Vielleicht, Herr Schulte, wir wissen selbstverständlich, dass auch in der SPD-Fraktion an den Problemen unseres Entschließungsantrages gearbeitet wird. Sie haben dazu ja mit Herrn Dr. von Storch schon Gespräche geführt. Und Sie sind ja auch bereit, dort etwas zu novellieren, damit unser Sparkassenrecht moderner wird, offener wird. Aber das heute hier nicht einzugestehen und nicht einmal einer Überweisung zuzustimmen, das finde ich schon etwas schwach.
Meine Damen und Herren, Frau Keler, Sie haben so getan, als wenn unser Antrag hier den Beschluss und den Bericht konterkariert. Nein, er enthält Prüfaufträge. Die Landesregierung soll prüfen, ob in den von uns aufgeführten Bereichen Möglichkeiten existieren, auch über andere Länder hinweg. Und glauben Sie ja nicht, dass wir uns nicht Gesetze anderer Länder besorgt und dort etwas gefunden haben, was in Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich ist, was aber den Sparkassen in anderen Ländern weitreichende Möglichkeiten gibt
Wer sich diesen Prüfaufträgen verweigert, wer sagt: „Allens blifft bi’n Ollen“, der wird sich dahin gehend wiederfinden, dass wir eines Tages – und ich sage das nicht nur beim Sparkassenwesen, ich sage das für diese gesamte Landesregierung – von Hamburg demnächst unsere Sparkassengesetze bekommen werden.
Und, meine Damen und Herren, ich habe noch etwas hinzuzufügen. Es gibt ja hier auch noch eine Ergänzung zum Bericht. Die Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses auf der Finanzausschussdrucksache 4/454 enthält zwei Teile, einmal die einstimmige Annahme des Gesetzentwurfes und zum anderen den Hinweis des Ausschussvorsitzenden, dass eben die Fraktion der CDU aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht an der Abstimmung teilgenommen hat, weil es nicht mit der Geschäftsordnung des Landtages vereinbar ist, ohne sich mit dem federführenden Finanzausschuss auf eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme verständigt zu haben und ohne die Ergebnisse der Anhörung im federführenden Ausschuss ausgewertet haben zu können, dass eine mitberatende Stellungnahme dann noch nicht möglich ist, weil nämlich auch noch Beratungsbedarf bestand. Und die Änderungen zeigen ja, dass dieser Beratungsbedarf durchaus im Innen- und auch im Wirtschaftsausschuss zu Recht geäußert worden ist. Deshalb ist es eben nicht so, dass wir stolz darauf sein können, dass wir es so geschafft haben, wie wir es geschafft haben.
Frau Keler, Sie hätten Ihren Gesetzentwurf den Fraktionen schon im Dezember zuleiten können, aber da waren Sie ja noch mit dem verfassungswidrigen Haushalt beschäftigt.
Es hat noch einmal um das Wort gebeten die Finanzministerin des Landes Frau Keler. Bitte schön, Frau Ministerin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Behauptung von Herrn Riemann, ich hätte vom Verkauf eher als der Landtag gewusst, muss ich zurückweisen.
(Wolfgang Riemann, CDU: Ja, wozu sind Sie denn Aufsicht? Sie haben dann die Aufsichtspflicht verletzt!)
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Herr Rehberg war damit eher in der Öffentlichkeit als ich. Ich schließe daraus, dass die CDU-Fraktion oder der Fraktionsvorsitzende es vor mir erfahren hat.
(Wolfgang Riemann, CDU: Erst haben Sie die Lücke geleugnet. – Dr. Armin Jäger, CDU: Erst haben Sie aber geleugnet.)
(Dr. Armin Jäger, CDU: Aber zumindest verstehe ich was davon und ich rede nicht über Dinge, von denen ich keine Ahnung habe.)
(Dr. Armin Jäger, CDU: Aber als sie erkannt wurde, haben Sie behauptet, es gibt sie nicht, und das war vor Monaten. Sie legen sich die Wahrheit so zurecht, wie es Ihnen passt!)
Als wir sie erkannt haben, haben wir innerhalb von drei Tagen die Gesetzesnovelle auf den Tisch gelegt. Das möchte ich erst einmal sehen, ob das jemand anderes schneller und besser gekonnt hätte.
Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Meine Damen und Herren, angesichts der Uhrzeit wollte ich mich ja eigentlich kurz fassen. Aber ich denke mir, einige Aussagen, die hier ge