Bürgerschaftliches Engagement ist zunächst nur ein Begriff, der recht schwammig daherkommt. Würden Sie heute auf den Marienplatz in Schwerin gehen und eine Umfrage durchführen, was sich die Menschen unter dem Begriff „Bürgerschaftliches Engagement“ vorstellen, würden einige uns sicher Ansätze beschreiben, die wir mit diesem Antrag auch im Auge hatten. Andere indes werden mit großer Sicherheit Dinge benennen, die weit vom Thema entfernt sind, oder aber sie werden gar nichts sagen, weil sie sich unter dem Begriff schlichtweg nichts vorstellen können. Deshalb wollen wir das Wortgerüst mit Inhalt versehen, das, was auf Bundesebene angelaufen ist, mit praktischen Ansätzen hier bei uns im Land für die Menschen greifbarer gestalten. Wir selbst wollen uns dabei auch einen Spiegel vorhalten, denn eines wird bei einem ernst gemeinten Prozess des aufgewerteten bürgerschaftlichen Engagements herauskommen: Der Bürger erhält mehr Kompetenzen, sprich, er erhält mehr Macht und die muss ihm jemand abgeben, das bedingt der nötige Ausgleich. Abgeben müssen die, die hauptsächlich Funktionen innehaben, den Verwaltungsapparat, den Staat leiten und lenken.
Wenn vor wenigen Wochen und Monaten oft die Stärkung des Ehrenamtes ein Schlagwort allerorten war, dann ist dies ein wichtiger Ansatz, wollen wir, dass sich Bürger für ihre und für die Interessen des Gemeinwohls engagieren. Verfolgen wir diesen Ansatz, muss logischerweise heute eine Situation bestehen, die eben gerade dieses bürgerschaftliche Engagement bremst oder aber nicht in dem Rahmen zulässt, wie es wünschenswert wäre. Welches sind die Ursachen? Die zu geringe Beachtung und Würdigung bürgerschaftlichen, ehrenamtlichen Wirkens bei Entscheidungsträgern in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Medien, die zu geringe Ausstattung mit Rechten und Kompetenzen bei kommunalen Vertretern, berufliche Arbeitsüberlastung aufgrund der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt, die kaum Freizeit zulässt und hohe Mobilität verlangt sowie Verpflichtungen zu längerfristigem, kontinuierlichem Engagement verhindert, Demotivation durch Arbeitslosigkeit gehört dazu und auch die Belastung des eigenen Geldbeutels durch ehrenamtliche Arbeit.
Gerade der letzte Punkt ist ein nicht unwesentlicher. Derjenige, der sich heute auch für die Interessen seiner Mitmenschen engagiert, betreibt ein Zuschussgeschäft und durch diesen Fakt wird ein großer Teil der Bevölkerung in dem gebremst, was er leisten könnte. Bei all denjenigen, die bei ihrem täglichen Auskommen mit jedem Cent rechnen müssen, ist schon fast automatisch vorprogrammiert, dass sie sich nicht ehrenamtlich engagieren können, weil eine zusätzliche finanzielle Belastung auf sie zukäme. Einige machen es dennoch, weil sie es nicht anders können, weil es ihnen ein Herzenswunsch ist. Diese Idealisten aber werden weniger und mit ihnen geht ein Stück Bereicherung des Lebens für uns alle.
Was also können wir tun, wenn wir diesen Prozess aufhalten oder ihn sogar umkehren wollen? In Schlagworten
lassen sich die Ansätze benennen, die nicht nur wir als PDS für ein verbessertes bürgerschaftliches Engagement sehen. Dazu gehören insbesondere steuerliche Begünstigungen von ehrenamtlicher Tätigkeit, die Begünstigung von freiwilligem Engagement durch Versicherungsleistungen, Erstattung von Kosten, die im Rahmen dieser Tätigkeit entstehen, die Einführung eines Ehrenamtsausweises, die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und eine Ausstattung mit mehr Weisungskompetenzen im kommunalen und legislativen Bereich.
An zwei ganz praktischen Begebenheiten möchte ich etwas ausführlicher das Prinzip von Ursache und Wirkung verdeutlichen. Auf dem Papier steht geschrieben, dass die kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut ist. Im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform soll sie nicht angetastet werden. Was aber versteckt sich hinter dieser Worthülse?
Ich wohne in einem kleinen Dorf mit 420 Einwohnern, typisch für die landschaftlich reizvolle Region am Stettiner Haff. Sieben Gemeindevertreter sind wir im Dorf. Mit meinen 33 Lenzen gehöre ich mit dem Bürgermeister gemeinsam heute zum alten Eisen in der Gemeindevertretung. Alle anderen haben irgendwann einmal die Segel gestrichen. Da kam dann im Gespräch mit den Betroffenen zutage, dass sie sich nicht ernst genommen fühlten, dass sie ja doch nichts bewegen konnten, keinerlei direkte Amtsgewalten haben, dass die Verwaltung ja doch schon alles vorprogrammiert hat, sie sich nicht zum reinen Vollstrecker vorgedachter Entscheidungen machen lassen wollen.
Mit nicht wenigen Argumenten hatten meine ehemaligen Kollegen Recht und der beschriebene Zustand ist gerade auf dem flachen Land häufig anzutreffen. Es ist zum Beispiel weder für den Bürger noch für den kommunalen Vertreter günstig, dass der Bürger bei Anzeigen eines kritischen Zustandes an das zuständige Amt verwiesen wird, weil dort die angesiedelte Ordnungsbehörde sitzt und man vor Ort selbst keinerlei Weisungskompetenzen hat, maximal menschliches Verhandlungsgeschick besitzt und nutzen kann. Bei Initiativen von Gemeindevertretern denken und handeln die Verwaltungen oft in den Kategorien „geht nicht“, selten aber in dem Sinne „wir werden prüfen, welche Lücken wir finden, um ihrem Anliegen zu entsprechen“.
Kommunale Vertretungsversammlungen verkommen oft zum Vorführen von ehrenamtlich Wirkenden. Aufgezeigt wird ihnen, wie wenig Ahnung sie doch haben. Das, was wir künftig beim kostenlosen Vorschuljahr als ein ganz großes Kredo in der vorschulischen Bildung verankert wissen wollen, nämlich Kinder nicht zu beschämen, im täglichen Leben der Erwachsenen ist dieser Zustand aber leider üblich. Es ist frustrierend für die Bürger, wenn sie ein Thema, was ihnen auf den Nägeln brennt, nicht ansprechen dürfen, weil es beispielsweise die Tagesordnung eines Kreistages nicht zulässt
oder aber der Präsident eines Hauses seinen Ermessensspielraum nicht kennt. Ich meine ausdrücklich nicht den hier im Hause.
Es war für mich ein negatives Erlebnis der schlimmsten Art, als ich als Gast des Kreistages Uecker-Randow am 10. März, es ging unter anderem um die Entscheidung zur Schließung eines gymnasialen Schulstandortes, miterleb
te, wie Demokratie eben nicht aussehen sollte. Da begrüßte der Präsident die über 100 anwesenden Schüler und setzte dann mit einem Katalog der Verbote und Einschränkungen an, was die Schüler und Gäste eben alles nicht dürfen, bevor diese auch nur die Chance hatten, irgendein Wort zu sagen.
Dann folgte eine unübersichtliche Sitzung, Anträge über Anträge, die nur mit Nummern und maximal mit Überschrift versehen waren, sie kamen zur Abstimmung. Eine Moderation über Inhalte der Anträge – Fehlanzeige. Einige Kreistagsmitglieder selbst kamen schon nicht mehr mit, weil das Verfahren so unübersichtlich war. Der Präsident selbst hatte das Heft des Handelns oft nicht mehr in der Hand. Zum Schluss steht die Entscheidung, welche Schule geschlossen werden muss. Die Schüler ziehen enttäuscht von dannen. Das, was sie dort erlebt haben, an diesem Nachmittag, wird für sie prägend sein. Und keiner von uns, egal von welcher Partei, braucht diese Schüler künftig wegen kommunalen ehrenamtlichen Engagements beispielsweise für die Kommunalwahlen 2004 anzusprechen. Das, was sie dort erlebt haben, reicht aus, um jahrelang den Kanal voll zu haben von dieser Demokratie.
Was heißt das nun aber für uns heute? Wir alle müssen uns dessen bewusst sein, dass auch wir umdenken müssen, wenn wir wirklich bürgerschaftliches Engagement fördern wollen, hier in Schwerin, aber auch oder gerade bei uns vor Ort. Da reicht es nicht aus, alle Jubeljahre einmal die Ehrenamtlichen mit einer Stecknadel zu verzieren und ihnen zu sagen, wie wichtig uns ihr Wirken ist. Sicher, diese Anerkennung ist auch wichtig, kann aber nur ein Baustein sein. Wichtig ist, dass wir die Vereinbarkeit von Arbeitswelt und Ehrenamt gestalten, die steuerlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen schaffen, um Ehrenamtlichen einen Ausgleich zu schaffen. Im Bereich der Bildung müssen wir mehr Transparenz schaffen, wie dieses System funktioniert. Auf dem Papier geschieht das sicher, aber das Leben sieht ja wohl anders aus.
Wäre es zum Beispiel neben einer weiteren Auslegung der Kommunalverfassung in Bezug auf das Rederecht Betroffener beispielsweise in den Sitzungen von Vertretungen nicht auch möglich, dass den Schülern im Vorfeld eines Kreistagsbesuches einmal dargestellt wird, was dort wie abläuft, ähnlich den Besuchergruppen hier im Landtag, die eine theoretische Einweisung bekommen, dass wir ihnen so beispielsweise nahe bringen, sich laufend für die eigenen Themen und die ihrer Umwelt zu interessieren, nicht erst, wie bei beschriebener Kreistagssitzung, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist? Und dieses Bild ist symptomatisch. In vielen Belangen entwickeln die Menschen einen großen Aktionismus, wenn sie selbst von Entscheidungen betroffen sind. Ist dieses Thema aber abgearbeitet, verschwinden sie wieder in der grauen Masse, vielleicht noch leise vor sich hinmurmelnd, man müsste sich ja eigentlich mehr engagieren. Ja, sicher, müsste man, aber nicht irgendwer, sondern wir, nicht nur im engen Rahmen dessen, was wir tagtäglich hier zu tun haben, denn wir wollen, dass Menschen sich in unserem Land künftig mehr einbringen sollen. Da muss dieser Impuls von uns kommen und deshalb müssen wir ihn auch selbst beginnen.
Bürgerschaftliches Engagement soll mit Leben erfüllt werden. Das erfordert ein Umdenken. Ein Umdenken ist nötig, wenn die Spaltung in Akteure und Konsumenten nicht weiter vollzogen werden soll. Und davon hängt langfristig auch ab, ob dieses Parteiensystem erhalten bleibt.
Mein letzter Satz: Läuft alles weiter wie bisher, sind wir bald am Ende der Fahnenstange angekommen. Sinkende Wahlbeteiligungen sind Vorboten dieses Bildes. Man kann noch durch ein paar medienträchtige Wahlkämpfe dieses Bild puschen oder, wie der Innenminister heute selbst gesagt hat, mit Regelungen, die eher von einem Armutszeugnis zeugen, die Gesellschaft versuchen zu stärken. Letztendlich aber ändert es alles in allem nichts am eigentlichen Zustand. An der Änderung sollten wir alle ein Interesse haben. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/439. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? –
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Programm zur Sicherung der zukünftigen flächendeckenden medizinischen Versorgung durch niedergelassene Ärzte und zur erfolgreichen Bewältigung des Generationenwechsels in der Ärzteschaft von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/436.
Antrag der Fraktion der CDU: Programm zur Sicherung der zukünftigen flächendeckenden medizinischen Versorgung durch niedergelassene Ärzte und zur erfolgreichen Bewältigung des Generationenwechsels in der Ärzteschaft von Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/436 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich stelle fest, die Sozialen haben heute sozusagen einen strammen Tag, zumindest ab Mittag sind wir bei jeder Diskussion mit dabei.
Dieses Thema, das die Zukunft der flächendeckenden medizinischen Versorgung durch niedergelassene Ärzte bewältigen soll, ist aus unserer Sicht unausweichlich, vor allen Dingen deswegen, weil wir zurzeit rund 2.500 Ärzte in freien Berufen haben und davon sind 3.700 Vollbeschäftigte in den Praxen. Insgesamt haben wir 4.500 Teilzeitbeschäftigte in diesem Bereich in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist die eine Seite. Die andere Seite, die vor
allen Dingen zu betrachten ist, ist die Frage, wie geht diese Gesellschaft mit Leistungsträgern in freien Berufen um. Wenn ich also auf die gestrige und vorgestrige Rede der Bundesministerin mal reagieren darf, die da behauptet, dass sie nicht jeden Arzt zum Millionär machen kann, dann weiß ich nicht, in welchem Land und in welcher Republik Frau Schmidt unterwegs ist.
Meine Damen und Herren, es geht um die flächendeckende Versorgung, es geht um Versorgungsbereiche, die festgelegt sind, es geht um neue Strukturen und vor allen Dingen geht es um die mittelfristige Sicherung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern. Und da darf ich Ihnen einige Zahlen nennen: Es wird so sein, dass in den nächsten zehn Jahren etwa 47 Prozent aller Hausärzte und 30 Prozent der Fachärzte in den Ruhestand gehen oder nach der neuen Gesetzgebung, wenn sie so durchkommt, ihre Praxen aufgeben werden. Andererseits kommt durch die DRGs in den Krankenhäusern, wo die Liegezeiten der Patienten sich verkürzen werden, Mehrarbeit auf die Fachärzte zu. Man schätzt etwa 15 Prozent Mehrbelastung. Und auf diese Herausforderungen wollen wir als CDU aufmerksam machen. Ich will auch daran erinnern, dass das schon seit zwei, drei Jahren immer wieder mal diskutiert wurde, aber nie ernsthaft letzten Endes mit den Selbstverwaltungsorganen zu Ende gebracht wurde.
Lassen Sie mich ein einziges Beispiel bringen, wie es in den letzten drei Jahren gelaufen ist in Mecklenburg-Vorpommern bei den Neuzulassungen und bei den Abmeldungen von Praxen. Im Jahre 2002 sind 19 Allgemeinmediziner neu zugelassen worden und 39 allgemeinmedizinische Praxen sind abgemeldet worden. Im Jahr 2001 bestand das Verhältnis von 26 Zulassungen zu 47 Abmeldungen. Im Jahr 2002 war das Verhältnis 32 Zulassungen zu 59 Abmeldungen. Also das Problem liegt darin, dass sich Ärzte sozusagen aus der Fläche zurückziehen, in den Städten noch präsent sind, die Versorgungsbereiche größer werden. Daraus ergeben sich eben die Versorgungsprobleme in besonderer Weise in den Bereichen der Fachärzte. Ich sage mal Beispiele: Augenärzte oder Hautärzte, Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, teilweise Chirurgie und in letzter Zeit – das sehe ich zwar nicht so dramatisch, aber immerhin – Radiologen. Hier gibt es zwar eine Überversorgung, andererseits müssen aber die Bürger erhebliche Kilometer zurücklegen im Land, um also diese Leistungen dann auch in Anspruch nehmen zu können. Ich übersehe dabei gar nicht die finanziellen Belastungen, die da durchaus auf die Kassen zukommen und zugekommen sind.
Meine Damen und Herren, auf ein weiteres Problem will ich hier bei der Einbringung noch eingehen. Und zwar will ich darauf hinweisen – und das möchte ich auch mal gegenüber der Presse sagen –, die Diskussion läuft ja im Bereich der Rente immer auf die Frage hinaus, sollen wir bis 65, 66, 67, 68 oder wie auch immer arbeiten. Für Ärzte in Deutschland gilt die allgemeine Arbeitslebenszeit bis zum 68. Lebensjahr, meine Damen und Herren. Das ist im SGB V geregelt. Ich will nur darauf hinweisen. Aber was noch geregelt ist – und darauf wollte ich Sie auch noch mal hinweisen –, alle Ärzte, und das waren bis zum 31.12.1992 1.974 Ärzte, dürfen nach den Ausführungen in Paragraph 95 Absatz 7 Satz 3 SGB V, das sind die Ausnahmeregelungen, sogar bis zum Jahre 2013 arbeiten. Nun stellen Sie sich vor, einer hat sich mit 55 oder 60 niedergelassen, der darf dann also noch bis zum 80. Lebensjahr arbeiten.
Also ich will nur drauf hinweisen, meine Damen und Herren und auch Frau Ministerin, das Problem, denke ich, muss insgesamt diskutiert und besprochen werden. Wir können da nicht weiterhin sozusagen zugucken. Wir müssen auch mit Blick auf die neue Gesetzgebung darauf achten, dass wir eine vernünftige Struktur zwischen jungen und erfahrenen Ärzten, niedergelassenen Ärzten in Mecklenburg-Vorpommern hinkriegen. Dazu gehört sicherlich auch das eine oder andere neue System in der Fläche. Aber ich verstehe darunter nicht grundsätzlich das, was Sie darunter verstehen, die alten Polikliniken. Also, meine Damen und Herren, da werden wir nicht d’accord gehen. Insgesamt steht die CDU für freie Berufe und wir wollen, dass die Vielfalt, dass Wissen erhalten bleibt, dass Hausärzte die Lotsen sind. Das ist völlig richtig. Und ich sage es noch mal, ich habe es schon öfter mal gesagt, es ist ja nichts Neues, bis zum Jahr 1993 gab es das ja auch schon, damals gingen auch die Patienten zum Hausarzt und haben eine Überweisung bekommen zum Facharzt. Und das war unproblematisch. Heute wollen Sie dort noch 15 Euro als Eintrittsgebühr nehmen, wer zum Facharzt geht.
Ja, wir müssen natürlich Änderungen insgesamt haben. Und das eine oder andere werden wir dann nachher im Bundesrat gemeinsam besprechen. Da bin ich ja gespannt, wie kooperativ Sie sind, dass wir dann eine vernünftige Gesundheitsreform für die Bundesrepublik Deutschland hinkriegen. Die Ausgestaltung im Land Mecklenburg-Vorpommern obliegt uns und deswegen möchte ich, dass Sie unserem Antrag zustimmen, denn er ist nach vorne gewandt und er geht die Probleme an.
Im Übrigen lassen Sie mich noch eins sagen, es gab dazu ja auch schon ein Papier im Sozialministerium, das zusammen mit den Kassen im vorigen Jahr vorgestellt wurde.
Und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, heute haben wir den 21., ist das also 363 Tage her. Da fehlt aber eben noch ein großer Grundstein, und zwar ist das der stationäre Bereich. Dazu wurde in dem Papier angekündigt, dass eine Arbeitsgruppe im Sozialministerium arbeitet und die Ergebnisse in Bälde vorstellt. Das heißt also ohne Verzug, so schnell wie möglich oder wie auch immer. Jedenfalls haben wir bis heute, das heißt ich persönlich und die CDU-Fraktion, noch keine Information erhalten. Und, Frau Linke, ich würde Sie bitten, wenn es diese Ergebnisse gibt, dass Sie die dann im Ausschuss auch mal vorstellen. – Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch niedergelassene Ärzte liegt nach dem
Gesetz bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Landauf, landab verkündet nun die CDU, wie gut das ist und wie sehr sie dafür kämpfen will, dass das auch so bleiben möge. Der Sicherstellungsauftrag ist der Grund dafür, dass die Kassenärztliche Vereinigung den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts hat. Ich frage mich deshalb, wie gerade Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete von der CDU-Fraktion, auf die Idee kommen, von der Landesregierung „ein allumfassendes Programm zur zukünftigen flächendeckenden … Versorgung“, so heißt es in Ihrem Antrag, zu fordern.