Protokoll der Sitzung vom 31.03.2004

Meine Damen und Herren, aufgrund der Vielfältigkeit der in der Richtlinie beschriebenen Aufgaben und Funktionen von Zoos hat die Koalition von Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, die Umsetzung dieser Richtlinie nicht wie sonst üblich über eine Novelle des Naturschutzgesetzes zu realisieren, sondern über ein eigenes Landeszoogesetz. Und dieses Landeszoogesetz liegt uns nun heute im Entwurf vor. Im Entwurf heißt es, ich zitiere: „Durch das eigenständige Zoogesetz signalisiert Mecklenburg-Vorpommern, dass es den Zoos eine herausgehobene Bedeutung zumisst. Besser als bei der Integration in andere Rechtsmaterien wird deutlich, dass die Zulassung und Überwachung von Zoos eine besondere staatliche Aufgabe darstellt.“

Wichtig ist auch die Einführung einer einheitlichen Zoogenehmigung, hier schon mehrfach erwähnt. Damit sind Zoos in einer behördlichen Hand, was heute mehr und mehr an Bedeutung zunimmt. Mit den höheren Anforderungen an Zoos und Tiergärten wird deutlich, dass diese Einrichtungen einen komplexen und interdisziplinären Charakter haben. Sie sind neben ihrer Funktion für den Arten- und Umweltschutz bedeutsam für Bildung, Wirtschaft, Tourismus und Raumplanung. Auch diesem Ansatz wird der Entwurf des Zoogesetzes gerecht.

Meine Damen und Herren, was die weiteren EG-Richtlinien im Gesetzentwurf anbelangt, es gibt dort nämlich noch einen Teil B in diesem Entwurf, war der Bezug zum Zoogesetz anfänglich nicht so ganz offensichtlich. Schließlich kann man ihn doch über das Wort „Park“ oder „Farm“ in den Begriffen „Wildfarm“ und „Windfarm“ herstellen.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Aber nun Spaß beiseite, die Schließung der Regelungslücke im Zusammenhang mit immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Windfarmen durch die Ergänzung der Anlage 1 zum Paragraphen 3 Absatz 1 des Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes findet ebenfalls unsere volle Unterstützung. Ich bitte um Ihre Zustimmung, um Überweisung dieses Gesetzentwurfes federführend in den Umweltausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS – Martin Brick, CDU: Du bist ja’n richtigen Experten, Mensch! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Danke schön, Herr Jarchow.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass das Gesetz zur Umsetzung der EU-Zoorichtlinie endlich vorliegt. „Wir freuen uns auf Sie an 365 Tagen im Jahr“, so heißt es beispielsweise im aktuellen Flyer des Zoos Schwerin. Und so ist es auch in den anderen Zoos und Tiergärten im Land. An 365 Tagen im Jahr arbeiten sie, laden zum Besuch ein, übernehmen Aufgaben im Natur- und Artenschutz. Aber sie brauchen deshalb auch für 365 Tage im Jahr Rechts- und Betriebssicherheit für die Einrichtung und die an sie gestellten Anforderungen. Die bisherigen Regelungen im Land reichen zur Umsetzung der Verpflichtung aus der EU-Zoorichtlinie nicht aus. Mit der Umsetzung in Landesrecht werden Genehmigungsvoraussetzungen, Überführungsregelungen bestehender Tiergehegegenehmigungen und Regelungen zur nachträglichen Anordnung oder auch Schließungen von Zoos festgeschrieben.

Mit den im Paragraphen 3 festgeschriebenen Genehmigungsvoraussetzungen werden die Aufgaben für die Zoos und Tiergärten definiert, die auf Artikel 3 der EU-Zoorichtlinie zurückgehen. Dennoch werden wir diese in den Ausschussberatungen noch einmal unter die Lupe nehmen müssen. Ganz spontan fällt mir da nämlich die Nummer 3 im Paragraphen 3 auf, in der es heißt, dass der Betreiber eines Zoos erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen müsse.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Ob aber jeder Bürgermeister, in dessen Stadt es einen kommunalen Zoo gibt, a priori die erforderliche Sachkunde besitzt, das möchte ich dann doch erst einmal bezweifeln.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Oder wir werden noch einmal diskutieren müssen über die befristete Gültigkeit des Gesetzes, das ja im Prinzip die EU-Richtlinie umsetzt. Das, denke ich, wird im Ausschuss noch einmal zu thematisieren sein.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Zoologische Gärten, meine Damen und Herren, sind Einrichtungen, die die drei Hauptaufgaben des Naturschutzes, Umwelterziehung, Forschung sowie Arten- und Biotopschutz, in einzigartiger Weise integrieren können. Dass auch in unserem Lande großes öffentliches Interesse besteht – immerhin besuchen über zwei Millionen Menschen jährlich zoologische Einrichtungen –, verstärkt noch das Potential für den Naturschutz. Weil es aber eben nicht ausreicht, die Zoos unter Naturschutzaspekten zu betrachten, begrüßt die PDS-Fraktion die Umsetzung der EU-Richtlinie mit einem eigenen Gesetz. Und genau aus diesem Grunde soll das Gesetz in all die anderen Ausschüsse zur Mitberatung überwiesen werden.

Meine Damen und Herren, von der IG der Tiergärten im Land ist der Umweltausschuss um eine zügige Beratung

gebeten worden. Nach kurzer Beratung im Ausschuss haben wir uns fraktionsübergreifend geeinigt, dieser Bitte nachzukommen, auch weil der Gesetzentwurf in enger Zusammenarbeit des Umweltministeriums mit der Interessengemeinschaft der Tiergärten, also mit denjenigen, die es betrifft, erarbeitet wurde. Diese Bitte möchte ich als Ausschussvorsitzende an die mitberatenden Ausschüsse und deren Vorsitzenden weitergeben, so dass wir mit der Beratung des Gesetzes und der Zweiten Lesung vielleicht noch vor der Sommerpause hier in diesem Hause fertig werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Volker Schlotmann, SPD)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann schließe ich hier die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 4/1100 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Finanzausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Landwirtschaftsausschuss, den Bildungsausschuss, den Bauausschuss sowie an den Tourismusausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich nun auf den T a g e s o r dnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über Seilbahnen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesseilbahn- gesetz), auf der Drucksache 4/1099.

(Heinz Müller, SPD: Ah!)

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über Seilbahnen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesseilbahngesetz – LSeilbG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/1099 –

Das Wort zur Einbringung dieses Gesetzentwurfes hat der Wirtschaftsminister Herr Dr. Ebnet. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, einen Entwurf für ein Gesetz, das wir nicht brauchen und das wir nicht wollen.

(Beifall Lorenz Caffier, CDU)

Wir brauchen so ein Gesetz nicht, weil es keinen Regelungsbedarf hier im Land gibt. Letztes Jahr hatten wir zwar eine Seilbahn auf der IGA, aber jetzt gibt es sie nicht mehr.

(Martin Brick, CDU: Schade!)

Aber das ging alles ganz gut, wir hatten ja die Landesbauordnung und die Landesbauordnung hat voll gereicht. Einen zusätzlichen Regelungsbedarf haben wir nicht und hatten wir auch nicht. Wir wollen dieses Gesetz auch nicht, weil wir nicht mehr Regulierung wollen, sondern Deregulierung. Das ist nun genau das Gegenteil davon.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Und dann stellt sich die Frage, warum wir das Ganze dann machen. Die Antwort ist ganz einfach. Es gibt ein Klageverfahren der Europäischen Kommission. Die Bundesrepublik Deutschland ist verklagt, weil die Bundesrepublik Deutschland die Seilbahnrichtlinie noch nicht in Gänze, noch nicht in jedem Bundesland umgesetzt hat. Und diese Klage ist nicht ganz harmlos. Sie kann nämlich dazu führen, dass die Bundesrepublik Deutschland mit einer Sanktion belegt wird, und die kann lauten, bis 791.283 Euro pro Tag, wenn wir nicht umsetzen. Und das, denke ich, kann sich keiner leisten.

(Martin Brick, CDU: Dafür kann man viele Seilbahnen bauen.)

Also wir wollen das Gesetz nicht, wir brauchen es nicht, wir müssen es einfach machen. Ich bitte Sie sehr herzlich: Machen Sie es mit, bringen wir es schnell hinter uns! Dann haben wir die Sache abgehakt und dann wird auch in Zukunft wahrscheinlich nie mehr einer in dieses Gesetz hineinschauen müssen. – Danke schön.

(Beifall Reinhard Dankert, SPD, und Beate Mahr, SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Das war wohl die ungewöhnlichste Einbringungsrede eines Ministers für ein Gesetz.

(Heiterkeit bei Reinhard Dankert, SPD: Das ist auch ein sehr ungewöhnliches Gesetz.)

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne damit die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Dr. Born. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Minister, ich danke Ihnen für Ihre klaren Worte. Aber wir müssen natürlich auch wissen, wie gefährlich das gelegentlich mit Seilbahnen ist. Wenn man frei zitiert, dann ist man auch mit einem Drahtseilakt befasst. Und so ist es mir passiert in der Landtagssitzung am 18. Februar. Da habe ich nämlich den Ministerpräsidenten so zitiert in freier Rede, dass ich gesagt habe: „Herr Ministerpräsident, wenn Sie heute Morgen hier sagen, wir hätten ein kräftiges Wirtschaftswachstum in Mecklenburg-Vorpommern, …“ und so weiter.

(Beate Mahr, SPD: Was hat das mit den Seilbahnen zu tun?!)

Der Ministerpräsident hat sich an Ort und Stelle und danach bei mir massiv beschwert, dass ich ihm ein solches Zitat unterstellt hätte, und ich muss sagen, er hat sich zu Recht beschwert. Ich habe es nachgelesen. Das Protokoll liegt mir leider erst zur heutigen Sitzung vor. Ich will das aber an derselben Stelle klarstellen, an der ich auch diese Behauptung aufgestellt habe. Da heißt es nämlich: „Wo sind sie für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes am wichtigsten? Dort setzen wir Schwerpunkte. Mit einer auch weiterhin hohen Investitionsquote fördern wir den Ausbau und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern und wir schaffen Anreize für Investitionen der Wirtschaft. Unsere Investitio

nen liegen immer noch beträchtlich höher als in westdeutschen Flächenländern. Nachhaltiges Wachstum, …“ und so weiter.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier hat der Ministerpräsident zu Recht moniert, dass ich ihn falsch zitiert habe, und das möchte ich gerne vor dem Hohen Hause auch klarstellen.

(Torsten Koplin, PDS: Respekt!)

Herr Kollege Brick, ich habe ja gesagt, wir sprechen über Seilbahnen, ein Drahtseilakt ist manchmal etwas schwierig.

(Martin Brick, CDU: Ja, ich habe es nur meiner Nachbarin erklärt!)

Nun zu den Seilbahnen. Herr Minister, auch hier sollten wir dem Hohen Hause und den Zuhörern mitteilen, um was es eigentlich geht. In Ihrem Gesetzentwurf ist das sehr schön unter Paragraph 2 „Begriffsbestimmungen“ dargestellt: „Seilbahnen sind Anlagen für den Personenverkehr aus mehreren Bauteilen, die geplant, gebaut, montiert und in Betrieb genommen werden, um Personen zu befördern. Bei diesen, an ihrem Bestimmungsort errichteten Anlagen, werden Personen in Fahrzeugen oder mit Schleppeinrichtungen befördert, welche durch entlang der Trasse verlaufende Seile sowohl bewegt oder getragen als auch bewegt und getragen werden. Im Einzelnen handelt es sich bei den betreffenden Anlagen um …“ und dann kommen Standseilbahnen, Seilschwebebahnen, Schleppaufzüge und so weiter.