Protokoll der Sitzung vom 11.12.2003

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schwebs von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte wetten, jeder von Ihnen war in diesem Jahr mindestens einmal in einem Zoo, in einem Tierpark oder in einer vergleichbaren Einrichtung in unserem Land. Und jeder von Ihnen, denke ich, kennt gute und weniger gut ausgestattete Zoos, hat sich an großzügig ausgestatteten Gehegen erfreut, in denen die Tiere in artgerechten Gruppen ausgestellt werden und man sie hautnah erleben kann, oder hat sich über alte Gehege geärgert, in denen den Tieren kein artgerechtes Verhalten möglich ist. Wir sind uns sicherlich ganz schnell einig, dass Zoos und Tierparks ein unschätzbares Pfund sind, mit dem unser Land viel mehr wuchern könnte. Aber Zoos und Tierparks, meine Damen und Herren, sind mehr, als nur Tiere zur Schau zu stellen.

Sehen wir doch einmal genau hin, was sie sonst noch leisten. Sie leisten ganz sicherlich einen bedeutenden Beitrag für Arten- und Naturschutz und unterstützen die wissenschaftliche Forschung. Die Tiergärten und die Zoos in

unserem Lande sind für zahlreiche ehemals heimische Tierarten zu einer Art Arche Noah geworden. Zu diesen Tierarten, die einstmals in Mecklenburg-Vorpommern heimisch waren, jetzt aber oft nur noch hinter Gittern zu sehen sind, zählen Luchse, Wildkatzen, Uhus, Stein- und Waldkäuze. Die Tiergärten beteiligen sich damit an bundesweiten Wiedereinbürgerungsprogrammen und wenn die Bedingungen günstig sind, dann können diese Tiere ausgewildert werden, wie beispielsweise die Luchse, die im Ueckermünder Tierpark aufgezogen worden sind und im Kampinowski-Nationalpark in Polen erfolgreich ausgewildert wurden.

Ein weiteres Beispiel ist der Tierpark in Stralsund. Dort werden seltene und wertvolle Haustierrassen gezüchtet, die heutzutage immer mehr von modernen Haustierrassen verdrängt werden.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Aber auch an den europäischen und weltweiten Erhaltungszuchtsprogrammen wilder Tiere sind die Tiergärten im Lande beteiligt. So werden im Schweriner Zoo sibirische Tiger und Wildhunde von allen Kontinenten gezüchtet. Dazu gehört selbstverständlich eine enge zielgerichtete Zusammenarbeit mit den Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. Zoos und Tiergärten sind selbstverständlich Einrichtungen, die der Erholung und der Freizeit dienen. Genutzt werden sie von Einheimischen und Touristen sowie von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen. Tiergärten und Zoos finden wir flächendeckend im ganzen Land. Fast alle sind ganzjährig geöffnet und sind eines der noch nicht ausreichenden Angebote außerhalb der Saison für die Touristen.

In der Interessengemeinschaft der Tiergärten Mecklenburg-Vorpommern e. V. sind insgesamt 19 Tiergärten und Zoos vertreten. Sie allein stellen circa 7.500 Tiere aus. Fast jeder Tierpark oder Zoo hat sein eigenes Konzept, arbeitet an seinem eigenen Profil und bietet wechselnde und feste Angebote. Beispielhaft fällt mir hier wieder der Tierpark Ueckermünde ein, der sich bereits heute ganz fest am künftig noch bedeutsameren Besucherstrom aus dem Großraum Szczecin orientiert.

(Beifall Kerstin Fiedler, CDU)

So kann es eigentlich niemanden wundern, dass im Jahr 2002 in den Zoos und Tiergärten mehr als 1,9 Millionen Besucher gezählt worden sind. In den Tiergärten wird Sozial- und Integrationsarbeit geleistet, denn hier trifft man sich, und zwar unabhängig vom Alter und von der sozialen Zugehörigkeit. Egal, ob als Single oder in Familie, die Eintrittspreise waren bisher moderat. Es gibt verschiedene Ermäßigungsmöglichkeiten für Kinder, Arbeitslose, Senioren und Studenten, Jahreskarten oder ermäßigte Eintrittskarten zu bestimmten Anlässen, Naturlehrpfade, Schaufütterungen, Streichelgehege, Abenteuerspielplätze, Kutsch- und Ponyfahrten. Das alles erhöht auch die Attraktivität der Einrichtungen. Seit Mitte der 90er Jahre sind die Besucherzahlen stabil geblieben. Die Zoos sind einige der wenigen Freizeiteinrichtungen im Lande, bei denen die Familien nicht sparen, das schätzte der Vorsitzende der Landesinteressengemeinschaft der Tiergärten, Herr Michael Schneider, vor kurzem ein.

Nicht zu unterschätzen ist auch der Anteil an Bildung, und zwar insbesondere bei der Umweltbildung, der von den Zoos und Tiergärten quasi so „nebenbei“ geleistet wird. 14 Zooschulen gibt es mittlerweile im Lande, die ihre

Angebote im Rahmen des Schulunterrichts anpassen und Ferien- und Freizeitgestaltung anbieten. 70.000 Kinder und Jugendliche nutzten diese Angebote im letzten Jahr.

Nicht vergessen werden sollten an dieser Stelle auch die Aufgaben, die die Zoos und Tierparks leisten, wenn sie verletzte Tiere aufnehmen und gesund pflegen, und zwar ohne zusätzliche Vergütung und oft auch ehrenamtlich. Fast jeder Zoo hat einen Träger oder einen Förderverein, durch deren Mitglieder viele notwendige Arbeiten ehrenamtlich erledigt werden.

Das alles, meine Damen und Herren, sind Aufgaben, die von den Zoos und von den Tiergärten in unserem Lande erledigt werden. Neben den 19 in der Interessengemeinschaft vertretenen Zoos und Tiergärten gibt es außerdem noch eine Vielzahl anderer Ausstellungen und Aufbewahrungseinrichtungen für die verschiedensten Tiere in unserem Lande. Da gehören der historische Adler- und Falkenhof Burg Wredenhagen und der Vogelgarten Dümmer genauso dazu wie das Meeresmuseum in Stralsund. Ich denke, jeder von Ihnen hat es gelesen, es ging jüngstens durch die Presse, in Platschowgibt es einen Elefantenhof.

Sie alle werden zukünftig von der Umsetzung der EURichtlinie über die Haltung von Wildtieren in Zoos aus dem Jahre 1999 betroffen sein. Die EU fordert darin Mindeststandards bei der Größe und der Ausstattung von Tiergehegen in Zoos und Tierparks. Sicher, ich sagte es schon, haben viele der größeren Einrichtungen inzwischen ein eigenes Entwicklungskonzept, fügen sich in die bestehenden regionalen Entwicklungskonzepte ein und bekommen die Umsetzung der EU-Richtlinie irgendwie vielleicht auch finanziell noch auf die Reihe. Aber es gibt auch viele kleine Einrichtungen im Land, die spontan aus einer Idee heraus entstanden sind und deren Potentiale noch nicht erschlossen sind, die aber für Tourismus, für Natur und Artenschutz, für Umweltbildung und auch für Arbeitsplätze wichtig sind.

Wir sind der Meinung, dass ein landesweit koordiniertes und abgestimmtes Zookonzept Reserven aufdecken könnte, notwendige Abstimmungen vereinfachen und Synergien entstehen könnten. Die von mir eingangs beschriebenen Aufgaben sind wichtig für unser Land. Ich denke, wir sollten es uns einfach nicht leisten, auch nur auf einen dieser wichtigen Standortfaktoren zu verzichten.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Gerade weil die öffentlichen Kassen knapp sind, meine Damen und Herren, die des Landes und die der Kommunen und Städte, und die Umsetzung der Zoorichtlinie unweigerlich Geld kosten wird, erscheint es unumgänglich, übergreifend und zeitgleich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in Landesrecht über alle Ressorts hinweg in der Regierung ein Konzept zu entwickeln, das Schwerpunkte setzt und Leitlinien künftiger Entwicklung skizziert.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Schwebs.

Das Wort hat jetzt der Umweltminister des Landes Herr Professor Dr. Methling.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu relativ früher Parlamentsstunde beschäftigen wir uns heute mit einer

wahrhaft tierischen Angelegenheit. Ich freue mich, dass auch Vertreter der Tiergärten unseres Landes an dieser Debatte teilnehmen, uns zumindest zuhören. Ich hoffe, dass Sie Gutes erfahren bei dieser Debatte. Ich freue mich, dass Herr Schneider, Herr Dr. Zapka, Herr Langner und andere an dieser Debatte teilnehmen. Sie vertreten die Interessengemeinschaft der zoologischen Einrichtungen des Landes.

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir einen kleinen Exkurs in die Geschichte. Er ist wirklich nur klein. Wenn man die Geschichte der Zoos, also die Haltung von sonst wild lebenden Tieren, einteilen will in verschiedene Phasen, dann kann man vielleicht drei Phasen feststellen: Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert war es die Sammelleidenschaft des Adels, die dazu führte, dass Wildtiere gehalten wurden. Im 19. Jahrhundert war es der Wille des gründerzeitlichen Bürgertums und im 20. Jahrhundert die Sehnsucht des neuen Mittelstandes nach Natur, die zur Einrichtung von Zoos führten. Im 21. Jahrhundert haben wir einen neuen gesellschaftlichen Anspruch, frei nach der Devise „Zoo ist mehr als Tiere ansehen.“

Es wird sehr oft gefragt: Ist ein Zoo ein Gefängnis oder eine Arche Noah? Antworten darauf gibt unter anderem die Welt-Zoo-Naturschutzstrategie, die die Erhaltung der Biodiversität der biologischen Vielfalt der Erde als das zentrale Anliegen der Zoos sieht. Dabei kann der Zoo in dreifacher Art und Weise zum Naturschutz beitragen:

1. durch koordinierte Zuchtprogramme für bedrohte Tierarten, um Tiere für Wiederansiedlungen zur Verfügung zu stellen – Frau Schwebs hat Beispiele genannt

2. durch die Förderung des öffentlichen Bewusstseins über Umwelt- und Naturschutzprobleme, über die Presse, auf dem Wege der Zoopädagogik in Zooschulen und anderen

3. durch Forschung und die Entwicklung von Methoden für das Management kleiner Populationen

Dies ist auch der Hintergrund für die Richtlinie der Europäischen Union über Zoos. Sie verfolgt die Ziele, den Schutz wild lebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu verbessern, indem vor allem durch besondere Genehmigungsverfahren und die Überwachung die Rolle der Zoos gestärkt wird.

Ich persönlich sehe derzeit keine Alternative zu den Zoos, wenn es darum geht, eine Lobby für Wildtiere zu gewinnen und damit ihre natürlichen Lebensräume effizient zu schützen oder die letzten Restpopulationen durch die Zoozucht ihrer Artgenossen zu stützen. Der Zoo ist eine Begegnungsstätte von Tier und Mensch. Tiere in Gehegen sind die Brücken zur Natur. Man versteht erst Arten- und Tierschutz, wenn man seine Mitgeschöpfe kennen lernt, und zwar in der Realität und nicht virtuell. Es soll sogar manche geben, die sich vor einem Affengehege die Frage stellen: Wer ist hier eigentlich der Affe?

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Ja, das war aber eine verzögerte Reizleitung bei Ihnen, Herr Kokert!

(Vincent Kokert, CDU: Da musste ich erst einmal nachdenken.)

Ja!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Zoo erfüllt einen wichtigen Bildungsauftrag. Arten- und Naturschutz sollen durch beeindruckende Lehr- und Anschauungsobjekte wie Naturpfade, Erlebnispfade demonstriert werden. Nachzucht bedrohter Arten und ständiger Austausch mit anderen Zoos sind ebenfalls Inhalt eines modernen Zooentwicklungskonzeptes. Weiterhin hat ein Zoo heute nur dann eine Überlebenschance, wenn er als Erlebnisbereich fungiert und als dieser akzeptiert wird. Der Zoo ist oft ein maßgeblicher Bestandteil der touristischen Infrastruktur der jeweiligen Kommune oder Region. Alle Mitarbeiter von Zoos haben regelmäßigen Kontakt mit vielen Zoobesuchern und sind direkt oder indirekt auch zoopädagogisch tätig. Dieser Einfluss muss bedacht und geplant werden. Die zoopädagogische Zielsetzung muss Teil von Zooentwicklungskonzepten sein. Es zeigt sich, dass solche multifunktionalen Zoos großen Zuspruch finden und die Besucherzahlen ansteigen. Da moderne Zookonzepte bewusst auf sammlerische Artenvielfalt verzichten, müssen in vielen Fällen großzügigere Freigehege entstehen, die nach den neusten Erkenntnissen der Tiergartenbiologie und -ethologie tiergerecht gestaltet werden, so auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bestandteile eines modernen Zookonzeptes sind:

1. die Haltung der Tiere unter Bedingungen, mit denen den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen wird Dazu gehört eine artgerechte Ausgestaltung der Gehege und eine hohen Anforderungen genügende Tierhaltung durch anspruchsvolle, vorbeugende und heilende tierärztliche Versorgung und Ernährung.

2. der Austausch von Forschungsdaten zur Arterhaltung, also zur Aufzucht in Gefangenschaft, zur Bestandsauffrischung, zur Wiedereinbürgerung von Arten in ihren natürlichen Lebensraum

3. die Förderung der Aufklärung und des Umweltbewusstseins der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt, insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten und ihre natürlichen Lebensräume, die es zu erhalten gilt

4. die Vorbeugung des Entweichens von Tieren Wie Sie wissen, entweichen hin und wieder Tiere. Dieses ist durchaus ein Problem nicht nur bei Kängurus, sondern auch bei anderen Tieren, die in die Umwelt entweichen.

(Karsten Neumann, PDS: Aber dafür ist ja auch der Justizminister zuständig, für Entweichungen.)

5. die touristische Funktion als Bestandteil der Entwicklung der Zoos

Nur auf dieser Grundlage lassen sich Zookonzepte und schließlich auch ein Landeszooentwicklungskonzept erarbeiten. Ziel einer solchen Konzeption muss die planerisch abgestimmte Entwicklung der Zoos in Mecklenburg-Vorpommern sein. Es wäre falsch zu erwarten, dass dies alles in der Zuständigkeit und mit den begrenzten Mitteln nur eines Ministeriums zu leisten wäre. Erforderlich ist das Zusammenwirken aller Ressorts, die Zuständigkeiten für die Zoos haben. Das sind in Mecklenburg-Vorpommern das Umweltministerium für Arten-, Naturschutz und Umweltbildung, das Landwirtschaftsministerium für Tierschutz und Seuchenschutz, das Wirtschaftsministerium für den Tourismus, das Bildungsministerium für Aspekte

der Bildung, Wissenschaft und Kultur und, wenn ich es dazuzählen darf, das Innenministerium, wenn es darum geht, Menschen davor zu schützen, dass sie von Raubtieren eventuell bedroht werden.

Bei der Erstellung eines solchen Landeszooentwicklungskonzeptes müssen einige Aspekte berücksichtigt werden. Zum einen hat ein Zoo auf verschiedenen Ebenen historisch gewachsene Strukturen. Das betrifft den Tierbestand, die Gestaltung der Gehege und die Zoolandschaft. Ein weiterer Aspekt ist die Berücksichtigung der Standards der modernen Tiergartenbiologie. Diese beinhalten zum einen das Tiermanagement, zum Beispiel im Rahmen von Zuchtprogrammen, und zum anderen die verhaltensgerechte Gestaltung der Lebensräume.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als rechtliche Rahmenbedingung wird die EU-Zoorichtlinie erhebliche Bedeutung für die Zukunft der Zoos in Mecklenburg-Vorpommern gewinnen. Diese Richtlinie über die Haltung von Wildtieren in Zoos aus dem Jahr 1999 hat erstmals auf europäischer Ebene besondere, nur für Zoos geltende Anforderungen festgelegt. Die Mitgliedsstaaten hatten drei Jahre bis zum April 2002 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland hat der Bundesgesetzgeber, wie so häufig, leider diesen Zeitraum fast vollständig ausgeschöpft, um im Bundesnaturschutzgesetz dann schließlich nur den Begriff „Zoo“ zu regeln. Dort ist definiert, was ein Zoo ist. Die übrigen Inhalte der Richtlinie wurden den Ländern überlassen. Aus diesem Grund haben die Länder erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen beginnen können. Dieses betrifft sowohl Mecklenburg-Vorpommern als auch die anderen Bundesländer. Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland – und wir kennen dieses Prozedere inzwischen – und eine Reihe anderer Länder Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. In Mecklenburg-Vorpommern wird noch in diesem Jahr die öffentliche Anhörung über das Landeszoogesetz beginnen. Ich plane, den Gesetzentwurf noch im ersten Quartal des nächsten Jahres in den Landtag einzubringen.

Ich möchte an dieser Stelle auf den Gesetzentwurf nicht im Einzelnen eingehen. Ich denke aber, es ist schon einer besonderen Erwähnung wert, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern die Zoorichtlinie in einem eigenständigen Fachgesetz umsetzen wollen. Darauf haben sich die Regierungsparteien schon im Koalitionsvertrag geeinigt. Einzelne Paragraphen in Landesnaturschutzgesetzen zur Umsetzung der Verpflichtung aus der Zoorichtlinie reichen unseres Erachtens nicht aus und werden vor allem der wirtschaftlichen und bildungspolitischen Bedeutung der Zoos nicht gerecht. Mecklenburg-Vorpommern wird das erste Bundesland sein, das die besondere Stellung der Zoos auch in der Gestaltung der gesetzlichen Grundlagen berücksichtigt. Das Zoogesetz wird auch deutlich machen, dass die Zulassung und die Überwachung von Zoos eine besondere gesetzliche Aufgabe darstellt, die Bezüge zu einer Reihe anderer staatlicher Aufgaben aufweist, neben dem Naturschutz auch zum Tierschutz, zum Seuchenschutz, zur Tourismusförderung, zur Umweltbildung und zur Gefahrenabwehr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie werden selbst beobachtet haben, dass insbesondere in Deutschland ein radikaler Wandel bei der Gestaltung zoologischer Gärten stattfindet. Dies wird durch finanzielle Zwänge bedingt und in den deutschen Zoos in unterschiedlicher

Intensität und mit unterschiedlichen Konzepten betrieben. Die zoologischen Gärten in Leipzig, Gelsenkirchen und Hannover beispielsweise orientieren sich stark an großen zoologischen Parks und an Freizeiteinrichtungen in den Vereinigten Staaten von Amerika und wollen mit massivem Aufwand ein neues Eventerlebnis schaffen. Diese Parks sollen unter Einsatz von 80 bis 100 Millionen Euro innerhalb von zehn Jahren umgestaltet werden.

Die Frage ist, ob sich die Zoos in Mecklenburg-Vorpommern daran messen lassen müssen. Die Zoos Mecklenburg-Vorpommerns haben andere Vorzüge wie zum Beispiel einen sehr erlesenen Tierbestand. Sie beteiligen sich intensiv an Erhaltungs- und Zuchtprogrammen und sie können auch mit kleineren Visionen, mit kleineren Schauen unter Berücksichtigung der modernen Tiergartenbiologie attraktive Anlagen schaffen. Beispielhaft verweise ich hier auf die neuen Anlagen in Rostock, in Schwerin, in Mühlenhagen, in Güstrow, in Marlow und an anderen Orten. Die Zoos in Mecklenburg-Vorpommern bilden darüber hinaus auch sehr oft die Kulisse für unterschiedliche Events.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD zu einem Zooentwicklungskonzept, so, wie er Ihnen jetzt vorliegt, zielt darauf ab, die Gesamtverantwortung der Landesregierung für diese Fragen zu unterstreichen, und regt zu Recht eine ressortübergreifende Erarbeitung eines Landeszooentwicklungskonzeptes an. Auf der Grundlage eines vorliegenden Gutachtens zum Zustand der zoologischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern kann mit der Arbeit an dieser Konzeption auch sofort begonnen werden.