Protokoll der Sitzung vom 08.10.2003

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Born von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein wirtschaftspolitisches Dauerthema, und das zu Recht. Die öffentliche Hand ist als Auftraggeber eine feste Größe unserer Volkswirtschaft. Gerade in wirtschaftlich schwach entwickelten Regionen und vor allen Dingen auch im Land Mecklenburg-Vorpommern kommt der öffentlichen Hand als Auftraggeber eine tragende Bedeutung in regionalen Wirtschaftskreisläufen zu. Und gerade dieser Bedeutung ist es dann wohl auch geschuldet, dass das Thema so oft kontrovers diskutiert wird.

Das Grundproblem ist dabei häufig ein immer wiederkehrendes: Die Vergabe öffentlicher Aufträge bewegt sich im Spannungsfeld rechtlicher Vorgaben (Kommunalhaus- halte), sinkender Steuereinnahmen und damit verbundenen Arbeitsplatzverlusten. Oftmals wird das Ganze noch von Verfahren vor Schiedsgerichten, Vergabekammern oder anderen rechtlichen Instanzen begleitet. Diejenigen, die öffentliche Aufträge vergeben, werden nicht selten verunsichert. Und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, auf den ich noch eingehen werde, der eine zentrale Rolle bei der ganzen Vergabe spielt, ist ein hehrer Grundsatz, aber man hat manchmal den Eindruck, er steht vor allem auf gewichtigem Papier.

Das, was ich eben umrissen habe, sollte meines Erachtens vor allen Dingen die nachdenklich machen, die immer wieder auf bestehende Gesetze und Verordnungen verweisen. Ich gebe denjenigen durchaus Recht, die sagen, dass nach der Vergabe- und Vertragsordnung – VOB, das Stichwort kennen Sie alle – ja nur das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten soll. Das ist völlig unstrittig. Ich zitiere aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“. In Paragraph 2 „Grundsätze der Vergabe“ heißt es: „Bauleistungen sind an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen zu vergeben.“ Und in Paragraph 25 heißt es unter „Wertung der Angebote“: „Bei Öffentlicher Ausschreibung ist zunächst die Eignung der Bieter zu prüfen.“ Und schließlich: „Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden.“ – „Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden.“!

In Paragraph 25 Nummer 3 Absatz 3 der VOB/A wurde eine Änderung von Satz 2 vorgenommen. Danach kommen solche Angebote in die engere Wahl, „die unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und sparsamer Wirtschaftsführung eine einwandfreie Ausführung einschließlich Gewährleistung erwarten lassen. Unter diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. B. Preis, Ausführungsfrist, Betriebs- und Folgekos

ten, Gestaltung, Rentabilität oder technischer Wert, als das wirtschaftlichste erscheint.“ Und das heißt: „Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.“, soll nicht entscheidend sein. Hiermit wird noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass der niedrigste Angebotspreis nicht ohne weiteres zum wirtschaftlichsten Angebot führt, welches den Zuschlag erhalten soll.

Und auch ein Blick in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen stärkt theoretisch die Vergabe nach wirtschaftlichen Kriterien. Dort heißt es nämlich im Vierten Teil „Vergabe öffentlicher Aufträge“ im ersten Abschnitt „Vergabeverfahren“ in Paragraph 97 „Allgemeine Grundsätze“ Absatz 5: „Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.“ So weit die Theorie. Scheinbar alles ziemlich eindeutig.

Nun, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein Blick in die Praxis zeigt sehr häufig leider ein anderes Bild. Schon in den Zuschlagskriterien in den Ausschreibungen wird der Preis als herausragendes Kriterium für die Vergabe genannt, wohl wissend, dass beispielsweise Qualität oder Aufwendungen für Wartung und Pflege den ursprünglichen Preis stark beeinflussen können. Beispiele gibt es genug. Da bekommt ein Unternehmen in Torgelow den Zuschlag für Rohbauarbeiten. Der Geschäftsführer des Unternehmens hat in den vergangenen vier Jahren bereits drei Insolvenzen mit Bauunternehmen hinter sich gebracht. Mit seiner vierten Baufirma und geförderten Langzeitarbeitslosen gibt er trotz noch laufender Verfahren aus vorherigen Insolvenzen ein Angebot ab, das preislich 20 Prozent vor dem Zweitplazierten liegt. Bei einer Auftragssumme von „nur“ 117.000 Euro wohl nur schwer nachvollziehbar. Das zuständige Bauamt sah sich mit Blick auf den vorgezeichneten Klageweg nicht in der Lage, dem offensichtlich wirtschaftlich Zweitplazierten den Zuschlag zu erteilen. Das alles konnten Sie ausführlich nachlesen, sonst hätte ich diesen Fall hier nicht genannt, wenn er nicht in der Presse dargestellt gewesen wäre, im „Nordkurier“, und zwar gab es eine ganze Reihe von Artikeln im Juli dazu. Fängt schon an im Juni und zieht sich über Juli, August hin.

Oft sind es nur wenige Hundert Euro, die letztlich über die Vergabe an ein Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern oder an ein Unternehmen aus anderen Bundesländern entscheiden. Und da wundert es möglicherweise den einen oder anderen, wieso das bei uns so eng gesehen wird und offensichtlich in anderen Regionen anders gehandhabt wird.

Es ist ja immer sinnvoll, sich in anderen Bundesländern umzusehen. Ich kann nur jedem von uns empfehlen, mal zum Beispiel – auch eine bekannte Urlaubsregion in Deutschland – im Freistadt Bayern sich Bauschilder der öffentlichen Hand anzusehen und dann einmal festzustellen, welche Unternehmen dort den Zuschlag bekommen. Und nach meiner Kenntnis gilt im Freistadt Bayern dasselbe europäische und deutsche Recht wie im Land Mecklenburg-Vorpommern. Vergleichen Sie das, was Sie im Freistaat Bayern sehen, mit entsprechenden Bauschildern in Mecklenburg-Vorpommern, dem begehrtesten Urlaubsland in Deutschland, und dann werden Sie feststellen, dass nicht nur sehr, sehr viele Unternehmen aus anderen Bundesländern von der öffentlichen Hand berücksichtigt werden, sondern selbstverständlich auch sehr viele ausländische Firmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe manchmal den Eindruck, da das ja auch sehr viel mit EU

Recht zu tun hat, dass wir eine Situation in der europäischen Gemeinschaft haben, dass die Briten eine Idee haben, die Franzosen sie in Gesetzesform umsetzen, die Spanier dazu die Ausführungsbestimmungen machen, die Portugiesen das Gesetz- und Verordnungsblatt drucken und die Deutschen alles anwenden. Wir wollen mit unserem Antrag keineswegs Behörden dazu auffordern, sich nicht gesetzestreu zu verhalten. Aber was wir wollen – und das geht in die gleiche Richtung zu dem, was wir heute Morgen in der Aktuellen Stunde gesagt haben –, ohne zusätzliche Kosten für die öffentliche Hand zu verursachen, wollen wir, dass die gesetzlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

und dass das, was in der Verdingungsordnung, in der VOB, in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ebenso wie im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ausdrücklich genannt ist, dass das wirtschaftlichste Angebot zum Zug kommt, auch ganz offensiv von den Behörden unseres Landes ausgelegt wird, nämlich dass alle Faktoren berücksichtigt werden. Und da ist es eben nicht nur der Preis. Es kann nicht sein, dass bis zum Faktor 5 sich Angebote unterscheiden und dann sagt man einfach, ja, das ist das preiswerteste und damit das wirtschaftlichste Angebot.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Übrigens, da befinden wir uns mit unserem Antrag in guter Gesellschaft mit dem Landesrechnungshof, der auch immer wieder die Verwaltungen darauf hinweist, dass bei der Prüfung, was ist das wirtschaftlichste Angebot, sorgfältiger gesehen werden muss als nur auf den Preis. Es geht uns darum, dass wir für die Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern alle Möglichkeiten ausschöpfen bei der Vergabe von Leistungen durch die öffentliche Hand, dass unsere einheimischen Unternehmen zum Zuge kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Da ist auch Phantasie gefragt und da geht es eben nicht nur nach einer schematischen Betrachtungsweise.

In diesem Zusammenhang greifen wir einen Vorschlag auf, der immer wieder auch von den entsprechenden Experten genannt wird, zum Beispiel von den Handwerkskammern, nämlich das so genannte Schweizer Modell. Dieses Modell sieht vor, dass grundsätzlich – die Betonung liegt in diesem Fall auf dem Wort „grundsätzlich“ – das niedrigste und das höchste Angebot nicht zum Zuge kommen. Das muss man sich im Detail dann sehr genau ansehen. Das macht natürlich keinen Sinn, wenn man nur drei Angebote hat oder gar nur zwei. Aber bei diesen Fällen, die ich eben genannt habe, wo wir hier Diskrepanzen haben, die sich um einen Faktor fünf oder noch mehr bewegen und wo es auch ganz offensichtlich ist, dass nur über den Umweg durch Nebenangebote Unternehmen den Zuschlag bekommen, sollte man wirklich sehr genau sehen, ob es Sinn macht, die extremen Fälle überhaupt zu berücksichtigen, also sowohl das höchste als auch das niedrigste zum Zuge kommen zu lassen beziehungsweise in die Betrachtungen einzubeziehen.

(Siegfried Friese, SPD: Das wird ja täglich gemacht, Herr Dr. Born.)

(Siegfried Friese, SPD: Das wird ja täglich gemacht.)

Ja, Herr Kollege Friese, das ist genau der Punkt. Ich habe ja gesagt, was im Gesetz steht, ist eindeutig. Deshalb zielt ja unser Antrag überhaupt nicht darauf, hier etwas zu ändern, zusätzliche Paragraphen zu schaffen, sondern ganz im Gegenteil geht es darum, dass wir nur die Phantasie in unserem Land aufbringen, die andere ganz selbstverständlich an den Tag legen. Nicht mehr und nicht weniger. Da, glaube ich, können unsere Verwaltungen ruhig mal über den Tellerrand blicken, und zwar nicht, wenn es darum geht, ausländische Unternehmen zu berücksichtigen, sondern wenn es darum geht, wie kann man es hinbekommen, dass bei öffentlichen Leistungen mehr einheimische Unternehmen zum Zuge kommen. Und es schadet gar nichts, wenn wir uns da mal in anderen Bundesländern umsehen oder auch in anderen europäischen Staaten. Wie gesagt, das Recht ist überall das gleiche, nur die Frage der Anwendung unterscheidet sich leider sehr deutlich.

Deshalb zielen wir mit unserem Antrag hier mit dem Appell auf die Landesregierung, dass sie das ihr Mögliche tut, um auch gerade bei der Kommunalaufsicht darauf hinzuwirken, dass bei der Betrachtung des wirtschaftlichen Angebots nicht alles auf den Faktor Preis reduziert wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Sehr gut, Herr Kollege.)

Danke schön, Herr Dr. Born.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Herr Schulte für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Kollege Born, ich hatte ja nun schon befürchtet, dass Ihre Rede qualitativ mit dem Antrag Ihrer Fraktion korrespondieren würde,

(Kerstin Fiedler, CDU: Seien Sie nicht so penibel!)

aber ich muss Ihnen zugute halten, die Leistung, die Sie hier gezeigt haben, ist nun deutlich über dem, was Ihre Fraktion schriftlich formuliert hat.

(Beifall Regine Lück, PDS)

Aber ich will vielleicht mal auf das zurückkommen, was man tatsächlich im Begründungstext liest. Das ist wirklich schon haarsträubend, was da steht. Ich nehme nur einen Satz heraus, darauf sind Sie ja selbst eben noch mal zurückgekommen: „Insbesondere sollten Möglichkeiten geschaffen werden, grundsätzlich das jeweils teuerste und billigste Angebot bei der Vergabe nicht zu berücksichtigen …“ Wenn ich das jetzt mal so nehme, wie das formuliert worden ist, dann bedeutet das natürlich, ich habe in irgendeinem Landkreis, vielleicht bei Ihnen in Wismar oder in Nordwestmecklenburg, ein einheimisches Unternehmen. Dieses hat auskömmlich kalkuliert, es ist geeignet, zuverlässig, erfüllt alle Voraussetzungen der VOB, um den Zuschlag zu bekommen, und es hat nun verdammt noch mal das Pech gehabt, dass es das preiswerteste Angebot abgegeben hat.

(Heiterkeit bei Rudolf Borchert, SPD: Dann muss er das ablehnen. – Ute Schildt, SPD: In jedem Fall.)

Dann muss ich das ablehnen. Dann habe ich als Nächstes vielleicht …

(Kerstin Fiedler, CDU: Es muss die Möglichkeit geben.)

Ach so, den Fall streichen wir. So deutlich ist mir das nicht klar geworden.

(Kerstin Fiedler, CDU: Dann lesen Sie doch besser!)

Das wären vielleicht die Auslegungen, die dann tatsächlich zu bekommen wären.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Das ist dann wieder bürokratiefreundlich, aber nicht unternehmerfreundlich, wenn man das alles so ausgestaltet, dass ich im Einzelfall tatsächlich die Entscheidung der Verwaltung überlasse, was denn sinnvoll ist und was nicht. Da wird das aber schon deutlich, dass das, was hier als Antragstext vorgelegt worden ist, letztendlich in keiner Weise geeignet ist, auch das tatsächlich zu untersetzen, was Sie hier in Ihrer Rede vorgetragen haben. Da bin ich ja durchaus mit Ihnen einer Auffassung, was einige Punkte angeht.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Na, dann machen wir das.)

Ja, Herr Jäger, da gehe ich sogar davon aus, dass wir beide gemeinsam auf einen Nenner kommen. Aber lassen Sie mich, Herr Jäger, doch wenigstens mal sagen, wo wir einer Meinung sind.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Gut.)

Einer Meinung sind wir tatsächlich, dass in diesem wie auch in vielen anderen Bundesländern auch aufgrund der Haushaltssituation der Kommunen und der öffentlichen Hand insgesamt die Unsitte eingerissen ist, das billigste Angebot als das wirtschaftlichste zu werten. Da gehe ich mal davon aus, da sind wir tatsächlich im Konsens, das ist nicht der Fall.

(Wolfgang Riemann, CDU: Nicht immer der Fall.)

Das ist nicht immer der Fall.

(Wolfgang Riemann, CDU: Gut, dann sind wir uns auch wieder einig.)

Da brauchen wir aber auch keine neuen Gesetze,

(Zuruf von Kerstin Fiedler, CDU)