in dem Herr Thomalla sagt: „Angesichts dieser Situation“ – und er meint die Einnahmen der öffentlichen Haushalte in Deutschland – „muss das Land alle Leistungen des Landes auf den Prüfstand stellen. Wer pauschal versucht, den kommunalen Finanzausgleich nach dem Sankt-Florians-Prinzip generell von einer Prüfung auszunehmen, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es angesichts dieser dramatischen Situation in den öffentlichen Haushalten nicht nur unrealistisch, sondern sogar kontraproduktiv ist, Veränderungen in der eigenen Interessensphäre kategorisch abzulehnen.“
Das, meine Damen und Herren, ist ein Zitat von Michael Thomalla, und das spricht für den Realitätssinn, der auf der kommunalen Ebene herrscht,
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Im Juni hat der Innenminister noch gesagt, es bleibt bei der Finanzausstattung. Da war ich dabei.)
Kommunale Haushalte werden von den Konsolidierungsbestrebungen öffentlicher Haushalte nicht ausgenommen. Diese allgemeine Notwendigkeit wird um Städte und Gemeinden keinen Bogen machen, sondern es wird sie genauso berühren wie die Haushalte des Bundes und der Länder.
Und das ist den Kommunen klar und das war natürlich auch der Fakt, warum die Bestrebungen vom Kollegen Ritter und vielen anderen in den Koalitionsfraktionen – ich schließe mich da ein – nicht in der Lage waren, das bisherige Niveau der Finanzausstattung der Städte und Gemeinden zu halten,
Sie, Herr Dr. Jäger, und Ihre Fraktion, waren nicht in der Lage, vernünftige, realistische Alternativen vorzulegen, wie wir dieses dann hätten finanzieren können.
Und Sie waren so freundlich, vorhin zu zitieren, was denn in Brandenburg diskutiert wird und was in Brandenburg passiert.
Dann nehmen Sie doch mal die Zahl von Brandenburg und dann nehmen Sie sich die Zahl aus den anderen Bundesländern, wo mit etwas unterschiedlicher zeitlicher Dimensionierung, aber grundsätzlich in allen Bundesländern, dieses vonstatten geht, dass auch die kommunale
Ebene durch Reduzierung der Finanzzuweisungen des Landes an Konsolidierung beteiligt wird. Und warum haben Sie hier nicht zitiert, was denn Herr Innenminister Schönbohm aus dem Land Brandenburg zu diesen Vorwürfen der PDS sagt? Ich glaube, das wäre sehr aufschlussreich gewesen.
Das, was wir hier an Veränderungen des Finanzausgleichsgesetzes auf dem Tisch haben, verbessert gegenüber dem Regierungsentwurf für das Jahr 2004 die Finanzausstattung erheblich.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Da machen Sie einen schlechten Regierungsentwurf, verbessern ihn und verkaufen das als Erfolg!)
Wir müssen aber in Rechnung stellen, dass es nicht möglich war, den bisherigen Grad an Finanzmitteln zu halten. Ich glaube, dass das, was hier erzielt worden ist, angesichts der Umstände –
und die haben wir ja bei den Haushaltsberatungen hinreichend zitiert –, unter denen wir hier Politik machen, und dieses sollte man bei Äußerungen mit berücksichtigen und nicht einfach nur die Kesselpauke hauen, ein nicht nur akzeptabler Kompromiss, sondern ein vernünftiges Gesetz ist, und deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.
Insbesondere für Sie, Herr Dr. Jäger: Der Sonderparteitag der PDS am 17. Januar 2004 hat nach intensiver Diskussion mehrheitlich knapp die Entscheidung getroffen zu akzeptieren, dass die Mindestfinanzausstattung im kommunalen Finanzausgleichsgesetz aufgehoben wird
Und deshalb ist Ihre Crux, wir müssen erst noch einen Parteitag abwarten, zumindest nicht für die PDS zutreffend,
(Wolfgang Riemann, CDU: Darum haben Sie auf dem Parteitag ja den Kommunen auch mehr Geld versprochen.)
der bei den Beratungen zum Doppelhaushalt gelaufen ist, wo Sie sachdienliche Beratung zeitlich verzögert haben,
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Da ist das Hemd näher als der Rock. – Dr. Armin Jäger, CDU: Und da fängt das Land an zu sparen.)
Die Kommunen leiden unter wegbrechenden Einnahmen genauso wie das Land und wer zu wenig Einnahmen hat, muss bei den Ausgaben kürzer treten. Die Entscheidung des Doppelhaushaltes zeigt, dass dies sowohl die Kommunen trifft als auch das Land.