regionalkreisen gehabt. Die dürften Sie haben. Was Sie falsch gemacht haben, ist, dass Sie einen Kabinettsbeschluss herbeigeführt haben und damit ein Modell mit dem Siegel einer Landesregierung versehen haben. Und jetzt kommen Sie ins Rudern, lieber Herr Innenminister. Sie müssen jetzt klar machen, dass Sie vor diesem Kabinettsbeschluss die verfassungsrechtlich erforderlichen Erwägungen angestellt haben. Und, Herr Innenminister, Sie haben in der letzten Sonderausschusssitzung zugesagt, dass Sie uns das Material geben. Danach reden wir weiter, ob Frau Kollegin Schulz und in diesem Fall ich – ich weiß nicht, wie wir zu dieser Gemeinsamkeit kommen, Frau Kollegin, aber in diesem Fall ja –,
ob wir beide Recht haben oder Sie mit der doch sehr eigensinnigen Haltung, die Sie dazu vertreten. Fragen Sie mal die Juristen, es gibt ja auch in Ihrem Hause welche, die werden Ihnen bestätigen, dass Sie vielleicht noch die Kurve kriegen können. Aber Sie müssen es bald tun. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/326 zur federführen
den Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Sonderausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz – Fünfter Tätigkeitsbericht gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern, auf der Drucksache 3/2780, sowie der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Fünften Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001, auf der Drucksache 3/2968, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf der Drucksache 4/333.
Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Fünfter Tätigkeitsbericht gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG MV) – Drucksache 3/2780 –
Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme der Landesregierung zum Fünften Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001 – Drucksache 4/2968 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.