Protokoll der Sitzung vom 08.10.2003

Entschuldigung, bei Enthaltung der CDU-Fraktion.

Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/825. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/825 mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/825. Wer der Ziff e r 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/825 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Entwurf einer Ausführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung – Ausführungsvereinbarung Gleichstellung, auf Drucksache 4/547, und hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Bildungsausschusses, Drucksache 4/826.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Entwurf einer Ausführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung – Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) – – Drucksache 4/547 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 4/826 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart.

Ich bitte auch die Regierungsmitglieder hier vorne auf der Bank, zuzuhören. Das ist ja unglaublich heute!

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die parlamentarische Gleichstellungsbeauftragte Frau Dr. Seemann für die SPD-Fraktion.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Das kommt nur, weil der MP auf der falschen Seite sitzt.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern haben sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil bei den Hochschullehrkräften und den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen deutlich zu steigern. Die vorliegende Ausführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung von Forschungsförderung über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung dient diesem Ziel.

Im vorliegenden Entwurf der Ausführungsvereinbarung werden die Grundzüge des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung auf die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die gemeinsam vom Bund und den Ländern gefördert werden, angewendet. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel betrifft das die Institute der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. in Rostock und Greifswald, die Forschungseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz in Rostock-Warnemünde, Greifswald und Dummerstorf sowie die Einrichtung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in Neustrelitz. Mit dieser Ausführungsvereinbarung werden alle Beschäftigten, insbesondere solche mit Vorgesetzten- oder Leitungsfunktionen, in den oben genannten Einrichtungen verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in allen Aufgabenbereichen zu fördern.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Zur Unterstützung dieses Prozesses werden in diesen Einrichtungen Gleichstellungsbeauftragte gewählt, die für die Ausübung dieser Tätigkeit weisungsfrei sind und von anderweitigen dienstlichen Tätigkeiten entlastet werden.

Warum ist diese Ausführungsvereinbarung so wichtig? In keinem Berufsfeld ist die Unterrepräsentanz von Frauen so deutlich wie in der Wissenschaft. Dabei sind Frauen in Bezug auf ihren Bildungsvorsprung im Vorteil. Mehr junge Frauen als Männer schließen die Schule mit dem Abitur ab. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel sind 57 Prozent derjenigen, die das Abitur in einem Altersjahrgang ablegen, junge Frauen. Zurzeit haben mehr Frauen

als Männer ein Studium aufgenommen und trotzdem sind in der weiteren Hierarchie im Wissenschaftsbereich Frauen unterrepräsentiert.

Eine Ursache mag meines Erachtens auch in dem Studienwahlverhalten liegen. Ich habe mir – ich darf das ja nicht hochhalten – diese Statistik noch mal zur Hand genommen. Da kann man zum Beispiel ablesen, dass an der Universität Rostock in der Informatik 882 Studierende im Wintersemester 2002 angemeldet waren, davon aber nur 135 weibliche. Ich denke, das spricht schon eine deutliche Sprache. Ähnlich sieht es mit den Ingenieurwissenschaften aus. Da sind von 1.657 Studierenden nur 423 weiblich.

Während im universitären und im Hochschulbereich in den letzten Jahren aufgrund der gleichstellungspolitischen Zielsetzungen im Hochschulrahmengesetz und in den entsprechenden Landesgesetzen erste Erfolge zu vermerken sind – der Anteil von Frauen an der gesamten Professorenschaft in der Bundesrepublik ist von 7 Prozent im Jahre 1993 auf knapp 12 Prozent Ende 2002 kontinuierlich gestiegen –, blieb der Anteil der Wissenschaftlerinnen an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach wie vor gering.

Die letzte Datenerhebung dazu stellt fest, dass der Frauenanteil an den Führungspositionen in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zwar von 2 Prozent im Jahre 1992 auf nunmehr 5,8 Prozent im Jahre 2001 gestiegen ist, aber immer noch deutlich unter dem Anteil der Frauen an Führungspositionen in den Hochschulen liegt. Um dieses zu verbessern, schafft die Ausführungsvereinbarung entsprechende Rahmenbedingungen. Darüber hinaus wird festgelegt, dass die Zuwendungsempfänger – sprich die vom Land und Bund geförderten Forschungseinrichtungen – alle vier Jahre Berichte über die bisherigen Erfahrungen und die Zahl der Frauen und Männer unter den Beschäftigten sowie bei Bewerbungen, Einstellungen, beruflichem Aufstieg und Fortbildung anzufertigen haben. Diese Berichte sind der Bundesregierung zugänglich zu machen. Insbesondere die Berichterstattung soll dazu führen, deutlich zu machen, wie die Verteilung von Männern und Frauen ist, denn der Mangel an statistischen Angaben ist eine Hauptursache dafür, dass bislang die Chancengleichheit von Frauen und Männern nur unzureichend berücksichtigt und auch umgesetzt wird. Dieses wurde insbesondere durch den Bericht der Europ e a n - T e c h n o l o g y - A s s e s s m e n t - N e t w o r k - E x p e r t i n n e nkommission „Frauen in der Wissenschaft“ deutlich, die für die Europäische Union die Situation von Wissenschaftlerinnen in den EU-Ländern erfassen sollte. Zitat: „Das größte Problem bei der Beantwortung der Frage, welche Position die Frauen in der EU in der Wissenschaft innehaben, ist der Mangel an systematisch erfassten … statistischen Daten. … viele Arbeitgeber und Verantwortliche in Wissenschaft und Technik … verzichten darauf, die Überwachung der Geschlechterverteilung als Instrument der Personalplanung und Unternehmensführung zu nutzen.“

Ich verspreche mir von der Ausführungsvereinbarung wesentliche Impulse für die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im außeruniversitären Forschungsbereich und sehe sie in Einklang mit den Bestrebungen des Landeshochschulgesetzes, die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verwirklichen und den Anteil der Frauen in der Wissenschaft insgesamt zu erhöhen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Dr. Seemann.

Das Wort hat jetzt der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Professor Metelmann.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn ich in dieser Angelegenheit das Wort ergreife, dann tue ich es nicht, weil ich den Eindruck habe, dass ich den Worten von Frau Dr. Seemann noch etwas in der Sache Bedeutungsvolles hinzufügen müsste, und auch nicht, weil ich glaube, dass diese Ausführungsvereinbarung noch irgendeine besondere Unterstützung benötigt, sondern ich glaube, an dieser Stelle sehen wir einmal, welche Mühen auf der Ebene in der Gleichstellung von Frauen und Männern zum Beispiel in der Wissenschaft vor uns liegen. Ich glaube, es wird niemand geben, der in der Wissenschaft ernsthaft die Gleichwertigkeit der intellektuellen Potentiale von Frauen und Männern in Frage stellt, und es wird auch niemand geben, der aktiv dafür etwas tun oder passiv hinnehmen würde, dass man dieses Potential nicht ausschöpft. Und es ist ja auch so, dass die Institute, die Frau Dr. Seemann alle aufgezählt hat, zumindest bei den Berufungsverfahren für neue Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auf die Gleichstellungsbeauftragten in den Hochschulen zurückgreifen. Das sind die Kooperationsverträge. Eigentlich ist die Praxis gegeben. Und trotzdem ist diese Ausführungsvereinbarung bis heute nicht unterzeichnet.

Oder etwas anderes. Natürlich wissen alle Hochschulen, dass sie Gleichstellungsbeauftragte brauchen, dass das im Landeshochschulgesetz festgeschrieben ist, dass das sinnvoll ist. Trotzdem gibt es eine Fachhochschule in unserem Lande, die seit geraumer Zeit keine Gleichstellungsbeauftragte hat. Und ich muss, glaube ich, der Fairness halber gestehen, dass auch die Universität Greifswald unter ihrem 337. Rektor für geraume Zeit keine Gleichstellungsbeauftragte hatte.

Ein anderer Punkt. Natürlich wissen wir alle, dass wir Frauenförderpläne benötigen, dass das auch eine Grundlage ist für viele Haushaltsentscheidungen, und trotzdem sind wir noch ganz am Anfang in allen Hochschulen und die Arbeit ist wirklich noch nicht weit gediehen.

Ich ergreife das Wort zum einen, weil hier sehr schön zu sehen ist, dass die Mühen der Ebene trotz völlig unbestrittenen Bedarfs groß sind, dass wir aktiv hier arbeiten müssen. Und ein zweiter Aspekt: Wenn man das dann getan und geschafft hat, dann gibt es auch Vorteile, greifbare geldwerte Vorteile über das Gemeinschaftsleben hinaus.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Und ich bin jetzt ganz furchtbar profan, aber ein wichtiger Vorteil besteht auch darin, dass wir, wenn wir die Frauenförderpläne haben, eine ganz andere Ausgangsposition haben, die Gelder aus dem Franziska-TiburtiusStipendienprogramm zu erlangen.

(Zuruf von Gesine Skrzepski, CDU)

Das Franziska-Tiburtius-Programm soll junge Frauen in der Wissenschaft fördern, hochbegabte Kräfte dort freisetzen. Das können wir eigentlich nur erst richtig mit Aussicht auf Erfolg machen, wenn Frauenförderpläne vorgelegt werden.

Oder ein zweiter Punkt, die so genannten DoubleCarrière-Programme – Doppelkarrieren. Hintergrund: 8 0 Prozent aller Wissenschaftler – sehr über den Daumen gepeilt – sind mit Wissenschaftlerinnen verheiratet. Wenn man einen von diesen beiden Wissenschaftlern für eine Professur berufen will, dann muss man schon beide nehmen. Dann muss man beiden eine Chance geben, beruflich weiter tätig zu werden. Das kostet Geld. Da braucht man Gelder, die man in einem speziellen Programm des Wissenschaftsrates über verschiedene Gruppierungen austeilt, auch über die DFG verteilt, auch über die Humboldt-Stipendien verteilt. Diese Gelder kann man bekommen. Man bekommt sie aber nur, wenn man Frauenförderpläne in den Hochschulen und den beteiligten Instituten vorlegen kann.

Zusammengefasst: Dieses kleine Bausteinchen von Gleichstellung, nämlich diese Ausführungsvereinbarung, deren vollen Namen ich mir nie merken kann, dieser kleine Baustein ist wichtig, um den Hochschulen die sinnvolle Bedeutung in der Gleichstellung von Frauen und Männern zu geben. Es ist deutlich, dass wir die Mühen der Ebene vor uns haben. Es ist aber auch deutlich, dass wir, wenn wir das schaffen, unsere Hochschulen wesentlich besser machen können. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Es liegen weiter keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 4/826 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 4/826 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen der 12. Ostseeparlamentarierkonferenz in Oulu am 8. und 9. September 2003, Drucksache 4/840.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen der 12. Ostseeparlamentarierkonferenz in Oulu (Finnland) am 8. und 9. September 2003 – Drucksache 4/840 –

Das Wort zur Begründung hat die Landtagspräsidentin Frau Bretschneider.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Plenum und in der Cafeteria.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)

Ich freue mich, dass wir uns noch kurzfristig auf diesen interfraktionellen Antrag haben einigen können, der heute nun abgestimmt werden soll. Ich hatte ja bereits während der Plenarsitzung im letzten Monat darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nach einer Auswertung der 12. Ostseeparlamentarierkonferenz gestellt werden soll. Die Diskussionen im Ältestenrat haben mir gezeigt, dass die im

Antrag gezogenen Schlussfolgerungen in den Fraktionen Ihre volle Zustimmung erhalten haben. Das hat mich auch davon überzeugt, dass unsere Delegation für die Ostseeparlamentarierkonferenz ein gutes Team ist. Insofern möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal bei Frau Holznagel und Frau Schwebs sowie bei Herrn Caffier und Herrn Jarchow für die Unterstützung bedanken.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich bereits vor wenigen Wochen ausgeführt habe, hat es während der vergangenen Ostseeparlamentarierkonferenz im finnischen Oulu weitere grundlegende Fortschritte zur Verbesserung der maritimen Sicherheit im Ostseeraum gegeben. Vorausgegangen waren die Beschlüsse von Sankt Petersburg und Greifswald, an denen unser Landtag – und hier möchte ich insbesondere den ehemaligen Landtagspräsidenten Herrn Kuessner erwähnen, aber auch zahlreiche Abgeordnete, wie beispielsweise Herrn Dr. Klostermann – maßgeblich mitgewirkt hat,

(Beifall Hans-Heinrich Jarchow, SPD, und Ute Schildt, SPD)

wie Sie alle wissen. Auch in Oulu waren unsere Vorarbeiten – der Landtagsbeschluss vom Juni diesen Jahres sowie das in Auftrag gegebene Gutachten bei der Universität Rostock – die Basis für diesen Resolutionsteil.