Protokoll der Sitzung vom 31.03.2004

wird das Landeszoogesetz zusätzliche Anstrengungen verlangen, die innerhalb vorgegebener Fristen dann auch zu erfüllen sind. Ich glaube, da gibt es auch Einvernehmen.

In diesem Bereich sind im Rahmen der öffentlichen Anhörung natürlich auch die größten Bedenken artikuliert worden. Gesetzgeberisch sind diese Probleme nicht zu lösen, denn inhaltliche Maßstäbe und die vorgesehenen Übergangsfristen sind in Europa einheitlich vorgegeben und damit einzuhalten. Das gilt auch für die den Behörden obliegenden Pflichten, nämlich eine Einrichtung, die dauerhaft die Anforderungen nicht erfüllt, teilweise oder vollständig dann leider zu schließen. Gefragt ist hier eben auch ein Vollzug mit Augenmaß und dazu, hoffe ich, wird dieses Gesetz auch einen Beitrag leisten.

Zum anderen sehen wir aber auch neben den Trägern der Einrichtungen das Land in einer finanziellen Verpflichtung, diese Einrichtungen zu erhalten. Nicht nur unsere wunderschöne Natur, auch die Zoos und tiergärtnerischen Einrichtungen sind eine touristische Attraktion des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie zu erhalten und auszubauen ist deshalb eine landespolitische Aufgabe. Dabei kann das Land aber nicht planerisch den zukünftigen Zustand bestimmter Einrichtungen vorgeben, sondern dafür sind die Regionen verantwortlich.

Sinnvoll erscheint ein Ansatz, wo positive Entwicklungen einzelner Einrichtungen gefördert und kreative sowie insbesondere damit auch innovative Konzepte finanziell unterstützt werden. Dazu sind wir nach Maßgabe der Haushalte und der Richtlinien in der Lage und bereit zu helfen. Auch ein entsprechendes den Zoo förderndes Umfeld gehört ausdrücklich dazu. Es gibt Einrichtungen im Lande, die bereits gezeigt haben, dass auf diese Weise sehr viel bewegt werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch bei der Zoo-Richtlinie hat die Umsetzungsfrist für eine fristgemäße Umsetzung im föderalistischen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland nicht ausgereicht. Diese Frist war bereits im April 2002 abgelaufen. Das heißt, bis dahin hätte man in den Ländern, hätte der Bund diese Zoo-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Bis dahin hatte die Bundesregierung ihren Teil der Umsetzung mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes erledigt. Damit hatte man sich allerdings nur auf eine gesetzliche Regelung der Zoodefinition als solches beschränkt. Inzwischen hat im Übrigen die Europäische Kommission bereits Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Das Kabinett würde

es daher sehr begrüßen, wenn der Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Gesetzentwurf in seinen Ausschüssen intensiv, dennoch aber zügig berät, damit das Gesetz möglichst schnell in Kraft tritt. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Kokert. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon ein wenig verwunderlich, dass der Umweltminister in der Pressemitteilung vom 16.03. dieses Jahres verkündet, dass Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland ein eigenständiges Zoogesetz für die EU-Zoo-Richtlinie umsetzen wird. Ob der Landtag dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmt oder nicht, das hat der Umweltminister diesmal nicht in Betracht gezogen.

(Peter Ritter, PDS: Er ist davon ausge- gangen, dass das ein gutes Gesetz ist.)

Das spielt offensichtlich keine Rolle, Herr Ritter, und das finde ich schon ein bisschen eigenartig, weil wir ja alle bestrebt sein wollen,

(Peter Ritter, PDS: Das war die Einladung zum aktiven Mittun.)

dass der Landtag weiterhin seine Rolle spielt, die ihm auch zukommen soll. Deshalb finde ich das schon ein bisschen komisch, dass da von vornherein gesagt wird, das Gesetz wird hier verabschiedet. Das kann der Minister nicht allein bestimmen, sondern das muss der Landtag machen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Gabriele Schulz, PDS: Na, Sie werden sich doch auch beteiligen, Herr Kokert.)

Bestimmt.

(Gabriele Schulz, PDS: Na bitte! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Die EU-Richtlinie hätte bereits bis zum 9. April 2002 umgesetzt werden sollen. Herr Minister Backhaus, da bin ich Ihnen ja dankbar, dass Sie das auch schon so ehrlich ausgeführt haben. Leider haben sich Bundes- als auch Landesregierung mit der Umsetzung viel Zeit gelassen, so dass die Europäische Kommission die Bundesrepublik Deutschland bereits beim Europäischen Gerichtshof verklagt hat. Aber wir sehen das als CDU-Fraktion so: Lieber spät als nie! Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass die Landesregierung dem Landtag nun den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zoo-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien übergeben hat.

Im Gesetzentwurf ist beschrieben, dass auf die bestehenden Zoos in unserem Lande erhebliche Betriebs- und Investitionskosten zukommen werden. Das sehen wir auch so. Nicht beschrieben ist allerdings, wie die betrof

fenen Einrichtungen diese Kosten abfangen sollen. Herr Minister, ich habe wohlwollend zur Kenntnis genommen – und ich hoffe, auch die Zoodirektoren und die Vertreter der Zoos, die da hinten sitzen –, dass das Land hier bereit ist zu helfen. Hier sieht meine Fraktion wie gesagt insbesondere das Land in der Verantwortung, wenn wir weiterhin unsere Strukturen der zoologischen Gärten erhalten wollen. Ebenso wenig gibt es Aussagen zu der am 11. Dezember des vergangenen Jahres beschlossenen Zookonzeption für Mecklenburg-Vorpommern.

Mit diesen Fragen werden wir uns im Rahmen der Anhörung in den Ausschüssen befassen müssen, denn eines steht außer Frage: Die Umsetzung der Zoo-Richtlinie zwingt die Zoos unseres Landes zu Investitionen, die einige Einrichtungen nicht aufbringen können. Ich komme selbst aus einer Stadt, wo die Einrichtung große finanzielle Probleme hat, und deswegen glaube ich, dass ich mir da ein Urteil anmaßen kann. Aus diesem Grunde brauchen die Zoos vorrangig Geld, um den Anforderungen der Zoo-Richtlinie und dem vorliegenden Gesetzentwurf gerecht zu werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sicher ist, dass die zoologischen Gärten und Tiergärten einen wesentlichen Beitrag zur Bildung und zur Erziehung sowie zum Schutz von Arten und Lebensräumen leisten. Sie stellen eine Grundvoraussetzung für die wissenschaftliche Forschung dar. Gleichzeitig ziehen die zoologischen Gärten und Tiergärten Mecklenburg-Vorpommerns eine große Menge Besucher an und bilden somit eine Grundlage für Saison verlängernde Maßnahmen im Bereich des Tourismus. Gerade in der strukturschwachen Region ist das von besonderer Bedeutung. Ich denke da zum Beispiel an die Region Uecker-Randow.

(Zuruf von Karsten Neumann, PDS)

Neben der Erholung bieten die zoologischen Gärten und Tiergärten wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsmöglichkeiten, die von einer Vielzahl von Bildungseinrichtungen des Landes genutzt werden. Hinsichtlich des Naturschutzes tragen die zoologischen Gärten und Tiergärten dazu bei, dass bedrohte Tierarten und ihre natürlichen Lebensräume erhalten, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Nutzen des Naturschutzes genährt und das öffentliche und politische Bewusstsein für die Notwendigkeit des Naturschutzes gestärkt werden. Diese Leistungen der zoologischen Gärten und Tiergärten wirken sich positiv auf das Image des Landes MecklenburgVorpommern als Tourismusland aus und fördern Bildung und wirtschaftliche Entwicklung.

Fraglich ist nur, inwieweit die Erarbeitung eines eigenständigen Gesetzentwurfs die Bedeutung der zoologischen Gärten hervorhebt. Herr Minister, da widerspreche ich Ihnen, das erschließt sich mir nicht, warum wir ein Zoogesetz brauchen, um die Bedeutung der zoologischen Gärten in Mecklenburg-Vorpommern hervorzuheben. Ich denke, die Stellung ist hervorgehoben.

(Zurufe von Torsten Koplin, PDS, und Karsten Neumann, PDS)

Meines Erachtens wäre es sinnvoller, die EU-Richtlinie durch Anpassung des Landesnaturschutzgesetzes umzusetzen. Ich will mich aber auch hier nicht in kleinteiligen Debatten verlieren. Jetzt haben wir das Zoogesetz und

auch wir haben Interesse daran, dass es möglichst schnell den Beratungslauf durch die Ausschüsse nimmt.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Was ich aber noch anmerken muss: Vor dem Hintergrund der Verwaltungsreform bleibt zu hinterfragen, warum die Zuständigkeit für die Genehmigung gemäß Paragraph 10 des Gesetzentwurfes für drei Jahre auf die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur übertragen werden soll.

(Torsten Koplin, PDS: Kompetenzen! – Karsten Neumann, PDS: Steht doch drin!)

Hier werden meines Erachtens die Deregulierungsbemühungen auf den Kopf gestellt. Warum trauen Sie das unseren Kreisen und kreisfreien Städten nicht von vornherein zu? Wenn Sie es in drei Jahren sowieso übertragen wollen, können diese das auch von vornherein machen.

(Zuruf von Karsten Neumann, PDS)

Also das sind Sachen, die ich im Ausschuss auch ganz gerne klären möchte, nicht heute.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es wurde deutlich, dass auch der CDU-Fraktion die zoologischen Gärten im Land Mecklenburg-Vorpommern von immenser Wichtigkeit sind. Wir werden uns in der Beratung nicht sperren.

(Peter Ritter, PDS: Das ist gut.)

Ich habe auch heute schon das eine oder andere gehört, dass man vermutet, wir werden noch lange Anhörungen beantragen. Das werden wir natürlich nicht tun. Uns sind die zoologischen Gärten wichtig. Wir wissen, dass sie Planungssicherheit gerade für das Jahr 2004 brauchen, und deshalb sind wir an einem schnellen Durchsetzen dieses Zoogesetzes interessiert. – Haben Sie vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, Torsten Koplin, PDS, und Peter Ritter, PDS)

Danke schön, Herr Kokert.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Jarchow.

(Martin Brick, CDU: Jetzt darfst du. – Dr. Ulrich Born, CDU: Ja, jetzt.)

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich begrüße auch ganz herzlich die Damen und Herren der Zoos und Tiergärten aus Mecklenburg-Vorpommern und freue mich natürlich sehr, dass Sie heute hier bei unserer Beratung mit dabei sind.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Das nächste Mal müssen sie ein paar Tiere mitbringen! – Torsten Koplin, PDS: Die kommen zur Anhörung.)

Da gibt es ja Beispiele, Herr Dr. Born.

Mit der Richtlinie 1999/22 der EG des Rates der Europäischen Union über die Haltung von Wildtieren i n Zoos müssen alle Tierparks des Landes bis zum J a h r e 2005 dem europäischen Standard entsprechen. Ziel der Richtlinie ist der Schutz wild lebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt dadurch, dass die

Mitgliedsstaaten Vorschriften für die Betriebserlaubnis und Überwachung von Zoos in der Gemeinschaft erlassen, um auf diese Weise die Rolle der Zoos bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu stärken. Neben dem Ziel setzt die Richtlinie in weiteren folgenden Artikeln, wie Definition, Anforderungen an Zoos, Betriebserlaubnis und Überwachung, Schließung von Zoos, zuständige Behörden, Sanktionen, Umsetzung, In-KraftTreten, den Rahmen für die Umsetzung in nationales und Landesrecht.

Damit kommen auf die zoologischen und tiergärtnerischen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern höhere Anforderungen beim Schutz wild lebender Tiere und der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu. Darüber hinaus stellt die Richtlinie aber auch neue Anforderungen an die Zoos hinsichtlich der artengerechten Haltung von Tieren, der Wiedereinbürgerung von Arten in ihren natürlichen Lebensraum, der Bestandserneuerung von Arten, der Beteiligung an Forschungsarbeiten und wissenschaftlichen Untersuchungen, der Registrierung des Zoobestandes sowie der Öffentlichkeitsarbeit über die Notwendigkeit der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Meine Damen und Herren, aufgrund der Vielfältigkeit der in der Richtlinie beschriebenen Aufgaben und Funktionen von Zoos hat die Koalition von Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, die Umsetzung dieser Richtlinie nicht wie sonst üblich über eine Novelle des Naturschutzgesetzes zu realisieren, sondern über ein eigenes Landeszoogesetz. Und dieses Landeszoogesetz liegt uns nun heute im Entwurf vor. Im Entwurf heißt es, ich zitiere: „Durch das eigenständige Zoogesetz signalisiert Mecklenburg-Vorpommern, dass es den Zoos eine herausgehobene Bedeutung zumisst. Besser als bei der Integration in andere Rechtsmaterien wird deutlich, dass die Zulassung und Überwachung von Zoos eine besondere staatliche Aufgabe darstellt.“