Protokoll der Sitzung vom 31.03.2004

hier zu prüfen, und auch der Landwirtschaftsausschuss ist sehr gerne bereit, hier mitzuberaten. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Holznagel.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1101 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt worden.

(Beifall Renate Holznagel, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU)

Ich rufe an dieser Stelle vereinbarungsgemäß auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zoo-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien, auf Drucksache 4/1100.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zoo-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien (Erste Lesung) – Drucksache 4/1100 –

Das Wort zur Einbringung hat stellvertretend für den Umweltminister …

(Reinhard Dankert, SPD: Fünf Minuten Auszeit bitte. – Zuruf von der CDU: Wo ist der Landwirtschaftsminister?)

Die Fraktion der SPD signalisiert fünf Minuten Beratungsbedarf.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Ich unterbreche die Sitzung. Wir setzen die Sitzung um 13.55 Uhr fort.

Unterbrechung: 13.48 Uhr __________

Wiederbeginn: 13.55 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich freue mich, dass der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei in Vertretung für den Umweltminister jetzt das Wort zur Einbringung des Tagesordnungspunktes 7 erhält.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ent

schuldige mich dafür, dass ich eine Besuchergruppe hatte, die mir sehr viele Fragen gestellt hat. Das war sehr interessant und deswegen bin ich ein bisschen zu spät gekommen. Ich hätte natürlich sehr gerne auch noch etwas zur Jagdsteuer gesagt. Aber das ist nun mein Pech.

(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Wir kommen zu einem wirklich sehr ernsten Thema und ich möchte in Anbetracht dieser Tatsache erwähnen, dass uns Kollegen aus den Zoos hier heute begleiten. Ich begrüße Sie herzlich im Namen des Umweltministers Professor Dr. Methling, der heute leider an der Sitzung nicht teilnehmen kann. Wir haben ja in der Landesregierung seinerzeit entschieden, dass der Umweltminister die Federführung in diesem Bereich übernehmen wird,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Obwohl Sie das auch gut könnten.)

und er hat eine Reihe von Aktivitäten zu dem Thema umgesetzt. In Vertretung für meinen Ministerkollegen darf ich Ihnen heute den Gesetzentwurf, der im Übrigen einmalig in Deutschland ist –

(Beifall Angelika Gramkow, PDS – Zuruf von Peter Ritter, PDS)

und darauf kann man, glaube ich, auch ein bisschen stolz sein –, zur Umsetzung der europäischen Zoo-Richtlinie vorstellen.

Professor Dr. Methling hat mich gebeten, Ihnen ausdrücklich auf diesem Wege noch mal mitzuteilen, dass er hierauf in zweierlei Hinsicht tatsächlich stolz ist, und diesen Stolz kann ich auch persönlich nachempfinden und nachvollziehen. Zum einen ist es nämlich so, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern auf eine vielfältige, attraktive und auch qualitativ hochwertige Zoolandschaft verweisen können. Und dass dieses natürlich insbesondere von Akteuren immer wieder begleitet wird, haben wir in den letzten Jahren – ich glaube, das darf ich mal so sagen – auch fraktionsübergreifend zur Kenntnis genommen.

(Beifall Ute Schildt, SPD, Volker Schlotmann, SPD, und Angelika Gramkow, PDS)

Wenn ich da an Herrn Grams insbesondere in Richtung Ueckermünde denke oder auch an die Kolleginnen und Kollegen aus den beiden anderen Fraktionen, dann ist hier wirklich eine sehr wertvolle Arbeit geleistet worden. Zum anderen ist es gelungen, diesen Einrichtungen durch eine bundesweit einmalige gesetzgeberische Lösung auch gerecht zu werden, und das war ja immer das Ziel, wenn ich das so richtig aufgenommen habe, der Zoolandschaft in unserem Bundesland.

Mit unserem Landeszoogesetz stellen wir die Zoos und im Übrigen die Tiergärten in den Mittelpunkt und betrachten sie nicht mehr als Anhängsel, was sie nämlich bis dato waren als damit ganz anders geprägter Fachbereich, sondern sie bekommen ihr eigenes Gesetz und haben damit natürlich auch den Rahmen für die gesetzliche Umsetzung erreicht. Das halte ich auch aus meiner Sicht als für den Tierschutz und für die Tiere in Mecklenburg-Vorpommern zuständiger Tierschutzminister für außerordentlich wichtig, dass dieses so gelungen ist.

Warum setzen wir nun in Mecklenburg-Vorpommern die Zoo-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft in

einem eigenständigen Zoogesetz um – diese Frage könnte ja aufgeworfen werden – und damit anders als in allen anderen Bundesländern Deutschlands? Die Antwort auf diese Frage könnte ganz einfach lauten, weil auch die Europäische Gemeinschaft selbst diesen Ansatz verfolgt hat, nämlich in einer eigenen Verordnung. Die Vorgaben für die Zoos auf europäischer Ebene finden sich nicht in anderen Richtlinien, weder im Naturschutz- noch im Tierschutzrecht, sondern in einer eigenständigen Richtlinie auch wieder innerhalb der Europäischen Union.

Das ist im Übrigen auch kein Zufall. Die Erwägungsgründe der Zoo-Richtlinie machen dieses ganz klar deutlich. Den Organen der Gemeinschaft war sehr wohl bewusst, dass neben arten- und tierschutzrechtlichen Aspekten unter anderem natürlich die Arterhaltung, die Forschung, aber auch – und insbesondere das kann man gar nicht deutlich genug unterstreichen – die Bildung zu den Aufgaben der Zoos zählt. Und wenn man die Besucherzahlen gerade auch in unseren Zoos sieht – ich wollte hier so eine Abstimmung machen, wer im letzten Jahr im Zoo gewesen ist, einmal Hände hoch, ich auch, da sehen wir das also –,

(Angelika Gramkow, PDS: Zweimal! – Zuruf von Peter Ritter, PDS)

weit über die Hälfte haben sich also weitergebildet und damit für die Zoolandschaft in Mecklenburg-Vorpommern etwas getan. Deshalb ist es im Übrigen nur konsequent …

(Dr. Ulrich Born, CDU: Das irritiert hier den Präsidenten, wenn wir uns melden!)

Entschuldigung, ich falle schon wieder negativ auf, hoffentlich nicht ganz so schlimm.

Aber deswegen war es eben konsequent, wenn die Regelungen nicht etwa in dem Annex beispielsweise zur FFH-Richtlinie getroffen worden sind. Wenn bei der Umsetzung der Zoo- Richtlinien in Deutschland jetzt überwiegend andere Wege gegangen werden als bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, dann handelt es sich um eingefahrene Gleise, so ist mir das auch noch einmal dargestellt worden, die nur vermeintliche Lösungen innerhalb des Naturschutzrechtes verzeichnen. Und dieses halten wir ausdrücklich nicht für richtig und nicht für sinnvoll. Ich glaube, dass die Umsetzung der Zoo-Richtlinie die richtige Gelegenheit ist, diese erfahrenen und eingefahrenen Gleise zu verlassen. Gesetzliche Vorschriften über Zoos dürfen nicht mehr als Anhängsel, das habe ich schon angedeutet, des Naturschutzrechtes betrachtet werden.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Mit einem eigenständigen Zoogesetz wird man den vielen wichtigen Aufgaben und Fragen der Zoos besser gerecht, dem Tiersschutz, insbesondere dem Bildungsauftrag, der Forschungsverpflichtung, den Belangen des Städtebaus und der Stadtentwicklung, insbesondere natürlich der Vielfalt und Arterhaltung von Lebewesen und Landschaft und nicht zuletzt der Bedeutung dieser Einrichtungen für den Tourismus – ganz ausdrücklich – in unserem Bundesland.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Von Ueckermünde haben wir heute Morgen gerade gehört, auch im Rahmen der deutsch-polnischen Entwicklung, eine hochinteressante und gewollte Entwicklung.

Kurzum, Zoos sind Einrichtungen mit Bezügen zu einer Vielzahl von verschiedenen Behörden und Einrichtungen. Dem entspricht ein eigenständiges Zoogesetz damit am besten. So haben es die Koalitionsparteien zu Beginn der Legislaturperiode vereinbart und so wird der Gesetzentwurf heute dem Landtag vorgelegt. Das Zoogesetz fasst aber nicht nur die verschiedenen Aspekte redaktionell zusammen, sondern integriert sie damit auch inhaltlich, und das ist eben das Besondere an dieser Entwicklung. Statt einer Vielzahl verschiedener Genehmigungen unterschiedlicher Behörden benötigt der Betreiber eines Zoos zukünftig nur noch eine einzige Genehmigung, die sich dann auf die gesamte Anlage erstreckt und darauf bezieht. Ich glaube, das ist auch eine ganz besondere Sache. Im Übrigen wird damit, Herr Justizminister oder auch Herr Wirtschaftsminister, wohl die Strukturreform ein Stückchen vorweggenommen und vereinfacht. Ich wünsche das den Zoos jedenfalls ausdrücklich.

Differenzen – und auch das hat der Umweltminister hier noch einmal deutlich herausgestrichen – zwischen den Behörden müssen zukünftig intern ausgetragen werden. Das entlastet den Bürger und die Einrichtungen. Gleiches gilt im Übrigen damit auch für die Überwachung. Auch hier werden die Behörden zukünftig gemeinsam agieren und gemeinsam arbeiten müssen. Es erfreut uns, dass wir hierfür im Rahmen der öffentlichen Anhörung von vielen Seiten ausdrücklich gelobt worden sind. Ich will allerdings auch nicht verhehlen, dass diese Konzeption ein erhöhtes Maß an Kommunikation und Kompromissbereitschaft natürlich ausdrücklich verlangt. Dennoch halte ich diese Entwicklung für zukunftsweisend, denn es ermöglicht ganz klar, Verwaltungsentscheidungen aus einem Guss zu entwickeln und dieses dann auch zu formieren.

Besonders erfreulich war es, dass die Konzeption bei den am stärksten betroffenen Verwaltungen, nämlich insbesondere in der Veterinärverwaltung und der Naturschutzverwaltung, die sind ja auch mit anwesend, von Anfang an auf offene Ohren gestoßen und nach Kräften tatsächlich unterstützt worden ist. Das würden wir uns für andere Bereiche auch immer mal wieder wünschen. Das halte ich für eine gute Basis für den Vollzug dieses Gesetzes. Dieser Gesetzesentwurf wird sich zunächst vor allem darauf konzentrieren, bestehende Genehmigungen in das neue Recht auch zu überführen.

Mit einem Aspekt des neuen Rechtes tun wir uns allerdings auch etwas schwer. Ich meine den neuen Zoobegriff insgesamt. Hier hätten wir uns, und das ist mir aus dem Umweltministerium noch einmal zugearbeitet worden, natürlich andere Regelungen gewünscht, denn – und das ist der Wermutstropfen – der neue Zoobegriff entspricht nicht dem traditionellen deutschen Sprachgebrauch. Bis auf wenige Ausnahmen werden jetzt alle Einrichtungen als Zoos eingestuft, in denen mehr als fünf, ich betone, mehr als fünf Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt und damit auch in diese Rahmenbedingungen eingestuft werden. Dagegen habe ich bislang unter einem Zoo eine große Einrichtung herausgehobener Qualität mit wissenschaftlicher Leitung und natürlich mit exotischen Tieren verstanden. Dies wird sich also ändern. Allerdings bestand für uns kein Regelungsspielraum, denn der Zoobegriff ist durch die EU-Zoorichtlinie und durch das Bundesnaturschutzgesetz ganz klar vorgegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat im Dezember letzten Jahres die Landesregierung auf

gefordert, begleitend zur Umsetzung der Zoo-Richtlinie ein Zooentwicklungskonzept zu erstellen und mit der Interessengemeinschaft der Tiergärten in MecklenburgVorpommern e.V. abzustimmen. An diesem Konzept wird innerhalb der Häuser insgesamt gearbeitet. Den betroffenen Einrichtungen, aber auch der Landesregierung wird es die Möglichkeit geben, sich mit den Folgen des Zoogesetzes im Einzelnen auseinander zu setzen und in dieses Hohe Haus einzubringen. Zwar schätzen wir heute die Qualität der Tiergärten und der Einrichtungen im Lande grundsätzlich als gut ein,

(Beifall Karsten Neumann, PDS: Kein Aber!)

dennoch

(Heiterkeit bei Karsten Neumann, PDS, und Birgit Schwebs, PDS)

wird das Landeszoogesetz zusätzliche Anstrengungen verlangen, die innerhalb vorgegebener Fristen dann auch zu erfüllen sind. Ich glaube, da gibt es auch Einvernehmen.