Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD zu einem Zooentwicklungskonzept, so, wie er Ihnen jetzt vorliegt, zielt darauf ab, die Gesamtverantwortung der Landesregierung für diese Fragen zu unterstreichen, und regt zu Recht eine ressortübergreifende Erarbeitung eines Landeszooentwicklungskonzeptes an. Auf der Grundlage eines vorliegenden Gutachtens zum Zustand der zoologischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern kann mit der Arbeit an dieser Konzeption auch sofort begonnen werden.
Ein Landeszooentwicklungskonzept, das dann, wie im Antrag formuliert, fortgeschrieben werden soll und mit der Interessengemeinschaft der Tiergärten Mecklenburg-Vorpommerns abgestimmt werden muss, verlangt aber auch die Einbeziehung von unabhängigem externen Sachverstand. Dieses will auch finanziert sein. Das darf ich bei dieser Gelegenheit sagen, angesichts der Kritiken, die der Landesrechnungshof letztlich geübt hat an der Einbeziehung von externem Sachverstand in die Arbeit der Landesregierung. Hierzu werden ressortübergreifende Anstrengungen erforderlich sein. Diese Feststellung gilt auch für die spätere Umsetzung der Zooentwicklungskonzeption.
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Umgestaltung und die Entwicklung der Zoos in Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft der Unterstützung durch die öffentliche Hand bedarf, auch wenn die Hauptverantwortung, wie wir sehr wohl wissen, bei den Trägern oder Gesellschaftern der Zoos liegt.
Erstens. Wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern eine zügige rechtliche Umsetzung der EU-Zoorichtlinie. Dafür werden wir im Landtag im ersten Quartal einen Gesetzentwurf vorlegen.
Zweitens. Für die materielle Umsetzung des Gesetzes kann ein Landeszooentwicklungskonzept sehr hilfreich sein. Die Landesregierung wird ein solches Konzept erarbeiten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zoorichtlinie vom 2 9. März 1999 der Europäischen Gemeinschaft verpflichtete die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, bis zum 9. April 2002 diese in nationales Recht umzusetzen. Die Frist ist meines Erachtens schon abgelaufen. Aus diesem Grund stellt sich für mich die Frage nach dem Sinn dieses Antrages. Da die Richtlinie zum überwiegenden Teil durch Naturschutzrecht umgesetzt werden muss, liegt die Zuständigkeit verfassungsgemäß bei den Ländern. Bis heute liegt dem Landtag der von der Landesregierung angekündigte Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zoorichtlinie nicht vor.
Mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigen die Koalitionäre, die Umsetzung der Richtlinie bis in das dritte Quartal – Herr Minister, ich freue mich, dass Sie das bis zum ersten Quartal 2004 umsetzen wollen – zu verschieben.
Es bleibt mir nur festzustellen, dass in diesem Hause schon Anträge aus geringfügigeren Gründen abgelehnt wurden von Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition.
Schon in der dritten Legislaturperiode hat sich der Umweltausschuss mit der Umsetzung der Zoorichtlinie befasst. Bereits vor drei Jahren, genau am 29. November 2000, fand ein Expertengespräch im Schweriner Zoo zur finanziellen Situation der Zoos, zur Umsetzung der Zoorichtlinie und zur Organisationsform der mecklenburgvorpommerischen Zoos und Tiergärten statt. Meine Fraktion war schon damals der Auffassung, dass mit der Umsetzung der Zoorichtlinie bestehende Genehmigungen durch entsprechende Auflagen beziehungsweise Nebenbestimmungen erweitert werden müssen. Gleichzeitig muss der mit der Umsetzung der Richtlinie einhergehende Investitions- und Ausbildungsbedarf durch entsprechende Finanzmittel im Haushalt des Landes sichergestellt werden.
Wie hätten Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, im Interesse der zoologischen Gärten unseres Landes aktiv werden können? Denn eines steht außer Frage: Die Umsetzung der Zoorichtlinie zwingt die Zoos des Landes zu Investitionen, die einige Einrichtungen nicht aufbringen können. Aus diesem Grunde brauchen die Zoos vorrangig Geld und erst dann die Unterstützung bei der Erarbeitung von Entwicklungskonzepten. Aber das Geld, meine Damen und Herren von der Koalition – und da versuchen Sie den Menschen Sand in die Augen zu streuen oder, wir wollen bei den Zoos bleiben, einen Bären aufzubinden –, das haben auch Sie nicht. Die Richtlinie schreibt unter anderem Mindestgrößen für Gehege vor, die das Halten von bestimmten Tierarten wie zum Beispiel Men
schenaffen in den zoologischen Gärten in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern in Frage stellt. Die Erarbeitung eines Zooentwicklungskonzeptes ist begrüßenswert, denn nur so können die zoologischen Gärten in Mecklenburg-Vorpommern ihren Beitrag zur Erhaltung von gefährdeten Arten leisten und ihre Funktion in einer Reihe von europäischen Erhaltungszuchtprogrammen wahrnehmen.
Klar ist auch, dass die EU-Richtlinie zeitnah umgesetzt werden muss. Hier würde ich mir von der Landesregierung den Eifer wünschen, den sie mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie an den Tag gelegt hat.
Eine weitere Verzögerung der Umsetzung der Zoorichtlinie ist nach Ansicht meiner Fraktion nicht tragbar und würde letztendlich, so, wie Sie uns das bei der FFH-Richtlinie auch um die Ohren gehauen haben, Herr Minister, zur Sanktion der Europäischen Union gegen die Bundesrepublik Deutschland führen. Die Erarbeitung von Entwicklungskonzepten ist unserer Ansicht nach durchaus auch nach der Umsetzung der Zoorichtlinie möglich. Aus diesem Grund lehnt meine Fraktion den vorliegenden Antrag ab,
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Rudolf Borchert, SPD: Das ist aber schade! – Zuruf von Hans-Heinrich Jarchow, SPD)
Zunächst, Herr Kokert, sind Ihre Aussagen sehr, sehr widersprüchlich, muss ich feststellen. Darüber sollten wir uns im Ausschuss noch einmal unterhalten.
Der Umweltminister hat eben gesagt, es sei eine sehr tierische Angelegenheit. So haben Sie das bezeichnet. Ich denke aber doch, wir sollten diese Angelegenheit deshalb umso mehr mit dem notwendigen Ernst behandeln.
Meine Damen und Herren, mit der Richtlinie des Rates der Europäischen Union über die Haltung von Wildtieren in Zoos müssen alle Tierparks des Landes bis zum Jahr 2005 dem europäischen Standard entsprechen. Ziel der Richtlinie ist der Schutz wild lebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt dadurch, dass die Mitgliedsstaaten Vorschriften für die Betriebserlaubnis und Überwachung von Zoos in der Gemeinschaft erlassen, um auf diese Weise die Rolle der Zoos bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu stärken.
Neben dem Ziel setzt die Richtlinie in weiteren folgenden Artikeln, wie Definition, Anforderungen an Zoos, Betriebserlaubnis und Überwachung, Schließung von Zoos, zuständige Behören, Sanktionen, Umsetzung, InKraft-Treten, den Rahmen für die Umsetzung in nationales beziehungsweise Landesrecht. Damit kommen auf die zoologischen und tiergärtnerischen Einrichtungen in
Mecklenburg-Vorpommern höhere Anforderungen beim Schutz wild lebender Tiere und der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu. Darüber hinaus stellt die Richtlinie aber auch neue Anforderungen an die Zoos hinsichtlich der artgerechten Haltung von Tieren, der Wiedereinbürgerung von Arten in ihren natürlichen Lebensraum, der Bestandserneuerung von Arten, der Beteiligung an Forschungsarbeiten und wissenschaftlichen Untersuchungen, der Registrierung des Zoobestandes sowie der Öffentlichkeitsarbeit über die Notwendigkeit der biologischen Vielfalt.
Meine Damen und Herren, aufgrund der Vielfältigkeit der in der Richtlinie beschriebenen Aufgaben und Funktionen von Zoos hat die Koalition in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, die Umsetzung der Richtlinie nicht wie sonst üblich über eine Novelle des Naturschutzgesetzes zu realisieren, sondern über ein eigenes Landeszoogesetz. Dieses Landeszoogesetz liegt, so, wie wir eben gehört haben, im Entwurf vor und befindet sich derzeit im Verfahren.
Mit den höheren Anforderungen an Zoos und Tiergärten wird deutlich, dass diese Einrichtungen einen komplexen und interdisziplinären Charakter haben. Sie sind neben ihrer Funktion für den Arten- und Umweltschutz auch bedeutsam für Bildung, Wirtschaft, Tourismus und Raumplanung. Um in diesem Zusammenhang Synergieeffekte zu erschließen, ist es aus Sicht der Koalitionsfraktionen erforderlich, das Landeszoogesetz durch ein Zooentwicklungskonzept für Mecklenburg-Vorpommern zu ergänzen. Dieses Konzept sollte aber auch Aussagen zu einer sinnvollen Anzahl, Größe und Struktur von Tiergärten und Zoos in unserem Land treffen. Daher bitte ich um die Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.
Nicht nur, dass Sie umweltpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion sein wollen und sich in diese Richtung profilieren wollen, was aber immer wieder nach hinten losgeht, absichtlich von Ihnen natürlich. Enttäuscht bin ich auch, weil Sie nicht mal zuhören, nicht mal hier heute zugehört haben. Der Umweltminister hat es gesagt,
wir konnten das Zoogesetz nicht schneller umsetzen, weil es erst vom Bundesgesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben werden musste
und danach erst die Umsetzung in den Ländern erfolgen konnte. Dass das getan wird, das hat der Umweltminister hier gesagt. Ich finde es schon eine schwache Kür, wenn Sie das als durchschlagendes Argument dafür bringen, dass Sie es ablehnen wollen.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Reinhard Dankert, SPD: Es ist ihm halt nicht eingefallen.)
Damit aber wieder zum Antrag zurück, meine Damen und Herren. Kennen Sie eigentlich Willi und seine neue Freundin Natala aus dem Schweriner Zoo? Haben Sie schon einmal bei einer Wolfsnacht im Natur- und Umweltpark in Güstrow die Wölfe heulen hören? Oder haben Sie schon mal die Loris im Vogelpark Marlow gefüttert? Oder sind Sie vielleicht schon einmal mit der Sommerrodelbahn durch den Malchower Affenpark gesaust? Das alles sind nur kurze Ausschnitte, nur Schlaglichter aus dem vielfältigen Angebot der Zoos und Gärten, das wir hier im Lande vorfinden