Protokoll der Sitzung vom 01.04.2004

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass es gelungen ist, mit dem vorliegenden Antrag eine fraktionsübergreifende Initiative, insbesondere der Wirtschafts- und Rechtspolitiker, zur Förderung des Mittelstands in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen.

In Punkt 1 des Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, einen Bericht zu geben, wie sich die Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip in der Praxis darstellt. Worum geht es dabei? Die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen ist ein wirtschaftspolitisches Dauerthema. Jeder von uns kann das erleben, denn er braucht nur mit Handwerkern ins Gespräch zu kommen. Und die differenzieren keineswegs mehr nach Parteien oder Fraktionen, sondern da ist es die Politik, die es nicht schafft, dass die Aufträge hier im Land bleiben. Eine Ursache ist sicherlich in der Strukturschwäche unseres Landes zu sehen. Diese führt dazu, dass öffentliche Aufträge eine noch größere Bedeutung für das Überleben von kleinen und mittelständischen Unternehmen haben, als dies in anderen Ländern der Fall ist. Doch die Bedeutung öffentlicher Aufträge als alleinige Erklärung der dauernden Diskussionen und Klagen reicht nicht aus, um der Sachlage gerecht zu werden. Denn das, was die Vergabeordnung theoretisch so mittelstandsfreundlich vorschreibt, nämlich bei der Vergabe dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen, scheitert in der Praxis weitgehend. Dort bewegt sich die Vergabe öffentlicher Aufträge jenseits wohlklingender Formulierungen in der VOB, im Spannungsfeld rechtlicher Vorgaben (Kommu- nalhaushalte), sinkender Steuereinnahmen und damit letztlich verbundenen Arbeitsplatzverlusten.

Kurzum, die Praxis hält sich nicht an die Vorgaben der Theorie. Im Ergebnis kommt letztlich nicht das wirtschaftlichste, sondern, wie wir das hier im Landtag ja auch schon öfters beklagt haben, das billigste Angebot zum Zug.

(Heinz Müller, SPD: So ist es!)

Trotz dieser immerwährenden Beobachtungen in der wirtschaftspolitischen Praxis wird so mancher nicht müde, auf die bestehenden Gesetze und auf die bestehende Rechtslage insgesamt zu verweisen. Ich möchte hier gerne noch einmal die einschlägigen Bestimmungen zitieren, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“.

In Paragraph 2 „Grundsätze der Vergabe“ heißt es: „Bauleistungen sind an fachkundige, leistungsfähige und

zuverlässige Unternehmer“ – und jetzt heißt es – „zu angemessenen Preisen zu vergeben.“

In Paragraph 25 „Wertung der Angebote“ heißt es: „Bei öffentlicher Ausschreibung ist zunächst die Eignung der Bieter zu prüfen.“ Und an anderer Stelle, unter Ziffer 3: „Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden.“ Noch einmal: „Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen“ – das ist nicht sehr wahrscheinlich, dass das passiert – „oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden.“

In Paragraph 25 Nummer 3 Absatz 3 der VOB Teil A wurde eine Änderung von Satz 2 vorgenommen. Danach kommen solche Angebote in die engere Wahl, „die unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und sparsamer Wirtschaftsführung eine einwandfreie Ausführung einschließlich Gewährleistung erwarten lassen. Unter diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. B. Preis, Ausführungsfrist, Betriebs- und Folgekosten, Gestaltung, Rentabilität oder technischer Wert, als das wirtschaftlichste erscheint. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.“ So die klaren Bestimmungen.

Und auch ein Blick in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung stärkt theoretisch die Vergabe nach wirtschaftlichen Kriterien, so, wie wir es ja alle im Landtag gerne hätten.

(Regine Lück, PDS: Theoretisch.)

Im Vierten Teil „Vergabe öffentlicher Aufträge“ im ersten Abschnitt unter „Vergabeverfahren“ heißt es unter Paragraph 97 „Allgemeine Grundsätze“ Absatz 5: „Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.“ So weit die Theorie.

Ein Blick in die Praxis zeigt jedoch leider ein anderes Bild. Schon in den Zuschlagskriterien in den Ausschreibungen wird der Preis als herausragendes Kriterium für die Vergabe genannt, wohl wissend, dass beispielsweise Qualität oder Aufwendungen für Wartungen und Pflege den ursprünglichen Preis stark beeinflussen können. Im Oktober habe ich hier im Landtag das Beispiel einer Firma aus dem Uecker-Randow-Kreis genannt. Der dortige Geschäftsführer des Unternehmens hatte den Zuschlag für Rohbauarbeiten erhalten, obwohl dieser bereits in den vergangenen vier Jahren drei Insolvenzen mit Bauunternehmen hinter sich gebracht hatte. Mit seiner vierten Baufirma und geförderten Langzeitarbeitslosen hatte er trotz laufender Verfahren den Zuschlag für ein Angebot erhalten, das preislich 20 Prozent vor dem Zweitplazierten gelegen hat. Bei einer Auftragssumme von „nur“ 117.000 Euro fast unvorstellbar. Heute ist mir bekannt, dass es sich dabei leider um keinen Einzelfall handelt, sondern dies wirtschaftliche Realität zu werden droht.

Leider auch kein Einzelfall ist die Tatsache, dass sich das zuständige Bauamt nicht in der Lage sah, dem zweitplazierten Mittelständler und seinen nicht geförderten tariflich bezahlten Angestellten den Zuschlag zu erteilen. Der Klageweg wäre sonst vorgezeichnet gewesen, denn die Beweislast, warum das konkret billigste und scheinbar preiswerteste Angebot nicht auch das wirtschaftlichste Angebot darstellt, liegt letztlich beim zuständigen Verantwortlichen in der vergebenden Behörde. Und das führt natürlich dazu, dass derjenige sich das dreimal überlegt,

ob er das, was so scheinbar plausibel ist, zurückstellt und sagt: Jaja, das ist zwar preislich alles günstiger, aber in Wirklichkeit ist das andere, das zweitplazierte Angebot wirtschaftlicher.

Mit unserem vorliegenden interfraktionellen Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich der Herausforderung zu stellen und die Vergabe öffentlicher Aufträge transparenter und mittelstandsfreundlicher zu gestalten. Und da befinden wir uns in guter Übereinstimmung mit dem Bericht der Deregulierungskommission, den uns der Herr Justizminister zugeleitet hat. Die Landesregierung hat den Wirtschaftsminister inzwischen entsprechend ihrerseits auch beauftragt, hier Vorschläge vorzulegen. Das ist auch unzweifelhaft nötiger denn je.

Mit einem Negativwachstum von, hier steht sogar nur

1,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, aber immerhin mit 1,6 Prozent, ist Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2003 das dritte Jahr in Folge mit Wohlstandsverlusten konfrontiert. Eine Vergabepraxis nach geltender Praxistauglichkeit ist eben nicht dazu geeignet, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Dabei wären gerade öffentliche Aufträge, die nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit vergeben sind, von herausragender Bedeutung. Jeder Euro an öffentlichen Geldern, der an gut geführte Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern vergeben werden kann, löst ein Mehrfaches an Investitionen aus und sichert beziehungsweise schafft so Arbeitsplätze, zumal wenn neben den landeseigenen Mitteln noch Gelder vom Bund oder der EU generiert werden können.

Ich denke, dass nicht nur die hier versammelten Kolleginnen und Kollegen diese Gedanken mittragen, sondern der Landtag heute mit einem entsprechenden Beschluss die Landesregierung beauftragt, alle Vorschläge vorbehaltlos zu überprüfen, die zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Dabei müssen alle gesetzlichen Maßnahmen ergriffen werden, die dazu beitragen, dass bei öffentlichen Ausschreibungen gut geführte Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern den Zuschlag erhalten.

Es gibt ganz aktuell, wie das ja nicht anders zu erwarten ist, von der Vereinigung der Unternehmensverbände im Land Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise für Mecklenburg-Vorpommern e.V. eine Pressemitteilung heutigen Datums, eine sehr ernst gemeinte, die sich auf unseren Tagesordnungspunkt bezieht. Dort heißt es, ich darf zitieren, Frau Präsidentin: „Der Wirtschaft im Land würde es schon helfen, wenn die öffentlichen Auftraggeber die geltenden Richtlinien im Land einhalten würden und die sehr belastende Bürgschaftspraxis korrigieren.“ Das erklärte heute am Rande der Landtagsdebatte zur Vergabe öffentlicher Aufträge der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. Klaus Hering. Und zwar werden wir noch einmal darauf hingewiesen, und auch dieses Thema müssen wir aufgreifen, dass die Bestimmungen über die zu erbringenden Sicherheitsleistungen von den öffentlichen Auftraggebern in zunehmendem Maße nicht mehr eingehalten werden. Nach der entsprechenden Richtlinie sind nämlich nur Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn der Auftragswert über 250.000 Euro liegt. Bei einer beschränkten Ausschreibung soll sogar auf Bankbürgschaften gänzlich verzichtet werden. Und dann wird hier darauf hingewiesen, dass leider in der Praxis das weitgehend nicht eingehalten wird. Es ist aber so, dass viele kleinere und mittelständische Unternehmen nicht in der Lage sind, so viele Bürgschaften beizubringen. Wir müssen wirklich

alles daransetzen, dass wir die ohnehin zu schwache Eigenkapitaldecke der Unternehmen nicht noch weiter strapazieren, indem wir Forderungen an sie stellen, die sie dann nicht mehr leisten können.

Ich darf im Namen vor allem der Kollegen aus dem Wirtschaftsausschuss und Rechtsausschuss das Hohe Haus bitten, unserem Antrag, unserem gemeinsamen Antrag aller drei Fraktionen zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Torsten Koplin, PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Born.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Minister für Wirtschaft, Herr Dr. Ebnet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir unsere heimische Wirtschaft stärken müssen und dass wir es alle gerne sehen, ich muss mich einmal sehr unrechtlich ausdrücken, dass wir es alle gerne sehen, wenn Aufträge, die von der öffentlichen Hand vergeben werden, auch hier im Land bleiben, damit das Geld nicht rausgeht an andere Unternehmen. Dazu gehört, und jetzt kommen wir wieder in den Rechtsduktus rein, dass wir auch dafür Sorge tragen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt wird und nicht das billigste oder vermeintlich billigste. Häufig ist es ja nur das vermeintlich billigste.

Herr Dr. Born, Sie haben vorgetragen, dass die rechtlichen Regelungen, die wir haben, eigentlich klar sein müssten, dass sie eigentlich auch reichen müssten. Wir haben ja die Sachen gesetzlich geregelt. Das Gesetz steht. Wir haben ganz offensichtlich ein Problem in der Praxis. Das hat auch die Vereinigung der Unternehmensverbände in ihrer Presseerklärung dargelegt. Sie sagt, leider ist es in der Praxis anders, als es in der Richtlinie vorgesehen ist. Wir haben also Anwendungsprobleme. Es stellt sich hier die Frage: Wo haben wir dieses Anwendungsproblem? Wo ist der Lösungsansatz? Da fällt mir auf, dass Ziffer 2 – ich spreche jetzt die Unterzeichner dieses Antrags an – besagt, „alle Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene zu ergreifen“ und so weiter und so fort. Wenn Sie genau hinschauen, dann frage ich Sie: Wo ist das Problem tatsächlich? Auf welcher Ebene ist es angesiedelt? Auf Bundesebene?

Jetzt nehme ich einmal die großen Bauvorhaben hier im Land wie Autobahnbau und so weiter, denn da gilt das europäische Vergaberecht. Da gelten andere Maßstäbe. Da können wir also so nicht reingehen. Es geht hier vor allem um die kleinen Aufträge. Und die kleinen Aufträge sind im Allgemeinen häufig Aufträge der Kommunen. Und deshalb dürfen wir bei allen, die wir auffordern, die Kommunen nicht vergessen.

Ihr Beispiel, das Sie gebracht haben, das war ja auch wieder ein Beispiel von der kommunalen Ebene. Ich habe auch versucht, mich kundig zu machen, wie das zustande kommt. Und dann heißt die Antwort nicht nur hier, sondern auch in anderen Fällen immer wieder, auch von der

Kommune: Wenn ich das anders mache, dann werde ich beanstandet von meiner Aufsichtsbehörde.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ja.)

Die Aufsichtsbehörde sitzt im Landratsamt. Es ist also eine Ebene, die gar nicht an das Land rankommt. Wenn solche Fälle an mich herangetragen werden oder soweit sie in der Vergangenheit an mich herangetragen wurden, bin ich diesen im Einzelfall immer nachgegangen. Vielleicht hat es auch ein bisschen geholfen und gewirkt. Man kann ja nicht jeden Tag in jedem Winkel sitzen, das ist auch klar, aber ich versuche schon, den Sachen nachzugehen.

Ich denke, dass die Beanstandungen, die es noch in den 90er Jahren über die Landesregierung gegeben hat, ziemlich stark zurückgegangen sind. Ich würde daraus die Vermutung ableiten, dass wir die Praxis bei der Auftragsvergabe aus der Landesverwaltung heraus relativ gut, man muss es immer relativieren, relativ gut im Griff haben. Was wir nicht im Griff haben, das ist nun einmal die kommunale Autonomie. Die Kommunen können selbst entscheiden und sie müssen auch selbst entscheiden. Das können wir nicht von Schwerin aus durchführen. Sie müssen richtige Entscheidungen treffen.

Und weil wir die gesetzlichen Grundlagen haben, aber trotzdem offensichtlich einen Missstand haben in der Realität, müssen wir uns die Frage stellen: Was können wir tun? Wir können nur immer darauf hinweisen, dass öffentliche Aufträge nicht an Anbieter vergeben werden dürfen, die einen unangemessen niedrigen Preis für den Auftrag verlangen. Das ist ja schon feststellbar. Es gibt übrigens auch manchmal unangemessen hohe Preise. Es gibt auch den Fall, dass nur ein Anbieter da ist, der das irgendwie zu spüren scheint. Dann muss man eben noch einmal ausschreiben. Also dagegen kann man sich auch wehren. Aber ob ein unangemessen niedriges Angebot vorliegt, das muss der Auftraggeber, und meistens sind es ja die vielen kleinen Aufträge der Kommunen, in jedem Einzelfall prüfen.

Um hier noch einmal ein bisschen mehr Bewusstsein zu schaffen, habe ich im letzten Jahr mit dem Innenminister vereinbart, dass erneut alle Landkreise wegen dieser Problematik angeschrieben werden. Der Innenminister hat in seinem Schreiben, das er daraufhin verschickte, noch einmal darauf hingewiesen, wie öffentliche Auftraggeber mit Billigst- oder Dumpingangeboten, wie auch immer man das nennt, mit unangemessen niedrigen Angeboten umzugehen haben. Es weiß jeder! Es weiß jeder! Man muss sich nur daran halten, das ist das Problem.

Meine Damen und Herren, wir haben auch schon, glaube ich, eine ganze Menge getan in den letzten Jahren. Vor drei Jahren, besser gesagt vor zweieinhalb Jahren, damals bin ich gerade Wirtschaftsminister geworden, habe ich den Wertgrenzenerlass geändert. Er wurde damals von 100.000 Mark auf 200.000 Euro umgestellt. Ich glaube schon, dass das ein bisschen geholfen hat. Das hoffe ich wenigstens. Er muss natürlich von den Kommunen auch so umgesetzt werden, nur dann kann man vereinfacht vergeben. Ich glaube, dass das nützlich ist.

Wir versuchen schon, und zwar im Rahmen des rechtlich Zulässigen, alles zu tun, damit mittelständische Unternehmen in unserem Land bei öffentlichen Aufträgen auch tatsächlich zum Zug kommen. Wir haben eine Richtlinie für die verstärkte Beteiligung mittelständischer Unter

nehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erlassen. Diese Richtlinie regelt zum Beispiel den Vorrang von Fach- und Teillosen, also von kleinen Losen, damit nicht immer nur die Großen rankommen können, sondern auch die Kleinen eine Chance haben. Ich hoffe auch, dass das wirkt. Aber es muss dann natürlich auch so umgesetzt werden, dass nicht nur die Kleinen rankommen können, sondern dann auch der Wirtschaftlichste, nicht nur der Billigste, der Wirtschaftlichste zum Tragen kommt. Wir haben damit ermöglicht, dass auch bei größeren Aufträgen kleinere Betriebe aus unserem Land die Chance haben, mit einem Angebot für bestimmte Teile des Auftrags zum Zug zu kommen. Den Wertgrenzenerlass haben wir gemacht und das war sicher eine Hilfe. Und wir haben natürlich auch weiterhin das Anliegen, die Auftragsvergabe und das Vergabewesen so mittelstandsfreundlich zu gestalten, wie es nur rechtlich möglich ist.

Ich glaube aber, wir stehen vor einer Daueraufgabe, vor einer Daueraufgabe in der Umsetzung dieser Rechtsvorschriften. Ich bin mir nicht sicher, wenn man wieder einmal die Kommunen darauf hingewiesen hat, wie es richtig ist, dass es lange in der Wirkung vorhält. Meine Erwartung ist die, dass man von Zeit zu Zeit wieder einmal Bewusstseinsbildung betreiben muss. Es muss auch darauf hinweisen werden, dass hier manches nicht so läuft, wie es von Gesetzes wegen gemeint ist, wie es eigentlich stattfinden sollte. Ich kann jetzt nur sagen, wir müssen uns dieser Daueraufgabe als solcher stellen. Wir brauchen unseren Mittelstand, wir haben ja vor allem mittelständische Wirtschaft. Wir wissen natürlich auch, dass diese mittelständische Wirtschaft leben muss, denn wenn sie stirbt, dann haben wir alle nichts davon gehabt. Wir wissen auch, dass die Aufträge möglichst im Land bleiben sollen. Ich sehe nur nicht den Königsweg und auch nicht den Knopf, auf den man einfach drückt, damit ab morgen alles besser läuft.

Ich glaube, wir alle müssen mit vielen Leuten hier im Land reden. Jeder, der in der Kommunalpolitik tätig ist, sollte sich dieses zu seinem Anliegen machen, um auch in seiner Kommune zu versuchen, für das notwendige Bewusstsein zu werben. Vielleicht reicht es auch, dass man die Frage stellt und man sozusagen die Rechenschaftspflicht für den umdreht, der zu entscheiden hat, und zwar dass nicht zu begründen ist, warum man nicht den billigsten Anbieter genommen hat, sondern zu begründen ist, warum man den billigsten Anbieter genommen hat und nicht einen anderen. Manchmal helfen ja so kleine Fragestellungen schon weiter. Ich denke, je mehr Leute sich auch in den Kommunen daran beteiligen, hier das Gebot der Auftragsvergabe an den Wirtschaftlichsten umzusetzen, umso erfolgreicher können wir sein. – Danke sehr.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und Dr. Martina Bunge, PDS)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete der SPD Fraktion Frau Schildt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nennen wir doch mal das Kind beim Rufnamen. Warum wird denn das wirtschaftlichste Angebot bei öffentlichen Aufträgen nicht genommen? Öffentliche Aufträge werden durch die öffentliche Hand zum großen Teil mit Fördermitteln finanziert, die die Kommune kofinanziert.

(Zuruf von Andreas Petters, CDU)

Das versucht sie natürlich, diese Fördermittel auch so gut wie möglich zu sichern. Und wenn es da irgendwelche Zweifel gibt, in Frage gestellt wird, ob es das wirtschaftlichste Angebot ist oder nicht, dass diese Gelder nicht in der Größenordnung fließen, wie es sein müsste, und die Eigenbeteiligung dadurch steigt, dann geht man dieses Risiko nicht ein.

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

Und da hilft auch der Brief nicht, den der Innenminister schreibt, mit dem Brief von Herrn Tanneberg dran, wie denn das Wirtschaftliche ermittelt wird. Nein, das muss in der Vergabeordnung stehen, was ist wirtschaftlich. Das muss klar definiert sein,

(Torsten Koplin, PDS: Richtig.)

damit es zu lesen ist an der richtigen Stelle, dort, wo es behandelt wird und wo man auch immer und ständig drauf verweisen kann,