Und gerade das haben wir nicht getan, obwohl es Anregungen gab, damit gewisse Flächenanteile zu bringen.
Und dann sage ich noch etwas zu den Flächenanteilen. Es ist nicht das Ziel, einen gewissen Flächenanteil zu bringen, sondern der ergibt sich sozusagen aus der Meldung der Lebensräume und der Arten, die in diesen Gebieten leben. So sind wir vorgegangen. Ich schließe auch nicht aus, dass es im Einzelfall Fehler gibt bei dem Vorschlag. Dann bitte ich um Entschuldigung, dass sie passiert sind.
(Eckhardt Rehberg, CDU: Das ist wochenlang beredet worden. Das kann nicht sein, dass Sie jetzt sagen, Sie entschuldigen sich!)
Ich schließe nicht aus, dass es im Einzelfall Fehler gibt in den Unterlagen. Das hat es immer gegeben. Ich glaube, kein Mensch ist vor Schaden oder vor Fehlern grundsätzlich bewahrt. Aber dann müssen sie konkret diskutiert werden. Natürlich gibt es im Boddenbereich keine Steilküste. Also das müssen Sie wirklich nicht mir sagen. Diese Belehrung brauche ich nicht
Aber dass es im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft Steilküste gibt, das wissen Sie sehr wohl. Eine Abbruchküste ist das...
über die ist zu diskutieren. Ich freue mich über Sachverstand, den Sie auch mit in die Diskussion einbringen.
Am meisten würde ich mich freuen, ich wiederhole das noch einmal, wenn Sie Alternativvorschläge, die Ihnen ja nicht so schwer fallen dürften, andere Bereiche vorzuschlagen, wenn sie dann kommen. Bitte, machen Sie sie, ich freue mich darauf, so, wie ich mich auf den Vorschlag von Frieder Jelen gefreut habe.
Nun zum Vorgehen in anderen Ländern und damit komme ich zum Schluss. Herr Kokert, auch einer der jungen, fachkompetenten Kollegen in Ihrer Fraktion...
Also, Herr Kokert stellt fest, die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben überproportional viel für den Naturschutz getan. Ich bin sehr stolz auf das, was in den letzten Jahrzehnten und Jahren nach der Wende im Naturschutz geschehen ist. Darauf können wir gemeinsam stolz sein. Aber was das Ausweisen von FFH-Gebieten betrifft als europäische Aufgabe, darauf können wir leider nach Relativbewertungen, die uns jetzt vorliegen, nicht stolz sein. Und das ist dann eben keine Zahlenspielerei. Natürlich sucht man sich immer das aus, was hier zum Teil Herr von Storch auch vorgetragen hat. Ich kann Ihnen andere Zahlen vorlesen von hoch besiedelten Ländern, sowohl in Europa als auch in der Bundesrepublik. Ich spreche nicht von Spanien mit 21,8 Prozent, sondern ich nenne beispielsweise Luxemburg mit 13,6 Prozent. Man wird doch wohl nicht meinen, dass Luxemburg ein Land ist, was dünn besiedelt i s t ,
Ich sage mal was zu den anderen Bundesländern. Ich habe heute früh mit meinem saarländischen Kollegen gesprochen. Saarland hat bisher einen Anteil von 7,4 Prozent ausgewiesen, möchte etwa 2,5 Prozent weitere Ausweisungen vornehmen, nicht weil die Europäische Union sie in jedem Falle aufruft, sondern sie wollen es von sich aus tun. Sie kommen auf etwa 10 Prozent. Saarland ist wohl kein dünn besiedeltes Land.
Ich nehme das Beispiel Rheinland-Pfalz. Es hat jetzt einen Anteil von 6,8 und möchte weitere 5,2 Prozent ausweisen. Dieses sind, wenn Sie das nachrechnen, etwa 12 Prozent. Rheinland-Pfalz – ein dünn besiedeltes Land? Hessen hat jetzt 6,3 Prozent und möchte auf 9 gehen, zusammen mit Vogelschutzgebieten etwa auf 20 Prozent. Das sind Zahlen, die Sie ganz einfach zu berücksichtigen haben. Es ist einfach nicht wahr, den Leuten zu sagen, wir haben schon zu viel gemeldet oder wir haben genug gemeldet. Das ist eben nicht der Fall. Und wenn Sie etwas anderes verbreiten, dann verunsichern Sie die Bevölkerung.
Und wenn Sie sie dagegen noch in Unterschriftsaktionen und so weiter zusammenführen, das ist Verführung von Bevölkerung.
Ich darf abschließend sagen, Sie können meine Leistungen und die Leistungen unserer Mitarbeiter – die meisten wurden ja von der Vorgängerregierung eingestellt – noch so viel bewerten in Noten oder ohne Noten, wir machen unsere Arbeit. Wenn wir Fehler machen, weisen Sie uns darauf hin, wir haben kein Problem, damit umzugehen. Aber bitte bleiben Sie sachlich in der Diskussion, das hilft unserem Lande voran und nicht eine andere Diskussion! Und ich bin froh, dass wir so eine große Öffentlichkeit heute haben und wir dieses hier einmal darstellen konnten. Wir handeln in Verantwortung für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Was Sie tun, ist das Gegenteil.
Sehr geehrter Herr Professor Methling, Ihren Schlusssatz nutzend für meine Frage – in Verantwortung für unser Land Mecklenburg-Vorpommern –, das möchte ich auch unbedingt so gelten lassen. Sie sind der Minister dieses Landes für dieses Fachressort. Es ist die Frage: Welchen eigenständigen Beitrag haben wir als Land beziehungsweise damit in Ihrem Fachressort geleistet, um diese FFH-Richtlinie, die ja bereits 1992 verabschiedet wurde, zeitgemäß auf den Prüfstand zu bringen, um diesen Zeitablauf – elf Jahre Entwicklung hier in Deutschland, in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern – auf den Prüfstand zu bringen entsprechend der Entwicklungspotentiale? Denn es gibt in dieser Richtlinie einen Passus im Artikel 2 Absatz 3 meines Erachtens – ich erhebe nicht ganz den Anspruch auf Korrektheit –, der inhaltlich sagt, dass diese EU-Richtlinie darauf abhebt, vor Ort auf die regionalen, kulturellen und sozialen Identitäten Rücksicht zu nehmen. Ich denke, es ist sehr vermessen, wenn man jetzt den Entwicklungsraum von elf Jahren dazuzählt. Wie könnte man damit umgehen, um zu sagen, bestimmte Passagen in dieser Richtlinie sind nicht mehr zeitgemäß?
Ich will zuerst einmal vorausschicken – das hatte ich schon gesagt –, dass es bei meinen Gesprächen in Brüssel und anderswo durchaus Meinungen gibt, die besagen, dass diese Richtlinie
aus verschiedenen Gründen zu überarbeiten ist, die ich dargestellt habe, auch was praktische und finanzielle Konsequenzen betrifft. Eine Überarbeitung dieser Richtlinie ist im Moment in Deutschland, zumindest durch das Mitgliedsland Deutschland, nicht mehrheitsfähig. Auch solche Diskussionen haben wir bisher in der Umweltministerkonferenz nicht geführt, obwohl wir uns mehrfach mit der Umsetzung der FFH-Richtlinie beschäftigt hatten. Wissen Sie, wir sind in einer komplizierten Situation. Wir haben unsere Schularbeiten nicht gemacht und nehmen das zum Anlass, diese Richtlinie zu kritisieren. Und eine solche Position ist außerordentlich schwierig. Wir haben uns in den letzten Jahren mehr damit zu beschäftigen gehabt, dass die einzelnen Länder ihre Pflicht erfüllen und erst mal der Bund die Pflicht erfüllt. Ich will daran erinnern, dass diese Richtlinie nur sehr widerstrebend in Deutschland umgesetzt worden ist, was auch dazu geführt hat – Kollege Brick kann sich sicherlich erinnern –, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern, erst nachdem die Bundesgesetzgebung 1998 da war, die Meldung machen konnte, aber dann hurtig. Und dieses ist so geblieben.
Ich selber würde mich schon bemühen, diese Richtlinie so zu gestalten, dass man Dinge, die automatisch berücksichtigt werden, dann auch in der Richtlinie vorsieht. Es ist doch nicht so, dass wir völlig ohne Berücksichtigung anderer Aspekte auswählen, sondern in dem Spielraum, den ich genannt hatte, versuchen wir, dieses zu tun. Theoretisch spielt es allerdings bei der Auswahl keine Rolle, sondern bei der Umsetzung, das heißt bei der Bewertung von Maßnahmen, die dort durchzuführen sind.
Und dann will ich nur eins sagen: Ich kenne kein Projekt – nennen Sie mir eins –, das in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten vier Jahren verhindert worden ist, seit wir FFH-Gebiete ausgewiesen haben. Selbst das schwierige Problem Entwicklung des Standortes Lubmin haben wir, denke ich, vernünftig gelöst. Es kommt auf die Umsetzung im Lande an, da gebe ich Ihnen Recht, und dazu haben wir die Verwaltungsvorschrift erarbeitet, aus meiner Sicht ein viel zu dickes Ding. Aber es wurde gewünscht, dass wir möglichst genau regulieren.