Meine Damen und Herren, ich kann nur jeden bitten, der noch einen Vorschlag hat, der in der Praxis aber auch dann Wirkung entfalten kann, diesen vorzutragen und dass wir uns darauf verständigen. Ich denke, wir kommen dann schnell zu einem Konsens und können uns schnell einig werden. Aber ich bitte um eins, nämlich dieses Thema, das ja wichtig ist für viele Unternehmen, nicht mit so oberflächlichen Formulierungen wie „mehr Transparenz“ und „Schweizer Modell“ – wohl wissend, das geht nicht – zu behandeln, sondern mit der Ernsthaftigkeit, die geboten ist. – Danke sehr.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Dr. Bunge. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Auch mir ist es so gegangen, werter Kollege Born. Beim Lesen des Antrages „Mittelstandsfreundlichkeit im Vergabewesen“ habe ich gedacht: Oh, zu dem Anliegen Ja, aber dann hörte es auch schon auf, denn so allgemein – und meine Vorredner Juristen haben es ja hier auch auseinander posamentiert – geht es einfach nicht.
Sicher ist das Vergabewesen weit verzweigt. Ich habe mich jetzt damit beschäftigt. Es gelten EU-Richtlinien von Basis- über Überwachungs- bis Rechtsmittelrichtlinien. Diese werden durch die Bundesgesetzgebung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung umgesetzt. Es gibt einige Landesregelungen, es gibt vielfältige Rechtsprechung und es gibt von Zeit zu Zeit Mitteilungen von Kommissionen der Europäischen Gemeinschaft, die Klarstellungen von Sachverhalten beinhalten.
Es wäre schön, wenn man durch dieses ganze Gestrüpp leichter finden würde. Da sind wir uns alle einig, wie es eben dargelegt wird. Doch auf welchem Wege? Ich bin seit diesem Antrag auch am Überlegen und frage ganz einfach die Juristen, die bisher gesprochen haben, vielleicht sollten wir uns in einem kleinen Kreis mal hinsetzen. Meines Erachtens gibt das EU-Recht ja als Zuschlagskriterium einerseits das billigste Angebot vor, andererseits das wirtschaftlichste. Und das muss bei der Ausschreibung schon sichtbar gemacht worden sein,
nämlich durch die Leistungsparameter bei den Wirtschaftlichsten. Ansonsten kann man auch das Billigste wählen. Ich schätze, dass die Schilder in Bayern so viel anders aussehen, Herr Born, liegt vor allem daran, dass Bayern ein Landesvergabegesetz hat, gegen das sich ja hier alle sträuben. Sicher haben die Koalitionsfraktionen, insbesondere die PDS, mit dem Vergabegesetz noch etwas anderes vor, nämlich die Tariftreue dort zu fixieren. Aber in einem Vergabegesetz kann ja auch anderes geregelt werden
Ich meine, es ist natürlich auch darauf zu achten, dass das, was wir schon an Regelungen haben, auch durchgesetzt wird. Mir selbst ist zu meiner Zeit als Ministerin aufgefallen, dass Riesenprojekte wie Krankenhäuser, wo ja sehr viel Landesmittel, Bundesmittel hineinfließen, eben nicht widerspiegeln, dass wir auch sehr viele Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben, die diese Aufgaben erledigen könnten. Ich habe mich erkundigt, warum. Ursache war damals, dass keine mittelstandsfreundlichen Lose ausgeschrieben wurden und einfach von den Einheimischen zurückgezuckt wurde. Deshalb finde ich es gut, dass der Wirtschaftsminister in diesem Jahr die Richtlinie verfasst hat, die auf mittelstandsfreundliche Lose drängt. Aber wird sie eingehalten?
Das ist das Problem. Ich glaube, die kann man nicht politisch und auch nicht durch weitere Gesetze regeln. Hier sind wir alle gefordert und ich meine, es sollte von dieser Stelle auch ein Appell an die Verwaltungen gehen, zügig und mit Augenmaß sich den Belangen der Unternehmen eben auch bei den Ausschreibungen anzunehmen,
die Angebote zu prüfen. Hier kann nur der Appell an die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter gehen, aber auch an die jeweiligen Leiterinnen und Leiter, zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen das Nötige zu tun, damit höhere Eigenverantwortung und vor allen Dingen auch die Ausnutzung von Ermessensspielräumen geübt wird.
Ich sehe dort hinten Kollegen Timm sitzen. Wir wissen aus dem Petitionsausschuss unser Leid, wie selten Ermessensspielräume genutzt werden. Herr Prachtl, Sie natürlich auch.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heinz Müller, SPD: Wie konnten Sie ihn vergessen?!)
Insofern meine ich, hier liegt auch eine Aufgabe, die sich die Verwaltung selbst vornehmen muss, nicht alles kann Politik regeln. Deshalb: Anliegen okay, aber den Antrag lassen wir lieber sein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal bei allen Kolleginnen und Kollegen und bei dem Wirtschaftsminister bedanken für die ja sehr nachdenklichen und, wie ich finde, konstruktiven Beiträge. Ich habe, um das gleich vorwegzusagen, volles Verständnis dafür, dass es schwer fällt, zu vielen Anträgen der Opposition zuzustimmen.
(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Wenn sie gut sind, machen wir das im Dutzend. – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)
Ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört. Ich muss sagen, Sie haben mir in allen Punkten mehr oder weniger aus der Seele gesprochen, weil Sie genau die Probleme aufgegriffen haben – das hat der letzte Beitrag von Frau Kollegin Dr. Bunge deutlich gemacht –, um die es uns mit dem Antrag geht. Es ist nämlich letztlich ein mentales Problem, mit dem wir es im Lande zu tun haben. Es müssen schlicht auch hier die Bremsklötze beseitigt werden. Es fängt, um es mal ganz deutlich zu sagen – da greife ich das auf, was der Wirtschaftsminister ausgeführt hat –, ja in kleinen Kommunen bei der Ausschreibung an.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist unstrittig unzulässig, in die Ausschreibung zum Beispiel aufzunehmen, dass ein Transportfahrzeug der Marke Daimler Benz gewünscht wird. Aber wenn man ein bisschen Phantasie aufbringt, dann gestaltet man den entsprechenden Passus so, dass das Fahrzeug besonders stabil gestaltet sein soll und für die Erkennbarkeit, damit die Unfallhäufigkeit geringer ist, sich an der Front des Fahrzeuges ein Kreis befindet, das mit einem Dreieck verziert ist.
Dann hat man das vermieden zu sagen, welches Unternehmen das Fahrzeug herstellen soll. Ich will das deshalb so deutlich sagen, es geht darum – und, Herr Wirtschaftsminister, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie inzwischen schon mit dem Innenminister darüber gesprochen haben –, genau das in Gang zu setzen, dass diejenigen, die mit Ausschreibungen befasst sind, nicht von vornherein bestimmte Unternehmen im Auge haben, sondern man schon aufpasst, dass man bei den Ausschreibungen nicht immer dieselben Planungsbüros nimmt und man dann die Kommunalaufsicht veranlasst, die Kommunen wirklich dazu anzuhalten, mehr zu tun, als nur auf den Preis zu gucken.
Frau Kollegin Dr. Bunge hat ja eben darauf hingewiesen, was gerade bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses – und hier, glaube ich, kann gerade unser Ombudsmann Rainer Prachtl ein Lied davon singen – so alles eingeht,
(Rainer Prachtl, CDU: Ich könnte besser Volks- lieder singen. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)
dass immer wieder gerade kleinere Unternehmen feststellen müssen, dass sie einfach mit der Vergabepraxis deshalb Probleme haben, weil die Ausschreibungen so gestaltet sind, dass eine gewisse Voreinstellung schon da ist, und auch zu wenig getan wird, um zum Beispiel Unternehmen zu ermuntern, sich zusammenzuschließen, wenn es um größere Lose geht, mit Arbeitsgemeinschaften den Anforderungen der Ausschreibung genügen zu können.
Ich will Ihnen noch einmal, damit das deutlich wird – wir sind ja hier sozusagen unter uns heute Abend und deshalb kann man das ganz offen ansprechen, dann wird es ja nicht zu einer Prestigesache –, vorlesen, was tatsächlich in unserem Antrag steht.
Dann werden Sie nämlich sehen, dass es genau das ist, was der Wirtschaftsminister hier als sinnvoll beschrieben hat. Wenn ich Ihnen dann die Begründung vorlese, dann werden Sie bei aller Phantasie und Kreativität, die ich Ihnen unterstelle, es nicht mehr fertig kriegen, auch nur noch eine Differenz zu dem herzustellen, was die verehrten Vorredne
rinnen und Vorredner hier zum Problem ausgeführt haben. Der Antrag lautet nämlich: „Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern transparenter und mittelstandsfreundlicher zu gestalten.“ So weit der Antrag.
Der Wirtschaftsminister hat eben gesagt, er hat sich bereits mit dem Innenminister darüber unterhalten, was die Kommunalaufsicht tun sollte. Das geht ja genau schon in diese Richtung. Da bin ich ja sehr froh. Und nun die Begründung. Vielleicht hat der Kollege Schulte doch die Begründung nicht so genau gelesen,
denn da steht genau das drin, was ich vorhin schon ausgeführt habe. Da heißt es: „Bei der Vergabepraxis häufen sich Beschwerden, dass einheimische Unternehmen zu wenig Berücksichtigung finden.“ Das lässt sich doch wohl sicherlich nicht bestreiten.
Es müssen alle Vorschläge vorbehaltlos geprüft werden, um zu erreichen, dass entsprechend den geltenden Richtlinien tatsächlich das wirtschaftlichste Angebot zum Zuge kommt.
Ich freue mich – Frau Kollegin Dr. Bunge nickt –, also auch da ist vollkommen Konsens hier im Haus. Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu lenken, dass alle – und jetzt hören Sie bitte genau zu! – gesetzlich zulässigen Maßnahmen ergriffen werden, um dazu beizutragen, dass bei öffentlichen Ausschreibungen Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern den Zuschlag erhalten. Das kann doch wohl nur unser Ziel sein im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere sollten Möglichkeiten geschaffen werden, grundsätzlich das jeweils teuerste und billigste Angebot bei der Vergabe nicht zu berücksichtigen (Schweizer Modell). Da der Ministerpräsident hier anwesend ist, brauche ich nicht auszuführen, was das Wort „grundsätzlich“ bedeutet, jedenfalls wenn es von Juristen in den Mund genommen wird.
Wir haben uns da längst verständigt. Das heißt nicht, dass das immer so einfach zu machen ist, sondern grundsätzlich heißt das dann, wenn es gesetzlich möglich und sinnvoll ist.
Nun einfach noch einmal die Empfehlung an den Wirtschaftsminister, doch mal wieder in den Freistaat Bayern zu fahren.