Deshalb können wir nur sehr begrenzt Rückschlüsse ziehen. Wenn das Bundesverfassungsgericht dreimal gesagt hat, so, wie das jetzt ausgestaltet ist, ist keine Verlet
zung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten zu befürchten, heißt das nicht, dass etwas zu befürchten ist, wenn wir die Latte höher hängen, sondern das ist gerade die schwierige Frage, die jetzt ausgelotet werden muss.
Ich meine auch, dass wir uns nicht an die Stelle des Verfassungsrechts setzen können. Wir können nicht sagen, wir wollen – das ist mein politisches Ziel, das muss ich sagen –, dass bestimmte Verbrechen selbstverständlich dazu führen, dass man die DNA-Analyse speichert. Aber das ist ein politisches Ziel. Das kann ich so nicht verfolgen. Ich habe auch in der Öffentlichkeit immer gesagt, da gehe ich sehr vorsichtig heran. Es wäre jetzt unsinnig, sich das eine oder andere zu wünschen. Wir müssen genau schauen, wie weit können wir gehen. Das sind wirklich schwierigste rechtliche Überlegungen, weil wir versuchen herauszufinden, wie weit lässt uns das Bundesverfassungsgericht gehen.
Das passiert im Moment, und zwar sehr sorgfältig, sehr seriös, wie gesagt, unter Leitung der Arbeitsgruppe von Mecklenburg-Vorpommern.
Ich meine, dass wir, wenn wir das abwarten, darauf rekurrieren, dass das der richtige Weg ist, also zu sagen, was wir hier beschließen, ist das letzte Wort. Die Verfassungsrichter werden das so oder so hinnehmen, das ist nicht richtig. Gerade in diesem Bereich ist ganz klar, dass wir einen Rahmen haben, den wir aber im Einzelnen noch nicht kennen. Der muss mit Sicherheit ganz klar bestimmt werden. Das ist die Einschränkung in die eine wie in die andere Richtung.
Herr Minister, können Sie mir sagen, ob Sie den Eindruck gewonnen hatten, dass wir Sie auffordern wollten, etwas Verfassungswidriges zu tun?
Nein, den Eindruck habe ich überhaupt nicht, sondern ich hatte den Eindruck, dass wir hier auf zwei Seiten – die linke Seite des Hauses und die rechte Seite des Hauses – unterschiedlich weit gehen wollen. Ich habe mich davon jetzt auch in den Wortbeiträgen überzeugt, dass wir in der politischen Zielrichtung sicherlich einig sind zu sagen, wir wollen die Anwendung ausdehnen. Ich denke auch, dass es selbstverständlich ist, dass man das nicht über die verfassungsrechtlichen Grenzen hinaus tun kann. Mir lag daran bei meiner Initiative – nur deshalb hat die Justizministerkonferenz selbstverständlich zugestimmt –, dass man nicht festschreibt, wo wollen wir landen. Das kann man seriös nicht tun, sondern dies ist wirklich einer der wenigen Punkte, wo man sagt, da brauchen wir eine sehr gute, sehr seriöse inhaltliche Arbeit.
Das war mir nicht angezeigt worden, dann eröffne ich die Aussprache natürlich wieder, weil nach dem Minister die Debatte wieder neu eröffnet ist.
Ich möchte mich für die Ausführungen des Justizministers zu der Frage, was prüft das Verfassungsgericht, ausdrücklich bedanken. Ich möchte deshalb allen Kolleginnen und Kollegen, die nicht vorbelastet sind, wie die Juristen hier, das noch einmal ganz deutlich ans Herz legen, sich bewusst zu werden, das Verfassungsgericht prüft letztendlich in dem Rahmen, wie sich hier in der Gesellschaft die Haltung zu der Frage mehrheitlich entwickelt hat. Das ist völlig klar. Das ist nichts Abstraktes oder nichts Automatisches
oder Mathematisches nach dem Motto: „Ich gebe die Zahl 5 ein und kriege die Zahl 10 raus“. Nein, es geht hier tatsächlich um gesellschaftliche Diskussionen, um gesellschaftliche Entwicklungsprozesse.
Ich möchte noch einmal anschließen an das erste Wort des Kollegen Ankermann. Es geht darum, wie soll die moderne Gesellschaft diese Frage beantworten. Und darum bitte ich, sich dieser Konsequenzen tatsächlich bewusst zu werden, und hier nicht zu meinen, wir könnten unsere politische Verantwortung bei aller Wertschätzung auf die Justizministerkonferenz oder den Bundestag oder das Bundesverfassungsgericht abschieben.
Das meinte ich nur damit. Und natürlich wird das Bundesverfassungsgericht nicht das eins zu eins umsetzen, was wir hier tun. Ich hoffe es zumindest nicht und es wird auch in dem Fall nicht so sein. – Schönen Dank.
Die Fraktion der SPD hat eine 15-minütige Auszeit beantragt. Wir setzen die Beratungen um 11.40 Uhr fort. Bis dahin, hoffe ich, ist der schriftlich mittlerweile vorliegende Änderungsantrag bei den Abgeordneten auf den Tischen. Die Sitzung ist unterbrochen.
Frau Präsidentin, gemäß Paragraph 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung beantrage ich namens der CDU-Fraktion über den von uns eingebrachten Änderungsantrag eine namentliche Abstimmung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit können wir mit der Abstimmung beginnen. Entsprechend dem soeben von der CDU-Fraktion vorgebrachten Antrag ist gemäß Paragraph 92 Absatz 1 der Geschäftsordnung zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/898 eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Sie werden jetzt vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Ich habe mich bei der Abstimmung versprochen. Ich bitte, das zu akzeptieren, das kann jedem vorkommen. Ich bitte, mein Ja in eine Enthaltung zu verändern.
Herr Dr. Körner, ich werte Ihre Äußerung gemäß der Geschäftsordnung Paragraph 88 als eine persönliche Bemerkung. Ansonsten weiß ich nicht, wie ich das einordnen soll. Die Frage, die ich gestellt habe, war: „Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat?“ Sie haben Ihre Stimme abgegeben. Ich sehe leider in der Geschäftsordnung keine Möglichkeit, inwieweit das korrigierbar ist. Es muss so registriert werden, wie Sie die Stimme abgegeben haben, das tut mir Leid.