Protokoll der Sitzung vom 22.05.2003

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Verbraucherschutz im Bereich von Telekommunikations-Dienstleistungen – Drucksache 4/444 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Peters für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Verbraucher! Liebe Kollegen! Ich freue mich, heute ist ein guter Tag, ein guter Tag deswegen, weil wir heute nicht im Zusammenhang mit Verbraucherschutz über Krisen diskutieren müssen, dass wir nicht nur über Lebensmittelbereiche diskutieren, Gesundheitsbereiche, sondern dass wir uns allmählich wegbewegen in ein Segment, in den Wirtschaftsbereich, aber ohne Unternehmen und Anbieter beschädigen zu wollen. Das sei hier schon mal vorweggesagt.

Zweitens ist ein guter Tag, weil ich davon ausgehe, dass die CDU-Fraktion unserem Antrag zustimmt, zustimmt deswegen, weil ich mir die Tagesordnung des Deutschen Bundestages herausgezogen habe und dort unter Tagesordnungspunkt 3 außer „Bericht der Bundesregierung“ auch zu lesen ist „Aktionsplan Verbraucherschutz“ und sogar die Beratung eines Antrages der CDU/CSU zum Thema „Bessere Verbraucherinformation bei Lebensmitteln, Produkten und Dienstleistungen“. Schau, schau! Genau im vergangenen Jahr war ein Gesetz eingebracht worden, ein Verbraucherinformationsgesetz, und das ist von CDU/CSU und FDP abgelehnt worden. Aber ich begrüße es sehr, dass es doch in bestimmten Ebenen und Bereichen Erkenntniszuwächse gibt. Also deswegen, wie gesagt, ein guter Tag.

Vielleicht darf ich aus dem Antrag nur wenige Sätze

zitieren, damit klar wird, dass wir uns einig sind, dass wir eigentlich das Gleiche wollen und kein Nein von Ihnen kommen könnte. Da steht zum Beispiel „Aus dem Leitbild des mündigen Verbrauchers heraus“ – ich zitiere aus dem Antrag – „ist dieses Interesse zu begrüßen und daher zu fördern. Die Verbraucher sollen sich als Marktteilnehmer begreifen können und befähigt werden, Kaufentscheidungen wie auch andere Vertragsschlüsse eigenverantwortlich zu treffen. … Daher sollen Unternehmer und Unternehmen darin gestärkt werden, ihre Angebote zur Verbraucherinformation zu verbessern. Sie sollten die Chancen der Verbraucherinformation als ein wett

bewerbs- und qualitätsförderndes Element annehmen.“ Genau das wollen wir und nichts anderes.

Meine Damen und Herren, Telefonieren, das ist heute so ein Segment, über das wir reden wollen. Telefonieren ist eine höchst praktische Angelegenheit. Ohne Handy, ohne PC läuft schon bald gar nichts mehr. Ein PC ist hier aus den Reihen schon weggeräumt, der zweite ist zugeklappt, also auch wir kommen ohne PC nicht mehr aus. In der Lobby sind die Telefonboxen ewig besetzt und jeder hat geschäftig sein Handy mehr oder weniger am Ohr. Wer will es uns, den Menschen, vom Schulkind bis zum Rentner, auch verdenken, dass man sich dieser modernen Kommunikationsmittel bedient. Der Markt der Kommunikations- und Computertechnik floriert mit immer neuen Erzeugnissen. Das ist gut und auch erfreulich, aber wer dranbleiben will, muss natürlich ständig tiefer in die Tasche greifen. Das alles hat also seinen Preis, Telefonieren besonders.

Wer zum Beispiel eine Dienstleistung in der Regel über sein mobiles Telefon oder über den PC in Anspruch nimmt, muss dafür nicht wenig zahlen, insbesondere wenn es sich um so genannte Mehrwertdienstenummern handelt, also 0190er oder 0900er Nummern. Wir wissen, 0190er beziehungsweise 0900er Nummern dienen dazu, telefonisch oder über den PC abgerufene Dienstleistungen über die Telefonrechnung der Telekommunikationsgesellschaft abzurechnen, ein einfaches, schnelles Verfahren. Schnell und einfach lässt sich damit allerdings auch betrügen, wenn man weiß, wie. Abzocker beherrschen ihr Geschäft auf Kosten gutgläubiger Verbraucher. Wenn junge Leute auf solche Machenschaften hereinfallen und plötzlich Hunderte von Euro zahlen müssen, ist das für manchen eine finanzielle Katastrophe. Aber, meine Damen und Herren, auch Alter schützt vor Torheit nicht. Das Grundprinzip solcher nicht vertrauenswürdigen Geschäftemacher ist immer das Gleiche. Das potentielle Opfer soll dazu gebracht werden, die vorgeschlagene teure Nummer zu wählen. Das geschieht durch Vortäuschung falscher Tatsachen, indem die Neugierde geweckt werden soll, Nummern oder Kosten verschleiert werden, schlichtweg also durch Lug und Trug. Das Fatale dabei ist, dass bisher keiner sicher ist, wann und in welchen Fällen die Gefahr des Abzockens droht. Teure Servicenummern sind häufig nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Noch gemeiner ist es natürlich, wenn man angerufen wird und trotzdem zahlen muss, weil man sich auf einen provozierenden Rückruf einlässt.

Ein Beispiel: „Hallo Frau …“, dann folgt der Name mit sehr süßer Stimme, sehr freundlich, übertrieben freundlich, „Sie sind verbunden mit …“ und dann kommt nuschel, nuschel, weil Sie es nicht richtig, nicht ganz bewusst zurückverfolgen sollen. Und wer unterbricht schon gerne so eine nette Stimme? Dann geht es weiter: „Sie haben sich an einem unserer Gewinnspiele beteiligt.“ Man überlegt, an welchem Gewinnspiel hast du dich beteiligt, wo war das? Also man sagt nichts, es könnte ja irgendwo sein. „Ich kann Sie beglückwünschen, Sie haben gewonnen. Sie wollen doch sicherlich mehr zu Ihrem Gewinn erfahren. Unser Ziehungsleiter wird Ihnen Genaueres sagen und vor allem, wo Sie Ihren Gewinn abrufen können. Ich darf Sie doch wohl verbinden?“ Und wer spätestens jetzt nicht reagiert, der wird zahlen, weil diese Verbindung eine teure Nummer nach sich zieht. Und dieses Gespräch zieht sich hin. Nach dem Ziehungsleiter kommt nämlich noch der Justiziar. Das sind alles Beispiele, die bei meiner 85-jährigen Schwiegermutter passiert

sind, deswegen kann ich das hier so deutlich sagen. Oder aber denken wir an eine meist harmlose SMS, die neugierig macht. Arglos wird die Rückruftaste gedrückt und das böse Erwachen kommt dann mit der Handyrechung, weil das Gespräch über eine teure 0190er Nummer lief.

Nun könnten wir natürlich sagen, selbst schuld. Wer besagte Nummer nicht anruft oder zurückruft, geht kein Risiko ein. Aber das, meine Damen und Herren, kann nicht der Weg sein in einem Rechtsstaat. Vor Abzockern müssen die Verbraucher geschützt werden. Damit befasst sich nun der Ihnen vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 4/444. Das Bundeskabinett hat am 9. April 2003 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er und 0900er Nummern, Mehrwertdienstenummern, wie es so schön heißt, beschlossen. Der Gesetzentwurf soll Transparenz bei Angeboten eben dieser Nummern schaffen und den Verbraucher eine bessere Handhabe gegen den Missbrauch der Nummern geben.

Worum geht es also? Künftig erhält der Verbraucher einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post:

Erstens. Er kann sich darüber informieren, wer sich hinter einer 0190er Mehrwertdienstenummer verbirgt.

Zweitens. Die 0900er Nummern, die seit dem 01.01.2003 genutzt werden können, müssen in einer Datenbank erfasst werden, die dann im Internet veröffentlicht wird.

Drittens. Für mehr Transparenz soll insbesondere eine Regelung sorgen, die die Betreiber des Telekommunikationsnetzes verpflichtet, bei der Werbung auf den Preis für die Nutzung hinzuweisen und den Preis auch anzusagen.

Viertens. Diese Pflicht zur Preisansage soll nach Ablauf einer Übergangsfrist von einem Jahr auch für Anrufe aus Mobilfunknetzen gelten.

Fünftens. Des Weiteren soll das Risiko, unangemessen hohe Geldbeträge entrichten zu müssen, minimiert werden. Bei der Überraschungsrechnung wird also die Höhe minimiert. So sieht der Entwurf zu diesem Bereich vor die Einführung von Preisobergrenzen von 3 Euro pro Minute bis 30 Euro pro Einwahl und die Pflichttrennung nach einer Stunde.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Mit dem Gesetzentwurf soll also Schaden vom Verbraucher abgewendet werden. Damit stimmt zunächst einmal die Richtung. Aber damit ist es nicht getan, denn es gibt Einschränkungen. Eine Einschränkung des Gesetzes ist, dass nur die Anbieter von Mehrwertdiensterufnummern mit 0190er und 0900er Nummer strengeren Vorschriften unterworfen werden. Für Betrüger und für unseriöse Anbieter wird das ein Signal sein oder als Signal verstanden werden. Sie werden die Abzockerei auf andere Nummern verlegen, also zum Beispiel auf 0118er oder 0137er Nummern.

Eine weitere Schwäche des Entwurfes liegt darin, dass die vorgesehenen Maßnahmen für mehr Transparenz bei den Preisen erst nach einer Übergangsfrist gelten sollen – auch für Mobilfunk, aber allerdings erst nach einer Übergangsfrist. Sie finden zu dieser Übergangsfrist auch nichts im Gesetz, sondern lediglich in der Begründung des Gesetzes. Und wir meinen, das gehört auch festgeschrieben ins Gesetz. Mit unserem Antrag wollen wir zum Abbau dieser beiden Schwachstellen beitragen.

Ich kann mir jetzt vorstellen, ein Kollege aus der CDUFraktion wird vielleicht kommen und sagen, ich greife dem mal vor: Was wollt Ihr damit, man will doch Verbesserungen damit eigentlich? Es wird doch gehandelt, die Ausschüsse des Bundesrates beschäftigen sich einbringen, das wissen wir alles. Aber mit einem Votum aus dem Landtag wird es die Landesregierung leichter haben, Mehrheiten zu finden, um auch den Gesetzentwurf im Sinne der Verbraucher zu verbessern. – Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, Torsten Koplin, PDS, und Regine Lück, PDS)

Vielen Dank, Frau Peters.

Das Wort hat jetzt in Vertretung des Wirtschaftsministers die Finanzministerin Frau Keler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gestehe, das Thema ist so nicht unbedingt das, in dem ich absolut drinstecke. Ich habe mir die Rede meines Kollegen Otto Ebnet an einem Nachmittag durchgelesen und abends kam dazu im Fernsehen ein Bericht. Und da bin ich erst einmal richtig wach geworden. Es ist mir bewusst geworden, dass das eine sehr gefährliche Situation sein kann, dass man sehr schnell sehr viel Geld verlieren kann.

(Zuruf von Norbert Baunach, SPD)

An dem geschilderten Fall von dieser jungen Frau, dass sie angeblich 20 oder 22 Stunden am Stück telefoniert hat und jetzt 44.000 Euro für die Telefonate zu zahlen hat, zeigt sich, wie gefährlich doch diese Sache ist. Deshalb lassen Sie mich jetzt einmal versuchen, das Wichtigste darzustellen, denn Frau Peters hat ja schon eine ganze Menge in ihrer Rede, die ich hier vorliegen habe, gesagt. Ich werde versuchen, noch einmal das Wichtigste aus der Sicht des Wirtschaftsministeriums darzulegen.

Es herrscht eine erhebliche Verunsicherung bei den so genannten Mehrwertdiensterufnummern, das hat Frau Peters ja schon deutlich gesagt. Diese Nummern sind dazu da, telefonisch oder über den Computer abgerufene Dienstleistungen wie zum Beispiel Beratungsdienste schnell und einfach über die Telefonrechnung abzurechnen. Sie machen das Leben leichter, aber der Ruf seriöser Angebote wird gegenwärtig durch betrügerische Geschäfte geschädigt. In letzter Zeit gibt es erhebliche Probleme mit der missbräuchlichen Nutzung dieser Nummern. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit so genannten Dialern. Das sind automatische Einwahlprogramme, die sich zum Teil unbemerkt im Computer eingenistet haben und selbständig teure Nummern wählen. Das muss also bei der Frau, die im Fernsehen zu Worte kam, so ein Fall gewesen sein.

Die Bundesregierung versucht nun dagegenzusteuern. Um diesen Missbrauch zu verhindern, brauchen wir jedoch mehr Transparenz. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen klar und deutlich über die Kosten und die Leistungen der Diensteanbieter informiert werden. Und es ist deshalb gut, dass Ende August 2002 die Zweite Verordnung zur Änderung der Telekommunikationskundenschutzverordnung in Kraft getreten ist. Damit ist unter anderem die Haftung der Netzbetreiber erweitert worden. Die sind nun verpflichtet, Mehrwertdiensterufnummern zu sperren, wenn sie von deren rechtswidriger

Nutzung erfahren. Außerdem müssen die einzelnen Anbieter eine Anschrift haben und eine kostenfreie Servicenummer anbieten. Die Rechnungsersteller, wie zum Beispiel die Deutsche Telekom, sind verpflichtet, die Telefonkunden in der Rechnung darauf hinzuweisen, dass sie bei strittigen Forderungen widersprechen können.

Das sind alles Schritte in die richtige Richtung, aber es geht noch nicht weit genug. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er und 0900er Nummern vorgelegt hat. Das ist ganz im Sinne des Aktionsplanes Verbraucherschutz, den die Bundesregierung kürzlich vorgelegt hat.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine ganze Menge vor, was dem Schutz der Verbraucher dient, wie zum Beispiel den Aufbau einer für jedermann öffentlich und auch über das Internet zugänglichen Datenbank von 0900er Nummern und deren Anbietern, die Auskunftsverpflichtung der Netzbetreiber über 0190er Nummern gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die Verpflichtung der Diensteanbieter, die Verbraucher sowohl in der Werbung als auch vor der Nutzung der entsprechenden Nummern über den Preis zu informieren, und schließlich, das halte ich für ganz wichtig, die Begrenzung der Preise für die einzelnen Verbindungen auf 3 Euro je Minute beziehungsweise auf 30 Euro bei zeitunabhängigen so genannten Blocktarifen. Über diese Preisgrenze hinaus darf nur gegangen werden, wenn sich der Kunde legitimiert und er dem zustimmt. Mit dieser Regelung wird der mögliche Schaden, der dabei entstehen kann, drastisch reduziert, aber eben nicht behoben.

Darüber hinaus gilt, dass die Registrierung von Dialern bei der Regulierungsbehörde geregelt wurde und die Zwangsabschaltung einer Mehrwertdiensteverbindung nach einer Stunde verpflichtend ist. Ein Anbieter, der seiner Preisinformationspflicht nicht nachgekommen ist, hat keinen Anspruch auf Bezahlung. Die Gesetzesänderungen sollen Mitte 2003 in Kraft treten.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat aber die Schwäche, dass er sich ausschließlich auf die 0190er und 0900er Rufnummern beschränkt. Es gab jedoch schon Missbrauchsfälle, in denen andere Nummern im Spiel waren. Das sind zum Beispiel 0118er oder 0137er Nummern. Kürzlich berichtete das Telekommunikationsmagazin „Connect“, dass die günstigen Tarife bei 0137er Nummern nur aus dem Festnetz gelten. Das heißt, wer mit dem Handy eine solche Nummer wählt, kann auch sehr schnell bei der Rechnung eine böse Überraschung erleben. Außerdem versuchen Anbieter teure 0190er Nummern durch Auslandskennzahlen oder Trennstriche so zu tarnen, dass die Nutzer beim flüchtigen Hinsehen in die Kostenfalle tappen. Schließlich ist zu erwarten, dass solche unseriösen Anbieter auf andere Nummern ausweichen werden, wenn das neue Gesetz greift. Das Problem würde sich also nur verschieben.

Ein anderes Problem ist, dass die vorgesehenen Maßnahmen erst nach einer Übergangsfrist von einem Jahr für den Bereich des Mobilfunks gelten sollen. Auch im Mobilfunk ist, wie bereits gesagt, die Zahl der Missbrauchsund Betrugsfälle hoch und die Verschuldungsgefahr beziehungsweise Verschuldungsrealität, vor allem bei Jugendlichen durch Handys, ist ja bekannt. Verbraucher

werden durch SMS-Nachrichten oder Aufforderungen zurückzurufen sehr leicht dazu verleitet, in die Falle zu tappen und bei teuren Rufnummern zu landen.

Deshalb hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat eine Initiative gestartet, um den Gesetzentwurf der Bundesregierung in diesen Punkten zu verbessern. Leider sieht es so aus, dass es bei der einjährigen Übergangsfrist für die Mobilfunkbranche bleiben muss, da dieser Zeitraum für die technische Umsetzung notwendig ist. Vermittlungsstellen müssen so eingerichtet werden, dass sie erkennen können, welche Gebühren bei der jeweiligen Verbindung anfielen. Dies ist von den Mobilfunknetzbetreibern scheinbar nicht unter einem Jahr zu leisten. Solange es hier keine Lösung gibt, muss man den Verbrauchern raten, sich durch konsequente Enthaltsamkeit vor teuren Überraschungen zu schützen. Finger weg von unbekannten Rufnummern und nicht zurückrufen, wenn das Handydisplay eine fremde Nummer zeigt!

Was die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Gesetzentwurfes auf alle Mehrwertdiensterufnummern angeht, haben wir Unterstützung bei den mit dem Thema befassten Ausschüssen für Landwirtschaft und Wirtschaft des Bundesrates gefunden. Ein entsprechender Beschluss wurde gefasst.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung bleibt an dem Thema dran. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass der Verbraucherschutz bei Telekommunikationsdienstleistungen verbessert wird! Ich persönlich habe nur die Hoffnung, dass nicht einmal auf meiner Rechnung ein so großer Betrag auftaucht.

(Beifall und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich weise darauf hin, dass im Ältestenrat eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart wurde. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Das Wort hat der Abgeordnete der CDU-Fraktion Herr Dr. Born.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Zunächst, Frau Ministerin Keler, mein Kompliment, zu dem, was Sie inhaltlich zum Problem gesagt haben. Da kann man über weite Strecken nur zustimmen, unabhängig davon, ob das nun direkt Ihr Ressort betrifft oder nicht.

Wenn wir uns den Antrag angucken, mit dem wir uns hier zu befassen haben, und wir hier über Nummern sprechen, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Dieser Antrag ist, wenn man betrachtet, was im Deutschen Bundestag und im Bundesrat vorliegt, wirklich nur als Lachnummer zu charakterisieren.

(Angelika Peters, SPD: Dann lachen Sie doch mal laut!)

Dass dieser Antrag die passende Drucksachennummer 4/444 trägt, ist bezeichnend. Mir haben Experten gesagt, das sei eine der Nummern, die viel beworben wird, die man tunlichst nicht anrufen sollte, so, wie es uns eben die Ministerin ja auch gesagt hat.

(Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU)

Es heißt hier, dass die Landesregierung die Bundesregierung unterstützen soll, um Verbraucher vor unseriösen Telekommunikationsdienstleistungen zu schützen. So weit ist das ja alles noch in Ordnung. Was letztlich aber nach sicherlich umfangreichen Beratungen mit Unterstützung des Ministeriums zu Papier gebracht wurde, ich spreche hier von diesem Antrag, nicht über das, was dem Bundestag vorliegt, um das vorsichtig auszudrücken, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist schlicht nichts: erstens nichts Fachliches, zweitens nichts Sachliches und drittens nichts Landtagstaugliches! Ich werde das begründen. Es heißt: „Die Landesregierung wird in ihren Bemühungen unterstützt“. Harmloser geht es im parlamentarischen Prozess – unabhängig von der Thematik – kaum. Vielleicht wäre noch die Kenntnisnahme der Begrüßung der Bemühungen eine Alternative.