Protokoll der Sitzung vom 28.01.2004

(Beifall Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Also wir zeigen Verlässlichkeit, wir setzen, wie man neudeutsch sagt, eins zu eins das um, was die Enquetekommission empfohlen hat. Und es bleibt als einziger Kritikpunkt die Frage, die auch Kollege Friese aufgeworfen hat, ob wir nicht ein wenig lange gebraucht haben von der Diskussion des Abschlussberichtes der Enquetekommission im vorigen Landtag im Juni 2002 bis zur jetzigen Gesetzesnovelle. Ich sage Ihnen, an dieser Kritik ist sicherlich etwas dran. Auf der anderen Seite haben wir immer als den Fixpunkt die Kommunalwahl des Jahres 2004 zu sehen und wir müssen unsere Strukturentscheidungen so machen, dass sie noch vor dieser Kommunalwahl in Kraft treten, damit jeder weiß, was nach diesen Kommunalwahlen auf ihn zukommt, und genau dies haben wir getan – insofern spät, aber nicht zu spät.

Wir setzen also um, was die Enquetekommission empfohlen hat. Ich sage einfach nur noch einmal ein paar Zahlen und jeder hier wird wissen, worum es geht. Ämter haben zukünftig in der Regel 8.000 oder mehr Einwohner, mindestens aber 6.000. Ämter sollen – man achte auf das „sollen“ – über höchstens 10 Gemeinden verfügen. Die einzelne Gemeinde soll – und auch die Formulierung „soll“ ist sehr wichtig – über mindestens 500 Einwohner verfügen. Ämter mit mehr als 15.000 Einwohnern dürfen eine andere innere Struktur wählen, ihren Amtsvorsteher hauptamtlich machen. Ich glaube aber, in diese Reihe gehören auch, auch wenn wir es so explizit nicht ins Gesetz geschrieben haben, dass wir uns an die Zeitvorgaben halten werden. Das heißt konkret, dass diese Strukturveränderungen Zeit haben bis Ende 2004 auf der freiwilligen Basis, dass wir dann aber sehr wohl die Notwendigkeit und die Berechtigung für das Handeln der Regierungsebene sehen, notfalls auch gegen den Willen der betroffenen Ämter.

Ich möchte aber hervorheben, meine Damen und Herren, es geht nicht nur um diese Struktur von Verwaltungen, es geht auch um andere Fragen. Und die Öffentlichkeit hat viel weniger darauf abgehoben, welche Veränderungen wir hier etwa im Bereich der Ortsteilvertretungen vorschlagen und umsetzen möchten. Ich persönlich halte dies für sehr wichtig, denn da geht es um direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, von Möglichkeiten vor Ort, um das Ernstnehmen von Problemen, Schwierigkeiten und Bedenken, wenn man zu größeren Strukturen kommt. Ich halte dieses für einen sehr wichtigen Teil der Novelle.

Darüber hinaus, Kollege Friese hat es angesprochen, regeln wir nicht nur Dinge, die die Enquetekommission uns empfohlen hat. Wir regeln einige weitere Dinge. Ich glaube, bei der Frage der Mindeststärke von Fraktionen haben wir eine sehr vernünftige Regelung gefunden, eine vernünftige Regelung, die die Festsetzung von Mindeststärken für Fraktionen eben nicht in die Entscheidung der kommunalen Körperschaften selbst gibt, weil dies natürlich die Frage von Manipulationsverdacht hervorrufen würde, sondern hier eine klare Festlegung trifft. Wir erleichtern plebiszitäre Elemente, einschließlich der Abberufung von Bürgermeistern, wir stärken – und auch das freut mich, dass es in einem einstimmigen Prozess im Innenausschuss gelungen ist, dieses zu tun – die politische und rechtliche Stellung von Gleichstellungsbeauftragten, wir sichern ihre Kontinuität,

(Beifall Ute Schildt, SPD, und Dr. Margret Seemann, SPD)

machen sie weniger abhängig von politischen Zufälligkeiten, wir binden ihre Abwählbarkeit an eine Zweidrittelmehrheit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Gabriele Schulz, PDS)

An dieser Stelle, meine Damen und Herren, bleiben mir noch zwei Dinge zu tun. Das eine, was ich nicht versäumen möchte, ist der Dank, der Dank an alle Beteiligten. Das reicht vom Ausschusssekretariat, das angesichts der Fülle von Änderungsanträgen, die wir hier zu bewältigen hatten, hervorragende Arbeit geleistet hat, bis – und das ist, glaube ich, besonders wichtig – an die kommunalen Verbände, die uns hier mit Rat und Tat unterstützt haben, die Formulierungshilfen geleistet haben und ohne die wir den einvernehmlichen Prozess, den wir gehabt haben, vermutlich so nicht gehabt hätten. Meinen herzlichen Dank an Sie alle.

Das Zweite, was ich hier nicht versäumen möchte, ist der Hinweis, dieses war ein wichtiger Schritt, aber dieses war nicht der Weg, den wir zurückzulegen haben. Wir haben im Bereich der Kommunalverfassung eine ganze Reihe von Punkten auch in der jetzigen Diskussion angesprochen und festgestellt, bei denen offenkundig Handlungsbedarf besteht. Wir waren uns darüber einig, dass wir den Prozess nicht mit Diskussionen, die eine tiefer gehende Untersetzung nötig gemacht hätten, belasten und aufhalten wollen, aber wir waren uns auch darüber einig, dass solche Themen nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen. Wir brauchen also, meine Damen und Herren, noch in dieser Legislaturperiode eine weitere Novellierung der Kommunalverfassung, in der eine ganze Reihe grundlegender Fragen zu beraten, teilweise erneut zu beraten sind. Ich denke hier nur an die Frage der wirtschaftlichen Betätigung und dabei an das Problem der Rechtsinstrumente, die den Kommunen für wirtschaftliche Betätigung zur Verfügung stehen, Stichwort: Stiftung des öffentlichen Rechts. Dieses sind komplizierte Fragen, aber wir wollen und wir müssen uns ihnen stellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe und ich erwarte, dass wir die Novellierung der Kommunalverfassung, die wir im Innenausschuss einstimmig verabschiedet haben, auch in diesem Plenum mit einer sehr großen Mehrheit – ich hoffe, einstimmig – verabschieden werden. Wir werden damit einen wesentlichen praktischen Schritt gehen für einen Prozess, der ein Teil von Verwaltungsreform ist. Es ist in wesentlich Teilen eine Novelle, die dem Ziel dient, unsere Verwaltungen, unsere lokalen Verwaltungen, unsere Ämter, unsere Stadtverwaltungen stärker und leistungsfähiger zu machen, und damit ist es ein wichtiger Schritt für eine umfassende Verwaltungsreform, die viele weitere Elemente hat, die wir hier zu diskutieren haben werden. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Vorlage. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Müller.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ringguth von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass es hier in diesem Hohen Hause nach der hart und kontrovers geführten

Debatte vorhin in der Aktuellen Stunde bei einem so wichtigen Thema wie der Neuregelung des kommunalen Verfassungsrechts in unserem Land so vergleichsweise entspannt, ja, fast staatstragend zugeht, das wird niemanden wirklich ernsthaft verwundern, der in den letzten Wochen die Diskussionen zu den Gesetzentwürfen in den jeweiligen Ausschüssen, ob Sonderausschuss oder Innenausschuss, wirklich verfolgt hat. Nachdem – und ich muss sagen, endlich – die inhaltliche Befassung mit dem Gesetz begonnen hatte, entstand eine von Sacharbeit und konstruktivem Willen geprägte Atmosphäre, die ich in der Ausschussarbeit bis dahin für nicht möglich gehalten hatte. Beschlüsse zu Änderungsanträgen oder auch Änderungsanträge zu Änderungsanträgen – das war manchmal reichlich kompliziert – kamen nach sachlicher Diskussion und nach Annäherung von Positionen überraschend oft, für mich geradezu unglaublich oft, einstimmig zustande, und das, um die Überraschung quasi komplett zu machen, auch noch völlig unabhängig davon, ob nun der Änderungsantrag von der Koalition oder aber von meiner Fraktion eingebracht wurde.

(Heike Polzin, SPD: So soll es sein.)

Dieses ungewohnt hohe Maß an Übereinstimmung resultierte sicherlich zu einem nicht unerheblichen Teil aus der exzellenten Begleitung durch die beiden kommunalen Spitzenverbände. Die Erfahrungen der kommunalen Praktiker in den Gemeinden und Landkreisen mit der Kommunalverfassung flossen dabei ebenso ein wie einige neue Deregulierungsansätze – durchaus auch mutige, gerade bei Genehmigungs- und Eingriffsvorbehalten – und die Reaktion auf die aktuelle Rechtsprechung.

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, mich auch im Namen meiner Fraktion bereits an dieser Stelle sowohl beim Landkreistag als auch beim Städte- und Gemeindetag stellvertretend bei den Herren Dr. Meyer und Herrn Thomalla für ihren wirklich hervorragenden Beitrag bei der Novellierung der Kommunalverfassung recht herzlich zu bedanken.

Meine Damen und Herren, das bereits von mir zitierte hohe Maß an Übereinstimmung zwischen den Koalitionsfraktionen und der Opposition hatte jedoch auch einen anderen, einen sehr wesentlichen Grund. Herr Müller hat darüber eingehend gesprochen. Das war die zunehmende Einigkeit darüber, dass die Ergebnisse des Schlussberichtes der Enquetekommission eben nicht nur Impuls, sondern auch Maßstab dieser Gesetzesänderung zur Kommunalverfassung sein müssen. Spätestens an dieser Stelle, meine Damen und Herren, ist es dann auch vorbei mit der großen Einmütigkeit.

(Peter Ritter, PDS: Och, schade!)

Ja, das ist schade, aber Sie werden gleich hören, warum.

Weder bei mir noch bei meiner Fraktion mag so etwas wie eine Ende-gut-alles-gut-Stimmung aufkommen, denn eigentlich ist es schon ein auch trauriger Vorgang. Da warten landauf, landab zwischen Ahlbeck und Zarrentin hunderte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Mitglieder von Gemeinden und Stadtvertretungen, da warten Leute aus den Amtsausschüssen auf die neue Kommunalverfassung, weil sie endlich Rechtssicherheit und Rechtsklarheit haben wollen. Sie wollen endlich die neue Kommunalverfassung mit den wichtigen Aussagen über Ämtergrößen, über Verwaltungsgemeinschaften, amts

freie Gemeinden. Sie haben immer wieder gefragt: Was ist denn nun mit Bestandsgarantien für freiwillige Verwaltungszusammenschlüsse? Was ist mit gemeindlicher Selbstständigkeit, wenn im künftigen fusionierten Amt 2 3 Gemeinden statt 10 in der Sollvorschrift gemeinsam verwaltet werden? Was bleibt wirklich übrig von den Beschlüssen der Enquetekommission, wenn vor dem Hintergrund ständiger Diskussionen zur Kreisgebietsreform Aufgaben von den wie auch immer geschnittenen Kreisen auf die untere kommunale Ebene verlagert werden sollen?

Klar war uns allen hier und das von Anfang an, dass bei dem notwendigen Umstrukturierungsprozess der zu kleinteiligen kommunalen Verwaltungen im Kreisangehörigenraum die Entscheidungsträger vor Ort verlässliche, und das heißt eben nun einmal, im Gesetz festgeschriebene Größen brauchen. Und klar war uns allen auch, dass ihnen bis zum Ende der Freiwilligkeitsphase irgendwann schlicht die Zeit ausgehen wird. Ehemalige Kolleginnen und Kollegen von mir, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, haben es mir bei vielen Gelegenheiten gesagt: Ihr in Schwerin lasst uns mit unseren Problemen an der Basis, jetzt, wo es um die Verwaltungsstrukturreform bei uns geht, schlicht allein. Ihr diskutiert und wir sollen handeln.

Wenn im Innenausschuss am vergangenen Mittwoch, meine Damen und Herren, am vergangenen Mittwoch, heute vor einer Woche, beispielsweise der Querverweis in Paragraph 126 auf 125 (3) auf Antrag meiner Fraktion und dann wiederum einstimmig und im Sinne von Enquete – und ich möchte mich wirklich an dieser Stelle bei Ihnen, Frau Schulz, bei Ihnen, Herr Müller, bei Ihnen, Herr Ausschussvorsitzender, ganz ausdrücklich bedanken, weil es eben nicht nur im Sinne von Enquete war, sondern weil wir auch die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung damit hochgehalten haben und weil es eben auch um Organisationshoheit dabei geht – gestrichen wurde, dann ist erst seit einer Woche klar, dass die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften, anders als damals im Gesetzentwurf von SPD und PDS, auch möglich ist, wenn ein Partner der künftigen Verwaltungsgemeinschaft die Mindest- und Regeleinwohnerzahl nicht erreicht. Das eröffnet, aber eben erst seit einer Woche, meine Damen und Herren, vielen Ämtern und amtsfreien Gemeinden, die über Verwaltungsgemeinschaften nachdenken, völlig neue Optionen.

Die gleichen Ämter und amtsfreien Gemeinden in unserem Land erreichte aber bereits Ende Oktober, das heißt vor fast drei Monaten vor der heutigen Zweiten Lesung und Beschlussfassung zur Änderung der Kommunalverfassung, ein Erlass aus Ihrem Hause, Herr Minister Dr. Timm. Über die Landräte als untere Rechtsaufsichtsbehörde erfahren die Bürgermeister und Amtsvorsteher dort den Termin zur Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, es ist der 30. September. Und sie erfahren auch, was ihnen so blüht, wenn sie sich auf freiwilliger Basis eben nicht zusammenschließen. Dann wird nämlich unmittelbar nach den Wahlen ein Anhörungsverfahren nach Paragraph 125 (6) eingeleitet, bei dem die Gemeinden und die jeweiligen Landkreise gehört werden und bis Ende September Stellung nehmen müssen. Ob also freiwillig oder auf administrativem Weg, die Strukturveränderungen werden in beiden Teilen bereits im vierten Quartal im Innenministerium vorbereitet, ich zitiere: „Die Rechtsverordnungen treten zum 1. Januar 2005 in Kraft, so dass der Prozess der landesweiten örtlichen Verwaltungsstruk

turreform ab diesem Zeitpunkt als formal abgeschlossen gelten kann.“

Wenn Sie, Herr Innenminister Dr. Timm, doch mit der gleichen Deutlichkeit und Härte, wie Sie gegenüber den Gemeinden und Ämtern auftreten, im eigenen Hause dafür gesorgt hätten, dass eine Vorlage zum Gesetzentwurf rechtzeitig, wie wir das übrigens vor über einem Jahr, im Dezember 2002, als Fraktion gefordert haben, wirklich vorgelegt hätten, dann hätte dieser Erlass auch die für eine so wichtige Verwaltungsreform auf der unteren örtlichen Ebene notwendige Akzeptanz bei Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gefunden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, gestern auf den Tag genau vor eineinhalb Jahren, nämlich am 27. Juli 2002, hat der Landtag in seiner letzten Sitzung der dritten Legislaturperiode auf Antrag aller Fraktionen den Bericht der Enquetekommission, über den Herr Müller zu Recht nur Lobendes erwähnt hat, „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“, auf Drucksache 3/2959, einstimmig angenommen. Wenn heute die fünfte Änderung zur Kommunalverfassung MecklenburgVorpommerns beschlossen sein wird, haben wir dafür, meine Damen und Herren, ein und ein halbes Jahr gebraucht. Den Verantwortlichen auf der unteren kommunalen Ebene lassen wir jetzt etwas mehr als hundert Tage Zeit, wenn sie nicht in der Zwischenzeit längst gehandelt haben. Dabei war meine Fraktion, und ich betone das, von Anfang an ein verlässlicher Partner. Wir standen wie angekündigt von Anfang an für Kontinuität der Ergebnisse von Enquete und wir haben von Anfang an auf Zeit gedrängt, meine Damen und Herren. Bereits mit Antrag vom 27.11.2002 forderte meine Fraktion, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung im Sinne des Abschlussberichts der Enquetekommission vorlegen möchte.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Schon damals sahen wir Eilbedarf, um von Anfang an Rechtssicherheit bei der Entwicklung neuer Verwaltungsstrukturen zu erreichen. Und das Ergebnis: Ablehnung in der Landtagssitzung am 12. Dezember 2002 durch die Koalition,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ja, so ist es.)

und das trotz des klaren Bekenntnisses zu den Ergebnissen von Enquete im Artikel 216 ihrer Koalitionsvereinbarung.

Das nächste klare Bekenntnis, meine Damen und Herren, in „Eckpunkte zur Reform der öffentlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 4/205 ist löblich, aber ist es mehr als Bekenntnis? Vielleicht zur Abwechslung irgendwo einmal Verwaltungshandeln, zum Beispiel durch Vorlage eines Gesetzentwurfes? Fehlanzeige.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Bei den 6. Greifswalder Verwaltungsfachtagen am 5. und 6. März wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Ergebnisse der Enquetekommission unverzüglich umzusetzen. Das war damals Uwe Lübking, der Beigeordnete des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Als der Innenminister am Tag darauf, am 7. März, in der Ausschusssitzung gefragt wird, wann mit einer Gesetzesvorlage aus seinem Hause denn nun zu rechnen sei, antwortete er, in Wochen bis Monaten.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ja. – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, so ist er.)

Und als schließlich die Eckpunkte zur Reform der öffentlichen Verwaltung, weil dem eben kein Gesetzentwurf folgte, mehr und mehr Verwirrung als Vertrauen stifteten und weil die Vorstellungen zu Gemeinden und Ämtern kaum mit den Größenordnungen der vom Innenminister propagierten Mammutkreise zusammenpassen wollten und im Lande längst über Verwaltungsgrößen auf Ämterebene von 25.000 Einwohnern gesprochen wurde – das war damals die Diskussion im Lande –, in diesem Augenblick, meine Damen und Herren, haben wir gesagt: Jetzt legen wir als CDU-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf vor. Und bei der Einbringung habe ich damals darauf hingewiesen, dass der Entwurf die Beschlüsse der Enquetekommission in Bezug auf die notwendigen Änderungen in der Kommunalverfassung eins zu eins umsetzt.

(Dr. Ulrich Born, CDU, und Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Ich habe aber damals auch darauf hingewiesen, dass die wahre Zäsur für das Ende der Freiwilligkeit von Gebietszusammenschlüssen oder aber auch von Verwaltungszusammenschlüssen mit Hochzeitsgeld der Tag der Kommunalwahl in unserem Land sein wird. Und damals, meine Damen und Herren, war noch etwas mehr als ein Jahr bis dahin Zeit.

Als sich die Fraktionen von SPD und PDS später einen Referentenentwurf vom 05.06. aus dem Innenministerium zu Eigen machten, geschah dies mit der von den Koalitionsfraktionen vorgetragenen Auffassung, nunmehr auch Zeit sparen zu wollen, die Zeit der Verbandsanhörungen nach der GGO nämlich.

Lernen konnte ich als Neuer, dass das Argument Zeiteinsparung wegen der nun erforderlichen parallelen Abstimmung zwischen Innenministerium, Landesverbänden und so weiter und den Erörterungen zu einer Reihe von Änderungswünschen wohl nicht das Entscheidende war. Immerhin, meine Damen und Herren, sah es aber nun auch viel besser aus, wenn neben dem Gesetzentwurf der CDU parallel auch einer von SPD und PDS diskutiert wurde, und das noch vor der Sommerpause. Unstrittig war übrigens von Anfang an, meine Damen und Herren, dass dieser Gesetzentwurf präziser und vor allem weitreichender war, weil er eben auch eine Reihe Regelungen zur Stärkung der kommunalen Eigenverantwortlichkeit enthielt, und das hielten auch wir im Jahre 10 nach der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Februar 1994 für geboten und dringend erforderlich. Allerdings ging dieser vorliegende Gesetzentwurf in einigen Änderungsbefehlen weit über das hinaus, was wir im Sinne von Kontinuität mit den Beschlüssen von Enquete für vereinbar hielten. Nicht vorgesehene Verordnungsermächtigungen des Innenministers machten uns Sorgen, sondern auch Regelungsvorschläge, die uns wie das Gegenteil von Deregulierung vorkommen mussten, beispielsweise die Qualifikationserfordernisse für Beigeordnete in den Paragraphen 40 und 117 der Kommunalverfassung.

Zur wirklichen inhaltlichen Befassung mit den Gesetzentwürfen sollte es aber auch nach der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, das war am 24. September, im Innenausschuss noch nicht kommen, denn im mitberatenden Sonderausschuss wurde die Befassung mit dem Gesetzentwurf zweimal auf Antrag der PDS-Fraktion

von der Tagesordnung genommen. Von einem Dissens zwischen den Koalitionsfraktionen war die Rede. Frau Schulz, Herr Müller, wenn es einen solchen wirklich gegeben hat, dann ist es Ihnen hervorragend gelungen, ihn geheim zu halten,

(Heiterkeit bei Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, bis heute.)

denn uns ist bis zum Schluss eigentlich nicht richtig klar gewesen, was denn nun eigentlich noch strittig war.

(Heiterkeit bei Gabriele Schulz, PDS: Ja, das zeichnet die Koalition aus!)

Ja, das haben Sie ganz hervorragend hinbekommen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)