Protokoll der Sitzung vom 21.05.2003

Bürgerschaftliches Engagement zeigt sich aber auch im Bereich Gesundheit. Triebfeder ist häufig zunächst die eigene Betroffenheit, aus der heraus dann oftmals eine umfassende Initiative erwächst. Die Tätigkeit in den vielen Vereinen und Verbänden der Selbsthilfe ist in dieser Beziehung mustergültig. Mein Haus fördert zum Beispiel fünf Selbsthilfekontaktstellen, die koordinierend für Vereine und Verbände der Selbsthilfe tätig sind. Wir haben die Forderungen in einem Gesamtvolumen von rund 102.000 Euro aus gutem Grund auch im Nachtragshaushalt 2003 nicht angetastet. Angesichts jüngster Arbeitsbesuche, die ich im Behindertenforum Greifswald, das zur Startphase 1993 200.000 DM vom Land erhielt, beziehungsweise anlässlich eines Arbeitsbesuches im Haus der Begegnung in Schwerin, das 1997 880.000 DM Unterstützung erhielt, konnte ich mich von der beispielhaften Arbeit, der engen Kooperation, der Bündelung vieler Aktivitäten und schließlich der effektiven Arbeit von mehr als 20 Vereinen und Verbänden unter einem Dach überzeugen.

Wir werden in der Landesregierung gerade diese zukunftsträchtigen Formen auswerten, eine aktuelle Bestandsaufnahme vornehmen und über neue Beteiligungsformen, aber auch über bereichsübergreifende Netzwerkstrukturen diskutieren, um auch hier weitere Synergieeffekte zu erschließen und letztendlich auch Maßstäbe zu finden für eine weitere Förderung derartiger Projekte. Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements betrifft als typische Querschnittsaufgabe alle Ressorts der Landesregierung. Koordiniertes und abgestimmtes Handeln aller Partner ist hierbei erforderlich. Der im Antrag gesetzte Zeitrahmen – das möchte ich durchaus bei dieser Gelegenheit sagen – ist recht eng. Als Landesregierung werden wir selbstverständlich über die hier im Antrag genannten Details zum Termin berichten. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Frau Ministerin.

Gemäß Paragraph 85 Absatz 1 erhält die Fraktion der CDU wegen Überschreitung der angemeldeten Redezeit zwei weitere zusätzliche Redeminuten.

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Seemann für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach mit dem Thema ehrenamtliche Tätigkeit beschäftigt.

Der vorliegende Antrag zum „Bürgerschaftlichen Engagement“ – und da gebe ich meinem Kollegen Herrn Heydorn Recht – geht jedoch einen Schritt weiter, denn bürgerschaftliches Engagement ist mehr als nur das Ehren

amt. Hierzu gehören ebenso die Mitwirkung in Selbsthilfegruppen, das Stiften und Spenden von Geldern oder auch die verschiedenen Formen der politischen Teilhabe. Die Bürgergesellschaft kann ohne das bürgerschaftliche Engagement nicht existieren. Ohne den Einsatz von ehrenamtlichen und freiwilligen Helferinnen und Helfern wären viele nützliche, notwendige oder auch kulturell bedeutsame Aktivitäten nicht möglich. Dabei denke ich nicht nur, Herr Renz, an Sportvereine, an Feuerwehren, den Rettungsund Katastrophenschutz, sondern auch an karitative Einrichtungen, an Musik- und Theatergruppen, an Kirchen, Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, Parteien, Kommunalvertretungen, Selbsthilfegruppen, Netzwerke ebenso wie an die Betreuung chronisch kranker Menschen oder an die vielen ehrenamtlichen Richter und Schiedsleute.

In Deutschland engagieren sich über 20 Millionen Menschen ehrenamtlich. In Mecklenburg-Vorpommern dürften es nach mir vorliegenden geschätzten Zahlen mindestens 700.000 Menschen sein, die sich bürgerschaftlich engagieren und damit wesentlich zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen. Mit dem von der SPD-Bundestagsfraktion initiierten Enquetekommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ und deren im Juni 2002 vorgelegten Bericht wurden neben einer umfassenden Bestandsaufnahme auch Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements unterbreitet. Ziel der SPD war es dabei, die freiwillige Arbeit nicht nur dankend zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch die Rahmenbedingungen zu verbessern. So sollten wir bei allen Problemen, die es noch zu lösen gilt, nicht vergessen, dass schon während der Arbeit der Enquetekommission – und da, Herr Renz, haben wir eine unterschiedliche Wahrnehmung – einige Verbesserungen vorgenommen wurden. Hierzu gehört zum Beispiel die Überarbeitung des Spendenrechts. Das Verfahren für den steuerlichen Abzug von Spenden für Vereine wurde durch den Verzicht auf Durchlaufspendenverfahren vereinfacht. Die so genannte Übungsleiterpauschale wurde angehoben und ausgeweitet. Übungsleiter und zudem auch Betreuer haben einen Freibetrag von 1.800 Euro statt bislang 1.200 Euro. Im Übrigen, Herr Renz, war das eine Anpassung erstmals nach 20 Jahren. Da frage ich mich, was Sie die ganzen 16 Jahre in Regierungsverantwortung gemacht haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Torsten Koplin, PDS)

Auch das Stiftungsrecht wurde wesentlich verbessert. Für Stiftungen wurde die Höchstgrenze für den Abzug von Zuwendungen auf 20.000 Euro im Jahr ausgeweitet, bei neu errichteten Stiftungen sogar einmal auf 300.000 Euro. Die restriktive Verfügbarkeitsregelung von Freiwilligen im Arbeitsförderungsrecht wurde gestrichen – ich frage mich, Herr Renz, warum hat das die CDU in Regierungsverantwortung nicht gemacht –, wodurch das bürgerschaftliche Engagement von Arbeitslosen erheblich erleichtert wurde.

Der Bericht der Enquetekommission liefert – Herr Koplin, ich weiß nicht, wie die internen Diskussionen abgelaufen sind – aus meiner Sicht eine Grundlage, um konsequent Schritt für Schritt an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement zu arbeiten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird hierzu die Arbeit der Arbeitsgruppe „Bürgerschaftliches Engagement“, ehemals „Ehrenamt“, fortsetzen und auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hat sich erstmals ein parlamentarischer Unterausschuss „Bürgerschaftliches Enga

gement“ am 7. Mai 2003 konstituiert. Herr Renz hat darauf hingewiesen.

Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Renz, bewerte ich das aber positiv. Ich hatte vorhin gesagt, es sind Handlungsempfehlungen ausgesprochen worden, und wenn Sie sich mal die Mühe gemacht hätten, in den Abschlussbericht hineinzusehen, dann hätten Sie festgestellt, dass die Handlungsempfehlungen sich auf ganz viele Bereiche, auf Innen- und Rechtspolitik, Familienpolitik, Gesundheitsund Sozialpolitik, Steuerpolitik, Bildungspolitik, Entwicklungspolitik beziehen. Und ich finde es in Ordnung und begrüße es auch, dass ein gesonderter Unterausschuss sich damit beschäftigt, diese Handlungsempfehlungen umzusetzen.

Die Ergebnisse der Enquetekommission nutzend sollen nach vorliegendem Antrag der Koalitionsfraktionen Maßnahmen für die Arbeit auf Landesebene abgeleitet werden. Dabei kann es nicht vordergründig um ein Mehr an finanzieller Förderung oder um die Bereitstellung zusätzlicher Mittel gehen, wie es häufig verstanden wird, wenn von einer Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen die Rede ist. Damit stelle ich natürlich nicht einen Ausgleich für die tatsächlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit bürgerschaftlichem Engagement in Frage.

Zu den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission gehört zum Beispiel eine allgemeine steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro im Jahr. Es geht vielmehr aber auch um das kooperative Handeln und Entscheiden, um Beteiligung und Mitgestaltung von Bürgerinnen und Bürgern, um die Entwicklung von Gemeinsinn, die Entwicklung der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme. Bei Letzteren spielt die Schule eine wichtige Rolle, Stichwort schulischer Bildungsauftrag, so, wie es auch im Antrag formuliert worden ist. Ich möchte hier sogar noch einmal erweitern. In Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen und anderen Bildungsinstitutionen müssen neben der reinen Wissensvermittlung und Fähigkeitsentwicklung auch die Entwicklung von Gemeinsinn, Übernahme von Verantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme eine viel größere Bedeutung erhalten.

Drei von unterschiedlichen Parteien benannte Sachverständige haben gemeinsam mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Karin Kortmann 13 Thesen und Schlussfolgerungen aus dem Bericht der Enquetekommission vorgestellt. Sie haben unter anderem formuliert und ich zitiere: „Der Beitrag der engagierten Bürgerinnen und Bürger in Verbänden, Vereinen und öffentlicher Verwaltung braucht mehr Anerkennung und eine nachhaltige und spürbare Wertschätzung …“ Das sagt oder schreibt sich leicht, ist in der Praxis dann aber wohl doch nicht so einfach umzusetzen. Nun kann es bei der Anerkennungskultur wohl nicht nur um Auszeichnung oder Belobigung gehen, sondern zum Beispiel auch um die Berücksichtigung bei der Verteilung von Praktikumsplätzen, Studienplätzen oder auch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

(Torsten Koplin, PDS: Richtig.)

Aber lassen Sie mich unabhängig von den letzten Punkten noch einmal auf die Anerkennung durch Auszeichnung und Belobigung zurückkommen. Die oben genannten Sachverständigen weisen darauf hin, dass „die Vielfalt heutiger Engagementformen und die Unterschiedlichkeit der Motive und Bedürfnisse engagierter Bürgerinnen und Bürger neue und zielgruppenangemessene Formen der

Anerkennung und Ehrung engagierter Menschen, seien dies nun Senioren, Jugendliche oder leitende Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens“ erfordern, und ich füge hinzu, wir müssen auch an die Geschlechtsspezifik dabei denken.

Der Freiwilligen Survey 1989 der Bundesregierung hat ergeben, dass sich jeder dritte Bundesbürger oder jede dritte Bundesbürgerin in der Freizeit ehrenamtlich engagiert – die absolute Zahl hatte ich vorhin genannt –, Frauen und Männer gleichermaßen. Doch schlägt sich diese Verteilung zum Beispiel auch in den Ehrungen nieder. Am Tag des Ehrenamtes werden in Mecklenburg-Vorpommern Urkunden vergeben, mit denen Personen ausgezeichnet werden, die sich ehrenamtlich besonders engagiert haben. 2001 waren dies 115 Personen, darunter 42 Frauen, 2002 wurden 105 Personen ausgezeichnet, hier waren es 40 Frauen. Orden wie das Bundesverdienstkreuz oder der Landesorden werden in viel stärkerem Maße an Männer als an Frauen vergeben. Der Bundespräsident ruft jedes Jahr ausdrücklich dazu auf, Frauen für das Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen, weil er die Diskrepanz zwischen bürgerschaftlichem Engagement und den Ehrungen sieht und Frauen verstärkt ehren will.

Wie kommt es denn nun zu den Unterschieden? Dem Freiwilligen Survey kann man entnehmen, dass Frauen und Männer im ehrenamtlichen Engagement unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Es wurde festgestellt, dass das Engagement der Frauen stärker familienbezogen und sozial bestimmt ist, wohingegen Männer sich stärker in Bereichen mit Berufsbezug und Prestige einbringen. Mit etwa 65 Prozent konzentriert sich der Bereich der Frauen im sozialen Bereich, im Gesundheitsbereich, in Schulen und Kindergärten, im kirchlich-religiösen Bereich. Mit einem hohen Anteil dagegen dominieren die Männer bei der Freiwilligen Feuerwehr, den Rettungsdiensten, in der Politik und bei Justiz und Kriminalitätsproblemen. Gleichzeitig sind Männer mehr in Verbänden und Vereinen organisiert, wohingegen Frauen auch in der losen Nachbarschaftshilfe bürgerschaftliches Engagement zeigen.

Es muss aus meiner Sicht zwar insgesamt reflektiert werden, dass es in Zeiten zunehmender Individualisierung ein Ausdruck eines positiven Engagements für das Gemeinwohl ist, wenn sich Menschen entschließen, bürgerschaftliches Engagement zu zeigen, dass es andererseits nicht so weit kommen darf, dass freiwilliges Engagement als soziale Ressource instrumentalisiert wird und damit Leistungen, die die Solidargemeinschaft zu erbringen hat, ersetzt werden sollen. Ich halte es für nicht unproblematisch, dass sich im sozialen Bereich besonders Frauen finden, wodurch sich Arbeitsstrukturen und Rollenmuster fortsetzen, die sich für einen finanziell eigenständigen Lebensentwurf von Frauen benachteiligend auswirken. Natürlich ist die Arbeit in Selbsthilfeeinrichtungen oder selbst initiierten Projekten auch eine Möglichkeit, innovative Lebens- und Arbeitsmodelle zu entwickeln. Und gerade Frauen nehmen diese Möglichkeit gerne wahr. Sie erwerben hierdurch im ehrenamtlichen Arbeitsbereich Kompetenzen, von denen sie hoffen, dass sie ihnen auf dem Arbeitsmarkt helfen können. Diese Kompetenzen können tatsächlich auf andere Lebensbereiche übertragen werden und werden von den Frauen auch als persönliche Bereicherung erlebt. Auch die Wirtschaft fordert die in diesen Tätigkeiten erworbenen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen. Dennoch muss aus meiner Sicht dafür Sorge getragen werden, dass gerade für Frauen das Ehrenamt nicht zum Ersatzarbeits

verhältnis wird, sondern es muss immer neben einem sozial abgesicherten Arbeitsverhältnis möglich sein. Ich hatte es schon in einer meiner vorherigen Reden einmal gesagt, das Ehrenamt darf nicht zum arbeitsmarktpolitischen Parkplatz für Frauen werden. Im Gegenteil, die ehrenamtlich erworbenen Kompetenzen müssen als wertvolle Qualifikation für eine berufliche Tätigkeit anerkannt werden.

Nach einer Thüringer Studie von Zander und Notz aus dem Jahre 1997 hatten 9,1 Prozent aller Ehrenamtlichen kein eigenes Einkommen und dies waren mit einer Ausnahme alles Frauen. 13,7 Prozent mussten mit 1.000 DM netto auskommen, ebenfalls bis auf eine Ausnahme alles Frauen.

Letztendlich muss bezahlte und unbezahlte Arbeit so verteilt werden, dass sowohl Frauen als auch Männer einer existenzsichernden Beschäftigung nachgehen können und die Möglichkeit haben, bürgerschaftliches Engagement zu zeigen. Bei der notwendigen Umverteilung der Arbeit darf das Ehrenamt nicht aus dem Auge verloren und muss für Frauen und Männer gleichermaßen attraktiv gemacht werden.

Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dies ein gutes Beispiel für die Nutzung der Methode des GenderMainstreaming, die ja einige nur wegen des auf der 4. Weltfrauenkonferenz international geprägten Wortes und bar jeder Sachkenntnis ablehnen oder versuchen, auch ins Lächerliche zu ziehen. Wenn wir möchten, dass in unserer Zivilgesellschaft das Ehrenamt für Männer und Frauen gleichermaßen attraktiv ist, dann müssen wir auch in diesem Bereich die Auswirkung unserer Entscheidung, der Maßnahmen, wie es so schön in unserem Antrag heißt, auf beide Geschlechter prüfen. Das bedeutet, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz einfach gesagt, das Wort „Gender-Mainstreaming“. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Torsten Koplin, PDS: Spitze.)

Danke schön, Frau Dr. Seemann.

Es hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Herr Renz für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident! Drei Dinge, die ich hier noch einmal ganz kurz ansprechen möchte. Leider habe ich in den Ausführungen nichts darüber gehört – ich meine, Frau Seemann ist in dem Sinne auch nicht Regierungsmitglied, aber das Thema hat sie ja immer beschäftigt –, was aus der Arbeitsgruppe der Landesregierung geworden ist, die im Jahr 2000 schon getagt hat. Es hätte mich interessiert, ob dort auch endlich einmal Ergebnisse auf den Tisch gekommen sind. Dazu haben wir leider nichts gehört.

(Karsten Neumann, PDS: Nicht zugehört.)

Ich möchte ganz kurz noch auf die Ausführungen von Frau Dr. Linke eingehen. Wenn sie es hier so darstellt, als wenn in diesem Bereich, den ich angesprochen habe, mit den Förderrichtlinien alles in Ordnung ist, dann kann ich hier an dieser Stelle nur sagen, aus unserer Sicht ist das so nicht in Ordnung.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Dann haben Sie nicht verstanden, was sie gesagt hat.)

Dazu muss man wissen, dass im September 2002 d i e vier bestehenden Förderrichtlinien, die im Sportbereich existierten, Breitensportveranstaltung, Sportgeräte, Übungsleiterzuschüsse und überregionale Förderung von Nachwuchssportlern, in einer Richtlinie zusammengefasst worden sind und auch das Verfahren der Zuweisung sich geändert hat. Es wurde nämlich eine pauschale Pro-Kopf-Förderung für den Nachwuchsbereich eingeführt und es gibt keine Projektförderung mehr. Das heißt, das sind völlig neue Richtlinien. Da ist es für mich sehr unverständlich, wie denn jetzt Geld ausgereicht werden soll. Das kann nach unseren Informationen nicht stimmen.

(Zuruf von Karsten Neumann, PDS)

Nach unseren Informationen ist es so, dass nur die Gelder ausgereicht werden für die Gehaltszahlungen der Angestellten. Und das ist ja wohl das Minimum, was man in diesem Lande erwarten kann, dass wenigstens die Gehälter gezahlt werden. Aber die reine Förderung für unsere Nachwuchssportler und Ähnliches werden eben nicht ausgezahlt.

(Karsten Neumann, PDS: Der Landessportbund hat das Geld.)

Ich habe leider auch von der Frau Ministerin nichts zu dem Punkt gehört, Sie hat es zwar angerissen.

(Zuruf von Torsten Koplin, PDS)

Langer Rede kurzer Sinn, so sinngemäß sagt der Volksmund. Da hätte ich eigentlich erwartet, dass sie endet und sagt, jawohl, nächste Woche tritt die Richtlinie in Kraft. Aber nein, diese Aussage kam nicht. Es wurden auch meine Fragen nicht beantwortet und deswegen hatte ich die Fragen gestellt: Welche Hindernisse gibt es, dass diese Richtlinie nicht in Kraft tritt? Wann tritt sie endlich in Kraft, damit die Vereine und Verbände Rechtssicherheit haben? Diese Antworten ist man mir hier leider schuldig geblieben. Das bedauere ich sehr im Sinne des Ehrenamtes.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Machen Sie doch eine Kleine Anfrage!)

Ich hatte zu Beginn gesagt, dass ich hier die Bedeutung des Ehrenamtes nicht so ausführlich erklären werde, da ich davon ausgehe, dass die Anwesenden alle ein und dasselbe Verständnis dafür haben.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Herr Renz, es geht um bürgerschaftliches Engagement und nicht um Ehrenamt schlechthin!)

Ich bedanke mich aber, dass ich hier noch einmal teilnehmen durfte an zwei sehr inhaltlichen Darstellungen des bürgerschaftlichen Engagements. Das waren zwei sehr ausführliche Reden. Zu einer Rede muss ich sagen, ich streite mich hier vorne in der Sache, aber bei einem, der hier Ausführungen macht – nicht zum ersten Mal in diesem Hohen Hause –, finden ständig persönliche Angriffe statt und Formulierungen. Ich denke, die sind nicht angebracht. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Renz.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Walther für die Fraktion der PDS.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste, insbesondere die der neunten Klassen der verbundenen Haupt- und Realschule aus Pasewalk!

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)