Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist es nach Paragraph 55 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages nicht möglich, dass der Finanzausschuss die Erörterung finanzrelevanter Fragen an den federführenden Ausschuss delegiert, wenn sich diese im Beratungsprozess und aus einer veränderten Beratungsgrundlage ergeben. Diese Erörterung ist aber nicht im federführenden Ausschuss erfolgt, da der Sozialausschuss im Rahmen seiner abschließenden Beratung von einer anderen mitberatenden Stellungnahme des Finanzausschusses ausgegangen war.
Des Weiteren sind im Gesetz zahlreiche Regelungen aufgenommen worden, die den Kompetenzbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffen.
(Wolfgang Riemann, CDU: So etwas passiert, wenn hier Gesetze im Schweins- galopp verabschiedet werden!)
Das Bildungsministerium wird ausdrücklich durch entsprechende Verordnungsermächtigungen an der Umsetzung des genannten Gesetzes beteiligt. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit,
Die CDU-Fraktion beantragt daher gemäß Paragraph 50 Absatz 3 der Geschäftsordnung die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Finanz-, Innen- und Bildungsausschuss
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Borchert. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
(Wolfgang Riemann, CDU: Er wird uns sagen, Geld ist keins da, deshalb geben wir nichts mehr aus! – Minister Dr. Wolfgang Methling: Schwachsinn!)
Herr Renz und liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, namens der SPD-Fraktion möchte ich natürlich erklären, dass wir Ihren Antrag bezüglich einer weiteren Überweisung und einer Dritten Lesung ablehnen. Ich glaube, die Geschäftsordnungsdebatte heute Vormittag müsste eigentlich ausreichend gewesen sein,
Des Weiteren bin ich der Meinung, wir sollten zum Inhalt dieses Gesetzes kommen. Ich muss allerdings sagen, dass Herr Renz dazu nicht allzu viel geboten hat.
Aber vielleicht kann meine Rede einen Beitrag dazu leisten, dass wir den heutigen Gästen des Hauses inhaltlich etwas mehr bieten, als es bisher der Fall war.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Heinz Müller, SPD: Hat schlecht abgelesen! – Zuruf von der CDU: Na, warten wir mal ab! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden heute für unser Land ein neues Kindertagesförderungsgesetz beschließen und damit eines der wichtigsten Gesetzgebungsverfahren der SPD-PDS-Regierung in dieser Legislaturperiode erfolgreich auf den Weg bringen.
Zwischen der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf am 12. November letzten Jahres und dem heutigen Tag liegt die Phase einer außerordentlich intensiven Arbeit am Gesetzentwurf. Es ist dabei gelungen, den Prozess transparent zu gestalten und vielen Betroffenen Beteiligungsund Mitwirkungsmöglichkeiten zu bieten. Ein besonderer Höhepunkt war dabei die öffentliche Anhörung im Sozialausschuss, die insgesamt circa sechs Stunden dauerte und eine Flut von überwiegend konstruktiven und qualifizierten Stellungnahmen beinhaltete, die somit natürlich Vorschläge zu Veränderungen zum Gesetz mit sich brachten. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei all denen bedanken, die sich mit ihren schriftlichen und mündlichen Beiträgen beteiligt haben und somit für unsere Arbeit am Gesetz eine große Hilfe waren.
Hilfreich bei der Meinungsbildung waren auch diverse Veranstaltungen und Gesprächsrunden zum Gesetzentwurf, bei denen ich persönlich auch ein sehr großes Interesse bei Erziehern, Eltern, Trägern und Vertretern der Landkreise und Städte immer wieder erleben konnte. Dies überrascht nicht, denn schließlich betrifft dieses Thema über 70.000 Kinder und deren Eltern im Land sowie über 7.000 Erzieherinnen. Allein die Tatsache, dass etwa 90 Prozent aller Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, macht deutlich, wie viele Menschen von diesem Thema betroffen sind. Und dass es ein emotionales Thema ist,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ergebnis der Arbeit am Gesetzentwurf haben die Koalitionsfraktionen am 18. und 23. Februar 2004 im Sozialausschuss umfangreiche Änderungsanträge eingebracht, die in erheblichem Maße durch die Vorschläge aus der Anhörung geprägt waren. Einzelne Meinungen, die auch zu lesen waren in Pressemitteilungen, die Kita-Träger seien in die Arbeit zu wenig einbezogen worden oder die jüngsten Veränderungen stellten keine wesentlichen Änderungen am Gesetzentwurf dar, weise ich ausdrücklich zurück.
In dem Falle besteht Übereinstimmung mit Herrn Renz, der richtigerweise festgestellt hat, dass kaum ein anderes Gesetz wie dieses in der Vergangenheit so lange intensiv öffentlich diskutiert wurde.
Es gibt auch kaum einen Gesetzentwurf, der so umfangreich durch einen Fachausschuss verändert wurde wie dieses KiföG.
Ich glaube, wir haben in einer guten Zusammenarbeit auch mit dem Sozialministerium als Koalitionsfraktionen unseren Beitrag geleistet, um insbesondere die vielen konstruktiven Vorschläge aus den Beratungen, insbesondere der Anhörung, mit einfließen zu lassen. Das war unser Auftrag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen im Folgenden einige wichtige Änderungen darlegen, die wir durch die Änderungsanträge noch einmal herbeigeführt haben. Es ist, wie gesagt, sehr bedauerlich, dass Herr Renz darauf fast keinen Bezug genommen hat. Ich hoffe aber trotzdem, er hat die Synopse und die Beschlussempfehlung gelesen und hat dazu auch eine Meinung.
Erstens. Wir haben den ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag stärker, als es bisher der Fall war, im Gesetzentwurf verankert. Dazu gehören insbesondere die Festlegung von Zielen der Förderung, wie zum Beispiel personale, soziale, kognitive, körperliche und motorische Fähigkeiten, und die Festlegung von konkreten Bildungs- und Erziehungsbereichen im Gesetz, in denen die Kinder diese jeweiligen Fähigkeiten erwerben sollen. Die Förderung wird zukünftig, und das ist neu, auf Grundlage verbindlicher Rahmenpläne erfolgen, die sich über den gesamten Zeitraum der Förderung von Kindern in einer Kita oder der Tagespflege erstrecken. Dazu wird die Rahmenplanung schrittweise, ausgehend vom letzten
Zweitens. Wir haben die im Gesetzentwurf vorgesehene Bevorzugung der Einzelintegration von Kindern mit Behinderungen wieder zugunsten der integrativen Kindertageseinrichtungen verschoben. Wir wollen auch zukünftig überall dort, wo wir genügend Kinder haben, in gemischten Gruppen von nicht behinderten und behinderten Kindern der Eingliederungshilfe in eine integrative Gruppe den Vorrang gegenüber der Einzelintegration geben.
Das sage ich deswegen, weil ich es sehr bedauerlich finde, Herr Renz, dass wir es noch nicht einmal hier schaffen, auch einmal darüber zu sprechen, in welchen Punkten wir möglicherweise eine gemeinsame Position haben.
Drittens. Wir haben ganz entscheidend bei der Hortförderung nachgebessert. Herr Renz, darauf sind Sie nicht eingegangen. Die Hortförderung wird ein eigenständiges Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot darstellen und in enger Kooperation mit Schule erfolgen müssen. Außerdem haben wir im Gesetz den Betreuungsumfang für den Hort von drei bis sechs Stunden festgeschrieben. Das ist ebenfalls eine wichtige Forderung im Ergebnis der Anhörung.
Viertens. Wir haben ganz entscheidend die Qualifizierung und die Fortbildung für die Tagespflege und für die pädagogischen Fachkräfte verbessert. So werden zum Beispiel zukünftig fünf Tage Fort- und Weiterbildung pro Jahr für die Erzieherinnen Pflicht sein.