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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es ist Weltmeisterschaftszeit in Deutschland und so mancher wünscht sich wohl, dass das Fußballfi eber die leidigen Themen wie fünf Millionen Arbeitslose,
Löhne und Einkommen wegschießt. Ob Klinsi und unsere Jungs die beste Mannschaft der Welt werden, weiß ich nicht, auch wenn ich es hoffe,
aber klar ist, dass wir auf alle Fälle nicht leer ausgehen im Kampf um Weltmeisterehren. Wir sind nämlich Exportweltmeister und das spielt eine ganz große Rolle bei der
Frage, wenn wir hier darüber diskutieren, wie ist das alles fi nanzierbar. Die Kassen klingeln zumindest bei den Bossen. Und statt sich bei den Beschäftigten mit höheren Löhnen zu bedanken, werfen sie diese zum Dank raus wie jüngst die Deutsche Bank und nun die Allianz.
Wir sind Exportweltmeister,
weil die Produkte unserer Unternehmen gut sind. Kein anderes Land erzielt einen so hohen Überschuss bei seinen Exporten. Aber, um im sportlichen Vokabular zu bleiben, ein weiterer Wettbewerb endet 25:0, nämlich der zwischen den Gewinn- und Lohnsteigerungen zwischen 2004 und 2006. Die Gewinne stiegen laut Bericht der Bundesregierung in diesen drei Jahren um 25 Prozent. Die Löhne stagnierten in der Summe bei null.
Da fragt man sich doch, um noch einmal in der Fußballsprache zu bleiben, ob der Ball denn noch richtig rund ist. Während die Lohnstückkosten in der Euro päischen Union zwischen 1999 und 2005 um 1,5 bis 3,3 Prozent stiegen, lag Deutschland in diesem Zeitraum 0,7 bis 2,3 Prozent darunter, im Jahr 2004 sogar bei minus 1,2 Prozent. Trotz dieser günstigen Entwicklung in der Wettbewerbssituation erleben wir eine rasche Ausweitung des Niedriglohnsektors, ein Wachstum prekärer Beschäftigungsverhältnisse, die Zunahme von Minijobs, von Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen. Das kennen wir auch aus unserem Bundesland.
Sehen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur mal zu den Werften, zum Beispiel mit dem Einsatz der Arbeitszeitfi rmen. Eine verlängerte fl exible Arbeitswelt mit löchrigem oder gar ohne sozialem Netz ist Realität. Der Druck auf die Löhne senkt nicht nur die Lohnstückkosten, sondern auch die Familieneinkommen und damit die Kaufkraft,
das heißt die Binnennachfrage. Mit Arbeit kann man arm bleiben. Das halte ich für einen Skandal.
So bekamen im Juni 2005 bundesweit 388.000 sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigte ergänzende Arbeitslosengeld-II-Leistungen. Und insgesamt musste das Arbeitseinkommen von 900.000 Erwerbstätigen wegen seines Armutsniveaus aufgestockt werden,
darunter von fast 400.000 Minijobbern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema Löhne beschäftigt uns in dieser Legislatur nicht zum ersten Mal.
So haben wir uns im April 2004 mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen unter dem Titel „Für angemessene Löhne und Gehälter gegen ein Niedriglohngebiet Ost“
beschäftigt. Unser Fazit lautete damals wie heute: Wir haben als Niedrig- und Billiglohnland keine Chance, im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Niedriglohn und Lohndumping schaden der Binnennachfrage, weil sie die Kaufkraft und die öffentlichen Kassen schwächen, aber auch uns in Mecklenburg-Vorpommern. Das Thema „Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes“ ist übrigens keine Erfi ndung des 21. Jahrhunderts und doch scheint erst in diesem Jahr, im Jahr 2006, die Zeit reif zu sein, die Empfehlungen der EU aus dem Jahre 1977, also mit fast 30 Jahren Verspätung, auch in Deutschland umzusetzen.
Im Sommer und Herbst 2004 haben sich sogar die damaligen beiden Regierungsfraktionen im Bund, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, mit dem Thema befasst. Im Zuge der Einführung von Hartz IV wurde das Thema jedoch nicht weiterverfolgt. Die Idee vom Mindestlohn ist also keine Erfi ndung der Linkspartei.PDS und erst recht kein Teufelszeug. Nein, ein gesetzlicher Mindestlohn ist nicht nur überfällig, er ist notwendig, weil es um die Würde der Menschen geht.
Wir fordern die Garantie eines armutssicheren Lohnes für alle in Deutschland beschäftigten Menschen, denn ein Lohn, der Arbeit ohne Armut ermöglicht, stellt aus unserer Sicht die Mindestanforderung an eine sozial gerechte Gegenleistung für Erwerbsarbeit dar. Der gesetzliche Mindestlohn ist kein Allheilmittel, sondern nur ein Instrument, wenn auch ein wichtiges, nur ein Baustein zur Lösung unserer gesellschaftlichen und auch unserer volkswirtschaftlichen Probleme.
Warum brauchen wir den gesetzlichen Mindestlohn so schnell wie möglich? Hierzulande arbeiten 6,9 Millionen Beschäftigte zu prekären Löhnen.
Das heißt, sie haben weniger als 75 Prozent des Durchschnittslohnes, so, wie es Herr Mohr auch gesagt hat bei seiner Einführung. Die 2.100 Millionen Vollzeitbeschäftigten, die sogar zu Armutslöhnen, das heißt zu weniger als 50 Prozent des Durchschnittslohnes arbeiten, stehen acht und mehr Stunden am Tag ihre Frau und ihren Mann und gehen arm nach Hause.
Oder wie würden Sie es nennen, wenn eine Friseuse 3,50 Euro Stundenlohn bekommt, Frau Strenz?
Also Herr Wilcken von den Vereinen der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern war so freundlich, uns gestern noch ein Material für unsere, wie er schreibt, außergewöhnliche Debatte über den Mindestlohn zukommen zu lassen. Auf Spekulationen über das Außergewöhnliche an dieser Debatte möchte ich mich jetzt nicht einlassen, aber ich möchte kurz auf den Artikel Bezug nehmen. „Niedriglohn und Arbeit – zwei Paar Schuh“, diese Überschrift stimmt eben nur zum Teil, denn Armut trotz Arbeit ist der Beginn von Armut des einzelnen Arbeitnehmers und seiner Familie.
Geradezu sarkastisch wird es, wenn es im Artikel heißt,
ich zitiere: „In Ostdeutschland haben immerhin 43 Prozent der Arbeitnehmer mit Niedriglohn noch einen Partner, der mehr mit nach Hause bringt als sie selbst.“ Wem soll der Niedriglöhner denn dafür danken, frage ich Sie. Schauen wir uns doch die Haushaltseinkommen an. Eine Studie der renommierten GFK-Marktforschung GmbH Nürnberg vom November 2004 zeigt, dass in Mecklenburg-Vorpommern 31,2 Prozent aller privaten Haushalte monatlich weniger als 1.100 Euro netto haben.
Das ist der negative Spitzenwert in Deutschland. Berlin und Bremen folgen mit 30,6 beziehungsweise 29,7 Prozent. 132.900 Einpersonenhaushalte in Mecklenburg-Vorpommern verfügten über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 900 Euro. 222.000 Mehrpersonenhaushalte verfügten über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1.700 Euro, das heißt pro Person 850 Euro. Diese Zahlen sollten uns doch zu denken geben.
Der bundesweite Pfändungsfreibetrag, der jedem Schuldner ohne Unterhaltsverpfl ichtung vom Gesetzgeber zugebilligt wird, liegt derzeit bei 985,15 Euro. Bundesweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern können viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst bei einem Vollzeitjob mit ihrer Hände Arbeit nicht mehr das Nötigste, das man zum Leben braucht, verdienen.
Deshalb sind sie auf ergänzende Hilfe, also Transferleistungen des Staates angewiesen. Darauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch. Und allen, die über zu hohe Transferleistungen lamentieren, sage ich: Versuchen Sie doch einmal, mit so wenig Geld über die Runden zu kommen!
Insbesondere die Verfechter des Sozialstaatsabbaus beklagen bekanntlich die hohen Transferleistungen und dabei, da bin ich mir sicher, nehmen nicht einmal alle, die darauf einen gesetzlichen Anspruch hätten, diesen auch wahr.
Niedrige Löhne haben weitere negative Folgen.
Neben hohen Transferleistungen sind sie ein Grund für geringere Einnahmen in den öffentlichen Kassen – weniger Steuereinnahmen, geringere Einnahmen bei Kranken- und Pfl egeversicherung, bei Arbeitslosen- und auch bei der Rentenversicherung. Die Folge: Beiträge schnellen hoch oder der Staat muss einspringen.
Armut, insbesondere Kinder- und Altersarmut sowie die Zahl der verschuldeten Haushalte nehmen ebenfalls zu.
Im reichen Deutschland...
Hören Sie gut zu, Herr Riemann! Hören Sie gut zu, Herr Riemann!
Im reichen Deutschland leben 1,7 Millionen Kinder in Armut und das darf man einfach nicht ignorieren.
Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre ein Schritt in die richtige Richtung.
Existenzsichernder und armutsfester Mindestlohn ist wohl auch der richtige Schritt, um Artikel 1 des Grundgesetzes näher zu kommen. Denn die Würde des Menschen hat für mich vor allem auch mit der Möglichkeit zu tun, dass alle dies auch können, nämlich selbst für sich sorgen.
Notwendig ist ein gesetzlicher Mindestlohn auch, weil die Gewerkschaften sich unter dem Druck wachsender Arbeitslosigkeit gezwungen sahen, eine zunehmende soziale Polarisierung hinzunehmen. Umso wichtiger ist, dass die Gewerkschaften, aber vor allem die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft NGG, aber auch der DGB als Dachverband mit ihren jüngsten Beschlüssen und Kampagnen Kurs auf den gesetzlichen Mindestlohn nehmen. Sie sind nahe bei uns mit unseren Forderungen nach 8 Euro Mindestlohn.
In Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren zum einen Arbeitsmarktsegmente herausgebildet, in denen es keine Tarifbindungen gibt und in denen die Durchsetzungsmacht der Gewerkschaften nicht mehr zur Aushandlung armutssicherer Löhne ausreicht. Zum anderen unterlaufen immer mehr Unternehmen aus tarifgebundenen Branchen geltende Tarifverträge. Und genau diese Entwicklungen befördern niedrig entlohnte Beschäftigung. Mehr als 32 Prozent aller Beschäftigten im Westen und 47 Prozent aller Beschäftigten im Osten werden nicht mehr von Tarifverträgen erfasst. Im Gegensatz dazu benötigt man in Dänemark, Schweden, in Finnland und auch in Österreich keinen gesetzlichen Mindestlohn, denn die Höhe der Mindesteinkommen kann dort wegen der hohen Tarifbindung von 90 Prozent über Tarifverträge geregelt werden.
In Österreich schätzen übrigens auch 86 Prozent der Manager die Existenz eines Betriebsrates in ihren Unternehmen als einen Vorteil ein. Auch das zeigt ein anderes Verständnis von Arbeitsbeziehungen. 18 der 25 EU-Staaten und die USA, Frau Strenz, haben einen Mindestlohn. Die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte von 1989 verpfl ichtet die EU-Mitglieder sogar, dafür zu sorgen, dass entsprechend den Gegebenheiten eines jeden Landes den Arbeitnehmern ein gerechtes Arbeitsentgeld garantiert wird,
das ausreicht, um ihnen einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Wer also Ja sagt zu Europa, der muss auch Ja sagen zu einem gesetzlichen Mindestlohn,
auch um Arbeitnehmer/-innen nicht gegenseitig auszuspielen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gesetzlicher Mindestlohn sind machbar.
1944 führte das Großherzogtum Luxemburg als erstes europäisches Land einen gesetzlichen Mindestlohn ein. Dieser ist an die Preisentwicklung gekoppelt und orientiert sich an der durchschnittlichen Entwicklung der Reallöhne. Die in Luxemburg zurzeit geltenden 8,69 Euro sind der höchste gesetzliche Mindestlohn in Europa. Für qualifi zierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt er noch mal 20 Prozent darüber. Oder nehmen wir Großbritannien, Sie haben es ja kurz angeschnitten, Frau Strenz. Dort gibt es seit 1999 einen einheitlichen nationalen Mindestlohn. Die Low Pay Commission besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern und empfi ehlt alle zwei Jahre eine Anpassung dieser Lohnuntergrenze nach wirtschaftlichen und sozialen Faktoren. Seit 1999 gab es einen realen Anstieg des Mindestlohnes auf derzeit 7,36 Euro die Stunde, das heißt also 1.273 Euro monatlich. Die Beschäftigung in Großbritannien hat zugenommen, insbesondere auch in denjenigen Branchen, in denen Mindestlöhne gezahlt werden. Dies führt zu einer breiten Unterstützung des Mindestlohnes nicht nur in der Politik, sondern vor allem auch bei der Bevölkerung.
In Deutschland haben wir, wie Sie wissen, im Baugewerbe seit 1996 über das Arbeitnehmerentsendegesetz einen gesetzlichen Mindestlohn. Das Europäische Parlament und der Rat haben mit der Richtlinie 96/71 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für fairen Wettbewerb gesorgt und die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer garantieren wollen. Die Bundesregierung hat der Richtlinie bereits im Februar 1996 mit einem eigenen Entsendegesetz vorgegriffen. Anders als in anderen EU-Staaten gilt es jedoch nur für das Baugewerbe, für Maler, Lackierer, Dachdecker und Seeleute. Natürlich sind auch uns die Schwachstellen des Mindestlohnes am Bau bekannt.
Aber aus unserer Sicht überwiegen die positiven Effekte und wir können nicht warten, bis auch der letzte Unternehmer eingesehen hat, dass sich Lohndumping und Schwarzarbeit nicht auszahlen.
Ein weiteres gutes Beispiel liefert uns auch die IG Bauen - Agrar - Umwelt anhand des jüngst vereinbarten Zeitarbeitstarifvertrages. Nur ein Mindestlohn also vermeidet aber Armutslöhne und er wäre eine einheitliche, politische und moralische Orientierung für die Untergrenze bei der Entlohnung jeglicher Beschäftigung. Er würde die zunehmende Praxis des Lohndumpings stabilisieren. Ähnlich der Low Pay Commission in Großbritannien sollte auch in Deutschland ein Mindestlohnrat die Einführung und Umsetzung begleiten. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Ich möchte aber trotzdem zum Abschluss noch ein Wort an die CDU richten. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag sich ebenfalls des Themas „Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes“ angenommen hat.
Und ich sage Ihnen hier mit allem Nachdruck: Meine Fraktion, meine Partei verzichtet vollkommen auf jedwede Unterstützung der NPD
und anderer rechtsextremer, rechtspopulistischer und rechtsgerichteter Parteien.
Wir verbitten uns also auch seitens dieser Parteien solche Angebote und weisen sie strikt zurück. Die NPD ist aus unserer Sicht keine verfassungskonforme Partei. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde wegen Verfahrensfehlern eingestellt und bedeutet nicht, dass diese Partei demokratisch ist und verfassungsgemäß agiert. Also, Herr Jäger, wir verbitten uns diese Gleichsetzung in jeder Form. Wir fordern Sie auf, das zu unterlassen und stattdessen den Konsens aller Demokraten zu teilen. Keine Chance für Neonazis hier in Mecklenburg-Vorpommern und anderswo!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von Anfang an hat meine Fraktion die Unzulänglichkeiten des Bundesgesetzes SGB II kritisiert.
Dieses Gesetz wurde von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingebracht und von der CDU unterstützt und verschlimmbessert. Für mich hat der Gesetzgeber die Pflicht, sorgsam zu prüfen und deutlich absehbare Probleme und Risiken vorher auszuräumen.
Dies hätte auch dem SGB II gut getan, und zwar im Sinne aller Betroffenen. Das sind nämlich Millionen Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und Arbeitslosengeld-IIBezieher sowie ihre Familien, aber auch der Bund, die Länder und die Kommunen.
Und um die Kommunen geht es uns heute erneut. Es geht uns um die Arbeitslosen und ihre Familien. Sie leben
in unseren Städten, sie bestimmen unsere Wohnlandschaft und unser Stadtbild mit, sie sind gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger. So sagt es unser Grundgesetz. Wenn wir heute, also gerade einmal nach einem eineinviertel Jahr über die Änderung des Landesausführungsgesetzes zu einem Bundesgesetz beraten müssen, dann hat das vor allem den Grund, dass das Bundesgesetz schlecht gemacht ist und verheerende Auswirkungen für die Betroffenen hat. Mein Kollege Torsten Koplin wird darauf noch genauer eingehen.
Das SGB II sieht unter Berücksichtigung der Einsparung der Länder die jährliche Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden Euro vor.
Für das Jahr 2005 wurde ein Bundesanteil in Höhe von 29,1 Prozent der Kosten für Unterkunft gezahlt.
Dies sollte durch Revisionen am 1. März vergangenen Jahres und auch am 1. Oktober überprüft werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat durch die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionspartner SPD und Linkspartei.PDS den gesetzlichen Auftrag erfüllt und als eines der ersten Bundesländer überhaupt ein Landesausführungsgesetz auf den Weg gebracht und auch beschlossen. So wurde sichergestellt, dass die Arbeitslosen und die Kommunen das notwendige Geld pünktlich erhielten und erhalten.
Schon im Verlaufe des vorigen Jahres mussten wir feststellen, dass die im Bundesgesetz festgeschriebene Märzrevision nicht stattfand und auch die Oktoberrevision selbst ohne die Bundestagswahlen wahrscheinlich nicht stattgefunden hätte. Dann wollte der Bund seinen Zuschuss selbst ohne Revision kürzen oder sogar rückwirkend ganz und gar streichen. Wir haben das alles verfolgen können und uns im Dezember 2005 hier an gleicher Stelle schon einmal zu dieser Situation auseinander gesetzt. Die Revision im Land ergab, dass die Landkreise stärker entlastet wurden als die kreisfreien Städte und einige kreisfreie Städte nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel mit plus/minus null herauskommen. Doch auch die Zahlen im Land sind umstritten. Nach der Änderung am Landesausführungsgesetz zum SGB II müssen wir also entscheiden, ob wir eine gerechte Verteilung der Mittel im Land wollen und welche Bemessungsgrundlage wir dafür zurate ziehen.
Der Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht die Bildung von zwei Regelkreisen vor, die die Bundes- und Landesmittel zunächst im Verhältnis 70 Prozent für die Landkreise und 30 Prozent für die kreisfreien Städte verteilen sollen. Er stellt dabei auf die Bevölkerungsanteile ab. Dann sollen bei der Aufteilung innerhalb der Regelkreise die Kosten der Unterkunft und die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Verhältnis 50:50 Berücksichtigung finden. Dazu gibt es schon Diskussionen, aber ich meine, dass wir diese in den Ausschüssen führen sollten. Die Entlastungen der früheren Belastungen aus der Sozialhilfe sollen weitestgehend keine Rolle mehr spielen. Das Verhältnis der Auszahlungsstufen soll von 85,7 Prozent zu 14,3 auf 96 Prozent in der ersten Stufe, zu 4 Prozent in der zweiten Stufe verändert werden.
Was mir Sorgen bereitet, ist, dass wir uns scheinbar hier im Land nicht auf eine belastbare Basis, also eine ein
heitliche Datenlage einigen können. In diesem Punkt müssen wir uns noch einmal intensiv mit allen Beteiligten auseinander setzen. Eine von der Bundesregelung unabhängige Verteilungsregelung kann im Moment nur hilfreich sein. Ob diese auf Dauer auch Bestand hat, das hängt natürlich vom Bundesgesetzgeber ab. Wir alle hier, meine Damen und Herren, sollten aber über Parteigrenzen hinaus darauf achten, dass die Kommunen und das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht noch über das bisherige Maß hinaus zum Verlierer beim SGB II werden.
Eine Bemerkung möchte ich zum Schluss meiner Rede noch in Richtung Kommunen machen. Ich wende mich an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sie in den Stadtvertretungen, in den Kreistagen und möglicherweise auch in den Arge-Beiräten Sitz und Stimme haben. Vor dem Hintergrund der drohenden Kürzung des Regelsatzes von zurzeit noch maximal 331 Euro beziehungsweise 345 Euro für Alleinstehende oder Alleinerziehende warne ich vor möglichen Überlegungen in den Kommunen, den Langzeitarbeitslosen die Leistungen für Unterkunft und Heizung zu kürzen, wenn kein anderer kostengünstigerer Wohnraum zur Verfügung steht. Das, meine ich, müssen wir verhindern, darüber sollten wir uns einig sein. Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Damit meine ich vor allen Dingen diejenigen, die unverschuldet in Not geraten sind.
Wir als Linkspartei werden nicht nachlassen im Kampf um soziale Gerechtigkeit und natürlich auch um Solidarität. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern braucht eine neue Landesbauordnung. Darüber sind wir uns einig. Seit dem 5. Oktober 2005 diskutieren wir intensiv über Inhalt und Ziel, Herr Timm,
und nun ein halbes Jahr und zehn Landtagssitzungen weiter haben wir das Ergebnis zu bewerten. Heute treffen wir die Entscheidung, ob dieses Ergebnis so nahe bei den Vorgaben der Musterbauordnung ist, dass wir zustimmen können. Gleichzeitig, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist klar, dass politische, insbesondere parlamentarische Entscheidungen auch Kompromisse sind. Und auch in der Debatte über das Baurecht gibt es teilweise recht unterschiedliche Meinungen der Fachleute. Ziel war und ist es, mit einer neuen Landesbauordnung für Mecklenburg-Vorpommern einen Beitrag zu leisten, das Baurecht bundesweit wieder anzugleichen, es zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Um dieses zu erreichen und damit nicht nur Bürokratie abzubauen und wirtschaftsfördernd zu wirken, hat sich die Bauministerkonferenz im Jahr 2002 auf eine Musterbauordnung verständigt. Auch wenn die Musterbauordnung nur eine Orientierung und keine zwingend einzuhaltende Vorgabe ist, so sind wir uns wohl darin einig, dass unsere neue Landesbauordnung nur in sehr begründeten Fällen abweichende Regelungen treffen sollte. Natürlich haben wir im Zuge des Anhörungsverfahrens viele Hinweise und auch unterschiedliche Bewertungen gehört. Auch meine Fraktion hat das Gespräch mit einzelnen Fachverbänden bis in diese Woche hinein geführt. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten für ihre Arbeit und für ihr Engagement danken.
Wir – und ich denke, auch die anderen Fraktionen – haben beraten und abgewogen, welche der Hinweise und Änderungsvorschläge aufzugreifen sind. Ich gebe zu, dass ich mir noch die eine oder andere Änderung gewünscht hätte. Und so will ich auch an dieser Stelle noch einmal auf ein paar Diskussionspunkte eingehen.
Da ist das Problem der so genannten Strandbebauung. Insbesondere der Hotel- und Gaststättenverband ist an den Landtag und an meine Fraktion herangetreten, um die saisonale Bebauung im Strandbereich, eine Regelung im Rahmen der Landesbauordnung, zu schaffen.
Und ich will hier deutlich sagen: Ja, wir sind für eine Strandversorgung, die den Bedürfnissen der Urlauber, aber auch der städtebaulichen Entwicklung und dem Umweltschutz gerecht wird. Und genau aus diesen Gründen gehört die Lösung des Problems in das Planungs- und Umweltrecht sowie in das kommunale Recht.
Unsere Kommunen zu stärken, ihnen mehr Entscheidungsrecht zu geben ist für mich gelebte Demokratie.
Und nun zu einem zweiten Problemkreis, den Rauchmeldern. In der Anhörung haben wir Bedenken und Zuspruch gehört. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU wie auch der Koalitionsfraktionen waren trotz der Bedenken dennoch dafür, einer Regelung für Rauchmelder zuzustimmen. Das haben übrigens vier Bundesländer vor uns auch schon getan. Der Landtag würde damit einer Empfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes vom 13. November 2004 folgen. Auch eine Nachrüstpflicht macht bei bundesweit jährlich 600 Toten durch Rauchvergiftung und Brände einen Sinn. Und wer, liebe Abgeordnete, glaubt nicht, dass der Einbau und entsprechende Kontrollen gerechtfertigt wären, wenn damit auch nur ein Leben gerettet werden könnte?
Die Zustimmung der rot-roten Koalition zu diesem CDU-Antrag ist ein gutes Beispiel dafür, dass es hier im Landtag keine, wie Sie es, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU auf den harten Oppositionsbänken, neuerdings zu bezeichnen pflegen, Diktatur der Mehrheit gibt,
sondern parlamentarische Mehrheiten, die der Vernunft folgen und sich ganz sachorientiert entscheiden.
Herr Timm, Ihre Einschätzung zum Prozess kann ich in keiner Weise teilen und ich halte es auch für nicht sachdienlich, die Zusammenarbeit so zu bewerten, wie Sie es hier heute getan haben. Inhaltlich unterschiedliche Auffassungen muss man auch lernen auszuhalten. Und ich muss Ihnen sagen, die Diffamierungen gegen den Arbeitsminister weisen wir entschieden zurück.
Aber ich möchte auf weitere inhaltliche Probleme kommen, zum Beispiel auch auf den Paragrafen 50, bei dem es um die Barrierefreiheit geht. Wir haben im federführenden Ausschuss gemeinsam mit einer Enthaltung der CDU dem Absatz 4 zugestimmt. Und doch hätte ich mir an dieser Stelle eine bessere Regelung für unser Land und die Menschen, die in ihm leben, gewünscht.
Die in der Beschlussempfehlung vorliegende Formulierung ist eine Verbesserung zum ursprünglichen Gesetzentwurf und sie lautet: „In Wohngebäuden mit mehr als sechs Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein.“ Natürlich wäre uns die Orientierung aus der Musterbauordnung – ich zitiere – „In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein.“ im Interesse der Betroffenen lieber gewesen, aber das war nun so formuliert und es ist der erreichbare Kompromiss, den wir im Ausschuss gemeinsam diskutiert haben.
Ich denke, hier wie auch an der einen oder anderen Stelle ist sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen
und vielleicht wächst in einigen Monaten auch die Einsicht in die Notwendigkeit. So könnten wir uns bei der Novellierung dieses Punktes zur Barrierefreiheit eine weitere Verbesserung vorstellen. Das betrifft auch die Stärkung des Bauherrn durch einen unabhängigen Bauleiter oder die so genannte Rohbauabnahme und andere Regelungen.
Lassen Sie uns dieses Gesetz auf den Weg bringen, nach einiger Zeit Bilanz ziehen und sehen, was sich bewährt hat und was wir nachbessern müssen. Die Praxis ist das Maß aller Dinge und unser Interesse, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss es sein, den Bauherren in unserem Land Bürokratie zu ersparen und das Leben sicherer und auch einfacher zu machen.
Den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, also den Paragrafen 57 Absatz 4 zur Möglichkeit der elektronischen Meldung, halten wir für sinnvoll und notwendig und dem Ergänzungsantrag zu Paragraf 48 Absatz 4 geben wir mehrheitlich unsere Zustimmung. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Beschäftigung in einer Modellregion Mecklenburg-Vorpommern, das Ziel Ihres Antrages, meine Damen und Herren von der CDU, ist löblich und findet auch unsere Zustimmung. Im Weg zum Ziel allerdings unterscheiden wir uns gründlich.
Kombilöhne im Niedriglohnbereich lehnen wir ab. Sie schaffen keine Arbeitsplätze. Kein Unternehmen beschäftigt zusätzlich Arbeitnehmer, weil sie billiger oder teurer sind, sondern nur, wenn zusätzliche Arbeit, also Nachfrage, vorhanden ist.
Immer, wenn wir das Thema angemessene Löhne und Gehälter gegen ein Niedriglohngebiet Ost diskutieren, stellen wir fest, dass Mecklenburg-Vorpommern bereits seit Jahren den Status einer Modell- oder Testregion hat. Niedrige Löhne sollen nach Ihrer Auffassung mehr Arbeitsplätze bringen, doch das ist ein Trugschluss. Jeder und jedem von uns dürfte klar sein, dass wir, und damit meine ich sowohl den Standort Deutschland als auch den Standort Mecklenburg-Vorpommern, als Niedriglohnland keine Chance im internationalen Wettbewerb haben. Und wenn wir den inländischen Wettbewerb betrachten, müssten bei unserem im nationalen Vergleich niedrigen Lohnniveau die Investoren Schlange stehen. Aber auch das ist ein Trugschluss.
In den Mittelpunkt zumindest der Überschrift Ihres Antrages stellen Sie den Kombilohn. So weit, so schlecht. Ich darf unterstellen, dass Ihnen das Schicksal aller bisherigen Kombilohnmodelle bekannt ist. Der bundesweite Einsatz des Mainzer Modells ab dem 1. März 2002 sollte die letzte Bundesregierung arbeitsmarktpolitisch retten, bevor Peter Hartz sein Rettungskonzept medienwirksam im Bundestagswahlkampf präsentieren durfte. Ein guter Tag für die Arbeitslosen in Deutschland sollte es sein, das jedenfalls verkündeten Peter Hartz und Rot-Grün. Peter Hartz ist weg vom Fenster. Leider hat er uns die schlechten Gesetze hinterlassen.
Wir brauchen Wege aus dieser Misere. Doch Kombilöhne im Niedriglohnbereich sind der falsche Weg. Die Annahme, dass es ein zusätzliches Beschäftigungspotenzial im Niedriglohnbereich von bundesweit 1,8 Millionen Arbeitsplätzen gibt, ist völlig unbewiesen und wird durch die Praxis der bisherigen Modelle widerlegt. Belastet werden die öffentlichen Haushalte, ohne dass es zur Schaffung von Arbeitsplätzen kommt. Wenig beachtet in der öffentlichen Debatte wird auch, dass die Kombilohnmodelle einen weiteren Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der Sozialkassen bedeuten. Die Kapitalseite wird aus der Verantwortung gelassen. Ferner wird sich mit den Kombilöhnen die Abwärtsspirale mit den Löhnen weiterdrehen. Schon die bisherige Bundespolitik hat dazu geführt, dass Hochqualifizierte gezwungen werden, in Niedriglohnbereichen zu arbeiten, und Geringqualifizierte auf der Strecke bleiben.
Sie wünschen sich in der Umsetzung Ihres Antrages im Punkt 1 den Status der Modellregion bei der Reform der gesamten Arbeitsmarktförderung für MecklenburgVorpommern und so habe ich Ihren Antrag auch verstanden.
Das bedeutet, Sie möchten eine Modellregion für das ganze Land haben
und unter Punkt 2 eine Öffnungsklausel für unser Land in Bezug auf SGB II und III. Gerade in den letzten vier Jahren haben Sie aber geholfen, die Arbeitsmarktförderung auf Bundesebene ziemlich auf den Kopf zu stellen. Leider haben Sie uns in Ihrem Antrag nicht verraten, ob Sie die Bundespolitik hier in Mecklenburg-Vorpommern nun wieder auf die Füße stellen wollen. Ihr Ansatz eines Kombilohns lässt da in unseren Reihen nicht viel Hoffnung aufkommen.
Richtig ist, dass durch die Hartz-Gesetze sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abgebaut wurde und die Zahl der Arbeitslosen, insbesondere der Langzeitarbeitslosen, nicht verringert werden konnte, und das gilt bundesweit. Die Reallöhne sind gesunken, die Armut in Deutschland ist gewachsen. Die Kinderarmut ist seit 1990 in Deutschland stärker gestiegen als in den meisten anderen Industrienationen. Jedes zehnte Kind unter 18 Jahren wächst in Deutschland in relativer Armut auf. Ich finde, das ist ein Skandal. Erschreckend ist auch die Armut der Kommunen und der anderen öffentlichen Haushalte. Wir brauchen ein neues, ein zukunftsfähiges und deshalb notwendigerweise ein solidarisches Gesellschaftskonzept. Vor vier Jahren wurde unser Vorschlag – ich möchte Sie nur erinnern – für ein kostenfreies Vorschuljahr von den Politikerinnen und Politikern der anderen Parteien im günstigsten Fall als überlegenswert bezeichnet, von vielen aber nur belächelt und von anderen verteufelt, je nach Grad der politischen Weitsicht. Heute kommen diese Vorstellungen sogar schon in den Reihen der CDU vor.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen eine neue Definition notwendiger, zu leistender und abzusichernder öffentlicher Aufgaben. Wir brauchen ein klares Ziel, wo Deutschland in 20 Jahren stehen will. Danach muss die Politik ausgerichtet werden, auch die Finanzpolitik. Und wenn die Arbeiternehmerentgelte allein im Jahr 2005 um 6 Milliarden Euro gesunken sind, das Volksvermögen im gleichen Jahr aber um 26 Milliarden Euro gestiegen ist, dann ist dies ein weiterer Beleg dafür, dass genügend Geld vorhanden ist. Ich sage nur: Wir brauchen mehr Steuergerechtigkeit!
Im Punkt 3 Ihres Antrags fordern Sie ein Kombilohnmodell für über 55-jährige Langzeitarbeitslose, für kleine und mittelständische Unternehmen und wollen die vollständigen Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit und das Land übernommen wissen. Ihre Begründung zum Antrag, insbesondere auf Seite 3, ist aus meiner Sicht dabei wenig schlüssig, sowohl was die Voraussetzungen unseres Landes als Testregion anbelangt als auch was Ihre Ausführungen zum Kombilohn allgemein und das Loblied auf die Magdeburger Alternative im Besonderen betrifft.
Die Bundesregierung über die Bundesagentur für Arbeit als auch das Land haben Maßnahmen der aktiven Arbeits
marktpolitik insbesondere für die von Ihnen favorisierte Zielgruppe der über 55-Jährigen aufgelegt und setzen diese seit geraumer Zeit um. Herr Mohr hat mehrere Beispiele dafür gebracht, wie wir das im ASP in unserem Land umsetzen. Deshalb möchte ich nicht weiter darauf eingehen.
Zeitlich befristete Lohnkostenzuschüsse und ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor mit sozialversicherungspflichtigen existenzsichernden Löhnen und einem Mindestlohn von 1.400 Euro sind mit uns machbar. Und das ist auch die Forderung der Linkspartei, nur Niedriglöhne nicht. Tun Sie nicht immer so, als ob Mindestlöhne Teufelszeug wären! In den USA und in den meisten EUStaaten, unter anderem in Großbritannien, gibt es sie und die USA und Großbritannien werden nicht von Linksparteien regiert. Übrigens gibt es neben meiner Partei viele weitere Kritikerinnen und Kritiker an den Kombilöhnen, egal nach welchem Modell, von den Gewerkschaften bis hin zu den Wirtschaftsweisen, und der eine oder andere Politiker Ihrer Partei gehört ja auch dazu.
In einem sind wir uns doch aber mindestens einig: Auch Mecklenburg-Vorpommern braucht zur Lösung des Problems Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit die Unterstützung des Bundes. Aus eigener Kraft werden wir die Arbeitslosigkeit nicht spürbar und nicht dauerhaft senken können. 1-Euro-Jobs taugen dazu aber auch nicht. Lassen Sie uns für die Zusammenlegung und Aufstockung der Transferleistungen beim Arbeitslosengeld II und für einen Mindestlohn sowie für die Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge streiten! Von Arbeit muss man leben können. Lassen Sie uns für bessere Ausbildungen und Qualifikationsmöglichkeiten streiten! Junge Menschen brauchen Zukunft.
Lassen Sie uns für Bildungsfreiheit und berufsbegleitende Qualifizierung streiten, denn Qualifizierung erhöht und erhält natürlich auch die Bildungschancen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass Sie meine Einschätzung teilen, dass der Ihnen vorliegende Antrag an Aktualität nichts verloren hat.
Auch wir haben eine Verantwortung für eine kritische Begleitung der Umsetzung dieser Gesetze in unserem Bundesland. Die Fakten und die Diskussionen in der vergangenen Woche zur Regelung der Kosten der Unterkunft im Zusammenhang mit dem SGB II sprechen für sich. Die rotgrüne Bundesregierung hat in ihrer letzten Kabinettssitzung am 5. Oktober festgestellt, ich zitiere: „Das Arbeitslosengeld II hat die Kommunen finanziell stärker entlastet, als in den Schätzungen angenommen. Deshalb ist der Bundeszuschuss für die bei den Kommunen verbleibenden Kosten für Heizung und Unterkunft nicht mehr notwendig“. Diese Einschätzung hat die damalige Noch-Bundesregierung ohne eine ordentliche Revision durchgeführt, ohne diese in den Ländern und mit den Kommunen abgestimmt zu haben. Die Krönung war, man wollte den Bundeszuschuss nicht nur für das kommende Jahr streichen, sondern auch rückwirkend für das Jahr 2005. Auf welchen Fakten dieser Beschluss basiert, bleibt wahrscheinlich ein Geheimnis.
Nun zum zweiten Teil der jüngsten Geschichte unter dem Stichwort „Bundesanteil an Kosten der Unterkunft“. Der Arbeitsminister der neuen Bundesregierung, Herr Müntefering, sah sich ebenfalls dazu ermutigt, die Forderung der inzwischen abgewählten Bundesregierung nach der Senkung des Bundesanteils aufzugreifen und drohte mit 15 Prozent, falls man mit einem Bundesanteil von 19 Prozent für das Jahr 2006 diesem Anteil nicht zustimmen würde. Außerdem würde man den Bundesanteil für 2005 in Höhe von 29,1 Prozent unter Vorbehalt stellen und es war im Gespräch, ein wissenschaftliches Institut zur Überprüfung zu beauftragen.
Meine Damen und Herren, wie Sie alle wissen, hat sich inzwischen der Bundesrat mit dem Vorschlag befasst und ein eindeutiges ablehnendes Votum abgegeben. Das ist auch ein Verdienst unserer Landesregierung.
Die kommunalen Spitzenverbände haben die Erhöhung des Bundesanteils auf 34,4 Prozent gefordert und man hat sich mit dem Bundesarbeitsminister auf die Beibehaltung des Bundesanteils in Höhe von 29,1 Prozent für das Jahr 2005 und auch für das Jahr 2006 verständigt. Das ist aus meiner Sicht von beiden Seiten inkonsequent und zeigt natürlich auch die so genannten Probleme in der Reform. Das Sozialgesetzbuch II, und das wird an dieser Stelle wie auch an vielen anderen Stellen deutlich, ist ein Gesetz mit handwerklichen Fehlern und Ungereimtheiten, das wissen wir alle, das ist nicht nur die Einschätzung meiner Partei, sondern vieler weiterer.
Deshalb ist es umso wichtiger, die Fehler schnell zu korrigieren, das will ich ausdrücklich betonen, und zwar nicht zulasten der Betroffenen,
der Kommunen oder auch der Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften. Die Entlastung der Kommunen um
2,5 Millionen Euro pro Jahr war eines der erklärten Ziele der Einführung des Arbeitslosengeldes II. Schon diese 2,5 Milliarden Euro waren ein Kompromiss, um das Gesetz überhaupt auf den Weg zu bringen.
Diese Entlastung muss beibehalten werden und alle notwendigen Datenabgleiche und Berechnungen müssen erfolgen. Wenn es zu den Daten unterschiedliche Auffassungen gibt, wie bei der Arbeitsmarktstatistik zwischen der Bundesagentur beziehungsweise dem zuständigen Bundesministerium und auch den Optionskommunen, dann liegt das natürlich an der ungenügenden Klärung im Vorfeld und im laufenden Verfahren. Fördern und fordern – ich wiederhole, fördern und fordern – mit dem Vorsatz der Vermittlung der Arbeitslosen in Arbeit, das sei nicht nur am Rande erwähnt, war ein weiteres Ziel.
Auf die zugesagte Entlastung haben die Kommunen, auf die Vermittlung in Arbeit, und damit meine ich nicht nur in 1-Euro-Jobs, haben die Arbeitssuchenden einen Anspruch. Leider ist auch die jetzige Bundesregierung auf die Vorschläge meiner Partei zur Umwandlung der 1-EuroJobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse noch nicht eingegangen. Wenn die neue Bundesregierung nicht noch mehr Menschen an den Rand der Gesellschaft drängen will, dann muss sie sich auch daran messen lassen, wie sie diese Ziele umsetzt. In diesem Prozess sollten wir, der Landtag Mecklenburg-Vorpommern und in unserem Auftrag die Landesregierung, stets ein aufmerksamer und auch ein fordernder Begleiter für die Menschen in unserem Bundesland sein. Und in diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Anliegen und zum Hintergrund des Antrages habe ich bei der Einbringung ja schon Ausführungen gemacht. Es kommt darauf an, so schnell wie möglich mögliche Fehler im Gesetz und bei der Umsetzung zu korrigieren. Auch wenn am Dienstag schon als Erfolg verkündet wurde, dass der Zuschuss des Bundes zum Haushalt der Bundesagentur in diesem Jahr unter 1 Milliarde Euro liegen wird, so ist das doch nur die halbe Wahrheit. Die Gesamtrechnung mit Arbeitslosengeld I und II geht, so meinen wir, nicht auf. Die Zahl der Arbeitslosen ist unter dem Strich nicht gesunken und die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht gestiegen, das Realeinkommen der abhängig Beschäftigten übrigens auch nicht. Kommunale Spitzenverbände und die Bundesregierung scheuen sich gleichermaßen, das SGB II gesetzestreu umzusetzen, denn das Gesetz schreibt Revisionen im Paragraphen 46 Absatz 6 – Finanzierung aus Bundesmitteln – vor. Die ganze Diskussion um 29,1, 15, 19 oder 34,4 Prozent hätte sich erübrigt, wenn das Gesetz eingehalten worden wäre und belastbare Revisio
nen am 1. März und am 1. Oktober dieses Jahres stattgefunden hätten. Dann nämlich hätte der Anteil des Bundes nach oben oder nach unten korrigiert werden können und müssen.
Auch hätten einige Vorhaben oder präzisere Angaben zur Angemessenheit und zu den Kosten der Unterkunft selber den Abgleichungsprozess erleichtert. Leider ist es so, dass das SGB II aber so unvollkommen angelegt ist und auch dessen Umsetzung vollends unterschätzt wurde, so dass es gar nicht eingehalten werden konnte.
In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich die Aussage des Hauptgeschäftsführers des Städte- und Gemeindebundes, Herr Dr. Gerd Landsberg, der am 2. Dez ember 2005 ausführte: „Die Kostenexplosion bei der Hartz-Reform ist nur zu einem geringen Teil auf Missbrauch zurückzuführen.“ Ich zitiere weiter aus dem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“ vom 2. Dezember 2005: „Die Unterstellung, dass die Leute überwiegend darauf aus seien, den Staat zu betrügen, ist irreführend.“ Das Gesetz beinhaltet einerseits Regelungen, die in Anspruch genommen werden, und andererseits fehlt es an bestimmten klaren Regelungen. Die Situation ist auch aus diesem Grunde so, das gilt übrigens nicht nur für die Kosten der Unterkunft, denn es gibt viele Klagen von Betroffenen. Ich appelliere hier auch an die Gerichte: Lassen Sie Sprungverfahren zu! Befördern Sie diese, damit wir schnellstmöglich höchstrichterliche Entscheidungen und Rechtssicherheit erlangen!
Der Richterbund hat auch in mehreren Gesprächen immer wieder signalisiert, dass es notwendig wäre. Dieses Gesetz, dieses SGB II, hat wie kaum ein anderes in der jüngsten Vergangenheit der Bundesrepublik zur Rechtsunsicherheit und auch zum Vertrauensverlust beigetragen und Menschen auf Dauer sozial ausgegrenzt.
Die Kommunen sollen bundesweit um 2,5 Milliarden jährlich entlastet werden. Das begrüße ich natürlich. Lassen Sie uns im Interesse der Betroffenen, der Arbeitslosen, der Mitarbeiter/-innen in den Arbeitsgemeinschaften und vor allem im Interesse der Kommunen unseres Landes diesen Prozess verantwortungsvoll begleiten! – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fast täglich erreichen uns im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV Hiobsbotschaften.
Gestern hat die Bundesregierung mit einem Federstrich die zugesagte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung aufgekündigt. Für viele Kommunen, insbesondere in Ostdeutschland, würde dies den finanziellen Kollaps bedeuten. Das Vorpreschen der nur noch wenige Tage im Amt befindlichen Bundesregierung ist umso unverständlicher, als die Revision der Kosten mit den Akteuren nicht abgeglichen wurde. Es ist keine Differenzierung vorgenommen worden. Die Linkspartei.PDS hat von Anfang an eine pauschale Entlastung kritisiert. Der Bund wird bis zum Jahresende keine Zahlungen mehr leisten. Clement und Co. dürfen mit diesem dreisten Wortbruch nicht durchkommen.
Doch nun zum vorliegenden Antrag. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die damit verbundene Einführung des Arbeitslosengeldes II stellt die größte Veränderung in der Arbeitsförderung dar, die die Bundesrepublik seit Jahren erlebt hat. Seit 1. Januar 2005 wurde geradezu ein Systemwechsel eingeleitet. Mit dem Sozialgesetzbuch II und dem Arbeitslosengeld II wird der bisherige Hilfebezug vom früheren Einkommen der Anspruchsberechtigten abgekoppelt und zu einer Sozialhilfeleistung für eine Bedarfsgemeinschaft. Die Organisation der Leistungsgewährung wurde umstrukturiert, die Kommunen werden in die Verantwortung und Mithaftung genommen. Die schnelle Einführung und Umstellung der Leistung brachte unweigerlich und absehbar Fehler, Ungerechtigkeiten und eine Vielzahl bisher ungelöster Probleme mit sich. Natürlich war es eine grandiose Arbeitsleistung und es ist noch immer eine Mammutaufgabe, dies alles zu regeln. Einfacher wurde die Leistungserbringung für die Träger der Leistungen in den verschiedensten Konstruktionen nicht, im Gegenteil. Der bürokratische Aufwand der Leistungsberechnung ist gestiegen und der Aufwand für den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist nicht gesunken.
Unter all diesen Vorzeichen und Wirkungen hat sich die Bundesregierung entschlossen, ab 1. Dezember 2004 einen Ombudsrat einzurichten. Diesem Rat stehen Frau Dr. Christine Bergmann, ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Herr Dr. Hermann Rappe, langjähriger Vorsitzender der Industriegewerkschaft Chemie, Papier, Keramik, und Herr Professor Dr. Kurt Biedenkopf, ehemaliger Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, vor. Dieser Ombudsrat hat die Aufgabe, die Einführung der neuen organisatorischen und gesetzlichen Regelungen im Rahmen des SGB II kritisch zu begleiten, Schwachstellen aufzudecken und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der betreffenden Gesetze und ihrer Anwendung zu geben. Von Anfang Dezember 2004 bis Anfang Juni 2005 gingen beim Ombudsrat circa 8.000 schriftliche Eingaben und mehr als 25.000 telefonische Anfragen ein. Am 29. Juni 2005 legte der Rat seinen ersten Zwischenbericht vor. Er nahm dabei zu Sachverhalten der Anwendung des SGB II, zu Fragen der organisatorischen Umsetzung und zur Vermittlung der Arbeit Stellung.
Wir wollen mit dem ersten Ihnen dazu vorliegenden Antrag die Arbeit des Ombudsrates würdigen und aus unserer Sicht den Nachbesserungsbedarf unterstreichen,
damit der Grundsatz des Förderns und Forderns, so, wie er im Kapitel 1 des SGB II festgeschrieben wurde, auch vollständig umgesetzt werden kann. Ein ausgewählter Punkt, den der Rat als nachbesserungsbedürftig eingeschätzt hat, sind der ungenügende Versicherungsschutz und die Ungleichbehandlung von nichtleiblichen minderjährigen unverheirateten Kindern in ehelichen Gemeinschaften. Hier empfiehlt der Ombudsrat die Aufnahme dieser Kinder in die Familienversicherung der Krankenund Pflegeversicherung sowie die Gleichbehandlung auch bei steuerrechtlichen Regelungen. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass zwar das Einkommen des unverheirateten nichtleiblichen Elternteils in einer Bedarfsgemeinschaft eingerechnet wird, aber der Familienversicherungsschutz für die Kinder nicht gewährt wird.
Bei der so genannten 58er-Regelung empfiehlt der Ombudsrat eine Prüfung, ob dem Gedanken des Vertrauensschutzes nicht stärker Rechnung getragen werden muss, übrigens von Anfang an einer der zehn wesentlichen Kritikpunkte der Linkspartei.PDS am SGB II überhaupt. Nach dieser Regelung wurde Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, bis zum Eintritt in die Rente Arbeitslosengeld unter so genannten erleichterten Bedingungen gezahlt, wenn diese dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie haben mit der Bundesagentur für Arbeit einen Vertrag geschlossen. Seit 01.01.2005 müssen sich all diese über 58-Jährigen, die noch nicht das rettende Ufer des Rentenbezugs erreicht haben, einem demütigenden Bedarfsprüfungsverfahren unterziehen. Sie müssen möglicherweise Teile ihrer Ersparnisse für den Lebensabend aufbrauchen, damit sie eventuell Anspruch auf maximal 331 Euro beziehungsweise 298 Euro plus Kosten der Unterkunft haben, um dann möglicherweise noch zu erfahren, dass ihre Wohnung unangemessen groß ist und sie deshalb aus dieser Wohnung ausziehen müssen oder aber die Leistung gekürzt bekommen.
In Bezug auf die Bewilligungsbescheide kritisiert der Ombudsrat, dass diese unübersichtlich und häufig nicht nachvollziehbar sind. Die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit sind von elementarer Bedeutung. Viel Unmut bei den Betroffenen, viel zusätzliche Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften, den so genannten Argen, und bei der optierenden Kommune hätte den Betroffenen erspart bleiben können. Auch viele Widerspruchs- und Gerichtsverfahren hätte es nicht geben müssen. Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern erwartet bis Jahresende mehr als 2.000 Klagen. Das bedeutet einen Mehrbedarf an den Sozialgerichten allein von sieben Richtern. Die meisten dieser Klagen, das muss man allerdings einräumen, erübrigen sich nicht durch nachvollziehbare Bescheide, sondern sind in Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen bei der Berechnung des Leistungsbezuges der Bedarfsgemeinschaften und der Kosten der Unterkunft begründet. Hier bedarf es schnellstmöglich einheitlicher Regelungen und oberster Richtersprüche, denn nur so wird Rechtssicherheit für alle Beteiligten hergestellt werden können. Im normalen Verfahren werden noch 30 Monate oder mehr ins Land ziehen, bevor der Gesetzgeber gegebenenfalls aufgefordert wird, Änderungen herbeizuführen.
Der Ombudsrat fordert im Kapitel 4 seines Zwischenberichts unter dem Titel „Vermittlung in Arbeit“ dazu auf, das Instrumentarium für die aktivierende Arbeitsmarktpolitik vor Ort flexibel, kreativ, effizient einzusetzen. Auch
der Ombudsrat geht davon aus, dass Erwerbsarbeit die Grundlage für wirtschaftliche Unabhängigkeit und Selbstständigkeit darstellt.
Die Beratung und Betreuung der unter 25-Jährigen sowie die schulische und außerschulische Ausbildung und Qualifizierung müssen weiter verbessert werden. Jugendliche sollen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse intensiv betreut und gefördert werden, so der Ombudsrat. Der Ombudsrat sieht auch mit Sorge die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er fordert die Unternehmen auf, der Frühverrentung mit einer flexiblen und zukunftsorientierten betrieblichen Personalpolitik entgegenzutreten.
Dem Land stehen bei den Argen 280,4 Millionen Euro für den Bereich „Markt und Integration“ zur Verfügung. Nachdem in den ersten Monaten der Schwerpunkt der Arbeit in den Argen in der Organisationsfindung und Leistungsgewährung lag, nahm die Förderung von Beschäftigung zunehmend Raum ein. Im August lag der Bindungsstand der Mittel bei circa 52 Prozent. Das bedeutet, einige Argen lagen mehr oder weniger deutlich darüber, einige lagen mehr oder weniger deutlich darunter. Bedenkliche Signale erreichen uns dabei bezüglich der Arge im Landkreis Parchim. Wir fordern alle Argen auf, die im Haushaltsjahr 2005 zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Betroffenen auch einzusetzen. Dabei werden in den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten die vorhandenen erfahrenen Strukturen genutzt wie die OAS, also die Organisation für Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklung, und die arbeitsmarkterfahrenen Vereine und Verbände. Diese leisten seit Jahren unschätzbare Arbeit im Interesse der Arbeitssuchenden und zur Entwicklung unseres Landes. Dafür von dieser Stelle unseren Dank! Allerdings 18.000 1-Euro-Jobs in Mecklenburg-Vorpommern für maximal sechs Monate und 235.000 bundesweit, das sind nicht die geeigneten Antworten auf die Forderungen des Ombudsrates und anderer Experten.
Die Linkspartei.PDS in Mecklenburg-Vorpommern sieht sich nicht nur deshalb darin bestärkt, in unserem Bundesland die Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik vor allem auf die Schaffung und Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie auf Qualifizierung zu legen. Im Übrigen haben die EU-Kommission und auch der Ministerpräsident unseres Landes am vergangenen Donnerstag erst wieder unserem Arbeitsministerium eine gute Arbeit bescheinigt. Aber auch die größten Anstrengungen des Landes können den Abbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik und die Wirkungen falscher Instrumente auf Bundesebene nicht kompensieren. Wir sind leider nicht in der Lage, die Fehler und Ungerechtigkeiten im SGB II zu korrigieren. Was wir aber tun müssen, ist, genau diese Fehler in die politische Diskussion und in den Bundesrat zu bringen.
Der Zwischenbericht des Ombudsrates macht auf weitere Probleme bei Hartz IV und seine Umsetzung aufmerksam. Dabei geht es um die Angleichung des Regelsatzes Ost an West, dabei geht es weiterhin um die Anrechnung der Miete beim Arbeitslosengeld II und beim BAföG, die Höhe der Unterkunftskosten und ihre vergleichbare Anwendung, den Kranken- und Versicherungsstatus von Nichtleistungsempfängern und -empfängerinnen sowie die Anrechnung des Kindergeldes für volljährige Kinder. Bei der organisatorischen Umsetzung des SGB II verweist der Ombudsrat auf Probleme, die sich aus der Mischverwaltung, aus personalwirtschaftlichen und
technischen sowie aus arbeitsdienst- und tarifrechtlichen Fragen ergeben. Viele Probleme hat der Ombudsrat in seinem ersten Zwischenbericht noch nicht aufgenommen. Ich möchte nicht alle nennen, aber einige auszugsweise: verschiedene Fragen der Höhe und Berechnung des Bedarfs einer Person oder Gemeinschaft, die Anrechnung des Partnereinkommens auf den Anspruch einer und eines Arbeitslosen oder die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I.
In die Reihe der zu überprüfenden Regelungen gehören genauso die verschärften Zumutbarkeitsregelungen zur Aufnahme einer Arbeit und auch das gesamte Antragsverfahren vom Formular über ständige Änderungsmeldungen ist zu hinterfragen. Auch viele Leistungen der ehemaligen Sozialhilferegelungen gibt es nicht mehr, obwohl der Bedarf dafür vorhanden ist und durch die so genannte Grundsicherung nicht abgedeckt ist. Ich denke da nur an die Kosten für die schulische Ausbildung. Auch der Mehraufwand für Schwangerschaft ist mindestens um das Kinderbett und den Kinderwagen zu erweitern. Meine Fraktion hatte das in der Aktuellen Stunde im Juni schon angesprochen.
Abschließend möchte ich ausdrücklich die Einschätzung des Rates unterstützen, dass Investitionen in Bildung und Qualifizierung in Schule und Beruf ein Schwerpunkt der komplexen Beschäftigungspolitik sein müssen. Lassen Sie uns also gemeinsam hier im Land und auf Bundesebene dafür wirken, dass mehr Mittel und bessere gesetzliche Regelungen für Bildung und eine aktive Arbeitsmarktpolitik auf den Weg kommen und die bestehenden verbessert werden im Interesse der Menschen in diesem Land und einer nachhaltigen und vor allem auch zukunftsorientierten Entwicklung. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende und wesentlich vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung zu verantwortende Gesetzentwurf stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern zum wiederholten Male an die Spitze der Bundesländer, wenn es um zukunftsweisende und auch kreative Ideen und deren Umsetzung geht.
Nach so erfolgreichen Programmen und Initiativen wie dem Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm unseres Landes und auch der Existenzgründeroffensive aus dem Arbeitsministerium setzen wir erneut Maßstäbe, und zwar dieses Mal in der Baupolitik.
Nach 15 Jahren deutschen Vereinigungsprozesses ist auch im Bauwesen noch nicht alles zusammengewach
sen, was zusammengehört. Im Gegenteil, das haben wir von meinem Rostocker Kollegen schon gehört. Ich kann als Rostockerin sagen, dass sich die Bauordnungen auseinander entwickelt haben. Aber das ist Ihnen allen bekannt. Die Konferenz der Bauminister will dem entgegenwirken oder hat dem bereits mit der im Jahre 2002 beschlossenen Musterbauordnung entgegengewirkt. Diese Musterbauordnung soll nun in Mecklenburg-Vorpommern auch in diese Landesbauordnung münden. Das genehmigungsfreie Bauen soll erweitert, staatliche Prüfungen und Überwachungen sollen eingeschränkt und baurechtliche und bautechnische Prüfungen getrennt werden. Mit wenigen Worten: Bauen soll also einfacher, unbürokratischer und bürgerfreundlicher werden. Natürlich gibt es bei den unterschiedlichen Betroffenen auch unterschiedliche Bewertungen. Es gibt die einen oder auch die anderen Bedenken. Wenn es einfacher geregelt wird, muss es nicht automatisch besser, sicherer oder nachhaltiger in der Wirkung sein. Aber diese Aspekte müssen abgewogen werden und das werden wir in den Ausschüssen auch tun.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle noch einmal darauf aufmerksam machen, worüber wir in den Ausschüssen diskutieren sollten, zum Beispiel über die Barrierefreiheit. Angesichts der demografischen Entwicklung müssen wir zunehmend alternative und integrative Wohn- und Wohnumweltangebote für ältere Bürger sicherstellen. Wenn vor Jahren barrierefreies Wohnen und Leben fast ausschließlich im Zusammenhang mit behinderten Menschen gesehen wurde, so ist es zunehmend der Aspekt des Älterwerdens und der höheren Lebenserwartung, der uns zu dieser Betrachtung zwingt. Möglichst lange selbstbestimmt unser Leben zu gestalten, das ist doch unser ureigenstes Interesse. Und diesen Appell richte ich an die kritischen Stimmen bei den verschiedenen Verbänden und Kammern, denn auch ihre Mitglieder werden einmal alt. Hinzu kommt auch, dass die Zahl älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen deutlich steigen wird. Gleichzeitig akzeptieren aber immer weniger Pflegebedürftige eine Heimunterkunft, zudem nimmt die Tragfähigkeit familiärer Netzwerke immer mehr ab, so das Fazit der BertelsmannStiftung und des Kuratoriums Deutsche Altershilfe im April diesen Jahres. Das ist zwar keine neue Erkenntnis,
es war mir aber ein Bedürfnis, es noch einmal zu nennen.
Schlecht hören gehört übrigens auch zum Älterwerden und beginnt scheinbar immer früher.
Auch die Musterbauordnung ist nur ein Muster, eine Vorlage, vor allem ein Kompromiss, auf den man sich verständigt hat. Thüringen, Sachsen und Hessen haben die mustergetreue Regelung zum barrierefreien Bauen übernommen und deshalb sollten wir in den Ausschüssen diesen Punkt unbedingt noch einmal aufgreifen und darüber diskutieren, warum wir es nicht in Mecklenburg-Vorpommern tun wollen. Damit unsere Landesbauordnung ein Muster mit hohem Wert wird, lassen Sie uns gemeinsam konstruktiv und zukunftsorientiert das Gesetzgebungsverfahren bestreiten! – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sechs Wochen waren wir auf Hartz-Tour unterwegs und haben mit unzähligen Betroffenen geredet, ihre Sorgen und Nöte angehört. Angst vor der Zukunft und Perspektivlosigkeit machen sich breit. Das sind die Hauptergebnisse von Hartz IV. Das sind die Folgen. Wir bleiben dabei, Hartz IV ist ein schlechtes Gesetz.
Herr Riemann, Sie haben bei Ihren Ausführungen ganz und gar nicht erwähnt, dass die CDU und CSU Hartz IV im Bundestag und im Bundesrat mit beschlossen haben
und welche Rolle Sie im Vermittlungsausschuss gespielt haben, um das Ding noch etwas schärfer zu machen.
Das gehört auch zu einer sachlich korrekten Darstellung.
Und es reicht eben nicht aus, den Regelsatz an die 345 Euro West anzugleichen. Von 331 Euro kann man ebenso wenig leben wie von 345 Euro.
Nur auf unseren Druck hin ist es gelungen, die Eigenheimzulage aus der Anrechnung auf das Einkommen zu streichen, die Bestattungsvorsorge anrechnungsfrei zu stellen. Gleichwohl sehe ich mit Genugtuung, dass auch Sie wenigstens diese Nachbesserungen als notwendig erkennen. Stärkere Kontrollen bei ALG-II-Bezieherinnen und -Beziehern diskriminieren in erster Linie Menschen. Sie sind zweitens der blanke Aktionismus und sie zeigen natürlich auch drittens, dass die, die so diskutieren, nämlich keinen blassen Schimmer haben, was in den Argen wirklich los ist und was dort passiert.
Wir bedauern sehr, dass eine ausreichende Zahl von Änderungen an Hartz IV abgelehnt wird. Noch mehr 1-Euro-Jobs, wie vorgeschlagen, werden das Problem der Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit nicht lösen, zumal sich Fachleute über die Wirkung der so genannten 1-Euro-Jobs längst ein Urteil gebildet haben, das da lautet: kaum Vermittlungschancen, dafür eine nachhaltige Stigmatisierung der Betroffenen. Wir werden deshalb in Auswertung unserer Hartz-Tour einen Katalog mit Forderungen zur Nachbesserung erarbeiten und diesen im August vorlegen.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn dieser Katalog hier im Parlament dann auch behandelt würde.
Einige Punkte daraus: Die Höhe des Arbeitslosengeld-IIRegelsatzes muss bundesweit auf einheitlich 420 Euro angehoben werden. Der Antrag muss überschaubar sein und nachvollziehbar für die Antragsteller. Die Anträge müssen dem Datenschutz entsprechen. Wir wollen, dass die Bescheide ebenfalls nachvollziehbar sind und vor allen Dingen Hinweise zu Folgewirkungen enthalten, nämlich gerade bei den Leistungsbeziehern null, das heißt für die, die gar keine Leistungen erhalten. Darüber hinaus müssen die Bescheide für ein Jahr ergehen. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I muss auf die bisherige Regelung zurückgeführt werden. Schwangere, das ist nun einmal so, können ihren Kinderwagen und das Kinderbett nicht von dem Regelsatz finanzieren.
Deshalb muss der Punkt „Mehraufwandsregelung“ nachgebessert werden im Interesse der Betroffenen.
Was die 58erRegelung angeht, bestehen wir auf der Sicherung des Vertrauensschutzes. Das heißt also Rücksetzung in den bisherigen Leistungsbezug. Und die Anrechnung der Partnereinkommen sehen wir natürlich als eine Diskriminierung für Männer und für Frauen.
In diesem Zusammenhang fordern wir die Einbeziehung von Leistungsempfängern auch in die Integration des Arbeitsmarktes und in alle dafür notwendigen Maßnahmen.
All diese und weitere notwendige Nachbesserungen sollen die Situation der Betroffenen wie auch die Arbeitssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften und in den Optionskommunen verbessern. Sie ändern nichts an unserer grundsätzlichen Einschätzung, dass dieses Gesetz falsch ist und auch die Probleme nicht löst. Damit werden Menschen praktisch ins Abseits gestellt, die Gesellschaft wird gespalten in Arm und Reich, und das ist mit uns als PDS einfach nicht zu machen.
Wenn Sie sagen, Herr Riemann, wir haben keine Lösungen, dann muss ich Ihnen abschließend noch sagen, Sie haben Frau Gramkow nicht vernünftig zugehört, sonst hätten Sie nämlich unsere Vorschläge zu dem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor und weitere Vorschläge auch gehört.
Und gucken Sie auch einmal in unsere Agenda Sozial. Unsere Agenda Sozial ist unser Programm und damit unser Konzept.
Haben Sie doch nicht so viel Angst vor Links!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es mal um eine Erfolgsgeschichte in unserem Land. Es ist leider selten, wenn es um einen Antrag geht. Es geht um die Erfolgsgeschichte Scandlines, wenn sie auch wohl mehr aus dem wirtschaftlichen Erfolg heraus bezogen ist.
Die Geschichte begann fast auf den Tag genau vor zwölf Jahren. Damals, am 1. April 1993, sind mit der Verschmelzung der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn zur Deutschen Bahn AG auch deren Fährdienste vereint und die Deutsche Fährgesellschaft Ostsee mbH als privatrechtliches Unternehmen gegründet worden. Die neue, in Rostock beheimatete Reederei baute kontinuierlich ihre bestehenden Linien aus und intensivierte die Zusammenarbeit mit den langjährigen Partnerreedereien der dänischen und auch der schwedischen Scandlines. In allen wichtigen Transportsegmenten konnten die Ergebnisse des Vorjahres erneut gesteigert werden. Neben dem Millionenpublikum transportiere Scandlines auch über vier Millionen Pkw, fast eine Million Lkw und Trailer sowie mehr als 85.000 Busse und 110.000 Eisenbahnwaggons. In Deutschland ist Scandlines in vier Ostseehäfen mit insgesamt sechs Fährlinien nach Dänemark, Schweden, Litauen und Lettland vertreten. Das sind hervorragende Ergebnisse, die für unser Land wichtig sind, genauso wichtig wie die 600 Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern. Wie auch meine Vorredner klar gemacht haben, gehört deshalb Scandlines in der jetzigen Struktur zu den großen Firmen in Mecklenburg-Vorpommern – ein Grund, dieser Firma und ihrer Entwicklung große Aufmerksamkeit zu widmen.
Gleichzeitig hat aber die Erfolgsgeschichte ihre Schattenseiten. Seit 1998 gibt es Querelen in der Zusammenarbeit der deutsch-dänischen Geschäftsführung. Mehrfach gegenseitig geäußerte Verkaufsabsichten, Rückzugsgefechte haben Unruhe in der Belegschaft, in der Öffentlichkeit und natürlich auch im Geschäft gebracht. Insider weisen mahnend darauf hin, dass es seit dem Zusammenschluss keine wesentliche Entwicklung des Schiffsraums und der Linienstrukturen gegeben hat. Erinnert sei zum Beispiel daran, dass in den Jahren 1993 bis 1998 drei
neue Schiffe in Dienst gestellt wurden. Nach dem Zusammenschluss zur Scandlines blieben leider solche Entwicklungen aus. Im Gegenteil, die erfolgreiche Verbindung nach Finnland wurde eingestellt.
Die mit hoher Sicherheit in den nächsten Jahren entstehende feste Fehmarn-Belt-Querung wird im Ostseeraum eine neue Konkurrenzsituation schaffen. Auf diese muss sich solch ein Unternehmen intensiv vorbereiten, weil es um die Zukunft unserer Hafenstandorte geht und um den Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze. Das verlangt aber vor allem, dass sich die Linienbetreiber mit Dienstleistungsangeboten und technischem Know-how eine zukunftsträchtige Position erarbeiten. Dazu braucht eine Firma strategische Entscheidungen und keine ständig aufflackernden Streitigkeiten.
Nun hören wir aber, die Deutsche Bahn bereitet sich auf den Börsengang vor und will sich auf das Kerngeschäft konzentrieren. Muss sie deshalb aber einen gewinnbringenden Bereich abstoßen? Die Landesregierung sollte bei ihren Bemühungen um die Sicherung der Standorte den Verkehrsminister Dr. Stolpe mit seiner Gestaltungskompetenz nicht aus der Verantwortung lassen.
Hier kann der Staat gestalten. Welche Folgen müssen wir erwarten, wenn Scandlines zur Hälfte oder in Gänze neue Eigentümer erhält? Mit Sicherheit wird es diese Fährlinie weiterhin geben. Wie meine Vorredner schont betont haben, wird es bei einem nichtdeutschen Eigentümer wohl aber auch kein deutsches Headquarter geben. Qualifizierte Arbeitsplätze gingen dann in Rostock verloren. Es wir aber auch die nicht zu unterschätzende Zahl der jetzigen Dienstleister, Zulieferer und Versorger treffen, denn schon jetzt zeigt die dänische Linie einen klaren Patriotismus in ihrem Einkaufsverhalten. Leistungen werden fast nur aus dem eigenen Land gekauft. Ein dänischer oder schwedischer Eigentümer wird kaum wie bisher die hiesigen Werftkapazitäten der Rostocker Neptunwerft nutzen, um nur ein Beispiel zu nennen.
Aus diesen genannten Gründen befürworten wir in unserem gemeinsamen Antrag, dass die unternehmerische Führung in deutscher Hand und in Rostock tätig werden soll.
Ich fordere die Landesregierung namens meiner Fraktion auf: Setzen Sie sich dafür ein, dass Scandlines eine Erfolgsgeschichte in unserem Land bleibt und auf eine zukunftsfähige Basis gestellt wird! Außerdem unterstütze ich als Abgeordnete der Rostocker Bürgerschaft diesen Antrag sehr und bitte um Ihre Zustimmung, auch für den Änderungsantrag der CDU. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als arbeitsmarktpolitische Sprecherin einer Regierungspartei bin ich natürlich immer sehr gespannt darauf, mit welchen Kritikpunkten die Opposition der Regierung in meinem Politikbereich entgegentritt. Dabei interessieren mich vor allem solche Kritiken der Opposition, an denen sich zumindest in Ansätzen ablesen lässt, was sie täte, wenn sie an der Regierung wäre, was sie ganz konkret anders machen würde als die derzeit Regierenden. Man sagt doch, die Opposition sei eine Regierung im Wartestand.
Wenn ich mir Ihren Antrag „Benchmarking-Report ,Existenzgründung M-V‘“ ansehe, dann ist es mir trotz wiederholter Lektüre nicht gelungen herauszufinden, was Sie in Mecklenburg-Vorpommern in der Existenzgründerpolitik anders machen würden.
Ich verstehe nach wie vor nicht, was Sie von der Landesregierung wollen und was Ihnen an der Existenzgründerpolitik der Landeregierung nicht gefällt.
Mir ist aufgefallen, dass es Ihnen offensichtlich schwer fällt zu unterscheiden, wer in unserem Lande wofür zuständig ist.
Oder wie ist es sonst zu erklären, dass Sie die Landesregierung auffordern, Bericht über die Arbeit der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit zu erstatten? Und was versprechen Sie sich von der Forderung, alle sechs Monate eine umfassende Evaluierung über das Gründungsgeschehen in unserem Lande zu bekommen? Wer es ernst meint mit den Forderungen nach Entbürokratisierung und Deregulierung, der kann doch nicht ernsthaft einen solchen Vorschlag unterbreiten,
der auf Dauer ein extra Evaluierungsreferat hervorrufen würde, einmal ganz davon abgesehen, dass Ihr Antrag hier im Lande gar nicht umgesetzt werden kann, weil er
sich vor allem an die Bundesregierung und an die Bundesagentur für Arbeit richtet. Ich will jedoch hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir auch ohne Initiative der CDU schon längst über eine Vielzahl von Daten über das Gründergeschehen in Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Diese Daten gefallen Ihnen möglicherweise nicht, weil sie Ihnen ein zu positives Bild über die Arbeit der Landesregierung und insbesondere auch des Arbeitsministeriums vermitteln. Das würde ich verstehen. Ich bezweifle jedoch, dass weitere Evaluierungen Ergebnisse hervorbringen würden, die Ihnen besser gefielen.
Mir scheint, dass Sie meine Auffassung teilen, denn mir ist beim Lesen Ihres Antrages aufgefallen, dass Sie sich sehr kritisch mit der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit auseinander setzen. Eine Kritik der Existenzgründungspolitik der Landesregierung sucht man allerdings vergebens.
Liegt das vielleicht daran, dass auch Sie inzwischen zu dem Ergebnis gekommen sind, dass an der Existenzgründungskampagne des Arbeitsministeriums „Einfach anfangen“ einfach nichts auszusetzen ist?
Diese Kampagne „Einfach anfangen“ ist längst weit über unsere Grenzen hinaus bekannt und anerkannt. Sie ist ausgezeichnet worden und wird von der EU-Kommission als vorbildlich bezeichnet. Sie erfreut sich also hoher Anerkennung und wird auch von der Unternehmerschaft in Mecklenburg-Vorpommern breit unterstützt. Wer „Einfach anfangen“ heute noch für einen Fehler hält, der isoliert sich und läuft Gefahr, sich lächerlich zu machen. Deshalb sollten Sie über Ihren Schatten springen und eingestehen, dass Sie sich mit Ihrer Kritik an „Einfach anfangen“ vor zwei, drei Jahren auch geirrt haben. Wir haben hier einen Ansatz in der Arbeitsmarktpolitik, mit dem sich Mecklenburg-Vorpommern sehen lassen kann. Das dafür ein Arbeitsminister der PDS verantwortlich ist, widerlegt all die dummen Unterstellungen über die Unfähigkeit der PDS, Regierungsverantwortung zu tragen und eine Politik zu verantworten, die die Wirtschaftsentwicklung unseres Landes voranbringt.
Die Förderung der Existenzgründer und des Unternehmergeistes ist eine runde Sache. Dazu gehören Schülerfirmen ebenso wie das Mikrodarlehen. Dazu gehören aber auch das Mentorennetz und die Initiative für Unternehmensnachfolge. Ich habe mich in der vergangenen Woche in vielen Gesprächen davon überzeugen können, dass überall dort, wo Abstimmungen zwischen dem Arbeitsministerium und dem Wirtschaftsministerium sinnvoll und notwendig sind, solche Abstimmungen auch stattfinden. Das gilt bei den Darlehensprogrammen genauso wie bei anderen Fördertatbeständen oder wie im Existenzgründerbeirat, die gemeinsam von Arbeits- und Wirtschaftsministerium geleitet werden.
Angesichts dieser Bilanz kann ich gut verstehen, dass sich Ihr Antrag nicht kritisch mit der Landesregierung, sondern kritisch mit der Bundesregierung und der Bun
desagentur für Arbeit beschäftigt. Ihre Kritik an den IchAGs ist von uns bereits vor zwei Jahren hier vorgetragen worden. Glücklicherweise hat unsere Landesregierung all die Fehler vermieden, die die Bundesagentur für Arbeit bei ihrer Förderung von Ich-AGs jahrelang trotz vieler Warnungen von unterschiedlichen Seiten gemacht hat, bevor sie zum Ende vergangenen Jahres ihre Praxis auch umgestellt hat.
Dennoch werden wir uns mit den negativen Folgen der Ich-AG-Förderungen in den kommenden Monaten mehr und mehr hier im Land beschäftigen müssen. Die falsche Politik der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit wird dann hier im Lande aufgefangen werden müssen.
Das ist jedoch ein ganz anderes Thema, ein Thema, mit dem Ihr Antrag nichts zu tun hat. Er verfehlt auch dieses Thema. Da sich Ihr Antrag nicht mit den Existenzgründungen in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt, die die Landesregierung zu verantworten hat, und damit der Realität in unserem Lande im Wesentlichen nicht gerecht wird, sondern sich an die Bundesregierung richtet, wird er von der PDS-Fraktion auch abgelehnt. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich sage, die Hartz-Gesetze sind ein Tabubruch, denn mit ihnen ist der soziale Abstieg vieler Menschen vorbestimmt. Andere fragen jedoch: Hat sich Hartz IV im Großen und Ganzen erledigt? Haben sich die Menschen inzwischen davon überzeugen lassen, dass die Reformvorhaben der Bundesregierung in ihrem Interesse und, wie der Bundesarbeitsminister so gerne formuliert, alternativlos sind?
Es ist nicht zu bestreiten, dass die Zahl der Demonstranten und der Demonstrationen immer geringer wird. Ich bezweifle auch die Ergebnisse der Meinungsumfragen nicht, die besagen, dass sich eine große Mehrheit in diesem Land für Reformen und ein Teil der Befragten für Reformen in der Arbeitsmarktpolitik aussprechen. Und ganz sicher wird es auch Fälle geben, in denen so genannte Bedarfsgemeinschaften zum 1. Januar 2005 mehr Arbeitslosengeld II erhalten, als sie bisher Sozialhilfe erhielten. Wer aber aufgrund solcher Feststellungen zu dem Ergebnis kommt, Hartz IV werde von der Mehrheit der Menschen akzeptiert, der wird sich in den kommenden Monaten noch so manches Mal wundern.
Ich erlebe in meinen Gesprächen mit Mecklenburgern und mit Vorpommern jedenfalls nach wie vor eine breite Ablehnung der Reformen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich meine Gesprächspartner so grundsätzlich von den Gesprächspartnern der Kolleginnen und Kollegen der CDU- und der SPD-Fraktion unterscheiden. Die Mehrheit in unserem Land ist ganz und gar nicht damit einverstanden, was den Arbeitslosen mit Hartz IV zugemutet werden soll. Für die Menschen stellt sich die Lage folgendermaßen dar: Die Wirtschaft ist nicht in der Lage, die benötigten Arbeitsplätze bereitzustellen, und dafür werden die Arbeitslosen bestraft.
Was die Menschen ganz besonders empört, das ist auch noch der Etikettenschwindel. Wenn dieses Gesetz für massive Leistungskürzungen bei den betroffenen Arbeitslosen sorgen soll, dann sollte man das auch ansprechen. Und man sollte nicht so tun, als ginge es bei den eingeleiteten Maßnahmen darum, wesentliche Impulse für mehr Beschäftigung auszulösen,
so, wie Sie sich zum Beispiel, Herr Dr. Backhaus, in der Diskussion geäußert haben. Ich möchte nur daran erinnern, welche Probleme jetzt künftig auf uns zukommen, was zum Beispiel das ganze Problem der Saisonarbeiter anbetrifft.
Das ist nur ein Fakt, der herausgerechnet wurde.
Den Druck auf Arbeitslose und ihre Familien zu erhöhen, ist meiner Meinung nach völlig sinnlos, wenn es keine freien Stellen gibt. Das ist nun einmal Fakt!
Die Bundeszuschüsse aus der Kasse von Herrn Eichel für die Bundesagentur in Nürnberg sollen ja drastisch gekürzt werden. Natürlich wird der Versuch unternom
men, uns mit allerlei Rechenkünsten weiszumachen, dass hier etwas anderes gewollt ist. Aber ich möchte trotzdem, auch wenn jetzt die rote Lampe brennt und ich hier meine Rede massiv kürzen muss,
auf folgenden Fakt noch einmal aufmerksam machen: Die Bundesagentur für Arbeit spricht ja immer von der hohen Erwerbsneigung der Frauen im Osten. Und auch da werden wir im kommenden Jahr noch merken, wie sich das auswirken wird. Das heißt also, dass die Berufstätigkeit der Frauen im Osten, auf die wir in all den Jahren immer stolz waren, überhaupt nicht mehr zur Debatte steht. Man möchte, dass die Frauen wieder zurückkommen an den Herd,
und die Abhängigkeit der Frau vom Mann, die wir uns ja, auch wenn wir über DDR-Zeiten reden, schwer erarbeitet haben,
und zwar auch die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie ich gestern schon ausgeführt habe, sind sich die Koalitionspartner darin einig, dass das Land auch weiterhin mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die berufliche Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser fördert, nach meinem Verständnis ein politisches Muss, solange die Wirtschaft den Menschen keine ausreichende Zahl von existenzsichernden Arbeitsplätzen bereitstellt. Und in diesem Sinne, Frau Strenz, ist es für mich kein Schaufensterantrag, sondern ganz dringend notwendig, dass wir darüber hier im Parlament reden und uns austauschen.
Im nächsten Jahr werden wir weiterhin im Rahmen des Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramms des Landes mehrere Millionen Landes- und ESF-Mittel dafür verwenden. Insbesondere in den ASP-Schwerpunkten, so, wie das in der Debatte ja auch schon gesagt wurde, A – a k tive und präventive Arbeitsmarktpolitik – und B – Gesellschaft ohne Ausgrenzung – wird das so sein.
Zur aktuellen Situation: Ab 01.01.2005 wird es nach dem SGB II keine arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängerin
nen und -empfänger mehr geben. Entweder sind ehemalige Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger arbeitsfähig und erhalten Leistungen nach dem SGB II in Form des Arbeitslosengeldes II oder sie sind nicht arbeitsfähig und erhalten Leistungen aus anderen sozialen Systemen. Die einschlägigen Prognosen sagen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern 150.000 Erwerbslose geben wird, die von der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Überführung jetziger arbeitsfähiger Sozialhilfeempfangender betroffen sein werden.
Was die arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger angeht, hat die PDS schon lange gefordert, sie vollständig in die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit, jetzt Agentur für Arbeit, zu übergeben, damit auch sie einen vollständigen Förderanspruch haben.
Die CDU wollte schon damals die Abschaffung der lohngekoppelten Arbeitslosenhilfe und die Absenkung der Transferleistungen für Langzeitarbeitslose auf Sozialhilfeniveau.
Das Tragische an der jetzigen Situation ist, dass genau dies nun durch eine sozialdemokratische Bundesregierung umgesetzt wird. Und es kommt noch schärfer für die Betroffenen, denn auch die Zumutbarkeitsbedingungen wurden geändert auf ein Niveau, das sich die Kohl-Regierung nicht getraut hätte und was bei der SPD in der Opposition vor 1958 einen Sturm der Entrüstung ausgelöst hätte.
Nun werden...
’98 habe ich gesagt, Herr Glawe.
Oh, dann entschuldige ich mich.
Nun werden wir also ab 01.01.2005 eine größere Zahl Langzeitarbeitsloser haben, viele mit Leistungsbezug, viele mit Teilleistungsbezug und viele – circa 30.000 – vollkommen ohne Leistungsbezug, weil der Partner noch Arbeit oder ein Einkommen hat oder weil die Altersvorsorge einfach zu üppig angedacht oder geplant war in der Familie. Was, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Raum, ist mit dem Vertrauen? Was sagen wir den Menschen, die sich auf die Politik verlassen haben und jahrelang Beiträge gezahlt haben?
Aber zurück zur Arbeitsmarktpolitik.
Das Land wird durch die Bundesagentur bei der Finanzierung von Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik immer weniger in Anspruch genommen. Nun könnte man ja eigentlich darüber froh sein. Das Ganze hat nur einen Haken: