Um es gleich ganz deutlich vorwegzusagen, es geht uns in unserem Antrag mitnichten darum, die qualifizierten Lehrer des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch nur partiell arbeitslos zu machen oder ihre Qualifikation auch nur in Frage zu stellen.
Vielmehr geht es darum, gerade die jungen Menschen in unserem Bundesland noch besser als bisher für einen der zentralen Bereiche unseres gesellschaftlichen und staatlichen Lebens fit zu machen. Zu Recht reden alle davon – und hier besteht erfreulicherweise ja auch Einmütigkeit im Hohen Hause –, dass es dringend erforderlich ist, den Dschungel des Dickichts von Gesetzesvorschriften zu lichten. All dies ändert aber nichts daran, dass schon junge Menschen tagtäglich mit unzähligen rechtlichen Vorschriften, Regelungen und Folgen, ob sie es wollen oder nicht, konfrontiert werden. Die Rechtsverhältnisse innerhalb und außerhalb unseres Landes werden leider immer komplizierter, weit verzweigter und auch folgenreicher.
Das Recht ist nun einmal eine der zentralen Säulen, auf dem Staat und Gesellschaft und auch der soziale Frieden aufgebaut sind. Nicht früh genug können Schülerinnen und Schüler lernen, dass durch das Recht Staat und Gesellschaft gestaltet und der soziale Frieden gesichert werden. Recht sichert die Freiheit! Es ist deshalb notwendig, dass das Wertesystem unseres Rechtsstaates den Schülern frühzeitig vermittelt wird, dass sie lernen, dass der Rechtsstaat unter anderem die Aufgabe hat, aktiven Schutz zu gewährleisten, Minderheiten zu schützen und im Einzelnen die Sicherheit zu geben, dass er nicht nur gegenüber anderen seine Rechte mit rechtsstaatlichen Mitteln geltend machen und behaupten kann, sondern sie auch gegenüber unzulässigen Übergriffen jeglicher staatlicher Institutionen verteidigen kann. Junge Menschen sollten auch erfahren, dass das Recht eine wirksame Waffe gegen jede Art von Extremismus und Fremdenfeindlichkeit darstellt.
Junge Menschen sollten frühzeitig mit den Grundrechten des Rechtsstaates vertraut gemacht werden und ein
gesichertes Rechtsbewusstsein entwickeln können. Nur die Schule ist in der Lage, systematisch den Schülern diese grundlegenden Zusammenhänge zu vermitteln. Dass hier Nachholbedarf besteht, wird jeder von uns erleben können, wenn er einfach mit Schülergruppen zusammentrifft. Ich hatte gestern das Vergnügen, mit drei Schulklassen, neuntes Schuljahr, also gerade das betroffene Schuljahr, zusammen zu sein. Als ich nach den drei Gewalten fragte, war es schon etwas mühsam. Und als ich dann fragte, wie der Ministerpräsident unseres Landes heißt, guckten sie mich alle erstaunt an. Das musste ich ihnen erst mal klar machen.
Im Rahmen des bestehenden Sozialkundeunterrichts muss ein lebendiger Rechtskundeunterricht ein inhaltlicher Schwerpunkt sein. So ist es auch in unserem Antrag ausgedrückt. Dabei sollte auch auf die klassische Gliederung von Strafrecht, Privatrecht und öffentlichem Recht im engeren Sinne, also Verwaltungsrecht, eingegangen werden.
Im Rahmen des Strafrechts sollte Verständnis für die Tatsache geweckt werden, dass Strafrecht ein staatliches Ordnungssystem ist, dass strafrechtliche Maßnahmen als Ultima Ratio notwendig sind und welche Zwecke staatliche Strafen verfolgen.
Beim Zivilrecht sollten die Schüler lernen, dass es hier um die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander geht, dass es aber auch Altersgrenzen bei der Frage rechtsrelevanten Handelns zu beachten gilt. Frühzeitig sollten Schüler lernen und an praktischen Beispielen erfahren, dass eigenes Handeln Rechtsfolgen mit zum Teil unangenehmen und weit reichenden Folgen auslösen kann.
Frau Kollegin Polzin, Kollege Renz, gerade für Schüler ab der neunten Klasse ist es notwendig, dass sie die Grundzüge des Arbeitsrechts erlernen. Hierbei geht es um grundlegende Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Schließlich sollten die Schüler sehr anschaulich erfahren, dass Bürger unseres Staates in einer besonderen, auch rechtlichen Beziehung zu diesem Staat stehen. Sie sollten verstehen lernen, dass das Verwaltungsrecht sowohl der Ordnung des Zusammenlebens der Menschen als auch der Daseinsvorsorge dient. Ebenso sollten sie wissen, was es heißt, dass alle staatliche Verwaltung an das Gesetz gebunden ist und alle staatliche Gewalt in einem Rechtsstaat gerichtlicher Kontrolle zugänglich ist.
Schließlich sollten Schülerinnen und Schüler einen Eindruck davon bekommen, was es heißt, in einem föderativen Bundesstaat, eingebettet in globale internationale Rechtsbeziehungen, zu leben. Die zunehmende Bedeutung europäischen Rechts, nicht nur für unser staatliches Gefüge, sondern auch für jeden einzelnen Bürger, ist vielfältig. Es ist aber noch nicht ausreichend im Bewusstsein selbst der erwachsenen Bürger verankert.
Und noch einmal: Die Lehrer, die hier qualifizierten Sozialkundeunterricht leisten, sollen in keiner Weise von ihren Aufgaben entbunden werden, ganz im Gegenteil. So, wie heute besondere Unterrichtsmittel wie Overheadprojektor und Beamer, Multimediashow, Exkursionen, Projekttage und -wochen zum Bestandteil eines modernen Unterrichts gehören, so sollten Lehrer die Chancen nutzen, den Unterricht dadurch noch lebendiger und authentischer zu gestalten, dass sie für einzelne Themenbereiche sozusagen lebendige Zeitzeugen einbeziehen.
Vor Jahren haben wir hier im Landtag auf Initiative unserer damaligen SPD-Kollegin Heidemarie Beyer, übrigens einer engagierten Pädagogin, das Projekt „Wirtschaft und Schule“ gestartet. Dieses Projekt gilt inzwischen bei allen Fachleuten als eine ausgesprochen gelungene Veranstaltung, um Schülerinnen und Schülern wirtschaftliche Zusammenhänge in hervorragender Weise geradezu einzigartig authentisch zu vermitteln. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist dabei die Tatsache, dass engagierte Unternehmer an diesem Projekt mitwirken. Nicht mehr und nicht weniger ist mit unserem Antrag intendiert.
Engagierte Juristen sollen auf vollkommen freiwilliger Basis, ohne finanzielle Belastungen für den Staatshaushalt im Rahmen des von Lehrern verantworteten Unterrichts, das Recht für die Schülerinnen und Schüler lebendig werden lassen. Meinen Sie nicht auch, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass ein Staatsanwalt vielleicht doch besonders gut geeignet ist, Schülerinnen und Schülern anschaulich zu vermitteln, was es mit dem Strafrecht eigentlich auf sich hat, wie es in der Praxis wirkt, bis hin zu Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlungen und Strafvollzug oder Knast?
Meine Damen und Herren, ich kann verstehen, Sie haben ja vielleicht ein Richterbild, das sich wie folgt beschreiben lässt, ich zitiere hier aus einem Buch, was sich mit dem alten Ding, dem alten Gericht des Mittelalters befasst. Da heißt es über den Richter: „Es solle der Richter auf seinem Richterstuhl sitzen als ein griesgrimmiger Löwe, den rechten Fuß über den linken schlagen und wann er aus der Sache nicht Recht könne urteilen, soll er dieselbe 123mal überlegen.“
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU, SPD und PDS – Holger Friedrich, SPD: Deswegen dauert das auch so lange!)
Wenn Sie ein solches Richterbild haben, ist es umso sinnvoller, dass Sie einen solchen Menschen zu sich in den Unterricht einladen, verehrte Pädagoginnen und Pädagogen, damit sowohl die Schüler das im Original erleben, aber auch Sie selbst sich davon überzeugen können, wie weit Ihr Richterbild mit der Wirklichkeit übereinstimmt.
Ich hoffe, im Landtag haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, so viel Mut, wie es engagierte Lehrerinnen und Lehrer beim Projekt „Schule und Wirtschaft“ seit Jahren an den Tag legen. Haben Sie bitte keine Sorge vor der komplizierten juristischen Sprache. Es wird ja auch immer behauptet, diese Juristen reden so, dass man das ganz anders versteht. Ich hatte vorhin einen Dialog mit dem Ministerpräsidenten, da ging es um die Bedeutung des Wortes „grundsätzlich“. Das bestätige ich gerne, denn immer wenn ein Jurist sagt, das ist grundsätzlich so, verstehen es die meisten normal denkenden Menschen ganz anders als der Jurist. In dem Falle meint er, dass gerade die Ausnahme gilt. Aber seien Sie ganz unbesorgt, die Sprache ist sehr einfach. Ich zitiere Ihnen aus einem Kommentar zum Bundesreisegesetz: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.“
Ich denke, das ist so klar ausgedrückt, da braucht man als Pädagoge keine Sorge zu haben, dass hier eine Spra
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe eigentlich vorgehabt, noch einige Beispiele aus der bayrischen Justiz zu zitieren. Ich bin aber davon abgekommen, weil ich ja verständlich reden wollte. Ich wollte auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Protokolls keine Schwierigkeiten machen.
Ich sage es Ihnen noch einmal in aller Deutlichkeit: Unser Antrag ist zur Unterstützung der engagierten und mit vielerlei Anforderungen konfrontierten Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land gedacht, um sicherzustellen, dass Rechtskundeunterricht in besonders authentischer Weise unter Hinzuziehung entsprechender Fachleute gestaltet werden kann. Ich beantrage namens der CDUFraktion die Überweisung unseres Antrages federführend in den Rechtsausschuss und mitberatend in den Bildungsausschuss,
damit dort im Einzelnen diskutiert werden kann, wie der Rechtskundeunterricht sinnvoll und entsprechend den Intentionen unseres Antrags in der Praxis erteilt werden kann.
An die Regierung gewandt kann ich nur hoffen, dass sie nicht bei der mehr oder weniger stillen Unterstützung unseres Antrags durch den Justizminister stehen bleibt. Vielmehr wäre es doch ganz hilfreich, wenn der Herr Justizminister aus seiner Sicht auch zu unserem Antrag einmal Stellung nehmen könnte, denn schließlich geht es darum, die zentralen Fragen des Rechtsstaats zu vermitteln. Der Justizminister hat ja nicht gerade wenig mit den Fragen, die unseren Rechtsstaat betreffen, zu tun. Genauso hoffe ich, dass der Herr Bildungsminister unseres Landes nicht der Versuchung unterliegt, was ich ihm kaum zutraue, zunächst einmal sicherlich vorhandenem kleingärtnerischen Schubladendenken einiger Einflüsterer nachzugeben, sondern sich als Landschaftspfleger betätigt und souverän dafür eintritt, dass der Bildungsauftrag des Staates in optimaler Weise, gerade in einem so entscheidenden Gebiet wie dem des Rechtskundeunterrichts, auch tatsächlich geleistet werden kann.
Ich freue mich auf die Aussprache und die Beratungen im Ausschuss und hoffe, dass die Juristen dann viel von den Pädagogen lernen, dass wir umgekehrt auch in ein fruchtbares Gespräch im Bildungsausschuss kommen, dass sich dort die Juristen vielleicht auch beteiligen können. Ich denke, wir haben hier einen Antrag, da brauchen wir nicht zu streiten, sondern da können wir alle wohlgemut zustimmen und an die Arbeit gehen. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Metelmann. Bitte, Herr Professor.
Lieber Herr Dr. Born, die Intention wird geteilt und Ihre farbigen Exempel waren auch für den Nichtjuristen voll verständlich und außerordentlich überzeugend. An der Aufgabe wird gearbeitet. Ich will es nur einmal der Vollständigkeit halber sagen, damit das nicht ganz untergeht, denn es wird ja schon einiges getan. Zum Beispiel werden an der Fachhochschule Güstrow 150 Sozialkundelehrer durch Richter und Staatsanwälte in mehrjähriger Fortbildung im Bereich Jura geschult. Das ist ein Punkt. Fortbildung in Recht, dreimonatige Fortbildung in Straf- und Jugendrecht in Neubrandenburg, das ist ein weiterer Punkt.
Ich möchte die Rahmenpläne der Sekundarstufe I der allgemein bildenden Schulen im Jahr 2002 ansprechen, geändert im Bereich Arbeit, Wirtschaft und Technik. Rechtskundliche Materialien werden dort verankert und die Materie wird nahe gebracht als verpflichtender Unterrichtsgegenstand. Das spreche ich an, weil das in der Sekundarstufe II ohnehin auch in den beruflichen Schulen schon seit 1998 der Fall war. Alle Schularten der Jahrgangsstufe 8 behandeln Rechtsfragen des Alltags. Das sind zum Beispiel das Kaufrecht, das Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Reisevertragsrecht. Ich möchte auch ansprechen, dass im Rahmenplan Rechtserziehung, 2002 in Kraft gesetzt, vieles zur Zusammenstellung der Unterrichtsinhalte drinsteht. Dort werden die rechtlichen Aspekte noch einmal konkretisiert. Es gibt Hinweise, wie man das machen kann.
Die Schulen haben jetzt schon eine ganze Menge an Möglichkeiten, den rechtskundlichen Unterricht zu gestalten. Wir sehen auch Veranlassung, das immer weiter auszubauen, gerade auch deshalb, weil das eine Bedeutung im Programm, im Bildungs- und Erziehungsprogramm der Ganztagsschulen haben muss. Hier leben die Schulen auch ihre vorhandene Selbständigkeit gut aus. Ob wir jedoch mit dem Ergebnis zufrieden sein können, mit dem, was jetzt schon erreicht worden ist, das ist natürlich wie immer die Frage. Sie haben das ja auch mit einigen Beispielen beleuchtet. Auf der anderen Seite bin ich auch immer sehr beeindruckt von Schülern, die im Wettbewerb „Schule und Wirtschaft“ oder im Wettbewerb „Jugend debattiert“ zeigen, dass der Unterricht, den sie genossen haben, sehr offenkundig und erfolgreich gewirkt hat. Auch hier hängt es wieder davon ab, dass wir das, was wir tun, was wir formal alles an Voraussetzungen schaffen, dann auch mit Leben und mit Geist erfüllt wird. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Born, ich werde zunächst mal, denke ich, auf Ihre Rede reagieren, weil Ihre Rede und der vorliegende Antrag zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Ich denke, man sollte sie auch so behandeln. Zunächst einmal bin ich absolut davon überzeugt, dass Sie mit Ihrer Intention, dass Rechtskunde ein wesentlicher Bestandteil von Bildung und Erziehung ist, absolut richtig liegen. Hier gibt es völlige Übereinstimung. Im Übrigen freue ich mich
auch sehr, dass diese Übereinstimmung da ist. Es scheint so, als ob wir inzwischen parteiübergreifend dahin kommen, dass Schule nicht nur ein Ort von Wissensvermittlung ist, sondern auch ein Ort von Erziehung. Und dazu gehört natürlich auch die Wertevermittlung.
Wenn ich also aus Ihrem Wortbeitrag wahrnehme, die Juristen fühlen sich für die Erziehung und Bildung von Jugendlichen mitverantwortlich, finde ich das ganz toll. Verantwortung, gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Schule ist, denke ich, auch eine Überschrift, unter der wir alle gemeinsam arbeiten sollten. In dem Sinne bin ich hellauf von dem begeistert, was die Juristen von sich aus überlegen. Ich verweise darauf, dass es in diesem Lande auch in anderen Bereichen, die es durchaus in Richtung Wertevermittlung gibt, schon sehr schöne Projekte und Initiativen gibt.
Wer kennt nicht die Möwe Klara, dieses etwas dickliche Möwentier, das Maskottchen für Verkehrssicherheit? Ein Projekt aus dem Innenministerium, das sehr gerne von Schulen angenommen wird, um dem wichtigen Problem, denke ich, auch für Kinder und für Heranwachsende gerecht zu werden, dass sie nicht nur sicher über die Straße kommen, sondern dass sie auch ihre Fahrzeuge, die ihnen altersgemäß zustehen, sicherer lenken können, als es leider manchmal der Fall ist. In diesem Sinne darf ich auf eine Initiative aus dem Bildungsministerium verweisen: „Künstler für Schüler“. Das wird von den Schulen sehr gerne angenommen, um in Richtung Kultur und Erziehung ein besseres Miteinander unter Jugendlichen herzustellen. Ich möchte auch darauf verweisen, dass Schulen gerne Projekte annehmen, dass beispielsweise in Drogenberatungsstellen mal ein Tag für Schüler gestaltet wird, damit dieses zu vermittelnde Wissen nicht so trocken rüberkommt, sondern von Praktikern und mit wirklich praktischen Beispielen lebendig vermittelt wird. Ich denke, an dieser Stelle gibt es überhaupt keinen Dissens. Insofern kann ich nur sagen: Willkommen im Club!
Nun müsste ich mich ja vielleicht irgendwann, weil wir uns als Fraktion auch so verhalten müssen, mit Ihrem Antrag beschäftigen. Sie möchten im Punkt 1, dass in den Rahmenplan Sozialkunde der Rechtsbegriff mit entscheidenden Unterpunkten, die Sie ja auch in Ihrer Rede definierten, ein wenig Platz bekommt. Das finde ich Klasse. Der Herr Minister hat aber schon drauf verwiesen, dass das bereits geschieht. Schon im Vorwort des aktuellen Rahmenplanes für Sozialkunde gibt es einen entscheidenden Satz, der, denke ich, den Rechtsbereich an die richtige Stelle rückt: „Der Sozialkundeunterricht hat die Aufgabe, dem Schüler Einblicke in die Bereiche Gesellschaft, Politik, Recht und Wirtschaft zu ermöglichen.“ Das ist schon mal die Überschrift. Ich denke, 25 Prozent des Sozialkundeunterrichts sind damit der Rechtskunde schon gewiss. Und ich kann Ihnen auch einmal ein paar konkrete Themen nennen, die ich für ganz wichtig halte, wenn man sich die Rechtsprobleme von Heranwachsenden ansieht. Da stimme ich völlig mit Ihnen überein, ob sie das Recht zur Kenntnis nehmen oder nicht, sie werden damit konfrontiert. Sie haben damit teilweise recht große Probleme. Die Schule soll zumindest das Ihrige dazu beitragen, dass Aufklärung herrscht.
Es gibt beispielsweise die große Überschrift: „Der Mensch als Rechtsobjekt“. Dort werden Werte, Normen und Gesetze behandelt, übrigens schon ab Klasse 8, also
sogar noch ein Jahr früher, als Sie es sich wünschten. Es geht von Ordnung, Sauberkeit, Pünktlichkeit bis hin zum öffentlichen und privaten Recht, es geht hin bis zum Spannungsverhältnis zwischen Rechtsnormen und Rechtswirklichkeit, es behandelt verpflichtend das Jugendschutzgesetz, die Straßenverkehrsordnung, das Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kinder- und Jugendhilfegesetz und es behandelt auch konkrete Probleme und Fallbeispiele, die Jugendliche betreffen.