Erstens: Er unterstützt die Arbeit des Bundesbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Paragraph 37 Stasi-Unterlagen-Gesetz, das heißt, Hilfe bei all dem, was mit der Einsicht in die Stasiakten zu tun hat.
Zweitens: Der Landesbeauftragte berät die Beteiligten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz.
Drittens: Der Landesbeauftragte richtet eine Beratungsstelle ein, die den Beteiligten nach Abschluss des Verfahrens eine psychosoziale Betreuung anbietet.
Für eine Aufgabe ist der Landesbeauftragte nicht zuständig, die von vielen bei ihm immer wieder vermutet wird: Er führt nicht die Stasiakten. Das macht allein der Bundesbeauftragte.
Meine Damen und Herren, so wichtig die Erfüllung der dem Landesbeauftragten zugewiesenen Aufgaben in der Vergangenheit war und in der Gegenwart noch ist, die einzelnen Aufgaben sind in unterschiedlicher Weise in ihrer Bedeutung und in ihrem Umfang zeitlichen Beschränkungen unterworfen. Ab 2006 wird es keine Stasiüberprüfungen mehr geben können. Die Akten stehen dann rechtlich dafür nicht mehr zur Verfügung. Die Rehabilitierung wird nach letztmaliger Verlängerung des Antragsschlusses allmählich auslaufen. Und sogar die Bedeutung der psychosozialen Beratung, die Sie völlig zu Recht hervorgehoben haben, wird im Laufe der Zeit zurückgehen. Deshalb ist wohl klar, dass wir irgendwann zu einer Neubewertung der Aufgaben und auch der Stellung des Landesbeauftragten kommen werden, allerdings ganz sicher nicht heute und nicht morgen.
Etwas anderes gilt für eine andere Aufgabe des Landesbeauftragten, und zwar ist das die politische Bildung. Da muss schon jetzt und durchaus aktuell hingeschaut werden. In Paragraph 2 Absatz 5 des Landesgesetzes heißt es dazu – das ist sozusagen die vierte Aufgabe des Landesbeauftragten: „Der Landesbeauftragte fördert im Rahmen seiner Aufgaben die politische und historische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung.“
Meine Damen und Herren, ich glaube, bei einem sind wir uns ganz klar einig: Die politische und historische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes ist und bleibt zentrales Anliegen jeder politischen Bildung in unserem Land. Selbst wenn irgendwann das Leiden und die Verletzungen, die durch die Stasi hervorgerufen worden sind, längst Geschichte sein werden, also jenseits der Erinnerung der konkret Betroffenen, dann wird doch jede Vermittlung politischer Bildung dieses Kapitel der DDRVergangenheit berücksichtigen und auch das Ziehen der sich daraus ergebenden politischen und moralischen Lehren muss weitergehen. Das gilt selbstverständlich für Schulen und auch für jede außerschulische Vermittlung politischer Bildung.
Dieses zentrale Anliegen jeder politischen Bildung, das Wachhalten der Erinnerung an diesen Teil der DDRGeschichte, kann schon heute und kann erst recht nicht auf Dauer allein vom Landesbeauftragten oder auch nur in erster Linie von ihm geleistet werden. Der Landesbeauftragte steht mit seiner Person für die Aufarbeitung der Stasivergangenheit, wie zum Beispiel der Justizminister
für den Rechtsstaat steht und dafür ganz selbstverständlich durch Vorträge auf öffentlichen Veranstaltungen wirbt oder durch Besuche in Schulen, bei Jugendgruppen, in Seminaren verschiedener gesellschaftlicher Institutionen, so ist auch der Landesbeauftragte für sein Arbeitsgebiet selbstverständlich öffentlich tätig. Aber der Landesbeauftragte kann nicht persönlich und auch nicht durch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den systematischen und flächendeckend zu erbringenden Bildungsauftrag leisten. Genauso wenig, wie zum Beispiel der Justizminister als Person den Rechtskundeunterricht an Schulen leisten kann.
Der vordringliche und wichtige Beitrag des Landesbeauftragten zur Vermittlung der politischen und historischen Aufarbeitung der Stasitätigkeit in der politischen Bildung muss deshalb darin bestehen, intensiv und konstruktiv mit all denen zusammenzuarbeiten, die politische Bildung direkt und als originäre Aufgabe vermitteln. Er muss sie zu dem Thema „Aufarbeitung der Stasitätigkeit“ beraten, inhaftliche Hilfestellung geben und seine Erfahrung zur Verfügung stellen. Das hat schon der Gesetzgeber, das hat der damalige Landtag 1992/1993, so gesehen und ausdrücklich festgeschrieben: „Der Landesbeauftragte fördert die politische und historische Aufarbeitung der Stasitätigkeit in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für Politische Bildung.“
Wie diese Zusammenarbeit konkret zu gestalten ist, ist Sache der Beteiligten, und sie hängt für die Zukunft maßgeblich davon ab, in welcher Weise die vorgesehene Bündelung der politischen Bildung erfolgen wird und wie dann die Entscheidungsprozesse organisiert sein werden. Dieses Gebot, dieser Auftrag an den Landesbeauftragten zur konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Bildungsträgern gilt selbstverständlich auch – ohne dass wir das ausdrücklich im Gesetz stehen haben – für die gesamte übrige politische Bildung des Landes, vor allem auch für die an den Schulen.
Ich bin übrigens sicher, auch der Landesbeauftragte wird bei der täglichen konkreten Umsetzung seiner Zusammenarbeit mit den im Land für die politische Bildung Zuständigen die Erfahrung gemacht haben, dass es durchaus von Nachteil sein kann, dass sich bei uns im Land viele Köche mit politischer Bildung beschäftigen. Deshalb wird sicherlich auch der Landesbeauftragte begrüßen, dass die politische Bildung in Zukunft organisatorisch gebündelt wird, wie dies ausdrücklich in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben ist. Ich denke, dadurch wird auch der Landesbeauftragte seinen Beitrag zu einer substantiellen und guten politischen Bildung im Bereich der Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes leichter leisten können als bisher.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Die Erfüllung der dem Landesbeauftragten zugewiesenen Aufgaben ist weiter nötig und wichtig, dies wird von der Landesregierung nicht in Frage gestellt. Allerdings wird man selbstverständlich in den nächsten Jahren perspektivisch über die notwendige Dauer der einzelnen Aufgaben nachdenken müssen. Schon jetzt steht die Frage an, ob eine Zusammenfassung der politischen Bildung im Land dazu genutzt werden kann, auch für den Landesbeauftragten im Rahmen eines Gesamtkonzeptes bessere Voraussetzungen dafür zu schaffen, in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern seinen Beitrag dafür zu leisten, dass politische Bildung in dem notwendigen Maß die politische und historische Aufarbeitung der Stasitätigkeit vermittelt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht darf ich trotz des ernsten Themas mal ganz kurz in die Rolle des PGFs schlüpfen, denn wir haben heute ja eine Neuigkeit, die wir selber beschlossen haben. Wir haben einen Antrag der CDU-Fraktion gehabt, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen, und einfach erst einmal nur dieses Thema. Da gibt es ja zwei Möglichkeiten: Entweder wir beziehen uns auf den Bericht, das haben Sie gemacht, Herr Prachtl, das werde ich auch tun, oder ich denke auch, dass im Hintergrund ein bisschen die aktuelle Diskussion zu diesem Thema die Rolle gespielt hat. Auch darum will ich keinen Bogen machen, das werden Sie von mir hören.
Grundlage für die Tätigkeit, zumindest für einen Teil der Ausführungen von Herrn Prachtl, auch für meine Ausführungen und für den Minister, ist die Unterrichtung auf Drucksache 3/3144. Vielleicht ist es manchmal so, dass Unterrichtungen einfach in den ehrwürdigen Hallen des Landtages liegen bleiben. Nun hat sie heute über kleine Umwege das Licht des Landtages erblickt, insofern ist das auch in Ordnung. Ich glaube, das haben der Bericht und die Behörde verdient. Für uns ist es genauso gut und richtig, sich mit dem Thema auseinander zu setzen, da ja in dem Sechsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten insbesondere die Probleme politisch Verfolgter angesprochen werden, natürlich mit verschiedenen Fassetten, aber insbesondere deren Probleme werden ganz deutlich angesprochen. Deswegen ist die Betreuung und Unterstützung eben dieser Rat suchenden Bürgerinnen und Bürger seit Bestehen der Behörde eine der wichtigsten und umfangreichsten Aufgaben des Landesbeauftragten.
Und vielleicht gestatten Sie mir einfach mal eine persönliche Bemerkung. Bei allem Respekt vor denen, die in dieser Behörde Rat suchen – ich persönlich bin ganz froh, dass ich weder von der einen noch von der anderen Seite die Beratung in dieser Behörde gebraucht habe, und ich denke, das geht vielen Kolleginnen und Kollegen so –, ich möchte nicht in deren Haut gesteckt haben, die dort jetzt wirklich den restlichen Teil der Hilfe suchen, die sie noch haben können. Man hört von vielem und auch viele Gespräche sind ja nicht an einem vorbeigegangen. Was da wirklich passiert ist, mag man manchmal gar nicht glauben, und insofern kann ich da ganz froh sein, bei allem Respekt vor denen, die viel mehr durchmachen mussten als ich.
Es geht bei der Tätigkeit der Behörde um vielfache Dinge. Es geht, denke ich mal, vorwiegend um die psychosoziale Beratung. Es geht daneben aber auch um die ehemaligen Zivildeportierten, es geht um die Anerkennung von gesundheitlichen Haftfolgeschäden und es geht vor allen Dingen auch um die Beratung zur Rehabilitierung nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz.
Hervorgehoben wird auch in diesem Bericht insbesondere die Verabschiedung einer Änderung und Ergänzung
des so genannten, und das muss ich jetzt mal ablesen, Anspruchs- und Anwartschaftsübergangsgesetzes, womit der Bundestag auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das einen Großteil der bestehenden Rentenkappungen zuvor für verfassungswidrig erklärt hatte, reagierte. Auch als Fristablauf für das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz drohte, beschlossen Bundestag und Bundesrat eine Verlängerung der Antragsfristen über das Erste und Zweite Unrechtsbereinigungsgesetz um weitere zwei Jahre.
Ein ganz wichtiger Punkt im Rahmen der Beratungen – was uns ja bei den letzten Kommunalwahlen, glaube ich, auch alle bewegt hat – ist die Überprüfung der direkt gewählten Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister auf eine Tätigkeit für das MfS oder AfNS.
Herr Prachtl hat es erwähnt und auch der Minister ist darauf eingegangen, ich will es aber auch erwähnen, weil ich es für wichtig halte, ich möchte stellvertretend zwei Themenschwerpunkte nennen, das Thema innerdeutsche Grenze und vor allen Dingen das Projekt „Die DDR im Schulunterricht“. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe, die die Behörde bisher geleistet hat.
Ich habe hierbei bewusst auch Themen aus der Unterrichtung angesprochen, bei denen wir als SPD mit Sicherheit nicht immer einer Meinung mit dem Landesbeauftragten waren und auch sind, aber er hat seinen ganz bestimmten Auftrag. Seine Sichtweise muss ganz einfach auch mal eine ganz andere sein als die frei gewählter Abgeordneter. Wichtig ist vor allen Dingen, dass wir sein Vorbringen ernst nehmen und entsprechend damit umgehen. Ich wiederhole es noch einmal: Die Behörde leistet eine wichtige Aufgabe. Es ist eine wichtige Aufgabe im Bereich der psychosozialen Betreuung von Opfern, aber auch im Bereich der politischen Bildung. Und deswegen komme ich auch zur aktuellen Diskussion zurück.
Die Koalitionsfraktionen, wie Sie wissen, haben sich in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, die politische Bildung zu stärken und sie als ressortübergreifende Aufgabe neu zu gestalten. Es ist natürlich aufgefallen, wie viele Ressorts mit ein und derselben Aufgabe betraut sind. Genau da ist der Punkt, wo es eine Schnittstelle mit dem Landesbeauftragten gibt, denn er hat von uns als Landtag den Auftrag erhalten und ich zitiere aus dem entsprechenden Gesetz: „Der Landesbeauftragte fördert im Rahmen seiner Aufgaben die politische und historische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung.“ Meine Fraktion bedauert es außerordentlich, dass aus der Diskussion um die Neuordnung der politischen Bildung eine Diskussion um die Auflösung der Behörde des Landesbeauftragten gemacht worden ist.
Sie wissen alle, dass das eine Diskussion ist, die von außen hereingetragen wurde und zu der wir uns dann auch äußern mussten.
In der gebotenen Kürze, uns geht es bei der Neuorganisation der politischen Bildung um folgende Punkte, auch damit das mal klar ist: Wir wollen einen Paradigmenwechsel, um es kurz zu sagen, weg von der nachsorgenden hin zur vorsorgenden Bildung. Wir können uns dabei gut vorstellen, dass die Landeszentrale für Politische Bildung eine andere Rolle erhält als bisher, und wir können uns auch gut dabei vorstellen, dass die Behörde des Landesbeauftrag
ten bei dieser Neuordnung eine Rolle spielt, die diesem Thema angemessen ist. Wir müssen dabei auch überlegen, wie sich der Landesbeauftragte bei dieser Neuordnung der politischen Bildung einbringen kann.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion geht natürlich mit großer Sensibilität an das Stasithema heran. Da setzen viele Menschen auch Erwartungen und Hoffnungen in uns und gerade bei dieser aktuellen Diskussion in der letzten Zeit. Obwohl die Menschen sicherlich hier und da in der Gesamtheit größere Probleme haben, haben uns gerade zu dem Thema sehr viele Anrufe erreicht, mehr als eigentlich sonst bei heißen Themen, von vielen Bürgerinnen und Bürgern auch außerhalb der SPD von verschiedensten Verbänden. Das zeigt aber auch sehr deutlich, dass uns die Menschen in diesem Punkt vertrauen, dass sie in uns die Kraft und Kompetenz sehen, gerade diesbezüglich ihre Interessen wahrzunehmen.
Ich wiederhole an dieser Stelle, was für meine Fraktion wichtig war und wichtig ist: All diese Diskussionen um die Neuordnung sind keine, ausdrücklich keine Diskussionen um die Auflösung der Behörde des Landesbeauftragten hier im Land.
Sie wissen alle, dass 2006 eine wichtige Aufgabe wegfällt laut Bundesgesetz. Der Minister hat es genannt, ich brauche nicht weiter darauf einzugehen. Ich denke, dass es ganz wichtig ist, bis dahin in aller Ruhe darüber zu reden und vor allen Dingen auch im Kontext mit den anderen ostdeutschen Ländern zu bereden, wie wir insgesamt mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz nach 2006 weiter umgehen. Wir führen keine Schlussstrichdebatte. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Eine Nachfrage zum Verständnis: Was ist nachsorgende Bildung, was vorsorgende und wie unabhängig soll die politische Bildung dann sein?
Also der Begriff „nachsorgende“ beschreibt den Zustand, wenn ich den Fachleuten glauben darf, der jetzt ist, man berichtet viel, man macht viel. Ich denke, es ist viel wichtiger, präventiv zu arbeiten, insbesondere zu einem frühen Zeitpunkt in die Schulen zu gehen, denn, Herr Thomas, Sie wissen ganz genau, dass unsere Schülerinnen und Schüler einfach nichts mehr über unsere nahe Vergangenheit wissen. Und wenn wir unsere eigenen Kinder sehen, die wissen manchmal nicht mehr, wer Honecker war, geschweige denn etwas über die ganz komplizierten Vorgänge um das MfS.
Wie unabhängig soll die Landeszentrale für Politische Bildung dann sein, wenn, in Anführungszeichen, beides zusammengelegt wird?
Also ich habe nicht von einer Zusammenlegung von Personal geredet. Wir haben gesagt, wir wollen über eine Neuordnung diskutieren und ich gehe davon aus, dass die politische Bildung danach eine wesentlich bessere Rolle in diesem Land spielen will und soll, wie es eigentlich auch von den Fachleuten eingeschätzt wird.