Der Parlamentarische Geschäftsführer ist heute ganz wichtig für die CDU-Fraktion bei diesem Tagesordnungspunkt.
Einmal mehr müssen wir uns heute mit einem Tagesordnungspunkt befassen, der Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft auf europäischer, aber insbesondere auf internationaler Ebene ausschließen soll. Da die Beratungen des Bundesrates mit der 794. Sitzung am
28. November 2003 bereits abgeschlossen wurden und eine Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EURichtlinien vorliegt, werden Sie, meine Damen und Herren der Koalition, sicherlich wieder erklären, dass dieser Antrag aus rein populistischem Interesse gestellt wurde, um den Landwirten unseres Landes zu Munde zu reden.
Mitnichten möchte ich das sagen, denn das haben wir gerade gestern ausgeführt, die Landwirtschaft hat in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Stellung, deswegen haben wir auch diesen Antrag eingebracht.
Viel mehr treibt uns die Sorge, dass gerade im Bereich der Veredelungswirtschaft mit der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelung zur Ausweisung von so genannten Belastungsflächen sowie Vorrangs- und Eignungsflächen die Errichtung von landwirtschaftlichen Vorhaben im gesamten Außenbereich unnötigerweise erschwert werden oder gar nicht mehr möglich sind. Aus diesem Grunde bedauern wir, dass die Belange der Landwirtschaft auch bei den CDU-geführten Bundesländern im bisherigen Gesetzgebungsverfahren eine so geringe Rolle gespielt haben. Gerade Mecklenburg-Vorpommern hat hier im Außenbereich gewachsene Tradition. Man hat in Vorpommern und auch in Mecklenburg schon vor Hunderten von Jahren eben sehr gerne auf der eigenen Scholle den Bauernhof errichtet. Wir haben hier wirklich besondere Bedingungen, die wir auch entsprechend im Bundesrat beziehungsweise nachher wieder im Bundestag benennen sollten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ziel des Gesetzentwurfs war die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Planungsrechtes. Aber gerade im Bereich von Baugenehmigungsverfahren für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben werden die Voraussetzungen hierfür erschwert, so dass mit erheblich längeren Genehmigungsverfahren zu rechnen ist. Die bisherige Regelung hinsichtlich der bundesrechtlichen Privilegierung für gartenbauliche und baurechtlich als gewerblich eingestufte landwirtschaftliche Bauvorhaben im Außenbereich nach Paragraph 35 Absatz 1 Nummern 2 und 4 Baugesetzbuch wird faktisch ausgehebelt und in das Ermessen der jeweiligen Planungsträger vor Ort gestellt. Diese Planungsträger sind, wie wir alle wissen, die Kommunen. Inwieweit sich ein Bürgermeister für die Errichtung einer wettbewerbsfähigen Schweinemastanlage oder eines wettbewerbsfähigen Rinderstalles verwenden wird, diese Abschätzung überlasse ich auch Ihnen, meine Damen und Herren. Sie wissen, wir haben oft genug in diesem Hohen Hause darüber diskutiert, dass die Veredlungswirtschaft sich verbessern muss. Wir wissen auch alle, wie vieler Genehmigungen es bedarf, um wirklich Schweineanlagen und Rinderställe neu zu investieren und zu bauen.
Insgesamt wird deutlich, dass es sich bei den im Gesetzentwurf verankerten Regelungen nicht um Steuerungsmöglichkeiten, sondern eher um die Schaffung von Bauverhinderungsmöglichkeiten im Bereich der Landwirtschaft handelt. Gerade die Errichtung von gartenbaulichen Betrieben und Tierhaltungsanlagen ist unserer Ansicht nach in ausreichendem Maße mit den vorhandenen Instrumentarien gewährleistet. Deswegen sollten wir es so lassen, wie es ist.
Eine weitere Regelung ist die so genannte Rückbauverpflichtung. Nach Aufgabe der privilegierten Nutzung soll
ein Rückbau nur dann erfolgen, wenn überhaupt keine Nutzung mehr erfolgt. Allerdings sollen diese Vorhaben, und das gilt für alle Vorhaben und nicht nur für die, die an Umweltverträglichkeitsprüfungen gebunden sind, dann den Rückbau durchführen. Und ein weiterer Aspekt ist die in Paragraph 15 des Gesetzentwurfes vorgesehene Zurückstellung von Baugesuchen. Diese Regelung wird die schon jetzt zeitraubenden Genehmigungsverfahren noch weiter verzögern, denn sie ist ein weiteres Investitionshemmnis im Bereich der Veredelungswirtschaft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will hier nicht nur die negativen Auswirkungen für die Landwirtschaft des vorliegenden Gesetzentwurfes hervorheben, denn deutlich gesagt werden muss, dass die Privilegierung von Biomasseanlagen zur Energiegewinnung mit erheblichen Potentialen zur Erschließung von neuen Einkommensalternativen für unsere Landwirte beitragen kann. Das ist zu begrüßen.
Allerdings gibt es auch hier Verbesserungsmöglichkeiten. So sollte die Privilegierung nicht nur auf Anlagen zur Gaserzeugung begrenzt werden, sondern auch auf so genannte Biomassekonfessionsanlagen, die land- und forstwirtschaftliche Biomasse verwenden, ausgedehnt werden. Das ist bei unseren Besuchen des Ausschusses auch richtig deutlich geworden. Des Weiteren sollte im Interesse einer optimalen Standortauswahl, die bisher im Gesetzentwurf vorgesehene enge räumliche Verbindung mit der Hofstelle aufgegeben werden, denn das entspricht nun wirklich auch nicht mehr den Bedingungen. Hier muss vielmehr nach der jeweiligen Energieinfrastruktur entschieden werden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn auch der Bundesrat seine Entscheidung getroffen hat, so müssen wir dennoch die Chance ergreifen und im Interesse unserer Landwirte hier in Mecklenburg-Vorpommern an die Entscheidungsträger in den Ausschüssen des Bundestages und die Abgeordneten unseres Landes herantreten. Gleichzeitig, denke ich, muss auch hier die Landesregierung noch versuchen, ihren Einfluss bei der Bundesregierung geltend zu machen. Insofern bitte ich Sie, die letzte Chance doch zu nutzen und mit einem Votum dieses Landtages im Interesse der Landwirtschaft hier noch Veränderungen zu bewirken. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat um das Wort gebeten der Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Herr Holter. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Das ist völlig absurd, anzunehmen, dass die Regierung eines landwirtschaftlich geprägten Landes stillschwei
gend zusehen würde, wenn Gesetzesänderungen zur Benachteiligung der Landwirtschaft auf den Weg gebracht werden sollen. Ich kann die Hüter des Wohls von Mecklenburg-Vorpommern auf den Oppositionsbänken beruhigen, das Gegenteil ist der Fall. Das will ich hier jetzt auch darstellen.
Zu keinem Zeitpunkt war in der Gesetzesdiskussion im Gespräch, die Privilegierung der Landwirtschaft in irgendeiner Form zu gefährden oder auch nur ansatzweise zu schwächen. Ganz im Gegenteil, denn zusätzlich zu ihrer bisherigen Privilegierung wird den Landwirten und landwirtschaftlichen Betrieben künftig die Möglichkeit eingeräumt, auf ihren Höfen Biogas zu erzeugen und Biomasse energetisch zu nutzen. Mecklenburg-Vorpommern hat sich gemeinsam mit anderen Bundesländern im Bundesrat dafür ausgesprochen, die Privilegierung nicht auf Biogas zu beschränken, sondern auf Vorhaben zur energetischen Nutzung von Biomasse im Allgemeinen auszudehnen. Dabei sollen dann auch die forstwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe einbezogen werden.
Nun ist der Begriff der Landwirtschaft erweitert worden, und zwar zugunsten der Landwirte. Für die Definition wird es in Zukunft ausreichen, das Vorhandensein von genügend landwirtschaftlich genutzter Fläche nachzuweisen, nicht wie bisher Tierhaltung und Tierzucht auf überwiegend geeigneter Futtergrundlage zu betreiben. Das ist der wesentliche Unterschied. Hier kommen wir den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern sehr entgegen.
Diese Änderungen wurden auf Vorschlag meines Ministeriums getätigt und so sind die Verhältnisse im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern besser berücksichtigt worden. Auch die Klarstellung, dass Pachtflächen in die Beurteilung des baurechtlichen Landwirtschaftsbegriffes einbezogen werden, geht auf den Antrag unseres Landes zurück. Dieser hat im Bundesrat die Mehrheit der Länder gefunden. Sie sehen, dass es eines besonderen Beschlusses für den Erhalt der festgeschriebenen Privilegierung der Landwirtschaft nicht bedarf.
Und nun noch kurz etwas zu dem zweiten Teil Ihres Antrages, Frau Holznagel. Die Landesregierung soll beauftragt werden, sich gegen die Einführung einer Rückbauverpflichtung einzusetzen. Diese Regelung – das haben Sie hier ausgeführt – sieht in der Tat vor, dass Bauten im so genannten Außenbereich in Zukunft nur noch genehmigt werden, wenn die Bauherren von vornherein die Rückbauverpflichtung übernehmen. Richtig ist, dass sie für den Rückbau und die Entsiedlung des Bodens zuständig sind, wenn diese Gebäude oder Anlagen dauerhaft nicht mehr genutzt werden sollen. Das, glaube ich, ist gerade angesichts der Situation in Mecklenburg-Vorpommern, in einem touristisch dominierten Land, richtig und wichtig, um deutlich zu machen, wir wollen über diesen Weg auch unsere Natur und unsere Landschaft erhalten.
Dieser Gesetzestext, über den ich jetzt gerade gesprochen habe, hat auch im Bundesrat eine Mehrheit gefunden. Nach einhelliger Auffassung aller Bundesländer ist die Freihaltung des Außenbereiches ein hohes Gut, daher ist die Stärkung seines Schutzes folgerichtig.
Die Rückbauverpflichtung hat vor allem solche Bauten im Blick, die nach Aufgabe ihrer zulässigen Nutzung zu
überhaupt nichts anderem mehr eingesetzt werden. Darum geht es. Es geht nur darum, wenn diese Bauten für nichts mehr, für überhaupt nichts mehr genutzt werden können, dann, glaube ich, muss gesichert sein, dass sie in der Tat verschwinden und nicht einfach so in der Landschaft herumstehen, wie zum Beispiel eben Windkraftanlagen oder Antennenträger. Ohne Wartung und Aufsicht werden solche Anlagen schnell zu Gefahren für die Allgemeinheit. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind von vornherein von der Rückbauverpflichtung ausgenommen. Das ist der feine, aber wesentliche Unterschied, weil es hier ja um die Privilegierung der Landwirtschaft geht. Deswegen trifft diese Verpflichtung auf die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebe nicht zu.
Wir haben uns auch im Bundesrat dafür eingesetzt, dass die Gartenbaubetriebe und die Betriebe der gewerblichen Tierhaltung von der Rückbauverpflichtung ausgenommen werden, allerdings haben wir hier keine Mehrheit im Bundesrat gefunden. Okay, das ist Demokratie, damit können wir leben. Auf der Tagesordnung im Bundesrat waren auch die Koppelung von Rückbauverpflichtung und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Lösung halte ich für Mecklenburg-Vorpommern nicht geeignet, und zwar deshalb, weil im Land eine raumordnerische Steuerung erfolgt ist, die zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen geführt hat. Das ist bekannt und wir werden ja in einem der nächsten Tagesordnungspunkte darüber noch einmal sprechen.
Fälle, in denen tatsächlich noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, sind denkbar selten. Die angestrebte Koppelung würde in Mecklenburg-Vorpommern also in der Regel ins Leere laufen. Deswegen brauchen wir das nicht, weil das sowieso bei uns Prinzip ist. Diese differenzierte Haltung zur Rückbauverpflichtung ist Ausdruck der besonderen Verantwortung der Landesregierung für die Belange Mecklenburg-Vorpommerns. Die Landesregierung hat sich entschlossen, die Rückbauverpflichtung mit den dargestellten Einschränkungen mitzutragen.
Abschließend eine Bitte an die Opposition, nicht weil ich verhindern will, dass Sie Anträge stellen, aber in diesem Falle und auch in dem Fall Windkraft hätte es genügt, das Arbeitsministerium anzurufen.
Richtig, wir sind sehr auskunftsbereit. Und wie gesagt, ein kurzer Anruf hätte genügt und wir hätten Ihnen gerne Auskunft gegeben, wie der aktuelle Stand zu diesen Fragen ist. – Herzlichen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dankert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden sich wundern, dass der PGF jetzt in die Bütt geht. Der Kollege Mohr, der dieses Thema eigentlich durchdrungen und vorbereitet hatte, ist krank geworden und da müssen ab und zu mal die PGFs einsteigen,
Ich bitte also, von fachspezifischen Nachfragen abzusehen. Ich werde mich auch ein bisschen mehr ans Manuskript halten. Ich hoffe, Sie verzeihen mir das. Insofern darf ich dann mit dem Vortrag beginnen. Wenn ich vieles richtig verstanden habe, dann hat der Minister eine ganze Menge gesagt, das will ich dann auch einfach weglassen.