(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Nee, nee, nee! – Dr. Gerhard Bartels, PDS: In der Aktuellen Stunde gibt’s das nicht. – Gabriele Schulz, PDS: Das ist klar definiert.)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 4/465 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Innenministers, hierzu die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Herrn Dr. Born.
1. Welche Kosten verursachen 0190er und 0900er Mehrwertdiensterufnummern in den einzelnen Ministerien des Landes Mecklenburg-Vorpommern?
Herr Abgeordneter Born, eine Auswertung der Telekomrechnungen für die zentrale Telekommunikationsanlage der Landesregierung ermittelte für das Jahr 2002 für die Nutzung von 0190er Servicenummern, insgesamt über alle Ministerien hinweg, 812,79 Euro. Im Jahr 2003 wurden im Monat Januar Kosten in Höhe von 63,07 Euro ermittelt. In den Folgemonaten entstanden keine Kosten. Die Kosten für den Verfassungsschutz werden gesondert ausgewiesen. Die Servicenummern 0900 wurden in den betreffenden Zeiträumen nicht genutzt. Darüber hinaus werden in den einzelnen Ressorts eigenverantwortlich separate Telefonanschlüsse, zum Beispiel für Internetzugänge bezie
hungsweise für den Datenaustausch, vorgehalten. Im Jahr 2002 sind im Innenministerium insoweit hier ebenfalls Kosten in Höhe von 3,52 Euro für die dienstliche Nutzung angefallen. In einer diesbezüglichen telefonischen Abfrage bei den anderen Ressorts wurden keine Kosten für 0190er beziehungsweise 0900er Servicenummern gemeldet.
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Nutzung von Mehrwertdiensterufnummern in den Landesministerien auf seriöse Angebote zu beschränken?
In Abstimmung mit den übrigen Landesministerien erfolgte bereits im Dezember 2002 eine grundsätzliche Sperre aller 0190er Rufnummern sowie bei der Telefonauskunft in der zentralen TK-Anlage der Landesregierung. Auf dienstliche Anforderung können diese Rufnummern für einzelne Teilnehmer jedoch weiterhin frei geschaltet und auch genutzt werden. Für den separaten Telefonanschluss im Innenministerium wurde am 22. Januar 2003 eine generelle Sperrung der oben genannten Servicerufnummern bei der Telekom veranlasst. Ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs derartiger Rufnummern befindet sich derzeit zur Abstimmung im Bundesrat.
Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers. Hier liegen mehrere Fragen vor. Ich bitte Sie, zunächst die Fragen 3 und 4 zu stellen. Beantwortet werden die Fragen im Auftrag des Wirtschaftsministers durch die Finanzministerin. Es handelt sich um Fragen des Abgeordneten Herrn Petters, der sie heute selbst nicht stellen kann. Herr Born wird es übernehmen.
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, durch Gründung einer Landesinvestitionsbank in Mecklenburg-Vorpommern zur Verbesserung der Finanzierungssituation von Unternehmen beizutragen?
Herr Abgeordneter Born! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Sollte es zur Errichtung einer Landesförder- beziehungsweise Investitionsbank mit eigenem Förderprogramm kommen, ist mit einer erheblichen finanziellen Ausstattung dieser Institutionen für die gesetzlich geforderte Eigenkapitalausstattung einer Bank, für die Errichtungs- und Personalkosten sowie für die Finanzierung der eigenen Förderprogramme zu rechnen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Risiken bei der Unternehmensfinanzierung tendenziell von der Kreditwirtschaft auf die öffentliche Hand verlagert werden. Deshalb sollte zunächst versucht werden, die bestehenden Förderpro
gramme zur Unternehmensfinanzierung so zu schärfen, dass dies von der Kreditwirtschaft zur Unternehmensfinanzierung genutzt werden kann.
In der „Schweriner Volkszeitung“ vom 21./22. Dezember 2002 ist die Überschrift zu lesen: „Investitionsbank soll Firmen aus der Klemme helfen.“ Darunter: „Wirtschaftsminister Ebnet über Konjunktur, Bankenrückzug, Einkauf am Sonntag.“ Kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass die Landesregierung insgesamt derzeit nicht der Auffassung ist, dass eine Investitionsbank ein geeignetes Instrument ist, um Firmen aus der Klemme zu helfen?
Herr Dr. Born, ich habe Ihnen gesagt, dass die Einrichtung einer Investitionsbank sehr viele Mittel beanspruchen würde. Wir versuchen den anderen Weg, indem wir bestimmte Instrumentarien weiter schärfen. Es wird dazu Anfang Juni im Kabinett eine Vorlage beraten werden. Die Grundzüge sind vor allen Dingen der Zugang und die Verbesserung des Zugangs zum Beteiligungskapital sowie die verbesserte Absicherung von Garantien. Das ist eigentlich unser Ziel. In die Richtung wollen wir gehen.
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, dass eine Landesinvestitionsbank die Durchleitung von Kreditprogrammen des Bundes übernehmen könnte, ohne dabei selber Kredite zu vergeben?
Die Antwort lautet: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass eine Landesinvestitionsbank Kredite der Mittelstandsbank, also KfW oder Deutsche Ausgleichsbank, durchleiten kann. Dabei ist jedoch ein weiterer Grundsatz zu beachten. Die Mittelstandsbank des Bundes übernimmt bei allen Förderprogrammen zur Unternehmensfinanzierung mit Ausnahme des Bereichs Forschung und Entwicklung zurzeit nur eine anteilige, maximal 50-prozentige Haftungsfreistellung.
Das verbleibende Eigenobligo, die Haftung bei einer durchleitenden Bank, wäre wie ein eigener Kredit nach dem Kreditwesengesetz zu behandeln.
(Wolfgang Riemann, CDU: Deshalb kommt da keiner ran an die Kredite, weil die Spar- kassen das Restrisiko nicht tragen wollen.)
des ersten deutschen Seeheilbades Heiligendamm vor großartiger touristischer Kulisse und klassizistischer Renaissance. Wir alle haben sehr viel Geld dafür gegeben. In diesem Zusammenhang meine Fragen. Zunächst die Frage 5:
5. Welchen Sachstand hat die Landesregierung im Hinblick auf eine geplante Ferienhaussiedlung in unmittelbarer Nähe zum Projekt der FundusGruppe in Heiligendamm?
Sehr geehrte Frau Skrzepski, bevor ich jetzt die Antwort verlese, lassen Sie mich auch noch kurz vorweg etwas sagen. Ich habe erfahren, dass der Arbeitskreis der CDU-Fraktion vor ein paar Tagen beim Wirtschaftsminister war und gerade über dieses Thema mit ihm gesprochen hat, so dass Sie informiert sind. Ich gebe aber jetzt noch einmal die offizielle Version: Die OTIUM GmbH plant in Heiligendamm einen Ferienpark mit 100 Ferienhäusern, die gewerblich betrieben werden, sowie 250 Ferienhäusern, welche an Privatanleger verkauft werden sollen. Seit dem 25.01.2001 liegt im Landesförderinstitut ein Förderantrag für eine Investition in Höhe von circa 35 Millionen Euro vor. Dieser ist aber noch nicht bearbeitungsreif, da entscheidungsrelevante Unterlagen fehlen, so dass eine abschließende Bewertung des Vorhabens zurzeit nicht vorgenommen werden kann.
Die Gemeinde Bad Doberan befürwortet den Ferienpark und sieht kein Konfliktpotential mit der Zielgruppenausrichtung von Heiligendamm. Der Tourismusförderverein Heilbäder Bad Doberan – Heiligendamm eV hingegen ist der Auffassung, dass das Vorhaben nicht in das Tourismuskonzept von Bad Doberan passt. Die FundusGruppe hat sich gegen die Errichtung des Ferienparks in Bad Doberan ausgesprochen. Die Investoren befürchten, dass ihre Bemühungen, weitere Hotels des gehobenen Standards in Heiligendamm anzusiedeln, durch die Ferienparkplanung der OTIUM GmbH in Bad Doberan empfindlich gestört werden.