Viertens. Wir haben ganz entscheidend die Qualifizierung und die Fortbildung für die Tagespflege und für die pädagogischen Fachkräfte verbessert. So werden zum Beispiel zukünftig fünf Tage Fort- und Weiterbildung pro Jahr für die Erzieherinnen Pflicht sein.
Dieses ist notwendig, weil der im Gesetz vorgesehene und notwendige Ausbau der Fach- und Praxisberatung unbedingt mit einer intensiven Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen verknüpft werden muss. Dieses ist eine entscheidende Voraussetzung für die verbesserte frühkindliche Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kitas, ohne wird es nicht gehen. Ich gehe davon aus, dass dieses festgeschrieben wird in den Leistungsverträgen als Bestandteil der Leistungsbeschreibung und dementsprechend natürlich zu finanzieren ist, wie es bisher übrigens auch schon vorgesehen war, die Fort- und Weiterbildung zu finanzieren in der Regelkostenverordnung.
Fünftens. Wir haben festgelegt, dass bei der Aufnahme eines Kindes dessen physischer und psychischer Entwicklungsstand festgestellt wird, damit man frühzeitig Entwicklungsdefizite erkennt. Je früher man diese Defizite bei Kindern erkennt, umso besser sind die Chancen, diese zu beseitigen.
Die Gesundheitsvorsorge wird im Gesetz ganz entscheidend gestärkt. Dazu gehört auch, dass in den Räumen, die von Kindern genutzt werden, zukünftig ein absolutes Rauchverbot besteht und dieses auch gesetzlich sanktioniert ist.
Sechstens. Wir haben festgelegt, dass die Eltern zukünftig die Möglichkeit haben, nicht nur Kreiselternräte, sondern auch einen Landeselternrat zu bilden, um ihre Rechte und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten zu stärken.
Siebtens. Wir haben den Verteilungsmodus für die Landesmittel verändert. Entgegen dem Gesetzentwurf wird der geplante Festbetrag des Landes 2004 bei 77,7 Millionen Euro liegen und nur zur Hälfte nach der Anzahl der im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe lebenden Kinder, die in den jeweils letzten elf Jahren zuvor geboren sind, und zur anderen Hälfte nach den tatsächlich belegten Plätzen verteilt. Damit wird der ländliche Raum gestärkt werden –
da ich aus dem Landkreis Müritz komme, muss ich sagen, leider nicht in dem Maße, wie ich es mir gewünscht hätte – und die Verluste für die kreisfreien Städte werden entscheidend reduziert. Aber auch das ist zu akzeptieren. Ich glaube, es ist insgesamt ein guter Kompromiss. So habe ich auch Herrn Glawe verstanden mit seiner Stimmenthaltung und der seiner Kollegen im Sozialausschuss, dass dieses, zumindest aus seiner Sicht, ein tragfähiger Kompromiss sein kann.
(Harry Glawe, CDU: Ich habe gar keine Bemes- sungsgrundlage gehabt! Die Zahlen konnten nicht nachgewiesen werden! Sie können doch nicht einfach so was erzählen hier! – Angelika Gramkow, PDS: Warum haben Sie sich dann enthalten, Herr Glawe?)
(Harry Glawe, CDU: Wenn ich keine Zahlen bekomme, dann kann ich doch nicht zustimmen! – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)
weil sich damit die Vorbereitungszeit für die Umstellung auf das neue Finanzierungssystem verlängert. Insofern bin ich sehr froh, dass wir heute das Gesetz beschließen werden, denn in einem Punkt muss ich Herrn Renz Recht geben: Die Zeit bis zum 1. August 2004 ist relativ knapp.
Umso kritikwürdiger, Herr Renz, wäre es gewesen, wenn wir nicht heute dieses Gesetz so auf den Weg bringen, wie es Ihnen hier vorliegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der „Nordkurier“ hat am 2. März 2004 richtigerweise festgestellt, dass das neue KiföG „das weitreichendste“ Gesetz „in der Bundesrepublik sein“ wird.
Erstens. Wir werden beispielgebend in der Bundesrepublik die Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung verbessern,
zu denen es auch einen Vorschlag zur Verwendung gibt: 5 Millionen Euro für Sachkostenausstattung, das heißt, 500 Euro jährlich pro Kind für alle Fünf- und Sechsjährigen. Das heißt konkret, für eine Gruppe 9.000 Euro, bei deren Verwendung im Übrigen die Eltern ein entscheidendes Mitspracherecht bekommen werden. 1,5 Millionen Euro für Fach- und Praxisberatung oder 0,5 Millionen Euro für Modellvorhaben sind Vorschläge zur Verwendung dieser von uns zusätzlich eingesetzten 7 Millionen Euro.
Darüber hinaus werden verbindliche Rahmenpläne schrittweise eingeführt für alle Altersgruppen. Ziel ist es, das ist ganz entscheidend, die Chancengleichheit der Kinder zu verbessern und dem Phänomen der Sozialvererbung entgegenzusteuern.
Dieses entspricht genau den Erfordernissen moderner Elementarpädagogik. Es ist sehr bedauerlich, dass Herr Renz heute hierzu keinerlei Position bezogen hat.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Zuruf von Harry Glawe, CDU – Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Zweitens. Andere Länder werden uns darum beneiden, insbesondere die Eltern in diesen Bundesländern, dass die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten in einem Maße gestärkt wurden im Gesetzt, wie es so kaum vergleichbar ist in anderen Bundesländern.
Das Wahlrecht wurde angesprochen. Ich sage, auch wenn es uns ziemlich viel Ärger eingebracht hat mit den Trägern, ich stehe dazu im Interesse der Eltern. Die Eltern werden die Möglichkeit bekommen, Einsicht zu nehmen in die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Kindertagesstätten. Wenn in den Elternräten, das kann ja sein, entsprechend qualifizierte Leute sind – das setze ich einmal voraus –
kann es natürlich durchaus interessante Diskussionen geben, wenn der Träger offen legen muss, wie die Einrichtung finanziert wird.
Ich möchte noch einmal den Landeselternrat ansprechen. Ich glaube, das ist eine Chance, für diejenigen einzutreten, die vieles noch zu verändern und zu verbessern haben, gerade bei den Kindertagesstätten. Ich würde mir wünschen, dass die Eltern auf Kreisebene das Angebot annehmen und Kreiselternräte bilden – wie zum Beispiel in Schwerin den bereits seit längerer Zeit erfolgreich agierenden Stadtelternrat – und dieses auch auf Landesebene dann fortsetzen. Auch wenn es für uns Politiker möglicherweise, egal, wer dann irgendwann an der Regierung ist, nicht immer nur angenehm ist, aber damit müssen wir dann gerne leben.
Drittens. Das bisherige Finanzierungssystem der Regelkostenfinanzierung wird durch die Festbetragsfinanzierung abgelöst. Herr Renz, es ist nett, wenn Sie auf den Koalitionsvertrag der SPD und PDS verweisen, aber dann bitte im Gesamtzusammenhang. Wenn Sie den ersten Satz davor auch zitiert hätten, wäre völlig klar, dass es um die Festbetragsfinanzierung selbstverständlich aus Sicht des Landes geht.
Das neue System wird gerechter, transparenter sein, es wird Rechtssicherheit bringen und entspricht, meine Damen und Herren, den bundesgesetzlichen Vorgaben, nach denen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Bereitstellung von Angeboten der Kindertagesförderung und die Sicherung des Rechtsanspruchs nach SGB VIII Paragraph 80 zuständig sind. Durch das neue Finanzierungssystem werden die kommunale Selbstverwaltung und, das ist auch gewollt, der Wettbewerb gestärkt.