Der weitere Antrag der Fraktion mit diesen drei Fragestellungen, die wir morgen behandeln werden, wird, denke ich, sehr breiten Raum einnehmen, um die einzelnen Problemstellungen, um die es noch in diesem Gesetz geht, zu beraten. Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zielt auf den generellen Verzicht der Jagdsteuer ab und damit auch auf eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes.
Ich halte es für nicht ganz fair, heute das Bonbon des Gesetzes hochzuhalten und morgen bei den Problemen dann vielleicht einen Antrag daraus zu machen, wir sollen uns etwas einfallen lassen.
Ich halte es für fairer, das dann einmal im Gesamtpaket zu machen. Formell, bin ich der Auffassung, sollte diese Frage der Jagdsteuer im Zuge der beabsichtigten umfassenden Kommunalabgabengesetznovelle geklärt werden. Das heißt – und damit hatten Sie ja offensichtlich nicht gerechnet, Herr Ringguth –, den Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, schlagen wir zur Überweisung vor. Herr Müller hat das eben auch schon gesagt.
Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, vielleicht machen Sie es sich doch etwas zu einfach mit Ihrem vorgelegten Antrag. Und da sage ich noch einmal sehr deutlich, wer in der 1. Wahlperiode die Jagdsteuer eingeführt hat, sollte sie in der vierten nicht klammheimlich mit einem gegenteiligen Antrag aus der 3. Wahlperiode entstauben und hoffen, dass das nicht bemerkt wird. Oder noch deutlicher: Wem zu einer möglichen Abschaffung der Jagdsteuer gut drei Jahre nach der Ersteinbringung wieder zur Problembeschreibung wenig Neues einfällt,
der ist entweder selbst verliebt in seine Oppositionsrolle oder mit seinen Gedanken überall, bloß nicht bei der Jagdsteuer beziehungsweise bei den Jägern. Und deshalb sollten Sie bei der Jagdsteuer, meine Damen und Herren von der CDU, auch nicht mehr allein auf die Pirsch gehen.
Ich verrate Ihnen an dieser Stelle kein Jagdsteuergeheimnis, wenn ich Ihnen mitteile, dass es so ist, dass eine Mehrheit meiner Fraktion derzeit in dieser Frage keinen akuten Änderungsbedarf des KAG erkennen kann.
Da aber bekanntlich die Jagd mitunter selbst ein sehr dynamischer Prozess und Vorgang sein kann, muss auch ihre Besteuerung durchaus kein Dogma sein. Ich habe mir selbstverständlich in Vorbereitung der heutigen Debatte, ähnlich wie mein Kollege Ringguth, noch einmal das Plenarprotokoll vom 15. November 2000 durchgelesen. In dieser Debatte wurden ausführlich und sehr, sehr lebhaft über Pro und Kontra zur Jagdsteuer die Gedanken ausgetauscht. Letztlich überwog das Pro. Das kann jeder nachlesen und deshalb will ich es auch gar nicht wiederholen.
Und dennoch möchte ich abschließend – und das unterstreicht auch, denke ich, das heute insbesondere vom Innenminister Gesagte – aus der Debatte noch einmal meinen Kollegen Müller zitieren, der seinen Redebeitrag damals mit einem Fazit abschloss, als er nämlich deutlich sagte: „Aus grundsätzlichen Erwägungen, aus der grundsätzlichen Hochachtung vor der kommunalen Selbstverwaltung lehnen wir Ihren Antrag ab.“ Und gerade diese Frage der kommunalen Selbstverwaltung haben Sie in einem Tagesordnungspunkt vorher sehr, sehr deutlich hochgehalten. Offensichtlich ist es an dieser Stelle dann nicht so wichtig.
Der Presse war vor einigen Tagen zu entnehmen, alle, außer PDS, sind gegen Jagdsteuer. Im Zusammenhang mit dem oben genannten Zitat, wonach die grundsätzliche Hochachtung vor der kommunalen Selbstverwaltung für eine Beibehaltung der Jagdsteuer spreche, könnten solche Schlagzeilen im Prinzip als Lob oder Ermunterung für die PDS verstanden werden. Aber, das sage ich auch sehr deutlich, keiner ist starr, ein Weiterdenken, das heißt ein punktgenaues Abwägen von Vor- und Nachteilen dieser Steuer im Zusammenhang mit der umfassenden Novelle des Kommunalabgabengesetzes werden wir uns allerdings nicht nehmen lassen. Auch deshalb plädieren wir für die Überweisung des Gesetzentwurfes der CDU in den Innenausschuss und ich erwarte eine spannende gemeinsame Debatte.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich finde das schon schön, dass man auch aus Demmin mal erwartet wird hier am Rednerpult.
Aber vielleicht doch noch eine Bemerkung vorweg. Frau Schulz und auch Frau Monegel, Sie haben ja die Frage massiv in den Raum gestellt: Warum haben wir die Jagdsteuer überhaupt in der 1. Legislaturperiode erhoben? Ich will vielleicht doch ein bisschen, ich gebe es zu, plakativ antworten. Wir haben in der 1. Legislaturperiode ja unheimlich viele Gesetze beschlossen und bearbeitet.
Ich möchte vielleicht sagen, wer viel arbeitet, macht auch viele Fehler und man muss aus Fehlern lernen. Deswegen haben wir es ja schon mal in der 3. Legislaturperiode versucht, aber da sind wir gescheitert. Und deswegen bin ich mit dem Ergebnis, was meine Vorredner gesagt haben, schon sehr froh, dass das heute vielleicht etwas besser ausgehen wird, damit die unendliche Geschichte mit der Jagdsteuer im Landkreis Demmin doch mal ein Ende hat.
Ja, deswegen möchte ich Ihnen das dann doch noch erklären. Ich wollte es eigentlich kürzer machen, aber da sind ja alle neugierig.
Also im Jahr 2003 wurden 31.501 Euro per Jagdsteuer eingezogen. Wenn man die Aufwendungen abzieht, bleibt nicht viel. Das brauche ich Ihnen nicht weiter zu erzählen. Schon gar nicht bleibt etwas, um gerade die Haushaltssanierung eines unausgeglichenen Haushalts wirksam werden zu lassen.
Ja, warum haben wir sie immer noch? Weil die CDUFraktion des Kreistages es sich sehr schwer gemacht hat mit diesem Problem und auch mit einem unausgeglichenen Haushalt. Nachdem die Novelle des Gesetzentwurfes im Jahr 2000 scheiterte, war man sichtlich froh über die klaren Worte in der Debatte, dass der Landkreis durch den Innenminister und auch durch das Innenministerium nicht gedrängt werden würde, eine Jagdsteuer zu erheben.
Aber schon im Jahr 2001 nach Beratung mit dem Ministerium kam folgende Antwort, ich zitiere: „Sehr geehrter Herr Jelen, Herr Minister Dr. Timm dankt für Ihr Schreiben vom 16.01.2001 und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Nach Prüfung des Sachverhaltes darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Voraussetzung für die Gewährung einer Fehlbetragszuweisung gemäß Paragraph 9 Finanzausgleichsgesetz ist, dass der Haushaltsfehlbetrag durch unvermeidbare Ausgaben entstanden und nach Ausschöpfung sämtlicher Einnahmequellen nicht durch eigene Einnahmen abgedeckt werden konnte. Diese Einnahmen sind nach der Vorschrift des Paragraphen 44 Absatz 2 und des Paragraphen 120 Kommunalverfassung auch aus Steuern zu beschaffen, sofern andere beziehungsweise sonstige Einnahmen nicht ausreichen. Insoweit können Einnahmemöglichkeiten aus der Erhebung von Jagdsteuern im Ansatz nicht unberücksichtigt bleiben.“
(Angelika Gramkow, PDS: Oh, das ist aber selten. Ich kenne andere Kreistage, wo das nicht passiert.)
Auch die Zurückziehung der Satzung zu dieser Frage scheiterte. Deswegen haben wir auch immer noch die Jagdsteuer.
(Angelika Gramkow, PDS: Haben Sie die Fehlbetragszuweisung bekommen, weil Sie die Jagdsteuer erhoben haben?)
Wir haben jetzt das Jahr 2004 und stehen natürlich wieder vor der Frage der Jagdsteuer. Wir haben aber nun doch wieder Mut gefasst.
Der Landwirtschaftsminister äußerte sich auf der 1 5. Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes am 06.03.2004. Ich zitiere hier aus der Pressemitteilung dazu: „An die Landkreise gerichtet appellierte der Minister erneut, von der Erhebung einer Jagdsteuer auch zukünftig ganz abzusehen. Er setze sich im Übrigen dafür ein, dass diese Steueroption wieder aus dem Kommunalabgabengesetz gestrichen werde.“
Ich denke, Sie können sich sehr gut vorstellen, dass uns das großen Mut gemacht hat, auch dieses Gesetz wieder einzubringen.
Außerdem ist mir die Begründung des Referentenentwurfes der Landesregierung vom 03.06.2003 sehr positiv aufgefallen. Auch dies möchte ich gerne zitieren: „Durch die Erhebung der Jagdsteuer kann die Einnahmesituation in den Haushalten der kreisfreien Städte und Landkreise in der Regel nicht wesentlich verbessert werden, zumal der Verwaltungsaufwand hierfür beträchtlich ist. Unter anderem aus diesem Grund macht derzeit nur ein Landkreis von der Möglichkeit zur Erhebung der Jagdsteuer Gebrauch. Im Übrigen“ – und dies dürfte der wesentliche Punkt sein – „sind die Gründe, die für eine Einführung der Jagdsteuer im 19. Jahrhundert und deren Beibehaltung in den kommunalen Abgabengesetzen nach 1945 vorlagen, heute kaum noch überzeugend. Der damalige Luxus einer Jagd hat sich in der heutigen Zeit zu einem umfangreichen Pflichtpaket entwickelt. Die Jäger leisten einen nicht unerheblichen Beitrag für den Arten- und den Naturschutz, für die Landschaftspflege oder für die Beseitigung von Unfallwild.“
„Naturnaher Waldbau ist zum Beispiel auch nur mit Naturverjüngung und entsprechend niedrigem Wildbestand möglich. Die Jäger erfüllen damit kostenlos eine für sie mit einigem Zeit-, Kraft- und finanziellen Aufwand verbundene wichtige Aufgabe für die Allgemeinheit. Dies soll in einem Verzicht auf die Erhebung einer solchen Jagdsteuer seinen Widerklang finden. Fragen der negativen Konnexität stellen sich in diesem Zusammenhang nicht, da die Jagdsteuer zurzeit nur von einem einzigen Landkreis erhoben wird. Auch dieser Landkreis wünscht die Abschaffung der Jagdsteuer. Sie wird von ihm lediglich erhoben, um nicht durch einen Einnahmeverzicht etwaige Ansprüche auf Fehlbedarfszuweisungen nach Paragraph 9 FAG zu gefährden.“
Auch der Innenminister äußerte sich am 03.06.2003 dazu mit der Überschrift seiner Pressemitteilung. Hier möchte ich auch noch mal zitieren: „Kommunalabgabengesetz wird modernisiert, Jagdsteuer abgeschafft“.
Die Abschaffung der Jagdsteuer ist offensichtlich parteiübergreifend politisch gewollt, so dass über Sinn oder vielleicht auch Unsinn einer Streichung eigentlich nicht mehr diskutiert werden muss. Ich bin Ihnen aber sehr dankbar, Herr Innenminister, dass Sie noch mal die Probleme genannt und aufgezeigt haben. Ich denke, es ist wichtig, hier die Lösung zu finden, und dafür muss man sie auch erst mal finden wollen.
Die Ankündigungen müssen nun endlich umgesetzt werden und deswegen, sage ich noch mal, haben wir auch diesen Gesetzentwurf, so, wie er in der 3. Legislaturperiode war, eingebracht. Ich muss Ihnen auch heute sagen, dass sehr große Änderungen jetzt in dieser Frage für mich nicht relevant waren. Ich denke, Prüfung der Probleme und Suche nach der Lösung in den Ausschüssen ist wichtig. Der Aufwand ist meiner Meinung nach auch überschaubar. Lassen Sie es uns zeitnah noch vor der Novellierung oder vielleicht mit der Novellierung, um der Sache, der großen Ankündigungen willen erledigen
und lassen Sie es uns als ein Plädoyer für die großartigen Leistungen der Jäger ansehen. Wir können doch den Anfang des Jahres mit der Überweisung krönen. Darum bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion, und ich denke, der Innenausschuss ist der federführend richtige Ausschuss,
hier zu prüfen, und auch der Landwirtschaftsausschuss ist sehr gerne bereit, hier mitzuberaten. – Danke für die Aufmerksamkeit.