damit es zu lesen ist an der richtigen Stelle, dort, wo es behandelt wird und wo man auch immer und ständig drauf verweisen kann,
auch bei der Kontrolle dieser Vorgänge, damit diese Zweifel an der Stelle nicht bestehen. Denn in den Kommunen will man das Wirtschaftlichste.
Wir alle haben Fälle vor Ort, die wir auch mit begleitet haben, wo man gefragt worden ist: Warum kann ich den Unternehmer nicht nehmen? Ich weiß, die Qualität ist in Ordnung, aber er ist 5.000 Euro teuerer, und ich weiß, die Regressarbeiten sind billiger. Das ist ein Ansatz, liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber diskutieren wir schon Monate, darüber diskutieren wir Jahre. Und das ist ein Problem für unsere Wirtschaft vor Ort, weil mancher Auftrag einfach auch mal in die falsche Hand geht.
Eigentlich waren wir uns in der Sache einig. Dieser Antrag hatte nur ein paar kleine Formfehler – die hat Herr Schulte aus unserer Fraktion sehr deutlich beim Namen genannt – und deshalb konnten wir ihm in der Form nicht zustimmen, aber in der Sache fand er schon damals unsere Zustimmung. Und deshalb bin ich froh, dass wir als Fraktionen übergreifend heute diesen Antrag auf den Weg bringen können. Es ist ja letzten Endes auch ein Ergebnis des vorliegenden Deregulierungsberichtes, das zu vereinfachen, unkomplizierter zu gestalten und klarer. Klare Aussagen bringen auch Klarheit im Handeln.
Ich bin froh, dass wir uns im Ansatz einig sind und dass wir das heute auf den Weg bringen. Lassen Sie uns diesen Antrag umsetzen!
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Jetzt sind wir aber gespannt. – Zurufe von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU, und Rainer Prachtl, CDU)
Er hat jetzt zwei Punkte. Für mich ist sehr wichtig das Berichtsersuchen zur Einhaltung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
Wenn wir uns das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anschauen, dann ist es doch wohl der neuralgischste, vielleicht auch in der Wirkung der synergetischste Punkt allen Wirtschaftens, denn von der Einhaltung beziehungsweise von der Nichteinhaltung des Wirtschaftlichkeitsprinzips hängt ab die Qualität der Leistung oder gegebenenfalls das Nachbesserungserfordernis. Von der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsprinzips hängt ab die Bezahlung des Personals. Wir alle kennen die Wirkung auf die Kaufkraft.
Und letztlich kann die Einhaltung beziehungsweise Nichteinhaltung des Wirtschaftlichkeitsprinzips in beide Richtungen, entweder ich mach den Auftrag noch, ohne einzuhalten, über den Bestand von kleinen und mittelständischen Unternehmen entscheiden oder der Aspekt, es wird eben wirklich besser gezahlt und ich krieg so den Auftrag, dass es so der Kick ist, dass man dann wirklich noch etwas zur Sanierung des Unternehmens mal in die Kasse bekommt.
Die Wirtschaftlichkeit ist in Deutschland traditionell eines der wesentlichsten Zuschlagskriterien bei der Auftragsvergabe. Im Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkungen wurde es für den Zuschlag auch mit fixiert, in Paragraph 97 gesetzlich fixiert.
Wir finden bei vielfältigen Debatten den Vorwurf, es wird nicht das wirtschaftlichste Angebot, sondern das billigste ausgewählt. Alle haben schon berichtet, jeder kennt Beispiele. Aber einen Überblick über die Einhaltung der Rechtsvorschriften haben wir, wenn wir ehrlich sind, nicht. Beim Durchblick hilft uns auch nicht die nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – mein Gott, ist das ein schweres Wort –
vorgeschriebene und mit dem Landesgesetz 1999 umgesetzte Möglichkeit der Nachprüfung der öffentlichen Auftragsvergabe durch die Vergabekammern. Das hilft uns nicht weiter, denn dort ist nur ein Bericht über die Durchführung der Überprüfung vorgeschrieben. Also ich bin ehrlich gesagt ein bisschen gespannt, was uns das Wirtschaftsministerium hoffentlich in Bälde berichten kann.
Und ich denke, wir haben dann endlich eine solide Basis, um gemeinsam – da stimmen wir, glaube ich, alle überein – für Maßnahmen zu streiten, die mehr Transparenz,
die mehr Unternehmerfreundlichkeit bringen, gemeinsam darüber zu beraten und sie auch möglichst zu verbreitern und auf den Weg zu bringen. Aber ich denke, wir haben auch eine solide Basis, dafür noch ausstehende Aufgaben, Entscheidungen besser zu treffen. Ich nenne da nur ein Stich- oder besser Reizwort: Tariftreue. Egal in welche Richtung, es wird eine Basis werden, wenn er so kommt, wie ich mir das vorstelle, der Bericht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Dr. Born hat während der Einbringung darauf hingewiesen, dass gerade in wirtschaftlich schwach entwickelten Regionen der öffentlichen Hand als Auftraggeber eine weiß Gott tragende Rolle zukommt. Und gerade dieser Bedeutung ist es dann wohl auch geschuldet, dass dieses Thema in der Vergangenheit so kontrovers diskutiert wurde. Es sollte jedem klar geworden sein, dass der niedrigste Angebotspreis nicht ohne weiteres zum wirtschaftlichsten Angebot führt, ganz im Gegenteil kommt die Vergabe nur an den billigsten Anbieter den Steuerzahler immer teuerer zu stehen.
Dieses haben nicht zuletzt die Rechnungshöfe auf Bundes- und Landesebene immer wieder festgestellt und gleichzeitig zu mehr Mut für den Zuschlag nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip plädiert. Und es ist nicht umsonst so gewählt. Wir reden hier von Mut. Dieser Mut muss aber auch von den jeweiligen Verwaltungschefs gefördert und gefordert werden, damit letztlich die Durchsetzung der Vorschriften nicht aus Angst vor Klagen und Konsequenzen scheitert,
denn darüber reden die entsprechenden Personen am wenigsten. Häufig sind es auch nur wenige 100 Euro, die letztlich über die Vergabe entscheiden. Die Folgekosten können da aus einem kurzfristigen Plus natürlich schnell in ein langfristiges Minus umschwenken, beispielsweise für eine einen Auftrag vergebende Gemeinde. Bestenfalls sind es nur die überteuerten Anfahrtskosten zur Wartung, schlechtestenfalls gibt es Pfusch am Bau, der teure Folgekosten produziert.
Meine Damen und Herren, insbesondere die Bauwirtschaft fordert vehement ein transparentes, effizientes, vor allem überprüfbares und wettbewerbsgerechtes Vergaberecht. Es geht darum, das auf dem Papier stehende Recht in die Praxis umzusetzen. Mit dem heutigen Antrag wollen wir dieses Recht der Unternehmen von der Landesregierung mit Ihnen gemeinsam einfordern. Dieser Forderung an die Landesregierung muss von diesem Hohen Hause ein eindeutiges Votum mit dem nötigen Rückenwind verliehen werden. Gleichzeitig muss die Landesregierung aber auch auf Bundesländerund Kommunalebene für ein einheitliches Vergaberecht eintreten.
Dieses darf dann aber nicht so aussehen, wie von Herrn Clement auf Bundesebene im Rahmen einer Rechtsverordnung geplant. Die Einführung einer Bagatellegrenze, unterhalb der eine Vergabeordnung nicht gelten würde, wird nicht nur von Baugewerbe und Bauindustrieverband vehement abgelehnt, sondern findet auch bei BDI und Gewerkschaften absolut keine Zustimmung. Stattdessen ist der Vorschlag, ein Bündel an Maßnahmen nötig, um unserem Vergabesystem die nötige Mittelstandsfreundlichkeit zu verschaffen.
Meine Damen und Herren, wohlbemerkt machen all diese Bemühungen nur dann Sinn, wenn von wirtschaftspolitischen Irrflügen wie etwa einem Landesvergabegesetz oder Sondererlassen auf Landes- und Kommunalebene Abstand genommen wird.
Stattdessen sollte die Landesregierung ihre Ressourcen, die sie nämlich hat, konzentrieren und sich der wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung unter anderem durch die strenge Einhaltung der Ausschreibungsmodalitäten einsetzen, sprich, geltendes Recht zur Anwendung bringen.
Ein weiterer sinnvoller Vorschlag wurde mir bei diversen Gesprächen mit Unternehmern immer wieder mit Nachdruck angetragen. Es geht darum, dass diejenigen, die die öffentlichen Aufträge vergeben, die Folgen ihres eigenen Handelns, seien sie positiv oder negativ, nachvollziehen und verfolgen können. Es geht also hier um eine Sensibilisierung der Entscheidungsträger bei öffentlichen Vergaben. Die Konsequenz des Vergabeverhaltens jedes öffentlichen Auftrages muss dokumentiert sein. Es geht bei der nachträglichen Evaluierung darum, den ursprünglich eingestellten Haushaltsansatz beispielsweise für ein öffentliches Bauprojekt vom Titel im Einzelplan bis zur baulichen Fertigstellung nachzuvollziehen. Das erhöht die Transparenz und dient auch der Absicherung der zuständigen Personen der Vergabe. Künftige Vergaben würden dann mit den gesammelten Erfahrungen angereichert werden können, immer natürlich vor dem Hintergrund, dass sich jeder Schritt im vergaberechtlichen Spannungsfeld der Wirtschaftlichkeit bewegt und entsprechend nachvollzogen werden muss.
Die Frage ist also, wie sich der Vergabepreis beim Zuschlag im Vergleich zum Endpreis bei der Fertigstellung darstellt und wo die spezifischen Gründe einer etwaigen Abweichung lagen. Ich denke, dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit könnte allein schon mit dieser Maßnahme ein bedeutender Schub gegeben werden. Praktikabel wäre aus unserer Sicht, dies zunächst bei Projekten von größerer Dimension bei erfolgreichem Verlauf anzuwenden.
Meine Damen und Herren, auch wenn es sich bei vorliegender Initiative hier um einen fraktionsübergreifenden Antrag handelt, dem eine Zustimmung sicher zu sein scheint, freue ich mich, noch einmal abschließend festzustellen, dass wir wohl heute damit zu rechnen haben, nach zwei turbulenten Tagen, dass die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen jetzt die Hand heben. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1138. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –
Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist der Antrag auf der Drucksache 4/1138 einstimmig angenommen.