Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 33. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen die Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) , auf Drucksac h e 4/909, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 4 / 1 0 6 4.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/909 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge auf Drucksache 4/909. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1064 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragraphen 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Paragraphen 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung d e s Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksac h e 4/909 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/909 einstimmig angenommen.
p u n k t 7 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Sicherung des Solidarpaktes II, auf Drucksache 4/900, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1061.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt heute auf der Drucksache 4/1061 die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/900 vor. Der Antrag und die Beschlussempfehlung sind denkwürdig und im besten Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch etwas merkwürdig, genug, um Ihnen hier auch mündlich kurz Bericht zu erstatten.
Der ursprüngliche Antrag ist als Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU in der 24. Sitzung des Landtages beraten und an den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden. Der Wirtschaftsausschuss hat den Antrag in drei Sitzungen ausführlich beraten. Wir haben uns einstimmig auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung verständigt und empfehlen, den Antrag mit wesentlichen Ergänzungen anzunehmen.
Warum Annahme und warum wesentliche Ergänzungen, meine Damen und Herren? In den Ausschussberatungen waren alle Fraktionen der Auffassung, dass ein klares Votum des Landtages zur Sicherung und Perspektive der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erforderlich ist, ein klares V o t u m , das einerseits dem ursprünglichen Anliegen des Antragstellers entspricht und andererseits die Beratungen in unserem Ausschuss berücksichtigt.
Die Eckdaten der Entwicklung unserer regionalen Wirtschaft und unserer wirtschaftsnahen Infrastruktur sind so, wie sie sind, meine Damen und Herren. Ich denke, das wird auch noch Thema der Aussprache sein. Sie sind so, wie sie sind. Und wir sind perspektivisch auf die GA als Instrument der Investitionsförderung und zum Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur angewiesen. Ausgestattet mit einem klaren Votum des Landtages soll die Landesregierung in die Lage versetzt werden, sich für die Sicherung der Wirtschafts- und Infrastrukturförderung durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ einsetzen zu können, meine Damen und Herren. Und dazu gehört, die Spielräume und Fördermöglichkeiten, die durch die GA eröffnet werden, zu nutzen. Daher haben wir uns auch einstimmig darauf verständigt, die Landesregierung zu einer möglichst umfassenden Kofinanzierung aufzufordern und den Abfluss der Fördermittel sicherzustellen. Für die Einzelheiten verweise ich auf den vorliegenden schriftlichen Bericht.
Ich möchte mich hier bei den Kolleginnen und Kollegen des Wirtschaftsausschusses für die sachlichen, konstruktiven und ergebnisorientierten Beratungen recht herzlich bedanken.
und dem Wirtschaftsminister für ihre Unterstützung der Ausschussarbeit. Auch dem Ausschussvorsitzenden sage ich vielen Dank.
Wie schon erwähnt, hat sich der Wirtschaftsausschuss einstimmig zu dieser Beschlussempfehlung verständigt. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen und im Auftrag des Wirtschaftsausschusses um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Norbert Baunach, SPD: Wir danken zuerst dem Vorsitzenden. – Volker Schlotmann, SPD: Jawohl, zuerst dem Vorsitzenden. – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Solidarpakt II soll bis 2019 die neuen Länder in die Lage versetzen, den wirtschaftlichen Anschluss an die alten Länder zu erreichen. Erlauben Sie bitte, dass ich einen kurzen Rückblick vornehme.
Bund und Länder haben sich 2001 im Rahmen der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs darauf verständigt, dass die ostdeutschen Länder in den Jahren 2005 bis 2019 vom Bund Finanzmittel in Höhe von insgesamt 306 Milliarden DM erhalten, also etwas über 156 Milliarden Euro. Der Solidarpakt II besteht aus zwei Körben. Mit Korb I stellt der Bund Mittel für den Abbau der Infrastrukturlücke und zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft der neuen Länder zur Verfügung. In diesem Korb sind 105 Milliarden Euro. Korb II sagt weitere 51 Milliard e n Euro für den Aufbau Ost zu. Die Mittel des Solidarpaktes II sind in erster Linie für Investitionen bestimmt. Diese Mittel sind zur Deckung des Nachholbedarfs in Ostdeutschland bestimmt und da dürfen wir den Bund nicht aus der Pflicht lassen, auch in Zukunft nicht.
Es sind aber auch die Länder gefragt. Sie müssen beispielsweise dafür sorgen, dass der Solidarpakt II zur Deckung des Nachholbedarfs bei der Infrastruktur verwendet wird und nicht zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung von Konsumausgaben. Alle Länder sind in der schwierigen Situation, diese Aufgabe zu erfüllen, alle haben Haushaltsprobleme. Wir müssen uns trotzdem dieser Aufgabe stellen.
Das Land muss dem Bund gegenüber einen Fortschrittsbericht abliefern und der muss nachweisen, dass wir den festgesetzten Zielen des Solidarpakts II in Mecklenburg-Vorpommern nachkommen. Damit besteht für alle die Aufgabe, in Richtung Investitionen zu steuern.
Diese Verwendung für Investitionen haben Koch und Steinbrück, deren Vorschläge im Dezember im Vermittlungsausschuss angenommen wurden, nicht berücksichtigt. Die Vorschläge von Koch und Steinbrück sehen auch Kürzungen von Investitionsmitteln in Ostdeutschland vor und damit wird der Solidarpakt II nicht hinreichend beachtet.
Meine Damen und Herren, auch ein wichtiger Teil des Solidarpakts II ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Ich freue mich, dass alle Fraktionen des Landtages sich für die GA einsetzen. Wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern mehr Arbeitsplätze, und zwar Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Peter Ritter, PDS – Zuruf von Peter Ritter, PDS)