Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, in Anbetracht der Darstellungsweise zu einer Thematik, die eigentlich mehr betroffen macht, zumindest aus meiner Sichtweise heraus, bin ich schon etwas berührt von dem, wie Sie es hier dargestellt haben, Frau Schlupp. Der Inhalt, die Begründung des Antrages, wie Sie damit umgehen wollen beziehungsweise wie sie ihn bewerten. Sie haben hier zum Schluss Ihrer Ausführungen dargestellt, dass Sie die Begründung nicht nachvollziehen können, weil Sie sie hier für unangemessen empfinden.
Wenn ich hier lese, dass in der Begründung steht: „Der Landtag will sich daher ein Bild darüber machen, in wie weit die festgeschriebenen Maßnahmen und Instrumente zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt umgesetzt und qualifiziert werden können. Darüber hinaus geht es um die Kenntnisnahme und um weiterführende Überlegungen zur Nutzung der bisherigen Erfahrungen.“, wenn das eine unqualifizierte Aussage ist, dann habe ich damit ein Problem, wenn Sie dies so einschätzen, denn ich habe eine andere Herangehensweise.
Auch ich habe mir die Protokolle der Sitzung vom April 2000, als es um die Einführung des Landesaktionsplanes ging, angesehen und dort stand unter anderem Folgendes zu lesen: „Unsere Herangehensweise zeichnet sich durch eine genaue Analyse der Ergebnisse von Modellprojekten...“ und das Ziel von entsprechenden Schlussfolgerungen für die Aktivitäten von Politikerinnen und Politikern aus. „Dies kann dazu führen, dass die Ergebnisse eine verstetigte Realisierung der Projektidee in Gänze bringt, kann aber ebenso zur Folge haben, dass nur eine teilweise Realisierung oder auch eine Verwerfung der Vorstellungen erfolgt.“ Dies bezog sich damals auf das Projekt CORA. Ich übertrage es auf den Landesaktionsplan. Auch meiner Ansicht nach gibt es, nachdem eine gewisse Zeit der Umsetzung erfolgt ist, den Punkt, wo man Analyse ziehen muss, wo man Rückblick nimmt,
um zu erfahren, wie ist der Stand der Umsetzung. Und der ist meiner Meinung nach an dieser Stelle hier gekommen und deshalb jetzt auch der Antrag
zu diesem Punkt und nicht die doch leicht zu heraushörende Unterstellung in Ihren Worten, dass dieses nun nur im Zusammenhang mit den Frauenhäusern hier thematisiert wird. Und wenn es so wäre, auch dann ist dieser Ansatz in Ordnung.
Ich denke, wir brauchen ein geschlossenes System, so, wie Frau Seemann es hier dargestellt hat, in der Interventionskette, ansonsten ist uns nicht geholfen. Wir gehören ja zu den ersten Bundesländern, die einen solchen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder beschlossen haben, aber das allein genügt nicht. Es wird darauf ankommen, was wir mit dem Landesaktionsplan künftig machen wollen und werden. Dazu gehört eine Analyse und dazu gehört, dass in einem nächsten Schritt die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen sind: Was ist unbedingt zu qualifizieren? Was ist zu tun, um gesteckte Ziele, die hier im Landesparlament Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2000 diskutiert und festgeschrieben wurden, und damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen fortzuschreiben?
Dabei ist unsere Aufgabe, auch künftig dafür zu sorgen, dass das flächendeckende Netz stationärer und ambulanter Hilfsangebote erhalten und ausgebaut werden kann,
denn nur in deren Kombination wird die Philosophie des Landesaktionsplanes realisiert. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung. Ich denke, da sind wir uns einig. Die Vielfältigkeit der Angebote gehört allerdings auch dazu. Frauenhäuser, Schutzwohnungen mit internen und externen Kontakt- und Beratungsstellen, Notrufe für Frauen und Mädchen und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt sind unabdingbar und dürfen nicht aufgegeben werden.
Gleiches gilt unbedingt auch für die Interventionsstellen im Bereich der Polizeidirektionen. Ohne qualifizierte Beratung und Begleitung und ohne rechtliche Information können die Opfer häuslicher Gewalt die vorhandenen Möglichkeiten des Polizeirechts und des Gewaltschutzgesetzes nicht oder nur ungenügend nutzen. Aber auch die Polizeibeamten selbst nutzen – und ich habe mich auch bei Besuchen in Polizeidienststellen davon überzeugen können – angebotene Qualifizierungsmaßnahmen sehr gern, die von den Interventionsstellen, also dem vorhandenen Personal, dort zu dieser Thematik aus fachberufenem Munde der Mitarbeiter durchgeführt werden, um auch für sich in ihrer Tätigkeit qualifiziert zu werden.
Neben diesen Aufgaben geht es aber insbesondere auch darum, die gesellschaftlichen Ursachen für zunehmende häusliche Gewalt zu bekämpfen. Darüber hinaus muss ein Denk- und Umdenkprozess bei den Tätern und den potentiellen Tätern einsetzen – ein weiteres großes Arbeitsfeld.
Ich denke, wir sollten die Idee des Landesfrauenrates, zu dessen 10. Geburtstag ja auch alle Fraktionen vertreten waren und dort gute Beiträge über ihre Arbeit geliefert haben, die sie hier leisten wollen, wir sollten die Vorstellung des Landesfrauenrates, das, was hier im Jahr 2000 schon einmal angedacht war, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der
Frauenhäuser, dem Landesfrauenrat und den im Parlament vertretenen Politikerinnen zu schaffen, realisieren, um auch den Landesaktionsplan weiterhin zu begleiten. In dem Sinne ist unsere Fraktion für diesen Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich hatte ich nicht vor, jetzt noch einmal zu reden,
denn ich denke, ich habe den Landesaktionsplan und die Umsetzung auch hinreichend erklärt. Aber, Frau Schlupp, Ihre Ausführungen reizen mich dann doch noch einmal, darauf zu reagieren, weil Ihre Ausführungen reihen sich nahtlos in das unglückselige Vorgehen Ihrer Fraktion seit Anbeginn ein.
Ich weiß nicht, ob Ihnen Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht erzählt haben, wie dieser Landesaktionsplan eigentlich zustande gekommen ist. Er basiert auf einem Antrag der Koalitionsfraktionen, und zwar sollte mit externem Sachverstand dieser Landesaktionsplan erarbeitet werden unter Einbeziehung auch der jeweiligen Abgeordneten aller Fraktionen hier im Landtag. Die einzige Fraktion, die nicht mit Abgeordneten teilgenommen hat, war die CDU-Fraktion. Das war schon ein Zeichen – und wir haben mehrere Sitzungen gehabt bei der Erarbeitung –, wie eigentlich in der CDU-Fraktion mit dem Thema umgegangen wird.
Der Ausgangsantrag war übrigens von der CDU-Fraktion abgelehnt worden. Einige Monate später hat die CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht, weil es ihr nicht schnell genug ging, den Landesaktionsplan zu erarbeiten. Also erst ablehnen, dann ging es nicht schnell genug.
Auch hier, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, Frau Schlupp, hatte ich den Eindruck, dass nur polemisch mit diesem Antrag umgegangen worden ist.
Was mir immer noch nicht klar ist: Ist das ein Antrag zum Halten eines Berichtes oder haben Sie den Bericht schon gehalten?
Und ich muss Ihnen sagen, Sie haben hier offensichtlich auch eine sehr selektive Wahrnehmung. Ich habe in keiner Art und Weise je gesagt, dass wir Frauenhäuser zukünftig nicht mehr benötigen, sondern unser geschlossenes Konzept – dafür, und das können Sie mir glauben, werden wir auf Bundesebene beneidet – besteht darin, dass wir eine lückenlose Interventionskette haben,
und zwar bestehend aus Interventionsstellen, aus ambulanten Beratungsstellen und eben aus Frauenhäusern.
Und ich bin sehr dankbar, auch dem Finanzministerium, dass wir es in den vergangenen Jahren geschafft haben, mehr Finanzmittel in diesen Bereich hineinzubekommen statt weniger.
Denn zum Aufbau der Interventionsstellen haben wir 500.000 DM erstmals zusätzlich bekommen. Das gibt es in keinem anderen Bundesland. Das sollten wir doch dann auch so zur Kenntnis nehmen und so akzeptieren.
Und außerdem, Frau Schlupp, wenn Sie den Aktionsplan gelesen hätten: Wenn Männer von häuslicher Gewalt betroffen sind, gelten für diese die gleichen Regularien und rechtlichen Grundlagen wie für weibliche Opfer.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Gesine Skrzepski, CDU – Gesine Skrzepski, CDU: Genau.)