Protokoll der Sitzung vom 09.04.2003

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erstes erhält das Wort der Innenminister des Landes, Herr Dr. Timm. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im März 2002 legte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Dr. Kessel, seinen Fünften Tätigkeitsbericht vor. Dieser umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001. Hierzu hat die Landesregierung entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages mit der Ihnen vorliegenden Drucksache 3/2968 vom Juni 2002 Stellung genommen. Tätigkeitsbericht und Stellungnahme wurden noch vom vorigen Landtag in der 3. Legislaturperiode angenommen und in den Ausschüssen behandelt. Nachdem sich alle Ausschüsse, federführend war der Petitionsausschuss, mit diesem Tätigkeitsbericht und unserer Stellungnahme auseinander gesetzt haben, wird empfohlen, die Angelegenheit durch Kenntnisnahme abzuschließen.

Vor dem Hintergrund der wichtigen Aufgabe des Datenschutzes in unserer demokratischen Verfassung soll die mit dem Bericht verbundene Arbeit von mir gewürdigt werden. Zunächst danke ich dem Landesbeauftragten Herrn Dr. Kessel und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr engagiertes Eintreten für die Rechte der

Bürger im Sinne des Datenschutzes. Ohne ihre – aus Sicht der Verwaltung vielleicht manchmal etwas lästige – Kontrolle, ihre konstruktive Kritik und ihr Wirken in der Öffentlichkeit wäre in der Bevölkerung und in der Verwaltung des Landes der Datenschutz nicht so deutlich ausgeprägt, wie er heute ist. Und da hat sich was geändert, wenn ich mir die Zeit von vor zehn Jahren ansehe.

Anfang der neunziger Jahre hatten wir ein anderes Problembewusstsein, möglicherweise geben Sie mir Recht, Herr Dr. Kessel, als heute in der öffentlichen Debatte. In einer Zeit, in der das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit vor Kriminalität und Terrorismus im Fordergrund steht, ist diese Abwägung, diese Arbeit des Datenschutzes nicht ganz einfach. Aber gerade darum darf der Datenschutz nicht außer Acht bleiben. Der Datenschutz ist ein in unserer Landesverfassung verankertes Grundrecht der Bürger. Bei allen Bemühungen um die Erhöhung der Sicherheitsstandards, die von den Bürgern gewünscht werden, vor allem auch bei präventiven Maßnahmen, muss deshalb in jedem Einzelfall sorgfältig abgewogen werden, ob und mit welcher Abstufung in dieses Recht eingegriffen worden ist. Die Landesregierung hat diese Abwägung stets in jedem Einzelfall vorgenommen. Deswegen – und das ist mir wichtig – ist von grundlegender Bedeutung, dass die Kontrolle des Datenschutzes und die datenschutzpolitischen Erwägungen voneinander getrennt bleiben.

Meine Damen und Herren, in dem Ihnen vorliegenden Tätigkeitsbericht finden sich bemerkenswert viele Abschnitte, in denen vom Einvernehmen zwischen dem Landesbeauftragten und der Verwaltung berichtet wird. Nur in wenigen Fällen bestanden zum Zeitpunkt der Vorlage des Tätigkeitsberichtes noch unterschiedliche Auffassungen. Andererseits wird über ein größer werdendes Interesse der Verwaltung an der Beratung in Datenschutzangelegenheiten berichtet. Die früher zu beobachtende Zurückhaltung ist einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre gewichen. Dies zeigt, dass der Datenschutz in unserem Lande routinemäßiger Bestandteil von Verwaltungshandeln ist. Und das ist gut so. Denn der zwei Jahre umfassende Bericht zeugt auch in vielen einzelnen Hinweisen von dieser Entwicklung.

Auf der anderen Seite führt der Bericht vor Augen, an welcher Stelle sich Schwächen eingestellt haben oder Schwächen noch nicht abgestellt worden sind oder aber auch, wo die Landesverwaltung organisatorische Mängel hat. Und deswegen ist es gut so, dass wir über diesen Bericht diese Defizite Zug um Zug abarbeiten und aus Fehlern für die Zukunft lernen. Nur man muss auch sagen, dass die beschriebenen Fälle zwar relativ weit in der Vergangenheit zurückliegen, aber manche eben auch auf strukturelle Defizite hinweisen. Vor allem die vielen Hinweise zu den technischen und organisationsseitigen Maßnahmen sind wichtig, weil sie als Anregung von allen Verantwortlichen in der Landesverwaltung genutzt werden können. Allerdings, darauf will ich auch hinweisen, sind diese Maßnahmen jeweils in ihrer Umgebung und im Verhältnis zu der Menge oder der Sensitivität der einzelnen Bereiche und der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten angemessen umzusetzen. Die Entscheidung hierüber liegt jedoch nicht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, sondern bei der Verwaltung selber und denen, die hier die verantwortlichen Positionen bekleiden.

Hilfreich ist die Mitwirkung des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei Gesetzgebungsvorhaben, die die

Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen. Die teilweise kritischen Stellungnahmen aus dem Hause von Herrn Dr. Kessel haben manchmal nötige Nachdenklichkeit erzeugt, auch das Überdenken manch einer vorher gefassten Auffassung. Aber die Regelungen, die letztlich dann beim Gesetzgeber verabschiedet worden sind, hier in diesem Hohen Hause, die müssen dann umgesetzt werden. Wenn der Gesetzgeber entschieden hat, ist entschieden. Dann geht es alleine um die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften auf Seiten der Verwaltung und auf Seiten derer, die den Datenschutz durchführen.

Alles in allem ist festzustellen, dass es in unserem Land mit dem Datenschutz aus meiner Sicht, wenn ich das hinzufügen darf, gut bestellt ist. Ich wünsche den Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern einen Datenschutzbeauftragten, der weiterhin mit Engagement seiner Aufgabe nachgeht, damit der Datenschutz auch in Zukunft seinen ihm gebührenden hohen Stellenwert behält und wir die sich bundesweit vollziehende Weiterentwicklung der Datenschutzorganisation auch in Mecklenburg-Vorpommern nachvollziehen. – Ich bedanke mich herzlich.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Innenminister.

Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Frau Schulz für die Fraktion der PDS.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viel Zeit ist verstrichen seit der ersten Befassung im Landtag im April 2002. Unser damaliger Anspruch nach zügiger Befassung noch in der letzten Wahlperiode blieb auf der Strecke. Bei der Beratung in der neuen Legislatur ist dann wohl in allen mitberatenden Ausschüssen einiges verloren gegangen, was uns Herr Dr. Kessel und seine Behörde vor einem Jahr mit auf den Weg gegeben haben. Antworten in der Stellungnahme der Landesregierung zeigen, welch hohen Stellenwert der Datenschutz in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung einnimmt. Der Innenminister hat es heute auch noch einmal hervorgehoben. Wir müssen sie trotzdem de facto besser hinterfragen.

Insgesamt ist nämlich interessant, wozu wird Stellung genommen und wozu nicht. Es ist beispielsweise wohl formell korrekt, dass die Regierung im Einzelnen nichts zu den 26 Anlagen des Tätigkeitsberichtes sagt, die vor allem die Entschließungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betreffen. Gerade diese werfen viele Zukunftsfragen auf, wie es mit der menschlichen Würde, die immer zugleich informationelle Selbstbestimmung ist, angesichts der immensen Leistungsfähigkeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Kommunikation und auch angesichts der enormen Begehrlichkeit von Privaten und der öffentlichen Verwaltung an persönlichen Daten weitergeht. Darauf hätte doch stärker eingegangen werden müssen. Das betrifft Exekutive wie Legislative.

Meine Damen und Herren, ich will in diesem Zusammenhang die Kritik an den Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung hervorheben. Bekanntermaßen haben beide Koalitionspartner unterschiedliche Auffassungen zur Tauglichkeit und Rechtmäßigkeit der so genannten Antiterrorpakete. Aber Bedenken kommen nicht nur aus den Reihen meiner Fraktion. So möchte ich hier auf eine kürzlich von der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Humanistischen Union zum Thema „Sicherheit vor Freiheit?“ durch

geführten Veranstaltung verweisen. Dort sagte beispielsweise der Altliberale Burghard Hirsch, ich zitiere: „Wir begeben uns in großer Geschwindigkeit in die Nähe des Überwachungsstaates.“ Zitatende. Und dies ist durchaus keine Gespensterdebatte, meine Damen und Herren, die lediglich wir, ergraute Juristen oder Datenschutzbeauftragte an die Wand malen. Unserem Datenschutzbericht entnehme ich diese inhaltliche Kritik, wenn es dort auch milder formuliert ist. Denn Herr Dr. Kessel ist – und das sage ich voller Respekt – ein vorsichtiger, sachlicher und guter Formulierer, der sich auf leise und nachdenkliche politische Töne gut versteht.

Es geht bei derartigen Einschätzungen nicht um Geisteroder Gespenstergeschichten, sondern alles in allem um ganz irdische reale Dinge, die ernst zu nehmen sind. Und es ist schon kritisch, wenn Bewertungen und Besorgnisse der Datenschützer beispielsweise zur Rasterung und zu anderen Überwachungen mit der Bemerkung, Datenschutz dürfe kein Terroristenschutz sein, abgetan werden.

Meine Damen und Herren, wir halten auch an unserer Position fest, die wir vor einem Jahr geäußert haben, dass es der Verfassungs- und Rechtslage entspricht, die Kontrolle Öffentlicher und Privater in die Hand des Datenschutzbeauftragten zu legen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal hervorheben, dass die Verfassungsinstitution des Datenschutzbeauftragten vollauf dem entspricht, was die Umsetzung der EG-Richtlinie von uns abverlangt, nämlich mindestens eine unabhängige öffentliche Kontrollstelle zu unterhalten. Die EG-Richtlinie spricht sogar von Stellen, die diese Aufgaben der Kontrolle in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. Es gibt Lösungen, und diese liegen sogar förmlich vor der Tür. So wurden beispielsweise bereits seit einiger Zeit in Berlin und Schleswig-Holstein so genannte Private und Öffentliche einer einheitlichen Datenschutzkontrolle unterstellt.

Zum Schluss möchte ich in diesem Zusammenhang auf eine pikante Kleinigkeit verweisen, denn manchmal macht gerade auch ein klitzekleines Wörtchen, wie man so sagt, den Kohl fett. Es ist das Wörtchen „ob“. So heißt es in der Antwort der Regierung, es sei ihr vom Landtag der Auftrag erteilt worden zu prüfen, ich zitiere: „ob und wie die Datenschutzkontrolle im öffentlichen und privaten Bereich institutionell einheitlich geregelt werden kann“. Ich denke, meine Damen und Herren, gründlicher kann man einen Landesauftrag nicht missverstehen, denn die entsprechende Entschließung zur Auslegung von Paragraph 30 des Landesdatenschutzgesetzes lautet: „Der Landtag geht davon aus, dass die Landesregierung prüft, die Datenschutzkontrolle im öffentlichen und privaten Bereich institutionell einheitlich zu regeln.“ Das heißt, von einem „ob“ ist dort überhaupt nicht die Rede. Und Paragraph 30 ist bei der Beschlussfassung gerade deshalb in seiner Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2004 befristet worden, um eine neue einheitliche Regelung herbeizuführen.

Kurzum, meine Damen und Herren, bei näherer Betrachtung des Fünften Berichtes des Datenschutzbeauftragten und der Antwort der Regierung gibt es auch weiterhin Diskussionsbedarf, und das muss nicht schlecht sein. Die Verantwortung liegt bei uns, den bevorstehenden Bericht für das Jahr 2002 daher umfassend auch für diese Diskussion zu nutzen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Schulz.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, dann schließe ich hiermit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/333, den Fünften Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Drucksache 3/2780 sowie die hierzu vorliegende Stellungnahme des Landesregierung auf Drucksache 3/2968 zur Kenntnis zu nehmen. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/333 einstimmig angenommen.

Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Tätigkeitsberichtes 2002 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2002, auf der Drucksache 4/325.

Tätigkeitsbericht 2002 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern: Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2002 – Drucksache 4/325 –

Das Wort zur Begründung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Herr Prachtl. Bitte schön, Herr Prachtl, Sie haben das Wort.

(Beifall Harry Glawe, CDU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf der Drucksache 4/325 der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2002 vor. Es ist zwar der erste Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses der 4. Wahlperiode, aber er betrifft das Jahr 2002 und damit also im Wesentlichen die letzte Wahlperiode.

Gestatten Sie mir deshalb zu Beginn der Beratung dieses Berichtes denen zu danken, die die Arbeit, über die der Tätigkeitsbericht Rechenschaft gibt, geleistet haben. Das sind viele Abgeordnete, die heute gar nicht mehr da sind, und es gibt ein Sprichwort: „Ein Mann wird durch ein gutes Wort der Frauen weiter geführt.“ Und ich als Vorsitzender, ich habe vier Frauen im Sekretariat. Auch den Frauen sei herzlich gedankt, dass sie geholfen haben,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Beate Mahr, SPD – Heiterkeit bei Gabriele Schulz, PDS)

denn vielen Bürgerinnen und Bürgern konnte geholfen werden.

Ich bin sicher – und die ersten Sitzungen des Petitionsausschusses der 4. Wahlperiode haben mich darin bestärkt –, dass der neue Petitionsausschuss sich genauso wie der vorhergehende konstruktiv und parteiübergreifend in der Sacharbeit für die Belange der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einsetzt. Denn das Petitionsrecht ist eines der wichtigsten verfassungsrechtlich verankerten Rechte der Menschen in unserem Land.

Wie sah es 2002 aus? Insgesamt haben 2.096 Bürgerinnen und Bürger davon Gebrauch gemacht und wandten sich mit 640 Petitionen an den Petitionsausschuss. Das sind 27 Prozent mehr Eingaben als im Vorjahr. Diese

Zahlen zeigen meines Erachtens deutlich zwei Dinge: Einmal, dass die Sorgen und Nöte der Menschen nicht weniger geworden sind. Sie zeigen aber auch – man spricht von Politikverdrossenheit –, dass, wenn sie sich an uns wenden, Vertrauen da ist. Und statt Politikverdrossenheit wird damit deutlich, dass sie doch ihre Hoffnung auf die Politik setzen, um bei der Bewältigung der Sorgen und Nöte Unterstützung zu finden.

Die meisten Petenten haben, bevor sie sich an uns gewandt haben, bereits alle anderen aus ihrer Sicht möglichen Versuche unternommen, um ihre Angelegenheit zu klären. Wenn die Petenten uns das dann erzählen oder schreiben, wird Folgendes sichtbar:

Sie haben manchmal einen Paragraphendschungel durchlaufen. Da müssen wir uns natürlich fragen, weshalb gibt es diesen Paragraphendschungel?

Zweitens, das Dickicht der Bürokratie, da mag mancher Urwald in Südamerika nichts dagegen sein, also auch da muss man fragen, was ist das. Und es gibt sehr, sehr viele vernünftige Beamte und Angestellte. Es gibt leider Gottes aber auch unflexible, sich eng an ihre Zuständigkeit klammernde Mitarbeiter der Verwaltung, da scheitert dann auch noch mancher dran.

(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU: Zum Glück gibt es die.)

In dieser Situation erscheint der Petitionsausschuss vielen Betroffenen als der letzte rettende Strohhalm, als die Institution, die vieles möglich machen sollte. Das kann der Petitionsausschuss natürlich auch nicht alles herbeiführen und dann gibt es natürlich bei den Petenten manchmal Enttäuschung, weil wir nicht alles klären können. Allerdings ist es in meinen Augen gerade eine große Errungenschaft, dass es niemanden mehr gibt, der sich über alle gesetzlichen Regelungen sowie demokratischen Strukturen und Verfahrensabläufe hinwegsetzen kann. Auch musste manchem Petenten – manchmal mit allem erforderlichen Nachdruck – klar gemacht werden, dass das Petitionsrecht grundsätzlich zwar den Anspruch des Petenten auf Prüfung seines Vorbringens und auf Bescheidung, nicht aber den Anspruch auf ein vom Petenten gewolltes Ergebnis gewährleistet. Das geht natürlich nicht.

Positiv ist zu vermelden, immerhin konnte im Berichtszeitraum 89-mal dem Anliegen der Petentinnen und Petenten entsprochen werden. Dies ist eine Quote von 25 Prozent. In der Kriminalstatistik wäre das wenig, in der Petitionsstatistik ist das viel. Zudem gelang es dem Petitionsausschuss in einer Reihe von Fällen, durch seine Arbeit auch Entscheidungen der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Manchmal wissen die Bürger gar nicht, was ist da eigentlich abgelaufen. Und wenn die Bürger das schon nicht verstehen und uns wird das dann erläutert – liebe Frau Mahr, Sie wissen, wir verstehen es dann manchmal auch nicht –, da muss man sich fragen, was das ist. Um Ihnen einmal so ein Beispiel zu nennen: Eine Petentin hatte Wohngeld eingeklagt. Wir haben ihr den Ablauf erläutert. Sie hat die Petition zurückgezogen, weil sie es eingesehen hat. Sie hat allerdings dann gefordert, ob nicht gesetzlich was geändert werden könnte.

Mein Eindruck ist, dass wir etliche Petitionen weniger hätten, wenn sich noch mehr Beamte und Angestellte in den Behörden mit Herz und Verstand ganz für die Bürge

rinnen und Bürger, die sich mit ihrem Anliegen an sie wenden, einsetzten und von ihnen getroffene Entscheidungen mit verständlichen Worten erklärten. So manch ein Formular, so manch eine Stellungnahme aus einem Ministerium ist auch für uns als Mitglieder des Petitionsausschusses sehr unverständlich. Hilfreich wäre auch in dem einen oder anderen Fall, wenn zum Beispiel eine untere Baubehörde nicht nur kommentarlos sagt, es gibt den Bauantrag nicht, sondern dass man sich hinsetzt, mit dem Petenten spricht, ihm Möglichkeiten aufzeigt, wie kann er was machen, um diesen entsprechenden Antrag durchzubekommen.

Gelegentlich ist auch im Berichtszeitraum darüber diskutiert worden, das Petitionsrecht auszubauen und zu verbessern. Sicherlich ist alles verbesserungswürdig und sollte deshalb von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand gestellt werden. Ich denke aber, dass gerade bei der Ausschöpfung des Petitionsrechts noch eine Menge Reserven vorhanden sind. So wird entsprechend den Grundsätzen zur Behandlung von Eingaben an den Landtag der Landesregierung eine Frist von einem Monat nach Eingang des Stellungnahmeersuchens zur Unterrichtung des Petitionsausschusses über veranlasste Maßnahmen, den Fortgang oder das Ergebnis des Verfahrens eingeräumt. Es gibt Ministerien, die diese Frist in der Regel einhalten. Das sind das Landwirtschaftsministerium und das Innenministerium. Es gibt aber auch Ministerien, zum Beispiel Justiz oder Soziales, die regelmäßig um Fristverlängerung ersuchen beziehungsweise eine Stellungnahme erst nach einer Mahnung durch das Ausschusssekretariat abgeben.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Unglaublich!)

Auf der anderen Seite gibt es Ministerien, hier ist auch wieder das Justizministerium zu nennen, die uns sehr gründliche Hintergrundinformationen geben. Schade, dass der Justizminister nicht da ist. Man kann sogar sagen, in seiner Person ist er ein charmanter und kooperativer Minister, was Petitionen betrifft. Über andere Dinge möchte ich jetzt nicht reden.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Gabriele Schulz, PDS)

Zumindest in der Beziehung ist er das.