Protokoll der Sitzung vom 22.05.2003

nativer Arbeitszeitmodelle einen substantiellen Beitrag leisten kann. Ich nenne nur das Beispiel VW. Die 32-Stunden-Woche dort hat gezeigt, dass dieses eine Variante sein kann. Deshalb meine Aufforderung, mein Appell an uns alle: Fangen wir endlich an, hierüber ernsthaft nachzudenken und zu diskutieren! Abschließend bitte ich Sie selbstverständlich noch um die Annahme unseres Antrages. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter Mohr.

Als Nächste hat das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Lück.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meiner Eingangsrede habe ich ja schon darauf verwiesen, dass die PDS natürlich die Maßnahmen begrüßt, mit denen die Bundesregierung versucht, die Auswirkungen ihrer Politik abzumildern. Wir sehen sehr wohl den Konflikt, in dem wir selber auch als Regierungspartei in Mecklenburg-Vorpommern stecken.

Jeder im Land weiß, Herr Holter hat es ja schon gesagt, dass 90 Prozent der finanziellen Mittel für die Arbeitsmarktpolitik bisher vom Bund kamen und die anderen 10 Prozent vom Land, also vom Land und auch von der EU. Ich will es hier noch einmal ganz deutlich aussprechen: Kein Bundesland, erst recht nicht die ostdeutschen, wird das Problem der Massenarbeitslosigkeit allein lösen! Auch die CDU-geführten Länder können dies nicht! Wer immer und immer wieder ersatzlose Kürzungen bei den Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Leistungskürzung bei den Betroffenen als einzig möglichen Ausweg sieht, der ändert doch seinen Politikansatz nicht. Gerade das ist aber notwendig!

Gibt es denn wirklich keine Alternativen? Doch, meine Damen und Herren, es gibt sie. Ich sehe sie, aber leider nicht in der Agenda, so, wie sie jetzt vorgeschlagen wird. Wenn ich daran denke, Herr Mohr, wir haben am Dienstag in der vergangenen Woche zusammen im Erwerbslosenparlament gesessen und dort haben Sie für diese Politik geworben. Es ist aber so, dass Vertreter der CDU nicht einmal zu dieser Veranstaltung gekommen sind. Ich denke, dass es äußerst wichtig ist, dass wir uns als Parlamentarier genau diese Worte der Betroffenen anhören, wenn sie erzählen, dass sie sich ausgegrenzt und überflüssig fühlen, dass sie gerne arbeiten wollen, aber trotz vielfältiger Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können. Ich sage dazu: Das sind Reden und Worte, die wir nicht zum ersten Mal hören, sondern das läuft schon eine ganze Zeit so! Ich habe von den jeweils Betroffenen im Erwerbslosenparlament Trauer und Ohnmächtigkeit erlebt und natürlich auch Wut gespürt. Das ist ein Beleg für mich, dass der bisherige Politikansatz der falsche ist, um Probleme zu lösen. Aber statt neue Politikansätze zu entwickeln, werden weiter Leistungen gekürzt, die Zumutbarkeit zur Aufnahme einer Arbeit verschärft und Arbeitnehmerrechte abgebaut. Das kennen wir doch alles schon aus der Ära Kohl.

Die Arbeitsmarktpolitik allein wird es nicht schaffen. Im Übrigen ist sie meiner Meinung nach dafür auch nicht allein verantwortlich. Wirtschaftsförderung kann die Probleme aber auch nicht lösen, das hat uns die Realität der letzten Jahre zeigt. Wir brauchen also eine andere Politik, eine Politik, die Politikfelder verzahnt, eine abgestimmte

Beschäftigungspolitik, so, wie es auch Herr Dankert gesagt hat. Diese Beschäftigungspolitik muss gekennzeichnet sein, sie muss zwischen Wirtschafts-, Finanz-, Arbeitsmarkt- und auch Sozialpolitik verzahnt sein, das ist erforderlich. Die Politiker aller Bereiche stehen in der Verantwortung. Sie müssen sich an einer aktiven Arbeitsmarktpolitik beteiligen, von der sie ja auch profitieren. Alle Entscheidungen sind stärker auf ihre beschäftigungspolitischen Wirkungen hin zu überprüfen. Unter diesem Blickwinkel müssen wir auch Reformen in der Verwaltung auf allen Ebenen sehen.

Die Abgabepolitik der Bundesregierung belastet seit geraumer Zeit auch die sozialen Sicherungssysteme. Das ist im Übrigen auch ein Beispiel für unabgestimmte Politik, es sei denn, der immense Druck auf die öffentlichen, kommunalen und sozialen Kassen ist genauso gewollt, um die so genannten Reform dann zu erzwingen. Es ist nicht Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit, Sozialpolitik mit Beitragsgeldern zu finanzieren. Das wissen wir auch. Aber eine ersatzlose, rigorose Kürzung der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist unserer Meinung nach unverantwortlich.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Wir brauchen die erforderlichen Mittel und eine abgestimmte Beschäftigungspolitik, um die notwendigen Investitionen auslösen zu können in materieller Hinsicht, aber auch, um die Menschen wieder in Lohn zu bringen. Wir brauchen kurzfristig aus Steuermitteln finanzierte Beschäftigung etwa im Rahmen von Fachkräfteprogrammen, wie von Programmen in sozialen, soziokulturellen und auch im kommunalen Bereich. Diese Arbeit darf nicht diskriminiert werden, denn sie ist gesellschaftlich dringend notwendig. Sie macht sich bezahlt, auch wenn sie sich betriebswirtschaftlich natürlich nicht rechnet, weshalb sie ja auch von der privaten Wirtschaft nicht angefasst wird. Wir brauchen sofort ein kommunales Infrastrukturprogramm, eine neue Gemeinschaftsaufgabe, einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor und eine Bildungsoffensive vom Kindergarten bis zur Erwachsenenqualifizierung. Wir müssen die vorhandene Arbeit neu verteilen, Überstunden und auch Wochenarbeitszeit abbauen, Arbeitsmarktpolitik qualifizieren, vor allem auch die Zugangsvoraussetzungen für Frauen in alle Berufsfelder verbessern und natürlich muss auch weiterhin überdurchschnittlich in den Osten investiert werden. Der Prozess der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten ist eben noch nicht abgeschlossen.

Meine Damen und Herren, niemand kann doch behaupten, dass diese Vorschläge nicht finanzierbar wären oder seien. Der Ansatz, arbeitsmarktpolitische Effekte nur über Leistungskürzungen erzielen zu wollen, führt in die Irre. Ähnliches werden wir am Beispiel der Kranken- und auch Rentenkassen erleben. Die Finanzierung dieser Sicherungssysteme muss auf breite Schultern verteilt werden. Die Einnahmesituation des Bundes, der Länder und der Kommunen muss durch eine gerechte Steuerpolitik verbessert werden. An dieser Stelle will ich meinen Koalitionspartner dringend bitten, auf eine Änderung der Bundespolitik einzuwirken.

Mit Interesse habe ich die beiden ersten Ausgaben des neuen Magazins für sozialdemokratische Politik in Mecklenburg-Vorpommern „Horizonte“ gelesen. Dort finde ich nicht nur vieles, mit dem ich übereinstimme, sondern auch Alternativen zur aktuellen Politik der Bundespolitik.

(Wolfgang Riemann, CDU: Fragen Sie doch mal, wie die auf dem Bundesparteitag stimmen werden!)

Eine Bruttowertschöpfungsabgabe wird dort ebenso in Erwägung gezogen wie etwa die Wiedererhebung der Vermögenssteuer oder eine Steuer auf Aktiengeschäfte.

Das, meine Damen und Herren, sind Vorschläge von Sozialdemokraten. Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht ohne die Bundespolitik vorankommen können. Wir werden in Mecklenburg-Vorpommern nichts voranbringen können, wenn sich diese Bundespolitik nicht ändert. Die Politik, die die CDU als Alternative anbietet, ist eben keine. Gleichwohl können und müssen wir uns hier im Land darüber verständigen, wie wir unsere Politik verbessern, also effektiver gestalten. Deshalb gilt auch für uns hier im Land, dass wir die Politik der verschiedenen Ressorts zur Schaffung von Arbeitsplätzen besser koordinieren müssen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Bravo! Bravo! Machen Sie mal!)

Auch deswegen müssen wir schnellstmöglich und in diesem Sinne die Leitsätze zur demographischen Entwicklung, die benannt sind, noch in das konkrete Regierungshandeln einbringen. Die Regierungskoalition von SPD und PDS hat bereits einige der von mir genannten Ansätze in Angriff genommen. In diesem Sinne bin ich auch sehr hoffnungsvoll.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Abgeordnete Lück.

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Seemann für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Arbeitslosigkeit stellt die Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik seit über 25 Jahren aufgrund von Strukturwandel und Konjunkturveränderungen immer wieder vor neue Herausforderungen. In Zeiten besonders gravierender Arbeitsmarktprobleme, die Reformen der Regelungen und Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik erfordern, gehörten so genannte arbeitsmarktpolitische Patentrezepte von Kommissionen, Institutionen und diversen arbeitsmarktpolitischen Akteuren schon immer zur Tagesordnung. Für eine sozial verantwortliche Arbeitsmarktpolitik gibt es aber keine Patentlösung, sonst müsste Mecklenburg-Vorpommern ja eine längst blühende Landschaft sein und wäre nicht trotz umfassender Anpassungs- und Modernisierungsleistungen von anhaltend hoher Arbeitslosigkeit geprägt. Das Problem der Arbeitslosigkeit lässt sich weder mit großmundigen Versprechen, noch mit Schnellschüssen oder Teillösungen bewältigen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Harald hat 20.000 weniger versprochen.)

Vor allem lassen sich Probleme der Beschäftigungspolitik nicht durch eine noch so aktive Arbeitsmarktpolitik alleine kompensieren. Sie kann lediglich unter Berücksichtigung der zum Teil extremen Disparitäten der regionalen Strukturbedingungen und der Divergenz der vorhandenen Qualifikationsprofile am Ausbildungs- und Stellenmarkt zur Behebung des Ungleichgewichts von Angebot und Nachfrage beitragen. Deshalb muss eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die auf Nachhaltigkeit setzt,

eine zukunftsfähige Qualifizierung, den Erhalt und die Wiederherstellung beziehungsweise Erweiterung der Beschäftigungsfähigkeit von Frauen und Männern in ihren Mittelpunkt stellen. Nicht durch die Reduzierung zum Beispiel auf Vermittlung, sondern nur durch eine den regionalen Bedingungen angepasste Mischung aus Qualifizierung, Vermittlung und Arbeitsbeschaffung nützt eine aktive Arbeitsmarktpolitik den Arbeitslosen, der Wirtschaft und damit dem gesamten Land. In diesem Kontext steht auch der vorliegende Antrag, der auf die Situation in Mecklenburg-Vorpommern abstellt.

Mit dem zusätzlichen Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebot der Bundesregierung für 100.000 sozialhilfeberechtigte Jugendliche und der Förderung von 14.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen

(Wolfgang Riemann, CDU: Versprechungen!)

sollen auch in Mecklenburg-Vorpommern Jugendliche mit schlechten Startchancen und gering Qualifizierte eine Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhalten. Insbesondere mit dem Angebot so genannter Qualifizierungsbausteine zur Effizienzsteigerung der Ausbildungsvorbereitung und zur Nachqualifizierung sollen sich zusätzliche Entwicklungs- und Beschäftigungschancen für junge Frauen und junge Männer eröffnen. Vor allem soll mit diesem Angebot eine bedarfsgerechte Qualifizierung für Wirtschaft ermöglicht werden.

(Wolfgang Riemann, CDU: Versprechungen! Das haben Sie doch schon mal bei JUMP gesagt!)

Eine kontinuierliche zukunftsfähige Qualifizierung zum Erhalt und zur Wiederherstellung beziehungsweise Erweiterung der Beschäftigungsfähigkeit ist Voraussetzung für eine auf Wachstum und Nachhaltigkeit orientierte Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik. Die Tatsache jedoch, dass bisher nur 28 Prozent der Absolventinnen und Absolventen von Weiterbildungsmaßnahmen im Osten in ungeförderte Beschäftigung münden, zeigt die Brisanz, die eine Vermittlungsquote als Kriterium zur Bewilligung von Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern hat. Eine Regelung, die die reale Situation in Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt, ist daher unerlässlich. Dazu gehört auch, dass eine Vermittlungsquote von 70 Prozent zurzeit nicht realisierbar ist.

(Wolfgang Riemann, CDU: Richtig! Haben Sie das vorher nicht gewusst?)

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass die aktive Arbeitsmarktpolitik eingebettet ist in die europäische Beschäftigungspolitik. Damit steht sie in der Verpflichtung, die beschäftigungspolitischen Leitlinien umzusetzen, die unter anderem als wichtige Zielsetzung den Aufbau der Maßnahmen zugunsten der Gleichstellung von Frauen und Männern vorsehen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, reicht es jedoch nicht aus, sich auf die Säule der beschäftigungspolitischen Leitlinien zur Verstärkung der Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu konzentrieren. Besonders bedeutsam ist bei dem Politikansatz, zu dem sich alle Mitgliedsstaaten verpflichtet haben, dass bei der Umsetzung der Leitlinien in allen vier Säulen der GenderMainstreaming-Ansatz, den Begriff hatte ich ja gestern schon erklärt, zugrunde gelegt wird. Also auch in den Säulen Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, Entwicklung des Unternehmergeistes, Förderung der Anpas

sungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten ist im Sinne einer Doppelstrategie die Förderung der Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in alle Aktionsschwerpunkte einzubeziehen.

Dass vor diesem Hintergrund im aktiven Arbeitsmarkt nach wie vor Anstrengungen zugunsten von Frauen unternommen werden müssen, belegen unter anderem folgende Zahlen aus Mecklenburg-Vorpommern:

Ende März 2003 belief sich der Anteil von Frauen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf 50,6 Prozent. In absoluten Zahlen waren das insgesamt 273.534 Frauen. Ihr Anteil an der Teilzeitbeschäftigung betrug über 80 Prozent und damit relativiert sich der quantitative Aspekt der Beschäftigungsquote, denn eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit ist mit Teilzeit sehr selten erreichbar.

Die Arbeitslosenquote von Frauen betrug 2002 im Jahresdurchschnitt 19,6 Prozent und lag damit marginal unter der von Männern mit 20,3 Prozent.

Die Verbleibsquote von Frauen nach einer beruflichen Weiterbildung betrug von Mai 2002 bis April 2003 nach sechs Monaten lediglich 44,7 Prozent.

Die Vermittlung von Frauen durch Auswahl und Vorschlag belief sich im Februar 2003 auf 44,8 Prozent gegenüber 55,3 Prozent bei Männern.

Vor diesem Hintergrund appelliere ich zum Schluss an alle arbeitsmarktpolitischen Akteure, vor allem an die Sozialpartner, sich einzusetzen für eine chancengleiche, das heißt gleichermaßen an Mädchen und Jungen gerichtete, Umsetzung des Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebots für Jugendliche unter 25 Jahren und daran mitzuwirken, dass auch die Teilnahme von Frauen an Qualifizierungsmaßnahmen weiterhin auf hohem Niveau abgesichert wird, ihre Qualifizierung sich am Arbeitsmarkt orientiert und sie damit auch eine Chance haben, in diesen vermittelt zu werden. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Frau Dr. Seemann.

Weitere Wortmeldungen liegt mir nicht mehr vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/441. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/441 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Rechtskundeunterricht in allgemein bildenden und beruflichen Schulen, Drucksache 4/434.

Antrag der Fraktion der CDU: Rechtskundeunterricht in allgemein bildenden und beruflichen Schulen – Drucksache 4/434 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Born. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hochverehrte Pädagoginnen und Pädagogen!

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Rainer Prachtl, CDU: Juristen sind auch da.)

„Die Schulen können durch Rechtskundeunterricht zur Bildung eines rechtsstaatlichen Bewußtseins beitragen. Inhalte des Unterrichts müssen die Information über die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien und die Freiheitsrechte, aber auch die Pflichten des mündigen Staatsbürgers sein. Der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtete Richter und Staatsanwälte und Notare sollen nach Möglichkeit den Unterricht übernehmen. Auf diese Weise wird der enge Bezug zur lebendigen Rechtspraxis gewährleistet.“ Dies ist ein Zitat aus dem Jahre 1990 und stammt aus der ersten Regierungserklärung des ersten Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Alfred Gomolka, die er am 30. November 1990 vor dem ersten Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern hier an dieser Stelle abgegeben hat. An der Richtigkeit der damaligen Aussage hat sich nichts geändert.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)